Rechtsprechung
   BSG, 30.09.1999 - B 8 KN 5/98 U R   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückwirkungsklauseln bei neuen Berufskrankheiten, hier: chronisch obstruktiven Bronchitis/Emphysem von Bergleuten

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BSGE 85, 24



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Wird zitiert von ... (13)  

  • BSG, 13.06.2006 - B 8 KN 3/05 U R  

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - chronische obstruktive

    Der Verordnungsgeber sei mit dem Urteil des erkennenden Senats vom 30. September 1999 (BSGE 85, 24 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 13) für verpflichtet angesehen worden, die weitere Entwicklung zu beobachten und notfalls korrigierend einzugreifen, falls sich die ursprüngliche Tendenz bestätige, dass eine unverhältnismäßig große Gruppe von Versicherten durch die Stichtagsregelung des § 6 Abs. 2 BKVO von der Entschädigung ausgeschlossen sei.

    Insbesondere hat der Senat im Urteil vom 30. September 1999 näher ausgeführt, was unter dem Begriff "Versicherungsfall" zu verstehen ist (BSGE 85, 24, 25 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 13 S 48 f mwN).

    Die Stichtagsregelung des § 6 Abs. 1 BKVO in der ab 1. Dezember 1997 geltenden Fassung (aF), die inhaltsgleich jetzt in § 6 Abs. 2 BKVO nF enthalten ist, steht einem Anspruch aus § 551 Abs. 2 RVO entgegen, wie der Senat in seinem Urteil vom 30. September 1999 (BSGE 85, 24, 31 f = SozR 3-2200 § 551 Nr. 13 S 55 f) dargelegt hat.

    Dies hat der Senat ebenfalls im Grundsatz bereits mit dem Urteil vom 30. September 1999 entschieden, sodass wegen der Einzelheiten hierauf Bezug genommen werden kann (BSGE 85, 24, 26 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 13 S 49 f).

    Die vom erkennenden Senat in seinem Urteil vom 30. September 1999 (aaO) geäußerten Bedenken gegen die Stichtagsregelung betrafen auch nicht deren generelle Zulässigkeit, sondern lediglich deren eventuelle Auswirkungen allein im Hinblick auf die mit der geänderten BKVO neu eingeführte BK Nr. 4111.

    Ein verzögerliches Handeln kann dem Verordnungsgeber nicht vorgeworfen werden, wie der Senat in seinem Urteil vom 30. September 1999 (aaO) bereits ausführlich unter Schilderung und Würdigung der Entstehungsgeschichte dieser Berufskrankheit und deren Aufnahme in die BK-Liste dargelegt hat.

    Indem der Verordnungsgeber den Stichtag auf das Inkrafttreten der vorhergehenden Ergänzung der BK-Liste gelegt hat, trägt dieses Vorgehen zur Rechtssicherheit sowie zur Gleichbehandlung aller Versicherten, die an den neu eingeführten Berufskrankheiten leiden, bei (BSGE 85, 24 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 13 S 52).

    Allerdings hat der Senat darauf hingewiesen, dass sich speziell für die vorliegende Berufskrankheit die Stichtagsregelung dann als problematisch herausstellen könnte, wenn ihretwegen nur einem unverhältnismäßig kleinen Kreis von denjenigen Versicherten, die wegen übermäßiger Feinstaubbelastung im Steinkohlenbergbau einen Lungenschaden erlitten haben, eine Entschädigung zuteil würde (BSGE 85, 24, 28 ff = SozR 3-2200 § 551 Nr. 13 S 52 ff).

  • BSG, 12.11.2003 - B 8 KN 1/02 U R  

    Gesetzliche Unfallversicherung - Aufsichtsrecht - Rechtsverletzung -

    Dies hat der Senat in seiner Entscheidung vom 30. September 1999 (B 8 KN 5/98 U R - BSGE 85, 24 ff = SozR 3-2200 § 551 Nr. 13) zum Leistungsantrag eines Versicherten, der 1996, dh zeitlich noch unter der alten Rechtslage, gestellt worden war, im Rahmen der Prüfung eines Anspruchs aus § 44 SGB X im Einzelnen begründet.

    Der erkennende Senat hat diese Frage hinsichtlich der Rückwirkungsregelung in einer Verordnung nach § 551 Abs. 1 RVO/§ 9 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) in seinem Urteil vom 30. September 1999 (B 8 KN 5/98 U R - BSGE 85, 24, 32 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 13, S 56) ebenso offen gelassen wie zuvor schon der 2. Senat des BSG im Urteil vom 14. November 1996 (2 RU 9/96 - BSGE 79, 250, 256 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 9, S 26).

    aa) In seinem Urteil vom 30. September 1999 (aaO BSGE 85, 24, 32 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 13, S 56) - das Leistungsansprüche der Versicherten gegenüber der BG zum Gegenstand hatte - hat der Senat ausgeführt, auf die vom 2. Senat offen gelassene Frage, ob der Unfallversicherungsträger eine noch nicht in Kraft getretene, jedoch im Entwurf einer neuen Änderungs-Verordnung vorgesehene Rückwirkungsklausel bereits bei der Entscheidung über einen Anspruch nach § 551 Abs. 2 RVO "im Vorgriff" zu berücksichtigen habe, komme es nicht mehr an, wenn "vor Abschluss des Gerichtsverfahrens die Ergänzung der BK-Liste mit einer entsprechenden Rückwirkungsklausel in Kraft" sei; über die Berechtigung einer solchen Vorgehensweise wäre gerichtlich nur dann zu entscheiden, wenn zuvor die geplante Rechtsänderung noch nicht stattgefunden hätte.

    Die Rückwirkung kann unzureichend sein, wenn sich bei einem im Interesse der Gleichbehandlung und Rechtssicherheit generell geeigneten Stichtag ergibt, dass bei einer bestimmten Krankheit nur einem unverhältnismäßig kleinen Kreis der einschlägig Erkrankten eine Entschädigung zusteht, und ferner, wenn es sich bei den Ansprüchen, die vor Inkrafttreten der BKV geltend gemacht wurden, über die aber erst danach abschließend entschieden worden ist, nicht nur um Ausnahmefälle handelt, die im Interesse der Gründe, die den Verordnungsgeber bei Erlass der Verordnung zur Bestimmung des Rückwirkungszeitraums geleitet haben, als vereinzelt und rechtlich unerheblich hinzunehmen sind (Senatsurteil aaO - BSGE 85, 24, 28, 34 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 13, S 54, 58).

    Das dem Senatsurteil vom 30. September 1999 (aaO BSGE 85, 24 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 13) zu Grunde liegende Problem, dass sich bei jeder bisher vorgestellten Lösung auch immer gravierende Gleichheitsprobleme stellen, löst das BVerfG im Übrigen nicht (vgl Koch in Lauterbach, Unfallversicherung, § 9 SGB VII RdNr 296, Stand November 2002).

    Der Senat weist abschließend zur Klarstellung darauf hin, dass der Ausgang des gegen das Senatsurteil vom 30. September 1999 (aaO BSGE 85, 24, 32 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 13, S 56) anhängigen Verfassungsbeschwerdeverfahrens (1 BvR 235/00) das vorliegende Verfahren nicht beeinflussen kann.

  • BVerfG, 23.06.2005 - 1 BvR 235/00  

    Anerkennung einer Berufskrankheit

    a) Auf die Revision der beklagten Berufsgenossenschaft hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 30. September 1999 die Entscheidung des Sozialgerichts aufgehoben und die Klage abgewiesen (BSGE 85, 24 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 13).

    Die zuständige Berufsgenossenschaft hätte es in der Hand, unter gesetzwidriger Vorwegnahme der künftigen Rechtslage den Betroffenen durch Ablehnung seines entscheidungsreifen Antrags in ein Rechtsbehelfsverfahren zu "verweisen", in dem die neue Rechtslage nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu seinen Lasten zur Geltung kommt (vgl. BSGE 85, 24 ).

mehr
  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R  

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte

    Mit der Heranziehung des MDD zur Bestimmung der für eine Krankheitsverursachung erforderlichen Belastungsdosis folgt das LSG der Rechtsprechung des erkennenden Senats, der in den Urteilen vom 18. März 2003 - B 2 U 13/02 R - (BSGE 91, 23 = SozR 3-2700 § 9 Nr. 1 RdNr 10) und vom 19. August 2003 - B 2 U 1/02 R - (USK 2003-219 RdNr 15) dieses Modell als eine geeignete Grundlage zur Konkretisierung der im Text der Nr. 2108 Anl BKV mit den unbestimmten Rechtsbegriffen "langjähriges" Heben und Tragen "schwerer" Lasten oder "langjährige" Tätigkeit in "extremer Rumpfbeugehaltung" nur ungenau umschriebenen Einwirkungen angesehen hat.
  • BSG, 04.06.2002 - B 2 U 20/01 R  

    Quasi-Berufskrankheit - gruppentypische Risikoerhöhung: Einwirkungshäufigkeit -

    Welche Zeitspannen nun für die jeweiligen Beratungen des Sachverständigenausschusses als noch sozial verträglich anzusehen sind und welche Aktivitäten im Sachverständigenbeirat bzw bei dem Verordnungsgeber stattfinden müssen, um noch von aktiv betriebenen Beratungen sprechen zu können, ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig (vgl BSGE 85, 24, 30 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 13).
  • BVerfG, 30.03.2007 - 1 BvR 3144/06  

    Anerkennung und Entschädigung einer Berufskrankheit in der gesetzlichen

    Eine Erstreckung auf Altfälle ist daher nur durch eine ausdrückliche Rückwirkungsregelung möglich (BSGE 85, 24 ).

    Das Bundessozialgericht hat dem Verordnungsgeber deshalb eine Beobachtungspflicht auferlegt und ihn verpflichtet, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen einen sachgerechteren Rückwirkungszeitraum festzulegen, wenn sich Hinweise darauf ergeben, dass die Rückwirkungsklausel nicht weit genug in die Vergangenheit reicht (BSGE 85, 24 ).

  • BSG, 02.12.2008 - B 2 KN 1/08 U R  

    Gesetzliche Unfallversicherung - Quasi-Berufskrankheit - Aufnahme in

    Nach dieser Rechtsprechung (zuletzt BSG Urteile vom 30.9.1999 - B 8 KN 1/98, B 8 KN 4/98, B 8 KN 5/98 - BSGE 85, 24 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 13; BVerfG Beschluss vom 23.6.2005, aaO) überlagere die Rückwirkungsklausel ab ihrem Inkrafttreten den zeitlich unbeschränkten Anspruch auf Anerkennung einer Wie-BK.
  • BSG, 02.12.2008 - B 2 KN 3/07 U R  

    Sozialgerichtliches Verfahren - Dispositionsmaxime gem § 123 SGG - geltend

    Dies entspreche auch der Rechtsprechung des BVerfG (Beschlüsse vom 9. Oktober 2000 - 1 BvR 791/95 - SozR 3-2200 § 551 Nr. 15 sowie vom 23. Juni 2005 - 1 BvR 235/00 - SozR 4-1100 Art. 3 Nr. 32) und der früheren Rechtsprechung des BSG (vgl zuletzt BSGE 85, 24 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 13).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.09.2005 - L 10 U 2792/03  

    Gesetzliche Unfallversicherung - Quasi-Berufskrankheit - Sperrwirkung - aktive

    Welche Zeitspannen nun für die jeweiligen Beratungen des Sachverständigenausschusses als noch sozial verträglich anzusehen sind und welche Aktivitäten im Sachverständigenbeirat bzw. bei dem Verordnungsgeber stattfinden müssen, um noch von aktiv betriebenen Beratungen sprechen zu können, ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig (vgl. BSGE 85, 24, 30 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 13).

    So hat das BSG (in BSGE 85, 24) im Hinblick auf die Rückwirkungsklausel bei Aufnahme der Nr. 4111 der Anlage zur BKV (§ 6 Abs. 1 BKV, Anerkennung als BK nur wenn der Versicherungsfall nach dem 31. Dezember 1992 eingetreten ist) ein rechtserhebliches zögerliches Verhalten des Verordnungsgebers verneint, nachdem vom Sachverständigenbeirat eine Aufnahme in die BK-Liste im November 1983 abgelehnt, im Januar 1993 erstmalig wieder neu beraten worden und im September 1993 eine Einigung erzielt worden und eine Empfehlung zur Aufnahme im April 1995 ergangen war sowie eine Aufnahme in die BK-Liste zum 1. Dezember 1997 erfolgt ist.

  • BSG, 02.12.2008 - B 2 KN 2/07 U R  

    Sozialgerichtliches Verfahren - unzulässiges Berufungsbegehren - Fehlen der

    Nach den Entscheidungen des BSG vom 30.9.1999 (B 8 KN 1/98, B 8 KN 4/98, B 8 KN 5/98 - BSGE 85, 24 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 13) erfasse die Rückwirkungsklausel für die Entschädigung "neuer" Listen-BKen von dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens an auch den Anspruch auf Entschädigung "wie eine BK" nach § 551 Abs. 2 RVO bzw § 9 Abs. 2 SGB VII. Dem vom LSG angeführten Urteil des BSG vom 27.6.2006 könne nicht gefolgt werden.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2002 - L 2 KN 96/00  

    Unfallversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2004 - L 2 KN 95/03  

    Unfallversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2007 - L 2 KN 134/05  

    Unfallversicherung

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