Rechtsprechung
   BVerfG, 01.04.1998 - 2 BvR 1478/97   

Nichtehelicher Vater - Entbindungsurlaub

Art. 3, 6 GG;

§ 90 BVerfGG

Volltextveröffentlichungen (5)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaub: Sonderurlaub bei Niederkunft der nichtehelichen Lebensgefährtin eines Beamten

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend "Sonderurlaub für Niederkunft der nichtehelichen Lebensgefährtin"

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend "Sonderurlaub für Niederkunft der nichtehelichen Lebensgefährtin"

  • NWB SteuerXpert START (Leitsatz)

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1998, 2043
  • FamRZ 1998, 894
  • NVwZ 1998, 836 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (10)  

  • BAG, 18.01.2001 - 6 AZR 492/99  

    Arbeitsbefreiung bei Niederkunft der Lebensgefährtin

    Diese Rechte führen jedoch nicht zu einer Verpflichtung des Staates, jegliche die Familie treffende Belastung auszugleichen (BVerfG 1. April 1998 - 2 BvR 1478/97 - NJW 1998, 2043).

    Der Angestellte kann diesen Wunsch auch durch Inanspruchnahme von Erholungsurlaub oder durch unbezahlte Freistellung verwirklichen (vgl. BVerfG 1. April 1998 - 2 BvR 1478/97 - aaO; 8. Januar 1998 - 1 BvR 1872/94 - EzBAT § 52 Nr. 27).

  • BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 578/01  

    Kürzung einer tariflichen Sonderzahlung bei Krankengeldbezug für die Pflege eines

    Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts besteht zwar keine Verpflichtung, jegliche die Familie treffende Belastung auszugleichen (BVerfG 1. April 1998 - 2 BvR 1478/97 - AP GG Art. 6 Abs. 1 Ehe und Familie Nr. 27).
  • BVerfG, 11.06.2010 - 1 BvR 170/06  

    Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtgewährung einer Hinterbliebenenrente bei

    Für nicht mehr geltendes Recht besteht in der Regel kein über den Einzelfall hinausgreifendes Interesse, seine Verfassungsmäßigkeit auch noch nach seinem Außerkrafttreten zu klären (vgl. BVerfGE 91, 186 [200]; BVerfGK 7, 283 [295]; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 13. Dezember 1996 - 1 BvR 1474/88 -, juris, Rn. 6; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. Januar 1998 - 1 BvR 1872/94 -, NJW 1998, S. 2043 [2044]; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. April 1998 - 2 BvR 1478/97 -, NJW 1998, S. 2043; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juli 1999 - 2 BvR 1313/93 -, juris, Rn. 3; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. November 1999 - 2 BvR 1167/96 -, NJW 2000, S. 797 [798]).
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  • OVG Berlin, 12.07.1999 - 4 N 16.99  

    BGB § 1754; MuSchBV

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  • VG Karlsruhe, 22.02.2001 - 6 K 3161/99  

    Feststellung der Hauptwohnung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

    Bei der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, die einer ehelichen Lebensgemeinschaft ohnehin nur gleichgestellt werden könnte, wenn sie eine vergleichbare inhaltliche und zeitliche Verfestigung gefunden hat, wäre eine typisierende und pauschalierende Abgrenzung infolge der Abgrenzungsschwierigkeiten zu zufälligen Wohngemeinschaften nicht in vergleichbarem Maße möglich, weil die Voraussetzungen, unter denen eine nichteheliche Lebensgemeinschaft gegeben ist, nicht eindeutig zu bestimmen sind (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 01.04.1998, NJW 1998, 2043 = ZBR 1998, 396; BVerwG, Beschl. v. 24.06.1999 - 5 B 114/98 - = juris, Beschl. v. 03.06.1994, Buchholz 454.4 § 8 II. WoBauG Nr. 1 u. Urt. v. 04.05.1999, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.10.1989, a.a.O.).

    Die oben aufgeführten Gründe rechtfertigen die unterschiedliche Behandlung von Ehen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften auch unter dem Gesichtspunkt des Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 01.04.1998, NJW 1998, 2043).

  • LAG Düsseldorf, 13.09.2001 - 15 Sa 432/01  

    Tarifliche Sonderzahlung Beschränkkung des Anspruchs auf volle Monate mit

    Auch sonst verstößt diese Bestimmung, wie das Arbeitsgericht bereits zutreffend dargelegt hat, nicht gegen höherrangiges Recht (vgl. insoweit z.B. BVerfG, Beschluss v. 01.04.1998 - 2 BvR 1478/97 - AP Nr. 27 zu Art. 6 Abs. 1 GG Ehe und Familie).
  • OLG Düsseldorf, 25.06.2004 - 3 UF 195/03  

    Verfassungsmäßigkeit der Befristung des Unterhaltsanspruchs der nichtehelichen

    Ebenso wie das Bundesverfassungsgericht (BVG FamRZ 2001, 343), das die von der Klägerin angesprochene unstreitige Benachteiligung nichtehelicher Mütter ausdrücklich erkannt und auf das Stigma der ledigen Mutter und ihre deutlich höhere psychische Belastung gegenüber verheirateten Müttern sowie auf den auch heute noch nur eingeschränkten Unterhaltsanspruch gegenüber dem Vater ihres nichtehelichen Kindes, der trotz gesetzlicher zeitlicher Ausweitung auf drei Jahre nicht vergleichbar mit der unterhaltsrechtlichen Absicherung verheirateter Frauen ist, die den ehelichen Kindern zugute kommt, verwiesen hat, hat der Gesetzgeber in Kenntnis dieser Sachlage keine grundgesetzliche Notwendigkeit zu einer weiteren Änderung bzw. Anpassung der Vorschrift des § 1615 l BGB gesehen, weil "der Staat aufgrund von Art. 6 Abs. 1 GG ebenso wie aufgrund von Art. 3 GG nicht gehalten ist, jegliche die Familien betreffende Belastung auszugleichen" (BVG NJW 1998, 2043; NJW 1990, 2869).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2005 - 6 B 2127/04  
    vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 1. April 1998 - 2 BvR 1478/97 , ZBR 1998, 396.
  • VG Düsseldorf, 06.09.2011 - 2 L 1342/11  

    Rechtsschutzbedürfnis Vorwegnahme der Hauptsache Personalrat Stufenverfahren

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. April 1998 - 2 BvR 1478/97 -, ZBR 1998, 396.
  • VG Düsseldorf, 07.09.2011 - 2 L 1333/11  
    vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 1. April 1998 - 2 BvR 1478/97 -, ZBR 1998, 396.
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