Rechtsprechung
   BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 19/08 R   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Petö-Therapie - kein Leistungsausschluss wegen fehlender Verordnungsfähigkeit als Heilmittel in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de

    Sozialhilfe; Eingliederungshilfe; Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung; Petö-Therapie; kein Leistungsausschluss wegen fehlender Verordnungsfähigkeit als Heilmittel in der gesetzlichen Krankenversicherung; sozialgerichtliches Verfahren; notwendige Be ...

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  • Bundessozialgericht

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Petö-Therapie - kein Leistungsausschluss wegen fehlender Verordnungsfähigkeit als Heilmittel in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • NWB SteuerXpert START
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Erstattung der Kosten für eine Petö-Block-Therapie - zuständiger Rehabilitationsträger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übernahme der Kosten für eine "Petö-Block-Therapie" als Eingliederungshilfe der Sozialhilfe

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges (2)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Sozialhilfe

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BSG vom 29.09.2009, Az.: B 8 SO 19/08 R (Eingliederungshilfe/Petö-Therapie)" von Prof. Dr. Andreas Pattar, original erschienen in: SGb 2010, 649 - 656.

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (43)  

  • BSG, 29.04.2010 - B 9 VG 1/09 R  

    Opferentschädigung - tätlicher Angriff - Vorsatz - Rechtswidrigkeit - ärztlicher

    Mit dieser Umstellung trägt sie der Rechtsprechung des 8. Senats des BSG Rechnung, wonach die Klage zwingend gegen die nach § 70 Nr. 3 SGG für beteiligtenfähig erklärte Behörde zu richten ist, wenn ein Land - wie hier Nordrhein-Westfalen durch § 3 Gesetz zur Ausführung des SGG - das Behördenprinzip eingeführt hat (vgl BSG, Urteil vom 29.9. 2009 - B 8 SO 19/08 R - RdNr 14).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2012 - L 20 SO 25/09  

    Sozialhilfe

    Im Hinblick auf das Urteil des BSG vom 29.09.2009 - B 8 SO 19/08 R (Petö) sei durchaus denkbar, dass die beigeladene Krankenkasse durch ihren Bescheid vom 11.05.2006 bestandskräftig über die Gewährung der Leistung entschieden habe und so im Sinne der Rechtsprechung des BSG eine abschließende Zuständigkeit für die Leistungsgewährung begründet habe.

    Unter Berücksichtigung der Ausführungen des BSG im Urteil vom 29.09.2009 - B 8 SO 19/08 R (Petö) habe die beigeladene Krankenkasse durch ihre Entscheidung konkludent auch eine Leistung der Eingliederungshilfe abgelehnt.

    Die Zuständigkeit der beigeladenen Krankenkasse ist (im Außenverhältnis zur Klägerin) auch nicht dadurch entfallen, dass die Klägerin nach der Ablehnung von Leistungen nach dem SGB V durch die Krankenkasse (auf den dortigen Antrag der Klägerin vom 20.04.2006) mögliche Ansprüche nach dem SGB XII (mit entsprechendem Antrag auf Eingliederungshilfe nach dem SGB XII vom 04.07.2006) auch gegenüber dem Träger der Sozialhilfe verfolgt hat (vgl. zu alledem BSG, Urteil vom 29.09.2009 - B 8 SO 19/08 R (Petö)).

  • BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 2/09 R  

    Sozialhilfe - Kostenersatz durch Erben - Vermögen aus einer Rente der Stiftung

    Dem kann nicht entgegengehalten werden, angesichts des Fehlens einer § 78 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vergleichbaren Regelung hätten die Kläger ein Wahlrecht, die Behörde oder die dahinterstehende juristische Person zu verklagen (vgl BSG, Urteil vom 29.9. 2009 - B 8 SO 19/08 R - RdNr 14).
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