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   BSG, 30.09.1996 - 10 RKg 24/95   

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Wird zitiert von ... (4)  

  • BFH, 14.08.1997 - VI B 43/97  
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  • BFH, 18.12.1998 - VI B 221/98  

    Bindungswirkung von Zusicherungen der Familienkassen

    Während Anspruchsvoraussetzung für die Gewährung von Kindergeld zuvor war, daß der betreffende Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis auf unbestimmte Zeit nicht abgeschoben werden konnte, mußte ein Ausländer danach "im Besitz" einer Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis sein, die diesbezügliche Erlaubnis also tatsächlich innehaben (BSG-Urteil vom 30. September 1996 10 RKg 24/95, Dienstblatt Rechtsprechung der Bundesanstalt für Arbeit Nr. 4354, § 1 BKGG).
  • BSG, 03.12.1996 - 10 RKg 8/96  

    Anspruch auf Kindergeld für Staatenlose

    Wie der erkennende Senat zu § 1 Abs. 3 BKGG im Anschluß an die Rechtsprechung des 14/14b Senats entschieden hat, kommt es auf den Besitz i.S. der tatsächlichen Innehabung einer Aufenthaltserlaubnis an und nicht lediglich auf den Anspruch (Urteil vom 30. September 1996 - 10 RKg 24/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, m.w.N.).
  • FG Hessen, 24.02.2003 - 2 K 1949/01  

    Einreise; Aufenthaltsberechtigung; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsgenehmigung;

    Das bedeutet insbesondere, dass die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung keinen rückwirkenden Anspruch auf Kindergeld begründet, selbst wenn zuvor ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung bestanden haben sollte bzw. selbst dann, wenn der die Aufenthaltsgenehmigung erteilende Verwaltungsakt eine Rückwirkung beinhaltet (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 30.9.1996, 10 RKg 24/95, DBIR 4354, BKGG/§ 1 zur inhaltsgleichen Regelung in § 1 Abs. 3 BKGG a.F.).
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