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   BSG, 23.07.2014 - B 8 SO 12/13 R   

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https://dejure.org/2014,18295
BSG, 23.07.2014 - B 8 SO 12/13 R (https://dejure.org/2014,18295)
BSG, Entscheidung vom 23.07.2014 - B 8 SO 12/13 R (https://dejure.org/2014,18295)
BSG, Entscheidung vom 23. Juli 2014 - B 8 SO 12/13 R (https://dejure.org/2014,18295)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • lexetius.com

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Anspruch auf Leistungen nach der Regelbedarfsstufe 1 für im Haushalt der Eltern lebende erwachsene Leistungsberechtigte

  • openjur.de

    Sozialhilfe; Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung; Anspruch auf Leistungen nach der Regelbedarfsstufe 1 für im Haushalt der Eltern lebende erwachsene Leistungsberechtigte

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 41 Abs 1 S 1 SGB 12, § 42 Nr 1 SGB 12, § 42 Nr 2 SGB 12, § 27a Abs 3 S 1 SGB 12, § 30 Abs 1 Nr 2 SGB 12
    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Anspruch auf Leistungen nach der Regelbedarfsstufe 1 für im Haushalt der Eltern lebende erwachsene Leistungsberechtigte

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII; Leistungen nach der Regelbedarfsstufe 1 für erwachsene Leistungsberechtigte mit gemeinsamer Haushaltsführung mit anderen Erwachsenen ohne Partner zu sein

  • rewis.io

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Anspruch auf Leistungen nach der Regelbedarfsstufe 1 für im Haushalt der Eltern lebende erwachsene Leistungsberechtigte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII ; Leistungen nach der Regelbedarfsstufe 1 für erwachsene Leistungsberechtigte mit gemeinsamer Haushaltsführung mit anderen Erwachsenen ohne Partner zu sein

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII ; Leistungen nach der Regelbedarfsstufe 1 für erwachsene Leistungsberechtigte mit gemeinsamer Haushaltsführung mit anderen Erwachsenen ohne Partner zu sein

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Sozialhilfe für volljährige behinderte Menschen, die bei ihren Eltern oder in einer Wohngemeinschaft leben, nach Regelbedarfsstufe 1 (100 %)

  • taz.de (Pressemeldung, 23.07.2014)

    Volle Sozialhilfe für Behinderte

  • anwaltauskunft.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Mehr Sozialhilfe für Behinderte, die zu Hause leben

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 24.07.2014)

    Rechte von Behinderten gestärkt

  • infodienst-schuldnerberatung.de (Kurzinformation)

    Sozialhilfe für volljährige behinderte Menschen, die bei ihren Eltern oder in einer Wohngemeinschaft leben, nach Regelbedarfsstufe 1 (100 %)

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Übliche Sozialhilfekürzung für Behinderte durch BSG gestoppt

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundessozialgerichts vom 23.7.2014 zu den Regelbedarfen und die Folgen für die Praxis (Anne Lenze/Wolfgang Conradis; info also 3/2015, 99-105)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 23.07.2014 - B 8 SO 14/13 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Anspruch auf

    Auszug aus BSG, 23.07.2014 - B 8 SO 12/13 R
    Dies legt schon der Wortlaut der Anlage zu § 28 SGB XII nahe; aus der Systematik des Gesetzes und seinem Zweck sowie der Entstehungsgeschichte der Vorschriften folgt diese Auslegung vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben aus Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) iVm Art. 20 Abs. 1 GG und Art. 3 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 2 GG zwingend, wie der Senat in seiner Entscheidung vom 23.7.2014 (B 8 SO 14/13 R) ausführlich dargestellt hat; zur Vermeidung von Wiederholungen wird hierauf verwiesen.

    Es muss indes typisierend bei familienhaftem Zusammenleben von behinderten und nicht behinderten Menschen, gerade auch beim Zusammenleben von Eltern mit ihren behinderten erwachsenen Kindern, davon ausgegangen werden, dass die hilfebedürftige Person der Regelbedarfsstufe 1 (gemeinsamer eigener, kein fremder Haushalt) unterfällt, ergänzt durch die gesetzliche Vermutungsregelung des § 39 Satz 1 1. Halbsatz SGB XII (Senatsentscheidung vom 23.7.2014, aaO) .

    Auf die Frage, wer die Kosten der Haushaltsführung trägt, kommt es bei der Zuordnung der Leistungsberechtigten zur Regelbedarfsstufe 1 gerade nicht an (Senatsentscheidung vom 23.7.2014, aaO) .

  • BSG, 24.03.2015 - B 8 SO 5/14 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Anspruch auf

    Maßgeblich können auch nicht allein in sich ohnedies nicht konsistente Überlegungen des Gesetzgebers sein, die nur in die Ausschussberatungen bzw in die Gesetzesbegründung Eingang gefunden haben, weil diese zu system- und verfassungswidrigen Ergebnissen führen würden, wie der Senat ausführlich in seinen Entscheidungen vom 23.7.2014 (B 8 SO 31/12 R, B 8 SO 12/13 R und B 8 SO 14/13 R) im Einzelnen dargelegt hat.
  • LSG Bayern, 21.11.2014 - L 8 SO 5/14

    Aufhebung für die Vergangenheit, Jahresfrist, Vorverlagern des

    Der Senat sieht keine Veranlassung, dieser Rechtsprechung nicht zu folgen, zumal auch die jüngste Rechtsprechung des Bundessozialgerichts diese Haltung bekräftigt (vergleiche Urteile des BSG vom 23.07.2014, Terminbericht vom 24.07.2014, Az. B 8 SO 31/12 R, B 8 SO 14/13 R und B 8 SO 12/13 R).
  • BSG, 12.10.2017 - B 4 AS 37/16 R

    Arbeitslosengeld II - Regelbedarf - Höhe bei gemischter Bedarfsgemeinschaft mit

    Damit hat der Gesetzgeber zum 1.1.2017 auf die Rechtsprechung des BSG (zB BSG vom 23.7.2014 - B 8 SO 12/13 R - FEVS 68, 107) reagiert und in § 8 RBEG geregelt, dass die Regelbedarfsstufe 2 auf "jede erwachsene Person" Anwendung findet, "wenn sie in einer Wohnung mit einem Ehegatten, Lebenspartner, in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft mit einem Partner zusammenlebt" (dazu Coseriu in Jahrbuch des Sozialrechts, Band 38 , 311, 312, 319) .
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