Rechtsprechung
   BSG, 30.06.2009 - B 1 KR 5/09 R   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Krankenversicherung - Erwachsener mit ADHS-Leiden - kein Anspruch auf zulassungsüberschreitende Anwendung eines nur zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen zugelassenen Arzneimittels unter erleichterten Voraussetzungen auch bei unterstellter gleicher Wirksamkeit des Mittels

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Krankenversicherung; Erwachsener mit ADHS-Leiden; kein Anspruch auf zulassungsüberschreitende Anwendung eines nur zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen zugelassenen Arzneimittels; Kostenerstattungsanspruch; ADHS keine lebensbedrohliche oder regelmäßig tödlich verlaufende Erkrankung

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  • Bundessozialgericht

    Krankenversicherung - Erwachsener mit ADHS-Leiden - kein Anspruch auf zulassungsüberschreitende Anwendung eines nur zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen zugelassenen Arzneimittels unter erleichterten Voraussetzungen auch bei unterstellter gleicher Wirksamkeit des Mittels

  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für die Arzneimittelversorgung Erwachsener mit Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktiv-Syndrom

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Krankenversicherung - Erwachsener mit ADHS-Leiden - kein Anspruch auf zulassungsüberschreitende Anwendung eines nur zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen zugelassenen Arzneimittels - Kostenerstattungsanspruch - ADHS keine lebensbedrohliche oder regelmäßig tödlich verlaufende Erkrankung

Kurzfassungen/Presse (5)

  • 123recht.net (Pressemeldung, 30.6.2009)

    Kassen müssen Erwachsenen ADHS-Medikament nicht zahlen // Anwendung auf Kinder und Jugendliche beschränkt

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Krankenversicherung: Mittel gegen Aufmerksamkeitsdefizit nicht (mehr) für 19-Jährige

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch eines Erwachsenen auf Arzneimittel für Kinder und Jugendliche; Krankenversicherungsrecht

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  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Kasse muss ADHS-Arznei für Erwachsene nicht bezahlen

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch eines Erwachsenen auf Arzneimittel fuer Kinder und Jugendliche

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Off-Label-Use - Methylphenidat bei Erwachsenen? BSG bleibt bei Off-Label-Use restriktiv

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2010, 3118 (Ls.)
  • NZS 2010, 451 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (39)  

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2010 - L 16 B 61/09  

    Krankenversicherung

    Das SG hat den Antrag der Klägerin, ihr PKH unter Beiordnung von Rechtsanwalt O aus L zu bewilligen, mit Beschluss vom 21.09.2009 wegen fehlender Erfolgsaussichten unter Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 30.06.2009, Az.: B 1 KR 5/09 R, www.juris.de, abgelehnt.

    Die Bestimmung, dass ein Arzneimittel unter bestimmten Voraussetzungen nicht eingenommen werden darf, stellt eine Einschränkung der Anwendungsgebiete dar und steht folglich mit deren Festlegung auf einer Stufe; dem entspricht es, dass § 22 Abs. 1 Nr. 6 AMG die Anwendungsgebiete als Umstände aufführt, über die in den Unterlagen für die Arzneimittelzulassung Angaben zu machen sind (vgl. BSG Urt. vom 30.06.2009, Az.: B 1 KR 5/09 R, www.juris.de, mwN).

    Dort werden die hier betroffenen Mittel jedoch nicht aufgeführt, wenn auch die Entscheidung über eine Aufnahme methylphenidathaltiger Mittel zur Anwendung bei ADHS bei Erwachsenen in die AMR in Vorbereitung ist (vgl. BSG, Urt. vom 30.06.2009, aaO mwN).

    Indikationsbezogene Forschungsergebnisse dieser Güte fehlen jedoch (derzeit noch), wie bereits dargelegt (vgl. insoweit BSG Urt. vom 30.06.2009, aaO mwN).

    Für einen sog. Seltenheitsfall, bei dem eine Ausnahme von dem auch für die Leistungspflicht nach dem SGB V maßgeblichen Erfordernis einer in Deutschland wirksamen arzneimittelrechtlichen Zulassung erwogen werden könnte (vgl. dazu BSG SozR 4-2500 § 27 Nr. 1; zuletzt: BSG Urteilssammlung für die gesetzliche Krankenversicherung (USK) 2009-19), ist angesichts der Verbreitung der ADHS auch im Erwachsenenalter (ca. 2 % der Bevölkerung, vgl. BSG Urt. vom 30.06.2009 aaO mwN) nichts ersichtlich.

    Das Krankheitsbild des ADHS im Erwachsenenalter zeichnet sich allgemein aus durch eine Aufmerksamkeitsstörung bei fehlender Stimulation, Hyperaktivität (z. B. "Gefühl innerer Unruhe", "Nervosität"), Affektlabilität, desorganisiertes Verhalten, gestörte Affektkontrolle, Impulsivität und emotionale Überreagibilität (vgl. BSG Urt. vom 30.06.2009 aaO).

  • LSG Sachsen, 04.05.2011 - L 1 KA 2/10  
    Arzneimittel sind mangels Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit (§ 2 Abs. 1 Satz 1, § 12 Abs. 1 SGB V) nicht von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 3, § 31 Abs. 1 Satz 1 SGB V umfasst, wenn ihnen die erforderliche (§ 21 Abs. 1 Arzneimittelgesetz) arzneimittelrechtliche Zulassung fehlt (BSG, Urteil vom 30.06.2009 - B 1 KR 5/09 R - SozR 4-2500 § 31 Nr. 15 Rn. 21; Urteil vom 28.02.2008 - B 1 KR 16/07 R - BSGE 100, 103 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 9, jeweils Rn. 29; Urteil vom 28.02.2008 - B 1 KR 15/07 R - SozR 4-2500 § 13 Nr. 16 Rn. 20; Urteil vom 26.09.2006 - B 1 KR 1/06 R - BSGE 97, 112 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 5, jeweils Rn. 15; 04.04.2006 - B 1 KR 7/05 R - BSGE 96, 170 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 4, jeweils Rn. 15; Urteil vom 04.04.2006 - B 1 KR 12/04 R - BSGE 96, 153 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 7, jeweils Rn. 22).

    Dies ist nicht nur dann der Fall, wenn das Arzneimittel überhaupt nicht zugelassen ist, sondern auch, wenn es für ein Indikationsgebiet verordnet wird, auf die sich seine Zulassung nicht erstreckt (BSG, Urteil vom 30.06.2009 - B 1 KR 5/09 R - SozR 4-2500 § 31 Nr. 15 Rn. 21; Urteil vom 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R - BSGE 89, 184, 186 = SozR 3-2500 § 31 Nr. 8).

    Danach (BSG, Urteil vom 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R - BSGE 89, 184, 191 f. = SozR 3-2500 § 31 Nr. 8; Urteil vom 26.09.2006 - B 1 KR 1/06 R - BSGE 97, 112 = 4-2500 § 31 Nr. 5, jeweils Rn. 17 f.; Urteil vom 30.06.2009 - B 1 KR 5/09 R - SozR 4-2500 § 31 Nr. 15 Rn. 31) kommt die Verordnung eines Medikaments in einem von der Zulassung nicht umfassten Anwendungsgebiet grundsätzlich nur in Betracht, wenn es (1) um die Behandlung einer schwerwiegenden (lebensbedrohlichen oder die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigenden) Erkrankung geht, wenn (2) keine andere Therapie verfügbar ist und wenn (3) aufgrund der Datenlage die begründete Aussicht besteht, dass mit dem betreffenden Präparat ein Behandlungserfolg (kurativ oder palliativ) erzielt werden kann.

    Dabei ist auf die im jeweiligen Zeitpunkt der Behandlung vorliegenden Erkenntnisse abzustellen (BSG, Urteil vom 30.06.2009 - B 1 KR 5/09 R - SozR 4-2500 § 31 Nr. 15 Rn. 31; Urteil vom 27.09.2005 - B 1 KR 6/04 R - BSGE 95, 132 Rn. 20 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 3 Rn. 27).

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R - BSGE 89, 184, 192 = SozR 3-2500 § 31 Nr. 8; Urteil vom 26.09.2006 - B 1 KR 1/06 R - BSGE 97, 112 = 4-2500 § 31 Nr. 5, jeweils Rn. 19; Urteil vom 26.09.2006 - B 1 KR 14/06 R - SozR 4-2500 § 31 Nr. 6 Rn. 12; Urteil vom 28.02.2008 - B 1 KR 15/07 R - SozR 4-2500 § 13 Nr. 16 Rn. 23; Urteil vom 30.06.2009 - B 1 KR 5/09 R - SozR 4-2500 § 31 Nr. 15 Rn. 33) kann von hinreichenden Erfolgsaussichten nur dann ausgegangen werden, wenn Forschungsergebnisse vorliegen, die erwarten lassen, dass das Arzneimittel für die betreffende Anwendung zugelassen werden kann.

  • LSG Baden-Württemberg, 20.04.2010 - L 11 KR 2307/07  

    Krankenversicherung - keine Kostenerstattung für Immunbalancetherapie nach Dr H

    Die selbstbeschaffte Krankenbehandlung muss zu den Leistungen gehören, welche die Krankenkassen allgemein in Natur als Sachleistung zu erbringen haben (BSG, Urteil vom 30. Juni 2009, B 1 KR 5/09 R, Breith 2007, 111 ff mwN).

    Eine arzneimittelrechtliche Zulassung liegt nur vor, wenn das Arzneimittel die Zulassung gerade für dasjenige Indikationsgebiet besitzt, in dem es im konkreten Fall eingesetzt werden soll (BSG, Urteil vom 30. Juni 2009, B 1 KR 5/09 R, Breith 2010, 111 ff mwN).

    Inzwischen hat das BSG (Urteil vom 30. Juni 2009, B 1 KR 5/09 R, Breith 2010, 111) darauf hingewiesen, dass fraglich sei, ob angesichts der im Laufe der letzten Jahre vom Gesetzgeber geschaffenen Regelungen, mit denen er deutlich gemacht habe, unter welchen Bedingungen er eine Off-Label-Versorgung mit Arzneimitteln in der GKV für angezeigt halte, aktuell überhaupt noch Raum für eine richterrechtliche Rechtsfortbildung in diesem Bereich bestehe, deren Ermöglichung bei Verkündung des Sandoglobulin-Urteils vom 19. März 2002 (BSGE 89, 184 = SozR 3-2500 § 31 Nr. 8) noch wesentlich auf dem Fehlen solcher normativen Vorgaben beruhte.

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  • LSG Baden-Württemberg, 02.03.2010 - L 11 KR 460/10  

    Krankenversicherung - einstweilige Anordnung - Versorgung mit

    Dies genügt nicht, um auch bei Erwachsenen von einer bestimmungsgemäßen Anwendung auszugehen (so ausdrücklich zu methylphenidathaltigen Arzneimitteln BSG, Urteil vom 30. Juni 2009, B 1 KR 5/09 R, zit nach Juris).

    Dies kann angenommen werden, wenn entweder (a) die Erweiterung der Zulassung bereits beantragt ist und die Ergebnisse einer kontrollierten klinischen Prüfung der Phase III (gegenüber Standard oder Placebo) veröffentlicht sind und eine klinisch relevante Wirksamkeit respektive einen klinisch relevanten Nutzen bei vertretbaren Risiken belegen oder (b) außerhalb eines Zulassungsverfahrens gewonnene Erkenntnisse veröffentlicht sind, die über Qualität und Wirksamkeit des Arzneimittels in dem neuen Anwendungsgebiet zuverlässige, wissenschaftlich nachprüfbare Aussagen zulassen und aufgrund derer in den einschlägigen Fachkreisen Konsens über einen voraussichtlichen Nutzen in dem vorgenannten Sinne besteht (BSG, Urteile vom 19. März 2002, aaO und vom 30. Juni 2009, aaO mwN).

    Die Modifizierung der Anforderungen an einen zulassungsüberschreitenden Einsatz von Kinderarzneimitteln für Erwachsene kommt insbesondere in Betracht, wenn der Versicherte in der Zeit unmittelbar vor Vollendung des 18. Lebensjahres mit einem nur für Kinder und Jugendliche zugelassenen Arzneimittel indikationsbezogen versorgt wurde und er nach Erreichen des 18. Lebensjahres an derselben Krankheit leidet, die auch nach einem solchen "Stichtag" auf andere Weise nicht angemessen behandelt werden kann (BSG, Urteil vom 30. Juni 2009, aaO mwN).

  • BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 45/08 R  

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Übergangsrecht nach § 12 PsychThG

    Das setzt allerdings voraus, dass der Einsatz dieses Behandlungsverfahrens im Einzelfall indiziert und wirtschaftlich ist, an der hinreichenden Fachkunde des Behandelns keine Zweifel bestehen und die im Rahmen des § 13 Abs. 3 SGB V geltenden Regeln (Befragung der Krankenkasse vor Leistungsbeginn, Erstattung nur der tatsächlich nachgewiesenen Kosten, ordnungsgemäße Rechnung; vgl zuletzt BSG, Urteil vom 30.6. 2009 - B 1 KR 5/09 R - RdNr 15 ff, zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen) beachtet worden sind.
  • BSG, 20.04.2010 - B 1/3 KR 22/08 R  

    Krankenversicherung - Anhörung eines bestimmten Arztes nach § 109 SGG -

    Allerdings hat das LSG in verfahrensrechtlicher Hinsicht schon nicht beachtet, dass eine Klage auf Kostenerstattung beziffert werden und vom Gericht auf einen entsprechenden Antrag hingewirkt werden muss (vgl zB zuletzt BSG, Urteil vom 30.6. 2009 - B 1 KR 5/09 R, RdNr 14, SozR 4-2500 § 31 Nr. 15 vorgesehen).
  • LSG Bayern, 18.01.2011 - L 5 KR 214/08  

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Versorgung mit dem Arzneimittel Concerta

    Eine arzneimittelrechtliche Zulassung liegt vor, wenn das Arzneimittel die Zulassung gerade für dasjenige Indikationsgebiet besitzt, in dem es im konkreten Fall eingesetzt werden soll (BSG Urteil vom 30.06.2009 - B 1 KR 5/09 R - Rn. 21 - zitiert nach juris).

    aa) Zwar veranlassen folgende Gesichtspunkte dazu, die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 30.06.2009 - B 1 KR 5/09 R) zur Ablehnung der zulassungserweiternden Versorgung mit methylphenidathaltigen Arzneimitteln bei ADHS-E zu hinterfragen (vgl Wrana NJW 2010, 3068):.

    - Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 30.06.2009 (B 1 KR 5/09 R - Rn. 39 - zitiert nach juris) darauf hingewiesen, dass bei gleichbleibenden Krankheitsbild und Medikation bereits vor Erreichen des 18. Lebensjahres nur unter besonderer Rechtfertigung die nahtlose Weiterversorgung des Betroffenen über den 18. Geburtstag hinaus verweigert werden dürfe.

  • BSG, 01.04.2010 - B 1 KR 114/09 B  

    Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für selbstbeschaffte

    Die Beschwerdebegründung geht nicht ein auf die umfangreiche Rechtsprechung des BSG zur Notwendigkeit der vorherigen Befassung der KK mit dem Leistungsbegehren des Versicherten im Rahmen des Anspruchs aus § 13 Abs. 3 Satz 1 Alt 2 SGB V (vgl die stRspr, zuletzt Urteil vom 30.6.2009 - B 1 KR 5/09 R - RdNr 15 mwN, zur Veröffentlichung in SozR 4-2500 § 31 Nr. 15 vorgesehen).

    b) Dahingestellt bleiben kann bezogen auf die zweite gestellte Rechtsfrage, ob die Darlegungen der Klägerin insoweit zur Klärungsbedürftigkeit hinreichen angesichts der umfangreichen Rechtsprechung des BSG zu den Voraussetzungen eines auf Verfassungsrecht gestützten Leistungsanspruchs und der Notwendigkeit des Vorliegens einer lebensbedrohlichen oder einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlich verlaufenden oder eine zumindest wertungsmäßig damit vergleichbaren Erkrankung (vgl nur zuletzt Urteil vom 30.6.2009 - B 1 KR 5/09 R - RdNr 45 f mwN, zur Veröffentlichung in SozR 4-2500 § 31 Nr. 15 vorgesehen).

  • BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 11/09 R  

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Rechtmäßigkeit der

    Das setzt allerdings voraus, dass der Einsatz dieses Behandlungsverfahrens im Einzelfall indiziert und wirtschaftlich ist, an der hinreichenden Fachkunde des Behandelns keine Zweifel bestehen und die im Rahmen des § 13 Abs. 3 SGB V geltenden Regeln (Befragung der Krankenkasse vor Leistungsbeginn, Erstattung nur der tatsächlich nachgewiesenen Kosten, ordnungsgemäße Rechnung; vgl zuletzt BSG, Urteil vom 30.6. 2009 - B 1 KR 5/09 R - RdNr 15 ff, zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen) beachtet worden sind.
  • LSG Baden-Württemberg, 28.09.2010 - L 11 KR 5288/09  

    Krankenversicherung - kein Kostenerstattungsanspruch für therapeutische Apheresen

    Die selbstbeschaffte Krankenbehandlung muss zu den Leistungen gehören, welche die Krankenkassen allgemein in Natur als Sachleistung zu erbringen haben (BSG, Urteil vom 30. Juni 2009, B 1 KR 5/09 R, Breith 2007, 111 ff mwN).

    Daran fehlt es, wenn die Kasse vor Inanspruchnahme der Behandlung mit dem Leistungsbegehren nicht befasst wurde, obwohl dies möglich gewesen wäre (zuletzt BSG, Urteil vom 30. Juni 2009, B 1 KR 5/09 R, SozR 4-2500 § 31 Nr. 15 mwN).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.10.2010 - L 1 KR 17/09  

    Methylphenidat; ADHS; Heranwachsender; Off-Label-Use

  • LSG Baden-Württemberg, 15.05.2012 - L 11 KR 816/11  

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Kostenübernahme für eine Untersuchung

  • SG Braunschweig, 15.04.2010 - S 6 KR 90/10  

    Krankenversicherung - Erwachsener mit ADHS-Leiden - Anspruch auf

  • LSG Baden-Württemberg, 18.09.2012 - L 11 KR 4190/11  
  • LSG Hessen, 17.04.2012 - L 1 KR 298/10  

    Krankenversicherung - keine Kostenerstattung für eine in den Niederlanden

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.06.2012 - L 1 KR 296/09  

    Krankenversicherung - Klagebefugnis - Arzneimittelhersteller -

  • LSG Baden-Württemberg, 23.08.2012 - L 11 KR 2950/12  
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.04.2011 - L 1 KR 326/08  

    Krankenversicherung - Anspruch auf Versorgung mit intravenösen Immunglobulinen -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2009 - L 16 B 37/09  

    Krankenversicherung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2010 - L 1 KR 68/08  

    Off-Label-Use; Gardner-Diamond-Syndrom; Seltenheitsfall; Kostenübernahme;

  • LSG Sachsen, 20.10.2010 - L 1 KR 95/08  

    Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren gegen die Festsetzung von

  • LSG Baden-Württemberg, 02.12.2011 - L 4 KR 5537/10  

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät -

  • LSG Baden-Württemberg, 27.04.2012 - L 4 KR 5054/10  

    Krankenversicherung - keine Kostenübernahme einer ambulanten Behandlung mit

  • LSG Rheinland-Pfalz, 10.12.2009 - L 5 KR 84/09  

    Anspruch auf Kostenerstattung aus der gesetzlichen Krankenversicherung für eine

  • SG Berlin, 13.01.2010 - S 83 KA 588/07  

    Krankenversicherung - Rechtmäßigkeit des Richtlinien-Beschlusses über den

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.02.2011 - L 1 KR 243/09  

    Krankenversicherung - Kostenübernahme für eine brustvergrößernde Operation bei

  • OVG Hamburg, 02.03.2012 - 1 Bf 177/10  

    Notwendigkeit einer LASIK-Operation zur Behebung einer erhöhten

  • LSG Baden-Württemberg, 01.03.2011 - L 11 KR 1694/10  

    Krankenversicherung - Kostenübernahme für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe -

  • LSG Hessen, 15.09.2011 - L 1 KR 178/10  

    Krankenversicherung - Kostenerstattung einer Kopforthesentherapie - Einhaltung

  • SG Berlin, 13.01.2010 - S 83 KA 221/08  

    Ausschluss von Insulin-Analoga aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen

  • LSG Bayern, 23.11.2010 - L 5 KR 391/10  

    Prozesskostenhilfe - Erfolgsaussicht - off - label - use

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.07.2012 - L 1 KR 30/10  

    Multiple Sklerose - MS - Off-Label-Use - IVIG

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2011 - L 5 KR 177/10  

    Krankenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2012 - L 5 KR 542/11  

    Krankenversicherung

  • LSG Thüringen, 23.12.2010 - L 6 KR 1600/10  
  • SG Frankfurt/Oder, 11.01.2011 - S 27 KR 59/09  
  • SG Frankfurt, 11.01.2011 - S 27 KR 59/09  
  • SG Dresden, 20.07.2011 - S 18 KR 371/11  
  • SG Dresden, 02.09.2011 - S 18 KR 434/11  
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