Rechtsprechung
   BSG, 31.01.2006 - B 11a AL 15/05 R   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Arbeitslosengeldanspruch - Erlöschensfrist - keine Verlängerung bei Bezug von Meister-BAföG - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    Arbeitslosenhilfeanspruch; Erlöschensfrist; keine Verlängerung bei Bezug von Meister-BAföG; sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

mehr
  • Bundessozialgericht

    Arbeitslosenhilfeanspruch - Erlöschensfrist - keine Verlängerung bei Bezug von Meister-BAföG - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlöschensfrist beim Anspruch auf Arbeitslosenhilfe, sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Meister-BAföG führt nicht zu einer Verlängerung der Erlöschensfrist von Arbeitslosenhilfe

Verfahrensgang




Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)  

  • BSG, 31.10.2007 - B 14/11b AS 63/06 R  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Im Unterschied und zur Abgrenzung zum Amtshaftungsanspruch kommt im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs eine Ersetzung von tatsächlichen Umständen - wie dem Vorliegen einer vertraglichen Vereinbarung - denen gestaltende Entscheidungen des Antragstellers zu Grunde liegen, nicht in Betracht (vgl BSG Urteil vom 31. Januar 2006 - B 11a AL 15/05 R mwN; vgl auch Ladage, Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch, 1990, insbes S 100 f; ebenso Kreßel, NZS 1994, 395, 400; kritisch Bieback, SGb 1990, 517, 518).
  • LSG Bayern, 06.08.2009 - L 9 AL 121/06  

    Arbeitslosengeldanspruch - Ablauf der Erlöschensfrist - fehlende Verfügbarkeit -

    Es ist ausgeschlossen, das Vorliegen von Arbeitslosigkeit bzw. Verfügbarkeit als Voraussetzung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nachträglich im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs zu fingieren (BSG, Urteil vom 07.05.2009, Az.: B 11 AL 71/08 B unter Verweis auf BSG, Urteil vom 31.12.2006, Az.: B 11a AL 15/05 R beide zitiert nach juris).

    Selbst bei einem (unterstellten) Fehlverhalten der Beklagten - eine weitere Sachverhaltsaufklärung war daher nicht erforderlich- kommt eine Korrektur im Wege des Herstellungsanspruchs nicht in Frage, weil ein Nachteilsausgleich auf ein gesetzwidriges Handeln der Beklagten hinauslaufen würde (BSG, Urteil vom 31. Januar 2006, B 11 a AL 15/05 R zitiert, nach juris).

    Es ist ausgeschlossen, das Vorliegen von Arbeitslosigkeit bzw. Verfügbarkeit als Voraussetzung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nachträglich im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs zu fingieren (BSG, Urteil vom 7. Mai 2009, B 11 AL 71/08 B, unter Verweis auf BSG, Urteil vom 31. Dezember 2006, Az.: B 11a AL 15/05 R, beide zitiert nach juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.09.2005 - L 6 AL 63/05  

    Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

    Gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Senats vom 12. Januar 2005 hat der Kläger erfolglos Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundessozialgericht (BSG) eingelegt (Beschluss des BSG vom 22. Juni 2005 - B 11a AL 15/05 B).

    Die Berufung bedarf der Zulassung, weil sie weder wiederkehrende oder laufende Leistungen für mehr als ein Jahr betrifft (§ 144 Abs. 1 Satz 2 Sozialgerichtsgesetz -SGG-), noch der Wert des Beschwerdegegenstandes 500, 00 Euro übersteigt (§ 144 Abs. 1 Satz 1 Zif. 1 SGG), insoweit verweist der Senat auf die Entscheidungsgründe seines rechtskräftigen Urteils vom 12. Januar 2005 (Seite 6 bis 9) sowie die hierzu erfolgten Ausführungen des BSG in dem Beschluss vom 22. Juni 2005 (B 11a AL 15/05 B) und sieht von einer weiteren Darstellung ab.

    Insoweit verweist der Senat auf die bereits vom SG in dem angefochtenen Gerichtsbescheid zitierte Rechtsprechung des BSG, den im vorliegenden Rechtsstreit ergangenen Beschluss des BSG vom 22. Juni 2005 (B 11a AL 15/05 B) sowie den Beschluss des BVerfG vom 15. April 2005 (1 BvR 952/04) und sieht von einer weiteren Darstellung ab.

mehr
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2006 - L 20 AS 89/06  

    Sozialhilfe und Pflicht zur Verwertung einer Lebensversicherung

    Liegen diese Voraussetzungen vor, so ist grundsätzlich und soweit notwendig sowie rechtlich und tatsächlich möglich der Zustand wieder herzustellen, der bestehen würde, wenn die Pflichtverletzung nicht eingetreten wäre und der Sozialleistungsträger sich rechtmäßig verhalten hätte (so etwa BSG, Urteil vom 24. Juli 2003 , Az: B 4 RA 13/03 R; vgl. zuletzt etwa auch BSG, Urteil vom 31.01.2006, B 11a AL 15/05 R; BSG, Beschluss vom 05.07.2005, B 1 KR 7/04 R).

    Im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs kommt die Ersetzung von tatsächlichen Umständen - wie dem Vorliegen einer vertraglichen Vereinbarung - denen gestaltende Entscheidungen des Antragstellers zu Grunde liegen, nicht in Betracht (vgl. BSG, Urteil vom 31.01.2006, B 11a AL 15/05 R m.w.N. "in Abgrenzung zum Amtshaftungsanspruch").

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.08.2009 - L 18 AL 16/09  

    Arbeitslosengeldanspruch; Anwartschaftszeit; Arbeitslosmeldung; sozialrechtlicher

    Dabei bedarf es keiner Beurteilung, ob die Beklagte - wie das SG gemeint hat - eine ihr auf Grund Gesetzes oder eines bestehenden Sozialrechtsverhältnisses dem Kläger gegenüber obliegende Pflicht, insbesondere zur Auskunft und Beratung (vgl. §§ 14, 15 Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil - SGB I), verletzt und ihm dadurch einen Nachteil zugefügt hat (vgl. BSG SozR 3-4100 § 249e Nr. 4; BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 2; BSG SozR 4-2600 § 58 Nr. 3; BSG, Urteil vom 31. Januar 2006 - B 11a AL 15/05 R - juris).

    Die in den §§ 118, 119 SGB III geregelten tatsächlichen Anforderungen an die Arbeitslosigkeit, nämlich die objektive und subjektive Verfügbarkeit, können in gesetzeskonformer Weise ebenso wenig fingiert werden wie die - hier vor dem 8. Januar 2008 ebenfalls fehlende - persönliche Arbeitslosmeldung (vgl. BSG, Urteil vom 31. Januar 2006 - B 11a AL 15/05 R - BSG, Beschluss vom 7. Mai 2009 - B 11 AL 72/08 B - juris - m.w.N.; für die Arbeitslosmeldung vgl. BSG SozR 3-4100 § 134 Nr. 14; BSG SozR 4100 § 103 Nr. 36; BSG SozR 2200 § 381 Nr. 44; BSG SozR 3-4100 § 110 Nr. 2).

  • LSG Hamburg, 28.06.2007 - L 5 AL 2/06  
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl. u.a. Urteile vom 29.9.1987, 7 RAr 15/86 = SozR 4100 § 103 Nr. 39 S. 91 ff.; vom 28.10.1987, 7 RAr 80/86 = AuB 1989, S. 338 ff.; vom 29.11.1989, 7 RAr 8/89 = SozR 4100 § 103 Nr. 46 S. 127 f.; vom 24.4.1997, 11 RAr 39/96, Rn. 11 - juris; vom 17.7.1997, 7 RAr 12/96, Rn. 15 - juris und 7 RAr 106/96, Rn. 14 - juris; vom 8.2.2001, B 11 AL 111/99 R, Rn. 12 f. - juris; vom 18.3.2004, B 11 AL 59/03 R = SozR 4-4300 § 53 Nr. 1 Rn. 7 f. und vom 31.1.2006, B 11a AL 15/05 R, Rn. 19 - juris sowie Beschluss vom 16.3.2005, B 11a/11 AL 231/04 B, Rn. 6 f. - juris) sowie der jüngeren Rechtsprechung der Landessozialgerichte (vgl. LSG Berlin, Urteil vom 10.6.2004, L 8 AL 20/02 - juris; Bayer. LSG, Urteil vom 26.8.2005, L 8 AL 497/04, Rn. 26 - juris und LSG Niedersachsen, Urteil vom 26.3.1996, L 7 Ar 333/94 - juris).

    Eine Ersetzung von tatsächlichen Umständen, denen gestaltende Entscheidungen von Antragstellern zugrunde liegen, im Wege des Herstellungsanspruches ist ausgeschlossen (BSG, Urteil vom 31.1.2006, B 11a AL 15/05 R, Rn.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.11.2007 - L 16 AL 437/07  
    Dabei ist zum einen zu berücksichtigen, dass der Beklagten eine allein auf die Sicherung von Leistungsansprüchen gerichtete Beratung, die vorrangige Ziele der Arbeitsförderung, wie beispielsweise die Verkürzung der Arbeitslosigkeit durch Förderung einer Existenzgründung, außer Acht lässt, grundsätzlich nicht abverlangt werden kann (vgl. BSG SozR 3-4100 § 125 Nr. 1; BSG, Urteil vom 31. Januar 2006 - B 11a AL 15/05 R - veröffentlicht in juris).

    Selbst wenn dessen ungeachtet eine Fehlberatung der Beklagten vorliegen würde, kommt eine Korrektur im Wege des Herstellungsanspruchs aber jedenfalls deshalb nicht in Betracht, weil eine Ersetzung von tatsächlichen Umständen, denen gestaltende Entscheidungen des Antragstellers zugrunde liegen, im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruches nicht möglich ist und auf ein gesetzwidriges Handeln des Leistungsträgers hinauslaufen würde (vgl. BSG SozR 3-4100 § 249e Nr. 4; BSG SozR 4-4300 § 137 Nr. 1; BSG, Urteil vom 31. Januar 2006 - B 11a AL 15/05 R -).

  • BSG, 07.05.2009 - B 11 AL 72/08 B  

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Fiktion der Verfügbarkeit im Wege des

    Zur Klärungsbedürftigkeit dieser Frage enthält die Beschwerdebegründung schon deshalb keine hinreichenden Ausführungen, weil sie sich nicht näher mit der vom LSG zitierten Rechtsprechung des BSG auseinandersetzt, wonach es ausgeschlossen ist, das Vorliegen von Arbeitslosigkeit bzw Verfügbarkeit als Voraussetzung des Anspruchs auf Alg nachträglich im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs zu fingieren (ua BSGE 58, 104 = SozR 4100 § 103 Nr. 36; Urteil vom 31. Januar 2006, B 11a AL 15/05 R, veröffentlicht in juris).
  • LSG Hessen, 23.09.2011 - L 7 AL 174/10  

    Ausschluss der Gewährung von Arbeitslosengeld im Wege des sozialrechtlichen

    Schließlich darf die Korrektur durch den Herstellungsanspruch dem jeweiligen Gesetzeszweck nicht widersprechen (vgl. im Einzelnen: BSG, 31.01.2006 - B 11a AL 15/05 R; BSG, 01.04.2004 - B 7 AL 52/03 R - sowie BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 28/08 R; Kreßel, NZS 1994, 395 ff.).

    Dementsprechend hat das BSG in einem nachfolgenden Urteil vom 31. Januar 2006 (B 11a AL 15/05 R) festgehalten, dass ein Erlöschen des Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe auf der Grundlage des vergleichbaren § 196 S. 2 Nr. 4 SGB III (in der bis 31. Dezember 2004 geltenden Fassung) nicht durch einen Herstellungsanspruch überwunden werden könne, wenn der Arbeitslose während der entsprechenden Zeit auf Grund einer Ausbildung nicht verfügbar war.

  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 77/08 B  

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung einer

    Im Unterschied und in Abgrenzung zum Amtshaftungsanspruch kommt im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs eine Ersetzung von tatsächlichen Umständen - wie dem Vorliegen einer vertraglichen Vereinbarung - denen gestaltende Entscheidungen des Antragstellers zu Grunde liegen, nicht in Betracht (vgl BSG Urteil vom 31.1.2006 - B 11a AL 15/05 R mwN; vgl auch Ladage, Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch, 1990, insbes S 100 f; ebenso Kreßel, NZS 1994, 395, 400; kritisch Bieback, SGb 1990, 517, 518).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 28.01.2011 - L 1 AL 38/10  

    Anspruch einer nicht arbeitsunfähigen Schwangeren mit ärztlichem

  • LSG Bayern, 29.07.2009 - L 10 AL 138/08  

    Kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage - Umstellung auf

  • LSG Hamburg, 08.06.2011 - L 5 AS 29/09  
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.04.2010 - L 18 AL 160/09  

    Gründungszuschuss; 90-Tage-Regelung; Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit

  • LSG Sachsen-Anhalt, 20.07.2011 - L 2 AL 78/09  
  • SG Lüneburg, 12.02.2007 - S 24 AS 344/06  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.04.2010 - L 18 AL 506/07  
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.10.2011 - L 11 AL 29/08  

    Arbeitslosengeldanspruch - Verfügbarkeit - Zulassung von geduldeten Ausländern

  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.05.2012 - L 18 AL 356/10  

    Gewährung von anrechnungsfreiem Arbeitslosengeld - versicherungspflichtige

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2010 - L 18 AL 506/07  

    Bemessungsentgelt; Bestandsschutzregelung; Herstellungsanspruch; Fiktion;

  • LSG Sachsen, 29.09.2011 - L 3 AL 123/10  

    Anspruchsdauer; Arbeitslosengeld; beschränkte Bereitschaft zur Annahme einer

  • SG Oldenburg, 04.05.2011 - S 81 R 472/10  

    Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben - Gründungszuschuss - Anspruch auf

  • LSG Sachsen-Anhalt, 20.07.2011 - L 2 AL 88/09  
  • LSG Hamburg, 11.05.2011 - L 2 AL 74/08  
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht