Rechtsprechung
   BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 47/99 R   

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • SG Berlin, 12.02.1998 - S 38 An 1400/96
  • LSG Berlin, 07.10.1998 - L 6 An 44/98
  • BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 47/99 R



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)  

  • BSG, 14.12.2006 - B 4 R 29/06 R  

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit -

    Anders als nach §§ 2 Abs. 1, 43 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BEG ist hier aber nicht entscheidend, ob die Verfolgungsmaßnahme von Dienststellen oder Amtsträgern des NS-Staates veranlasst (oder gebilligt) wurde (hierzu stellvertretend BSG SozR 3-5050 § 17a Nr. 3 S 13).

    Mindestalter sind vorgesehen in § 250 Abs. 1 SGB VI für die Anrechnung von Ersatzzeiten (Vollendung des 14. Lebensjahres - hierzu BSGE 51, 272 = SozR 2200 § 1251 Nr. 83; BSG SozR 2200 § 1251 Nr. 127), in § 16 FRG für Beschäftigungszeiten im Vertreibungsgebiet und in § 17a FRG für den dort geregelten anspruchsberechtigten Personenkreis (Vollendung des 16. Lebensjahres - hierzu BSG SozR 3-5050 § 17a Nr. 3 S 14 ff) sowie für den Gesamtzeitraum bei der Bewertung beitragsfreier Vorleistungen in § 72 Abs. 2 Satz 1 SGB VI und für Anrechnungszeiten in § 58 SGB VI (heute: Vollendung des 17. Lebensjahres).

  • BSG, 14.12.2006 - B 4 RA 52/05 R  

    Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts - Regelaltersrente nach §

    Erstmals in den Anwendungsbereich des FRG wurden im Wesentlichen die deutschen Juden einbezogen, die bei Beginn der Verfolgung mindestens 16 Jahre alt waren, dem dSK angehörten, sich wegen ihres Judentums nicht zum deutschen Volkstum bekannt hatten und - das ist das Weitergehende - vor dem Verfolgungszugriff geflohen waren oder sich vom dSK nicht notwendig "verfolgungsbedingt" distanziert oder bei der Aussiedlung den sog 20-Jahres-Zeitraum überschritten hatten (BSG, Urteil vom 29. Juni 2000, SozR 3-5050 § 17a Nr. 3 S 15 f).

    Der nationalsozialistische Einfluss auf Rumänien hat, entsprechend der Zeitangabe in § 43 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BEG, am 6. April 1941 begonnen (BSG, Urteil vom 29. Juni 2000, SozR 3-5050 § 17a Nr. 3, mwN).

  • BSG, 14.08.2003 - B 13 RJ 27/02 R  

    Anerkennung von Ersatzzeiten - Jude - Verfolgteneigenschaft - Flucht vor

    Wie der Senat bereits entschieden hat (Senatsurteil vom 25. November 1999 - B 13 RJ 63/98 R - BSG SozR 3-5050 § 17a Nr. 2), ist für die Frage, ab wann der nationalsozialistische Einflussbereich iS von § 17a Abs. 1 FRG sich auf die jeweiligen Gebiete erstreckte, von den zum Entschädigungsrecht entwickelten Grundsätzen auszugehen (so auch BSG SozR 3-5050 § 17a Nr. 3; BSG SozR 3-6481 Nr. 11 Nr. 1).
mehr
  • BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 43/02 R  

    Beitragsnachentrichtung für in den USA lebende Verfolgte des Nationalsozialismus

    Insofern sollte durch Art. 17a FRG eine Gleichstellung der aus den osteuropäischen Vertreibungsgebieten stammenden deutschen Juden mit den deutschsprachigen Aussiedlern erreicht werden (vgl BSG SozR 3-5050 § 17a Nr. 3 S 15 unter Hinweis auf BT-Drucks 11/5530 S 29).
  • BSG, 22.03.2001 - B 12 RA 5/00 R  

    Schlußprotokoll Sozialversicherungsabkommen mit Israel, Nachentrichtung von

    Mit § 17a FRG wird aber zusätzlich ein Personenkreis erfaßt, der nicht unter § 20 WGSVG fällt, sei es, daß es sich um deutschsprachige Juden handelt, die im Einzelfall keine Verfolgten iS des § 1 BEG sind oder aber, daß es sich um deutschsprachige Juden handelt, die sich nach der Verfolgung aus verfolgungsfremden Gründen vom dSK abgewandt haben (vgl zu diesem Personenkreis BSG SozR 3-5050 § 17a Nr. 3).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.05.2008 - L 8 RA 41/03  

    Deutscher Sprach- und Kulturkreis verneint bei am Stichtag 6 Monate altem Kind

    Die Erfüllung der Voraussetzungen während des Andauerns der Einflussnahme reiche dagegen nicht aus (Hinweis auf BSG, Urteil vom 29. Juni 2000 - B 4 RA 47/99 R - in SozR 3-5050 § 17 a Nr. 3).

    Unterstellt man zu Gunsten des Klägers, dass dieser während des Andauerns der Einflussnahme schließlich dem dSK zugehörig geworden ist, so reicht dies nicht (vgl. BSG, Urteil vom 29. Juni 2000 - B 4 RA 47/99 R in SozR 3-5050 § 17a Nr. 3).

  • BSG, 22.03.2001 - B 12 RA 7/00 R  

    Schlußprotokoll Sozialversicherungsabkommen mit Israel, Nachentrichtung von

    Mit § 17a FRG wird aber zusätzlich ein Personenkreis erfaßt, der nicht unter § 20 WGSVG fällt, sei es, daß es sich um deutschsprachige Juden handelt, die im Einzelfall keine Verfolgten iS des § 1 BEG sind, oder aber, daß es sich um deutschsprachige Juden handelt, die sich nach der Verfolgung aus verfolgungsfremden Gründen vom dSK abgewandt haben (vgl zu diesem Personenkreis BSG SozR 3-5050 § 17a Nr. 3).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - L 22 R 685/10  

    Deutscher Sprach -und Kulturkreis

    Der nationalsozialistische Einflussbereich erstreckte sich auf Rumänien, das Heimatgebiet des Klägers, ab dem 06. April 1941, denn nach § 43 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BEG gilt dieser Zeitpunkt als der Zeitpunkt, zu dem die Regierung des Staates R von der nationalsozialistischen deutschen Regierung zu aus Gründen der Rasse vorgenommenen Freiheitsentziehungen veranlasst wurde (vgl. dazu Bundessozialgericht - BSG - , Urteil vom 29. Juni 2000 - B 4 RA 47/99 R, abgedruckt in SozR 3-5050 § 17 a Nr. 3).
  • BSG, 14.08.1990 - B 13 RJ 27/02 R  

    RVO § 1251 Abs. 1 Nr. 4; BEG § 1, § 2

    Wie der Senat bereits entschieden hat (Senatsurteil vom 25. November 1999 - B 13 RJ 63/98 R - BSG SozR 3-5050 § 17a Nr. 2), ist für die Frage, ab wann der nationalsozialistische Einflussbereich iS von § 17a Abs. 1 FRG sich auf die jeweiligen Gebiete erstreckte, von den zum Entschädigungsrecht entwickelten Grundsätzen auszugehen (so auch BSG SozR 3-5050 § 17a Nr. 3; BSG SozR 3-6481 Nr. 11 Nr. 1).
  • LSG Bayern, 08.07.2004 - L 14 RJ 162/02  
    Das Bundessozialgericht hat sich mehrfach mit vergleichbaren Sachverhalten beschäftigt und dazu entschieden, derjenige, der Deutsch als Muttersprache gesprochen hat und nach Beendigung der Verfolgungsmaßnahmen zunächst weiter im persönlichen Lebensbereich verwendet, die durch den Gebrauch der deutschen Sprache vermittelte Zugehörigkeit nicht unmittelbar in dem Zeitpunkt verliert, von dem an der Gebrauch der deutschen Sprache im persönlichen Lebensbereich nicht mehr überwiegt; sie bleibt regelmäßig für eine Übergangszeit von bis zu 20 Jahren erhalten (BSG vom 19.04.1990 - 1 RA 105/88 - und 26.09.1991 - 4 RA 89/90 - in SozR 3-5070 § 20 Nrn.1 und 2; vom 29.06.2000 - B 4 RA 47/99 R - in SozR 3-5050 § 17a Nr. 3).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht