Rechtsprechung
   BVerfG, 01.02.2011 - 1 BvR 2383/10   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht
  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit eines Veweises sowie einer Geldstrafe eines Arztes wegen der Vornahme von Operationen anderer Fachrichtungen im Brust-, Bauch- und Oberarmbereich unter Berücksichtigung eines damit verbundenen Eingriffs in sein zur ärztlichen Berufsausübung gehörenden Verhaltens; Verfassungsbeschwerde aufgrund einer berufsgerichtlichen Verurteilung wegen des Tätigwerdens eines Facharztes außerhalb seines Fachgebiets; Annahme eines Verstoßes unabhängig vom dem Umfang einer gebietsfremden Tätigkeit eines Arztes gegen das durch § 31 Abs. 3 des Hamburgischen Kammergesetzes für die Heilberufe (HmbKGH) aufgestellten Gebots i.R.e. "systematisch" gebietsüberschreitenden Tätigwerdens des Arztes sowie Vereinbarkeit eines solchen Tätigwerdens mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Kurzfassungen/Presse (7)

mehr
  • aerztezeitung.de (Pressebericht)

    Ein Arzt darf, was er kann - auch außerhalb des Fachgebiets

  • zwp-online.info (Pressebericht)

    Darf ein MKG-Chirurg doch Brust-OPs durchführen?

  • aerztezeitung.de (Pressebericht, 11.03.2011)

    Ein Arzt darf, was er kann - auch außerhalb des Fachgebiets

  • lto.de (Kurzinformation)

    Ein Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie darf auch Schönheitsoperationen wie Brustimplantate und Bauchstraffungen durchführen

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Der neue "Facharztbeschluss" des BVerfG - berufs- und vergütungsrechtliche Auswirkungen" von Dr. Erik Hahn und Marc Sendowski, original erschienen in: NZS 2011, 728 - 732.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NZS 2012, 62



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BSG, 14.12.2011 - B 6 KA 31/10 R  

    Vertragsärztliche Versorgung - Bindung der Ärzte einer fachgebiets- und

    Das BVerfG hat es zudem wiederholt gebilligt, dass das Vertragsarztrecht den zugelassenen Arzt weitergehenden Einschränkungen unterwirft (s hierzu etwa BVerfG SozR 4-1500 § 54 Nr. 4 RdNr 25; BVerfG Beschluss vom 1.2. 2011 - 1 BvR 2383/10 - NZS 2012, 62, 63).
  • SG Marburg, 16.11.2011 - S 12 KA 446/07  

    Kassenärztliche Vereinigung Hessen - Honorarverteilungsvertrag - besondere

    Soweit nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Annahme, ein Facharzt verstoße unabhängig vom Umfang seiner gebietsfremden Tätigkeit gegen das Gebot, nur in seinem Fachgebiet tätig zu werden, sofern er nur "systematisch" gebietsüberschreitend tätig werde, als mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unvereinbar angesehen wird (vgl. BVerfG, 1. Sen. 2. Ka., Beschl. v. 01.02.2011 - 1 BvR 2383/10 - GesR 2011, 241 = ZMGR 2011, 113 = MedR 2011, 572, juris Rdnr. 20), bedeutet dies nicht, dass eine gebietsüberschreitende Tätigkeit auch im vertragsarztrechtlichen Bereich zulässig ist.
  • OVG Niedersachsen, 23.04.2012 - 8 LA 45/11  

    Widerruf der ärztlichen Approbation wegen gewerbsmäßigen Betruges zum Nachteil

    14 Diese Auslegung und Anwendung des Begriffs "Unwürdigkeit" im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO geht entgegen der Auffassung des Klägers weder über den Schutzzweck des § 1 Abs. 1 BÄO hinaus, noch widerspricht sie diesem (vgl. zu dieser Grenze der Gesetzesauslegung und -anwendung: BVerfG, Beschl. v. 1.2.2011 - 1 BvR 2383/10 -, juris Rn. 23 f.).
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