Rechtsprechung
| BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 13/08 R |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Sozialhilfe - Leistungen der bedarfsorientierten Grundsicherung bzw Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - keine Notwendigkeit eines Folgeantrages für neuen Bewilligungszeitraum - Einkommenseinsatz - Ansetzung von angemessenen Beiträgen zu Privatversicherungen
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
Sozialhilfe; Leistungen der bedarfsorientierten Grundsicherung bzw Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung; keine Notwendigkeit eines Folgeantrages für neuen Bewilligungszeitraum; Unterkunft und Heizung nach § 3 Abs 1 Nr 2 GSiG; Einkommenseinsa ...
- Bundessozialgericht
Sozialhilfe - Leistungen der bedarfsorientierten Grundsicherung bzw Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - keine Notwendigkeit eines Folgeantrages für neuen Bewilligungszeitraum - Einkommenseinsatz - Ansetzung von angemessenen Beiträgen zu Privatversicherungen
- NWB SteuerXpert START
GSiG § 6
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung; Notwendigkeit eines Folgeantrages
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (2)
- faktenundtipps.de (Kurzinformation)
Grundsicherung: Fortzahlung auch ohne erneute Antragstellung
- lto.de (Kurzinformation)
Keine Notwendigkeit der Neubeantragung von Leistungen der bedarfsorientierten Grundsicherung im Alter ohne wesentliche Änderungen
Sonstiges (2)
- Bundessozialgericht (Terminbericht)
Sozialhilfe
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BSG vom 29.09.2009, Az.: B 8 SO 13/08 R (Antragserfordernis für Fortzahlungsbewilligung, Grundsicherung für Arbeit Suchende ("Hartz IV")/Abgrenzung zur Sozialhilfe)" von RiLSG Heinz Schäfer, original erschienen in: ZFE 2010, 195 - 196.
Verfahrensgang
- SG Stuttgart, 15.02.2007 - S 16 SO 5026/05
- LSG Baden-Württemberg, 08.08.2007 - L 7 SO 1680/07
- BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 13/08 R
Zeitschriftenfundstellen
- BSGE 104, 207
- NJ 2010, 307
Wird zitiert von ... (26)
- BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 99/10 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Notwendigkeit eines Fortzahlungantrags für …
Der 8. Senat des BSG hat einen Fortzahlungsantrag im Recht der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ua deswegen nicht für erforderlich befunden (BSG Urteil vom 29.9. 2009 - B 8 SO 13/08 R, BSGE 104, 207 = SozR 4-3530 § 6 Nr. 1), weil nur der Erstantrag materiell-rechtliche Anspruchsvoraussetzung für die Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung sei. - BSG, 22.03.2010 - B 4 AS 62/09 R
Mietrecht - ARGE muss NK-Nachzahlung trotz verspäteter Vorlage übernehmen!
Im Sinne des Meistbegünstigungsgrundsatzes ist aber davon auszugehen, dass ein bereits gestellter Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts diejenigen Leistungen beinhaltet, die nach Lage des Falls ernsthaft in Betracht kommen (…Link in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl 2008, § 37 RdNr 21; BSG…, Urteil vom 2.7.2009 - B 14 AS 75/08 R - RdNr 11 zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; zum Klageantrag BSG…, Urteil vom 7.11.2006 - B 7b AS 8/06 R - BSGE 97, 217 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1, jeweils RdNr 11) und dem Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts eine "Türöffner-Funktion" für diese Leistungen zukommt (vgl zur Funktion des Antrags bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auch BSG, Urteil vom 29.9.2009 - B 8 SO 13/08 R - RdNr 15, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen; zur "Türöffner-Funktion" der Arbeitslosmeldung im SGB III: BSG…, Urteil vom 7.10.2004 - B 11 AL 23/04 R - BSGE 93, 209 = SozR 4-4300 § 122 Nr. 2 jeweils RdNr 13). - BSG, 10.11.2011 - B 8 SO 12/10 R
Sozialhilfe - bedarfsorientierte Grundsicherung bzw Grundsicherung bei …
Allerdings muss die Sozialhilfe als gegenüber Leistungen nach dem GSiG nachrangige Leistung (BSGE 104, 207 ff RdNr 16 = SozR 4-3530 § 6 Nr. 1; vgl heute § 19 Abs. 2 Satz 2 SGB XII) den nach den Vorschriften des GSiG ermittelten Lebensunterhalt aufstocken, soweit das BSHG den nach den Besonderheiten des Einzelfalls bemessenen Lebensunterhalt in größerem Umfang deckt (Schoch in LPK-GSiG, § 3 RdNr 11; zum SGB XII BSG, Urteil vom 9.6. 2011 - B 8 SO 11/10 R -, sowie Coseriu in jurisPK-SGB XII, § 19 SGB XII RdNr 43 ff;… zu der im GSiG nicht vorgesehenen Übergangsregelung des § 23 Abs. 1 Satz 2 BSHG BSG SozR 4-3500 § 30 Nr. 2 RdNr 18).Die für die Erbringung von Leistungen notwendige Kenntnis (§ 5 BSHG; § 18 SGB XII) wird schon durch die der Beklagten bekannte Hilfebedürftigkeit vermittelt (vgl BSGE 104, 207 ff RdNr 16 = SozR 4-3530 § 6 Nr. 1).
- BSG, 09.06.2011 - B 8 SO 11/10 R
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Zusammenleben …
2005 mit dem Systemwechsel durch das Inkrafttreten des SGB XII (Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch) und des SGB II (Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24.12.2003 - BGBl I 2954) nach Maßgabe des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) und zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen zwischen dem SGB II und dem SGB XII Einsparungen bei gemeinsamer Haushaltsführung nur dann anzunehmen sind, wenn die zusammenlebenden Personen bei Bedürftigkeit eine Bedarfsgemeinschaft iS des § 7 Abs. 3 SGB II oder eine Einsatzgemeinschaft iS des § 19 SGB XII bilden bzw bilden würden (anders für das bis zum 31.12.2004 geltende Recht des BSHG BSGE 104, 207 ff RdNr 18 f = SozR 4-3530 § 6 Nr. 1).Soweit es die Versicherungsbeiträge betrifft, wird das LSG jedenfalls für den Monat Januar, in dem der Kläger Unterhaltsleistungen bezogen hat, zu prüfen haben, inwieweit die Beiträge als mögliche Abzüge vom Einkommen gesetzlich vorgeschrieben oder nach Grund und Höhe angemessen sind (vgl § 82 Abs. 2 Nr. 3 SGB XII; dazu BSGE 104, 207 ff RdNr 20 ff = SozR 4-3530 § 6 Nr. 1).
- BSG, 16.02.2012 - B 4 AS 89/11 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Absetzung …
Zur Bestimmung der grundsicherungsrechtlichen Angemessenheit einer privaten Unfallversicherung für Kinder und Jugendliche hat der erkennende Senat bereits ausgesprochen (in Anschluss an und Fortführung von BSG Urteil vom 29.9. 2009 - B 8 SO 13/08 R, BSGE 104, 207 = SozR 4-3530 § 6 Nr. 1;… Urteil vom 10.5. 2011 - B 4 AS 139/10 R, SozR 4-4200 § 11 Nr. 38), dass sie davon abhängt, ob eine solche Vorsorgeaufwendung üblicherweise von Beziehern von Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze getätigt wird oder die individuellen Lebensverhältnisse den Abschluss einer derartigen Versicherung bedingen.Hierbei handelt es sich jedoch nicht um persönliche Lebensumstände iS der Rechtsprechung, die der erkennende Senat zur privaten Kinderunfallversicherung entwickelt hat (in Anschluss an und Fortführung von BSG vom 29.9. 2009 - B 8 SO 13/08 R, BSGE 104, 207 = SozR 4-3530 § 6 Nr. 1;… Urteil vom 10.5. 2011 - B 4 AS 139/10 R, SozR 4-4200 § 11 Nr. 38), die einen Abzug der Versicherungsbeiträge vom Einkommen zu Lasten der Unterhaltssicherung eines minderjährigen Kindes und des Steuerzahlers rechtfertigen könnten.
- BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 21/08 R
Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - Beweisantrag - kein …
Ggf wird das LSG zu klären bzw zu prüfen haben, ob der Kläger für die Folgezeit nicht - ausdrücklich oder konkludent - Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (erneut) beantragt hat, über die der Beklagte zumindest konkludent in dem angefochtenen Bescheid mitbefunden hat (vgl zum Antragserfordernis bei Grundsicherungsleistungen das Senatsurteil vom 29.9. 2009 - B 8 SO 13/08 R), sodass ggf der Klageantrag vorrangig auf Leistungen der Grundsicherung nach dem GSiG bzw ab 1.1. - LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2010 - L 6 AS 40/09
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Die Notwendigkeit von Folgeanträgen für weitere Bewilligungszeiträume ist vor dem Hintergrund der jeweiligen gesetzgeberischen Konzeption zu beantworten und erfordert eine funktionsdifferente Betrachtung (BSG, Urteil vom 29.09.2009, B 8 SO 13/08 R Rn 14).Soweit das Bundessozialgericht für Anträge auf Leistungen nach dem bis zum 31. Dezember 2004 geltenden "Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" (GSiG) einen Folgeantrag für einen weiteren Bewilligungszeitraum für entbehrlich erachtet hat (Urteil vom 29.09.2009, B 8 SO 13/08 R Rn 12), ist dies ebenfalls erkennbar von den Besonderheiten des dem Streitverfahren zugrundeliegenden Rechtsgebiets getragen.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2010 - L 6 AS 189/10
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Die Notwendigkeit von Folgeanträgen für weitere Bewilligungszeiträume ist vor dem Hintergrund der jeweiligen gesetzgeberischen Konzeption zu beantworten und erfordert eine funktionsdifferente Betrachtung (BSG, Urteil vom 29.09.2009, B 8 SO 13/08 R Rn 14).Soweit das BSG für Anträge auf Leistungen nach dem bis zum 31. Dezember 2004 geltenden "Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmin-derung" (GSiG) einen Folgeantrag für einen weiteren Bewilligungszeitraum für entbehrlich erachtet hat (Urteil vom 29.09.2009, B 8 SO 13/08 R Rn 12, juris), ist dies ebenfalls erkennbar von den Besonderheiten des dem Streitverfahren zugrundeliegenden Rechtsgebiets getragen.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2012 - L 9 SO 420/12
Sozialhilfe
Die Antragsgenerin hat durch Erlass des Bescheids vom 12.04.2012 und durch ihre ablehnende Haltung im vorliegenden Verfahren sowie im Klageverfahren gegen den Bescheid vom 12.04.2012 deutlich zu erkennen gegeben, dass sie einen förmlichen Fortzahlungsantrag, der im Übrigen materiell-rechtlich nicht erforderlich ist (vgl. BSG, Urt. v. 29.09.2009 - B 8 SO 13/08 R -, juris Rn. 11 ff.), ablehnen oder einen erneuten Versagungsbescheid erlassen würde. - LSG Sachsen, 17.05.2010 - L 7 AS 25/07
Einkommensanrechnung von Sitzungsgeld und Aufwandsentschädigung für die Tätigkeit …
Weiterhin dürfte die Absetzung von Beiträgen für eine Rechtsschutzversicherung daran scheitern, dass bei einem Bedarf nach Rechtsschutz und bestehender Hilfebedürftigkeit Ansprüche auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe geltend gemacht werden können (vgl. hierzu z.B. BSG, Urteil vom 29. September 2009 - B 8 SO 13/08 R, Rn 22). - BSG, 10.05.2011 - B 4 AS 139/10 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Bestimmung der …
- BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 19/10 R
Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Vermögenseinsatz - …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2011 - L 6 AS 399/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- OVG Saarland, 30.03.2012 - 3 A 242/10
Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
- BSG, 16.12.2010 - B 8 SO 9/09 R
Sozialhilfe - bedarfsorientierte Grundsicherung - keine Übernahme der …
- LSG Hessen, 18.12.2009 - L 7 AS 413/09
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Antragserfordernis - keine Fortwirkung des …
- BSG, 10.11.2011 - B 8 SO 18/10 R
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und …
- SG Kassel, 28.10.2009 - S 12 SO 17/09
Sozialhilfe - Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten - rechtswidrige …
- LSG Bayern, 19.07.2011 - L 8 SO 236/10
Endscheidungszeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung unter Berücksichtigung …
- LSG Bayern, 18.01.2011 - L 8 SO 25/10
Leistung der Grundsicherung im Alter - maßgebliche Beurteilungszeitpunkt der …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2010 - L 7 B 467/09
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- LSG Bayern, 15.04.2010 - L 8 SO 61/10
Einstweiliger Rechtsschutz - Zuwarten bis zur endgültigen Entscheidung - …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2010 - L 7 AS 533/10
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2009 - L 20 B 104/09
Sozialhilfe
- SG Karlsruhe, 11.02.2011 - S 1 SO 5181/10
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - …
- SG Augsburg, 07.07.2011 - S 15 SO 164/10
Sozialhilfe für Deutsche im Ausland - gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich - …
