Rechtsprechung
| BSG, 31.08.1983 - 2 RU 80/82 |
Volltextveröffentlichungen
Zeitschriftenfundstellen
- BSGE 55, 287
Wird zitiert von ... (15)
- BSG, 12.05.1992 - 2 RU 7/92
SGB I § 42
Die Beklagte hat dieses Rechtsmittel eingelegt und eine Abweichung von der Entscheidung des Senats vom 31. August 1983 in BSGE 55, 287 gerügt.In diesem Sinne hatte der Senat schon im Jahre 1983 grundlegend entschieden, daß bezüglich der Voraussetzungen der endgültigen Leistung keine Bindungswirkung, entsteht, wenn der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in einem Bescheid ausschließlich über die Zahlung eines Vorschusses entscheidet (BSGE 55, 287, 291).
Der Senat hat auch bereits entschieden, daß sich der Vorschuß damit grundlegend von der endgültig festgestellten zustehenden Leistung unterscheidet (anderer Ansicht ohne eingehende Begründung Bley in SGB-SozVers-GesKomm Anm 4d zu § 42 SGB I ), denn er wird gemäß § 42 Abs. 2 Satz 2 SGB I nach der Bewilligung der endgültigen Leistung auf die zustehende Leistung angerechnet; er verbleibt dem Vorschußempfänger nicht als die zustehende Leistung (BSGE 55, 287, 290).
Für die Vorschußzahlung ist ausreichend, daß zur Überzeugung des Sozialleistungsträgers nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen (s § 20 SGB X ) ein »Anspruch auf Geldleistungen« gegeben ist (BSGE 55, 287, 290;… BSG SozR 1200 § 42 Nr. 4).
Außerdem unterscheidet sich der Vorschuß seiner Rechtsnatur nach noch klarer und stärker von der endgültigen Leistung (s BSGE 55, 287, 290) als die Vorwegzahlung.
- BSG, 18.09.2012 - B 2 U 15/11 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Berechnung einer Übergangsleistung - Einkommen - …
Insbesondere ist die Beklagte, wenn sie nachträglich das Nichtbestehen des Leistungsanspruchs feststellt, weder verpflichtet noch ermächtigt, den Vorschussbescheid nach Maßgabe der §§ 44 ff SGB X zurückzunehmen, zu widerrufen oder aufzuheben (vgl dazu BSGE 55, 287, 290 = SozR 1200 § 42 Nr. 2;… BSG vom 1.7. 2010 - B 11 AL 19/09 R - BSGE 106, 244 = SozR 4-1200 § 42 Nr. 2). - BSG, 09.05.1996 - 7 RAr 36/95
Arbeitsentgeltbegriff bei der Bemessung von Arbeitslosengeld, Aufhebung eines …
§ 42 SGB I ermächtigt - unter anderen Voraussetzungen als der durch das 1. SKWPG geänderte § 147 AFG - zum Erlaß einer "Zwischen"-Regelung bis zur endgültigen Feststellung der Sozialleistung, ohne die spätere endgültige Entscheidung inhaltlich zu binden (BSGE 55, 287, 290 f = SozR 12, 00 § 42 Nr. 2;… BSGE 57, 38, 39 - SozR 1200 § 42 Nr. 3;… BSGE 66, 44, 51 = SozR 5795 § 7 Nr. 1;… BSGE 67, 104, 109 f - SozR 3-1300 § 32 Nr. 2;… BSG SozR 1200 § 42 Nr. 4 und SozR 3-1200 § 42 Nr. 2;… SozR 3-1 300 § 31 Nr. 10;… SozR 4150 Art. 4 § 2 Nr. 1; vgl auch BSG, Urteil vom 8. Dezember 1994 - 2 RU 12/94 -, unveröffentlicht).endgültige Entscheidung treffen können (BSGE 55, 287, 290 = SozR 1200 § 42 Nr. 2;… BSG SozR 3-1200 § 42 Nr. 2).
Der Sozialleistungsträger sollte also Geldleistungen schnell und unbürokratisch erbringen, wobei nach der Rechtsprechung des BSG für die Vorschußzahlung ausreichend ist, daß zur Überzeugung des Sozialleistungsträgers nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen ein Anspruch auf Geldleistungen gegeben ist (BSGE 55, 287, 290 - SozR 1200 § 42 Nr. 2;… BSG SozR 1200 § 42 Nr. 4;… SozR 3-1200 § 42 Nr. 2).
- BSG, 26.06.2007 - B 2 U 5/06 R
Soziales Leistungsrecht - zu Unrecht gewährter Vorschuss - Rückabwicklung - …
Die Vorschussleistung knüpft nicht unmittelbar an die materiell-rechtlichen Leistungsvoraussetzungen der endgültigen Leistung an (vgl Senatsurteil vom 31. August 1983 - 2 RU 80/82 = BSGE 55, 287 = SozR 1200 § 42 Nr. 2); es kommt auch nicht auf deren objektives Vorliegen an, sondern es reicht als Grundlage für die Vorschusszahlung aus, dass der Anspruch auf Geldleistungen zur Überzeugung des Sozialleistungsträgers nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen gegeben ist (…vgl Senatsurteil vom 12. Mai 1992 - 2 RU 7/92 = SozR 3-1200 § 42 Nr. 2 mwN), was hier der Fall war.Anders als bei der endgültigen Leistung sollen nicht die §§ 44 ff, 50 SGB X gelten (vgl Senatsurteil vom 31. August 1983 aaO).
- BSG, 16.06.1999 - B 9 V 13/98 R
Kriegsopferversorgung - Vorschußbescheid - Rechtsnatur - KOV-Anpassungsbescheid - …
Die spätere endgültige Entscheidung wird durch den Vorschußbescheid inhaltlich nicht präjudiziert (vgl BSGE 55, 287, 290 f = SozR 1200 § 42 Nr. 2;… SozR 3-1200 § 42 Nr. 2;… SozR 3-4100 § 112 Nr. 28 mwN).Das entspricht der im Unfallversicherungsrecht herrschenden Auffassung (vgl BSGE 55, 287 = SozR 1200 § 42 Nr. 2 und SozR 3-1200 § 42 Nr. 2).
- BSG, 01.07.2010 - B 11 AL 19/09 R
Soziales Leistungsrecht - Vorschussgewährung - nachträgliche Feststellung des …
Nach der Rechtsprechung des BSG kommt es insoweit nicht auf das objektive Vorliegen der materiellen Leistungsvoraussetzungen an; ausreichend, aber auch erforderlich ist vielmehr, dass der Anspruch zur Überzeugung des Leistungsträgers nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen gegeben ist (vgl BSGE 55, 287, 290 = SozR 1200 § 42 Nr. 2;… SozR 3-1200 § 42 Nr. 2 S 5;… SozR 4-1200 § 42 Nr. 1 RdNr 19).Anders als bei endgültigen Leistungen ist folglich eine Anwendung der §§ 44 ff SGB X ausgeschlossen (so bereits BSGE 55, 287, 290 = SozR 1200 § 42 Nr. 2).
- LSG Hessen, 04.03.2008 - L 9 AS 429/07 Zunächst ist festgestellt worden, dass § 42 SGB I eine einheitliche Regelung der Vorschusszahlung für alle Sozialleistungsbereiche darstellt (vgl. BSGE 55, 287; 57, 38).
Dabei ist es nach der Gesetzesbegründung das Ziel der Vorschussregelung, bei längeren Bearbeitungszeiten Nachteile und Härten zu vermeiden bzw. durch Zahlung eines Vorschusses zu überbrücken und so Geldleistungen schnell und unbürokratisch erbringen zu können (…vgl. Begründung SGB I, BT-Drucks. 7/868, S. 29 zu § 42; BSGE 55, 287).
Nachdem nun tatsächlich - wie mit Bescheid vom 11.07.2007 festgestellt - aufgrund von Fehlzeiten in der Zeit vom 7.05.2007 bis zum 6.6.2007 eine Überzahlung in Höhe von 71, 47 Euro eingetreten ist, durfte und musste die Antragsgegnerin sogar die Vorschüsse auf die zustehende Leistung anrechnen (vgl. dazu BSGE 55, 287), weil dies der für solche Fälle vorgesehene gesetzliche Weg ist.
- BSG, 16.11.1995 - 4 RLw 4/94
Verlautbarung eines einstweiligen Verwaltungsaktes, Wirksamkeit, Rückabwicklung …
Die Beklagte hat vielmehr die für den Erlaß von einstweiligen und endgültigen Verwaltungsakten maßgeblichen Rechtsgrundsätze, welche das Bundessozialgericht (BSG) in ständiger Rechtsprechung entwickelt hat und soweit sie vorliegend entscheidungserheblich sind, zutreffend angewandt (dazu stellvertretend BSGE 55, 287 ff.;… SozR 1200 § 42 Nr. 2;… SozR 3-1200 § 42 Nr. 2;… BSGE 62, 32 ff. = SozR 4100 § 71 Nr. 2;… der erkennende Senat ua in: SozR 1200 § 42 Nr. 4;… BSGE 67, 104 ff. = SozR 3-1300 § 32 Nr. 2;… SozR 3-1300 § 32 Nr. 4). - BSG, 16.11.1995 - 4 RA 48/93
Feststellung der Höhe des Altersruhegeldes aufgrund einer …
Rechtlich und tatsächlich kommt nur entweder die Gewährung eines Vorschusses als vorläufige Leistung eigener Art (BSGE 55, 287 ff., 290 = SozR 1200 § 42 Nr. 2 …sowie Urteil vom 31. Mai 1989, aaO.) anstelle der geschuldeten Geldleistung oder deren unmittelbare Erbringung in Betracht. - BAG, 24.06.1987 - 8 AZR 635/84
Arbeitsverhältnis: Beendigung durch Feststellung der Erwerbsunfähgikeit
b) Keiner Stellungnahme bedarf es zu der Frage, ob für die Anwendung des § 59 Abs. 1 BAT der Bescheid über die Bewilligung eines Rentenvorschusses stets dem Bescheid über die Rentenfestsetzung gleichzustellen ist (so im Hinblick auf § 42 Abs. 1 SGB I : Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAT , Stand Mai 1987, § 59 Erl. 3; Böhm/Spiertz/Sponer/Steinherr, BAT , Stand Juni 1987, § 59 Rz 10; Crisolli/Tiedtke/Ramdohr, Das Tarifrecht der Angestellten im öffentlichen Dienst, Stand Juni 1987, § 59 Erl. 13; Uttlinger/Breier/Kiefer, Stand April 1987, § 59 Fn. zu Erl. 2) oder ob der Versicherungsträger die Entscheidung auf die Gewährung des Vorschusses beschränken kann mit der Folge, daß bezüglich der Voraussetzungen der endgültigen Leistung keine Bindungswirkung eintritt (so jedenfalls für die Unfallversicherung trotz § 42 Abs. 1 SGB I : BSGE 55, 287). - SG Wiesbaden, 07.07.2010 - S 23 AS 799/08
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vorschuss auf Mehraufwandsentschädigung für …
- LSG Hessen, 13.02.1985 - L 3 U 174/82
Unfallversicherungsschutz - Kirschenpflücken
- LSG Bayern, 23.11.2004 - L 14 KG 16/01
- BSG, 22.11.1984 - 2 RU 34/83
- BSG, 24.10.1985 - 2 RU 53/84
