Rechtsprechung
   BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 87/88   

Volltextveröffentlichungen (3)

Zeitschriftenfundstellen

  • BSGE 66, 176
  • NZA 1990, 867



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Wird zitiert von ... (27)  

  • BSG, 04.05.1994 - 1 RS 2/92  

    BGB § 276 § 823 Abs. 2; SGB X § 98 Abs. 1 S. 1

    Indessen kommt eine Weiterverweisung schon deshalb nicht in Betracht, weil der geltend gemachte Schadensersatzanspruch in der behaupteten Verletzung öffentlich-rechtlicher Pflichten in Angelegenheiten der Sozialversicherung wurzelt, mithin ein dritter Rechtsweg jedenfalls ausscheidet (vgl. zur Rechtswegfrage bei Schadensersatzansprüchen sozialrechtlicher Prägung BSGE 66, 176, 180 f = SozR 3-4100 § 155 Nr. 1; BGHZ 103, 255, 256 f).

    Ob Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Auskunftspflichten durch "in Dienst genommene" Arbeitgeber durch Verwaltungsakt zu verfolgen sind (str, vgl. dazu BSGE 66, 176, 181 = SozR 3-4100 § 155 Nr. 1), kann der Senat offenlassen.

    Deshalb ist auch hier nicht auf die Frage einzugehen, inwieweit sich Schadensersatzpflichten ergeben, wenn innerhalb von Versicherungsverhältnissen Pflichten verletzt werden (vgl. dazu BSGE 45, 119, 125; 66, 176.187; 70, 186, 188, 193; ferner Urteil des 12. Senats vom 18. November 1993 - 12 RK 26/92 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Vielmehr muß die Schaffung eines individuellen Schadensersatzanspruches erkennbar vom Gesetz erstrebt sein oder zumindest im Rahmen des haftungsrechtlichen Gesamtsystems tragbar erscheinen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) und im Anschluß hieran das BSG in ständiger Rechtsprechung entschieden haben (BGHZ 46, 17, 23; BGH NJW 1976, 2129; BSGE 66, 176, 182/83; vgl. ferner BGHZ 116, 7, 12 f = ZIP 1991, 1597 m.w.N.).

    Damit dient § 98 Abs. 1 Satz 1 SGB X der rechtmäßigen Aufgabenerfüllung und nicht dem Vermögensschutz (so auch zur Frage der Mitwirkungslast der Beteiligten nach § 60 SGB I als Schutzgesetz BSGE 66, 176, 183; BVerwG, DÖV 1993, 344, 345).

    Zwar kann die Sanktion als Ordnungswidrigkeit ein wertvoller Hinweis sein (vgl. RGZ 138, 165), besagt jedoch für sich allein in dieser Hinsicht nichts Entscheidendes (BGHZ 84, 312, 317; BSGE 66, 176, 183).

  • BSG, 10.08.2000 - B 11 AL 119/99 R  

    Erstattung von Beiträgen bei unrechtmäßigem Leistungsempfang

    Diese Rechtslage war dadurch gekennzeichnet, daß während eines unrechtmäßigen Alg-Bezugs geleistete Krankenversicherungsbeiträge einerseits nicht von der Krankenkasse zurückverlangt werden konnten, weil das Krankenversicherungsverhältnis nach § 155 Abs. 2 Satz 3 AFG von einer rückwirkenden Aufhebung der Alg-Bewilligung ausnahmslos unberührt blieb (vgl BSG Urteil vom 18. Mai 1983 - 12 RK 28/82 - USK 8390; BSGE 66, 176 ff = SozR 3-4100 § 155 Nr. 1).

    Auf einen ungeschriebenen öffentlich-rechtlichen oder auf einen aus zivilrechtlichen Vorschriften abgeleiteten Schadenersatzanspruch gegen den Leistungsempfänger konnte die BA eine Rückforderung der Krankenversicherungsbeiträge nach der Rechtsprechung ebenfalls nicht stützen (vgl BSGE 66, 176 ff = SozR 3-4100 § 155 Nr. 1; BSGE 67, 232 ff = SozR 3-4100 § 155 Nr. 2; BSG SozR 3-4100 § 157 Nr. 1).

    Denn in solchen Fällen habe der Leistungsbezieher aus den Beitragsleistungen der BA regelmäßig keinen Vorteil, sondern "bereichert" seien aufgrund der zweifachen Entrichtung von Beiträgen letztlich die Krankenkassen, dh eine oder beide Krankenkassen, bei denen die beiden Versicherungen durchgeführt worden seien (BSGE 66, 176 ff = SozR 3-4100 § 155 Nr. 1; SozR 3-4100 § 157 Nr. 1; vgl auch BSG Urteil vom 18. Mai 1983 - 12 RK 27/82 - USK 8390).

    Zugleich hatte das BSG darauf hingewiesen, daß in solchen Fällen zweifacher Beitragsentrichtung aufgrund zweier zur Beitragspflicht führender Tatbestände ein Ausgleich zugunsten der BA ohne weiteres durch Rückzahlung der Beiträge von der "begünstigten" Krankenkasse erfolgen könnte, so daß daran zu denken sei, der BA de lege lata eine solche Ausgleichsmöglichkeit zu eröffnen (BSGE 66, 176 ff = SozR 3-4100 § 155 Nr. 1; SozR 3-4100 § 157 Nr. 1).

    Hierbei hatte das BSG auch wiederholt auf eine in dieselbe Richtung gehende Anregung des Bundesrechnungshofs in seinen Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung 1987 (BT-Drucks 11/872, S 43 f) verwiesen (BSGE 66, 176 ff = SozR 3-4100 § 155 Nr. 1; BSGE 67, 232 ff = SozR 3-4100 § 155 Nr. 2; SozR 3-4100 § 157 Nr. 1).

    Denn aus der Begründung des Regierungsentwurfs des Gesetzes zur Änderung von Förderungsvoraussetzungen im AFG und in anderen Gesetzen (BT-Drucks 12/3211, S 28 zu Nr. 45), die ausdrücklich auf die Urteile des BSG vom 30. Januar 1990 (BSGE 66, 176 ff = SozR 3-4100 § 155 Nr. 1) und vom 26. September 1990 (BSGE 67, 232 ff = SozR 3-4100 § 155 Nr. 2) Bezug nimmt, geht einerseits hervor, daß der Gesetzgeber den in § 157 Abs. 3a Satz 1 AFG (jetzt § 335 Abs. 1 Satz 1 SGB III) normierten Erstattungsanspruch gegen den Leistungsbezieher deshalb eingeführt hat, weil er die bis dahin geltende Rechtslage, nämlich das Fehlen einer Anspruchsgrundlage für die Rückforderung von Krankenversicherungsbeiträgen vom Leistungsbezieher, als unbefriedigend empfand.

  • BSG, 16.11.1999 - B 1 KR 9/97 R  

    Bindungswirkung bei der Bewilligung wiederkehrender Behandlungsmaßnahmen, keine

    Die sich daraus ergebenden prozessualen Bedenken gegen die von der Klägerin erhobene reine Anfechtungsklage können vorerst schon deshalb nicht durchgreifen, weil die verwaltungsverfahrensrechtliche Bedeutung einer Kostenzusage, wie sie hier für zwei Behandlungen monatlich ausgesprochen wurde, bisher höchstrichterlich nicht geklärt war (vgl auch BSGE 83, 118, 123 = SozR 3-2500 § 145 Nr. 1 S 7; BSGE 66, 176, 181 = SozR 3-4100 § 155 Nr. 1 S 6 f; BSGE 58, 54, 55 = SozR 5420 § 87 Nr. 1 S 2).
mehr
  • BSG, 25.06.1998 - B 7 AL 126/95 R  

    Aufhebung der Bewilligung und Rückforderung von Wintergeld und Schlechtwettergeld

    § 71 Abs. 1 AFG verdrängt mithin als den Rechtskomplex abschließende Regelung sowohl die allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften als auch eine öffentlich-rechtliche pFV (vgl zu einer ähnlichen Problematik BSGE 66, 176, 184 ff = SozR 3-4100 § 155 Nr. 1; BSG SozR 3-4100 § 157 Nr. 1).

    Seit Inkrafttreten des SGB X kann auf dieses Rechtsinstitut im Rahmen der Rückabwicklung öffentlich-rechtlicher Leistungsverhältnisse nicht mehr zurückgegriffen werden (§ 37 SGB I), weil § 50 SGB X insoweit eine abschließende Regelung darstellt, soweit nicht Vorschriften des Sozialgesetzbuchs Abweichendes regeln (vgl BSGE 66, 176, 184 = SozR 3-4100 § 155 Nr. 1; BSGE 67, 232, 235 = SozR 3-4100 § 155 Nr. 2; BSG SozR 3-4100 § 157 Nr. 1).

  • BSG, 26.09.1990 - 9b/7 RAr 30/89  

    Ermessensausübung bei der rückwirkenden Aufhebung von Verwaltungsakten, Betrug,

    Der Senat schließt sich dem BGH (in der genannten Entscheidung BGHZ 103, 255 ) und dem 11. Senat des BSG (Urteil vom 30. Januar 1990 11 RAr 87/88 vorgesehen SozR 3-4100 § 155 Nr. 1) hinsichtlich des Rechtswegs an.

    Denn das gesetzliche Regelungssystem trägt auch pflichtwidrigem Verhalten des Leistungsempfängers Rechnung, insbesondere wenn er durch falsche oder unvollständige Angaben die (Weiter-)Gewährung von Sozialleistungen bewirkt (Anschluß an BSG - 11 RAr 87/88 aaO.).

  • BSG, 18.04.2001 - B 9 VG 3/00 R  

    Opferentschädigung - Hinterbliebenenversorgung - abstrakte

    Danach ist der Beklagte hier zwar befugt, eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht (§ 103 SGG) durch das LSG geltend zu machen, weil er mangels eigener Beschwer - er hatte vor dem LSG voll obsiegt - nicht mit Aussicht auf Erfolg selbst Revision einlegen konnte (vgl BSGE 66, 176, 179 = SozR 3-4100 § 155 Nr. 1).
  • BSG, 29.09.1994 - 3 BS 2/93  

    BGB § 823 Abs. 2, § 826; GVG § 17 Abs. 2 S. 1, § 17a Abs.

    Schon nach der früheren Rechtslage (vor dem 4. VwGOÄndG) war anerkannt, daß die SG'e für Rechtsstreitigkeiten zuständig sind, in denen Leistungsträger Schadensersatzansprüche auch auf unerlaubte Handlung gestützt haben, sofern dieser Schadensersatzanspruch in ein Sozialrechtsverhältnis eingebettet ist (BSGE 66, 176 = SozR 3-4100 § 155 Nr. 1 im Anschluß an BGHZ 103, 255 ).
  • BSG, 18.11.1993 - 12 RK 26/92  

    BGB § 823 Abs. 2; RVO § 393a Abs. 2 S. 2; SGB V § 256 Abs. 1 S. 1

    Inwieweit sich Schadenersatzpflichten ergeben, wenn innerhalb von Versicherungsverhältnissen Pflichten verletzt werden, ist hier nicht zu entscheiden (vgl. dazu BSGE 45, 119 = SozR 2200 § 1542 Nr. 1; BSGE 66, 176 = SozR 3-4100 § 155 Nr. 1; BSGE 70, 186, 193 = SozR 3-1200 § 53 Nr. 4).

    Nach dem Vorstehenden ist die Vorschrift des § 393a Abs. 2 Satz 2 RVO über die Einbehaltungs- und Einzahlungspflicht der Zahlstellen kein Schutzgesetz i.S. des § 823 Abs. 2 BGB (zum Schutzgesetzcharakter von Normen allgemein BSGE 66, 176, 182/183 = SozR 3-4100 § 155 Nr. 1; zum fehlenden Schutzgesetzcharakter des § 202 Satz 2 SGB V Urteil vom 18. November 1993 - 12 RK 39/92, zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BSG, 29.11.1990 - 7 RAr 10/89  

    Erstattung der Krankenversicherungsbeiträge nach Rückforderung von betrügerisch

    Es fehlt an einer Anspruchsgrundlage, wie schon der 11. Senat des BSG zu einem im wesentlichen gleich liegenden Fall entschieden hat (Urteil vom 30. Januar 1990 - 11 RAr 87/88 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Es kommt deshalb nicht darauf an, ob § 60 Abs. 1 Nr. 2 SGB I i.S. des Tatbestandes des § 823 Abs. 2 BGB ein Schutzgesetz ist (vgl. dazu Urteil vom 30. Januar 1990 - 11 RAr 87/88 -), ob der Kläger den Betrugstatbestand erfüllt hat, wie das Amtsgericht angenommen hat, oder ob er jedenfalls in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise der Beklagten vorsätzlich Schaden zugefügt hat (§ 826 BGB ), was das LSG bezüglich der Beitragszahlung mangels Vorsatzes verneint hat.

  • BSG, 05.02.1998 - B 11 AL 69/97 R  

    Arbeitslosenhilfe - Aufhebung - Erstattung der Krankenversicherungsbeiträge -

    Sie enthält eine Reaktion des Gesetzgebers auf die zuvor ergangene Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl BT-Drucks 12/3211 S 28 zu Nr. 45), die eine Rückzahlung der von der BA während eines unrechtmäßigen Leistungsbezuges gezahlten Beiträgen zur Krankenversicherung durch den Leistungsempfänger nicht nur ausschloß, wenn neben die Krankenversicherung wegen Leistungsbezugs eine solche wegen Aufnahme einer Beschäftigung getreten war (BSGE 66, 176 = SozR 3-4100 § 155 Nr. 1; SozR 3-4100 § 157 Nr. 1), sondern auch im Falle des Betruges (BSGE 67, 232 = SozR 3-4100 § 155 Nr. 2).

    Für derartige Fallgestaltungen hatte bereits die vor dem Inkrafttreten des § 157 Abs. 3a AFG ergangene Rechtsprechung darauf hingewiesen, daß de lege lata ein Ausgleich "ohne weiteres durch Rückzahlung der Beiträge von der begünstigten Krankenkasse" erfolgen könne (BSGE 66, 176, 186 = SozR 3-4100 § 155 Nr. 1; vgl auch BSG SozR 3-4100§ 157 Nr. 1) und zugleich angedeutet, daß ggf etwas anderes zu gelten habe, wenn der Leistungsempfänger nicht gleichzeitig in einem Beschäftigungsverhältnis stehe, das gesetzlichen Krankenversicherungsschutz begründe.

  • BSG, 07.10.2009 - B 11 AL 31/08 R  

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit - Erstattung von

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 20/07 R  

    Gesetzliche Unfallversicherung - zuständiger Unfallversicherungsträger -

  • BSG, 18.11.1993 - 12 RK 39/92  

    BGB § 823 Abs. 2; RVO § 393a Abs. 2; SGB IV § 25 Abs. 1; SGB V § 202

  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 38/06 R  

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreit - gesetzlicher

  • BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 71.88  

    SGB I § 60; SGB X §§ 44 ff. § § 102 ff.

  • BSG, 07.10.2009 - B 11 AL 32/08 R  

    Ersatz der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nach einer Rückforderung

  • BSG, 29.10.1997 - 7 RAr 80/96  

    Schadensersatz wegen Betruges und Durchgriffshaftung gegen einen

  • BSG, 25.01.1995 - 12 RK 72/93  

    AFG § 186 Abs. 5; SGB IV § 28h Abs. 1, 2; SGB V § 252; SGB VI § 176 Abs. 1;

  • BSG, 16.07.1996 - 1 RS 2/94  

    Präsident des BVA als Verwalter des Gesamthandsvermögens der

  • BVerwG, 03.12.1992 - 5 C 40.90  

    Erstattungsanspruch bei mehrfacher Sozialleistung, Mitwirkungspflicht, Verletzung

  • BSG, 29.05.1990 - 11 RAr 59/88  

    Vorlage der Stellungnahme der Personalvertretung aus § 13 ABMAnO

  • LSG Hessen, 20.07.2001 - L 10 AL 797/01  

    Erstattung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung durch den

  • OLG Düsseldorf, 01.03.2012 - 3 RVs 31/12  

    Betrug durch Unterlassen; Nichtmeldung des Todes eines Rentners; Entgegennahme

  • LSG Hessen, 31.03.1994 - L 1 KR 639/91  

    Vorruhestandsgeld - Sozialversicherungsbeiträge - Insolvenzsicherung

  • LSG Hessen, 27.06.1997 - L 10 Ar 920/94  

    Zusammenarbeit der Leistungsträger - Schadensersatz des Sozialhilfeträgers

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.10.2011 - L 1 AR 5/11  

    Insolvenzverfahren - Restschuldbefreiung - öffentlich-rechtliche Streitigkeit -

  • SG Mannheim, 09.02.2010 - S 8 AL 3179/09  

    Förderung der beruflichen Weiterbildung - Zulassung durch fachkundige Stelle -

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