Rechtsprechung
| BSG, 30.10.2001 - B 4 RA 122/00 R |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Berücksichtigung einer fiktiven Höherversicherung nach dem AVG/RVO bei der Umwandlung einer nach AVG/RVO berechneten Rente in eine nach dem SGB 6 zu berechnende Regelaltersrente
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umwandlung einer Rente mit fiktiver Höherversicherung in eine nach neuem Recht zu berechnende Regelaltersrente
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- SG Köln, 25.03.1998 - S 5 An 192/94
- LSG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2000 - L 3 RA 32/98
- BSG, 30.10.2001 - B 4 RA 122/00 R
- BSG - B 4 RA 122/00 R (anhängig)
Wird zitiert von ... (4)
- BSG, 14.05.2003 - B 4 RA 55/02 R
Berücksichtigung von Beiträgen zur Höherversicherung bei Renten nach Art 2 …
Ebenso wie die Zusatzleistungen des 2. Kapitels, 3. Abschnitt (§§ 106 ff SGB VI) und die Leistungen des 5. Kapitels, 2. Abschnitt, 6. Unterabschnitt (Zusatzleistungen nach den §§ 315 ff SGB VI), 8. Unterabschnitt (Zusatzleistung nach § 319a SGB VI) sowie 9. Unterabschnitt (Übergangszuschlag nach § 319b SGB VI), sind diese Rechte nicht Bestandteile der Rechte auf Renten, neben die sie treten können, sondern Rechte eigener Art (zusammenfassend zu den Zusatzsystemen des SGB VI: BSGE 86, 262, 273 f; siehe auch BSG SozR 3-2600 § 319b Nr. 1 S 5 f, BSG SozR 3-2600 § 64 Nr. 1 S 8).b) Aus dem Wortlaut des § 269 Abs. 1 Satz 1 SGB VI ergibt sich, dass das Recht auf eine Zusatzrente aus dem Stammrecht der Höherversicherung ("Steigerungsbetrag") als akzessorisches Recht ausgestaltet ist, das in seiner Entstehung und in seinem Bestand von einem Recht auf Rente nach dem SGB VI abhängig ist (zur Zusatzrente aus fiktiver Höherversicherung nach § 37a AVG als akzessorisches Recht: BSG SozR 3-2600 § 64 Nr. 1 S 8).
- BSG, 24.01.2003 - B 12 KR 18/02 R
Krankenversicherung - Risikostrukturausgleich - vorläufiger Jahresausgleich für …
Nach Wegfall seiner inneren und äußeren Grundlagen mit Erledigung des Bescheides vom 4. Dezember 1996 hatte damit auch der akzessorische Zinsbescheid vom 17. Juni 1996 in vollem Umfang seine Erledigung gefunden (vgl allgemein zur Erledigung akzessorischer Verwaltungsakte Stelkens/Bonk/Sachs VwVfG, 6. Aufl, 2001, § 35 RdNr 152 und § 43 RdNr 204 sowie BSG in SozR 3-2600 § 64 Nr. 1). - LSG Hessen, 22.08.2008 - L 5 R 338/07
Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute - …
Aus § 88 SGB VI lässt sich auch kein allgemeiner Rechtsgedanke entnehmen, der es erlauben könnte, einen Bestandsschutz von Rentenanwartschaften anzunehmen; eine Analogie kommt schon deswegen nicht in Betracht, weil keine planwidrige Gesetzeslücke besteht (vgl. BSG, 4. Senat, Urteil vom 30. Oktober 2001, SozR 3-2600 § 64 Nr. 1 - Juris RdNr. 47 ff.). - BSG, 23.01.2003 - B 12 KR 18/02 R Nach Wegfall seiner inneren und äußeren Grundlagen mit Erledigung des Bescheides vom 4. Dezember 1996 hatte damit auch der akzessorische Zinsbescheid vom 17. Juni 1996 in vollem Umfang seine Erledigung gefunden (vgl allgemein zur Erledigung akzessorischer Verwaltungsakte Stelkens/Bonk/Sachs VwVfG, 6. Aufl, 2001, § 35 RdNr 152 und § 43 RdNr 204 sowie BSG in SozR 3-2600 § 64 Nr. 1).
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