Rechtsprechung
| BVerfG, 01.06.2006 - 1 BvR 150/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
Art. 103 Abs. 2 GG; Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG; § 86 a Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 86 a Abs. 2 Satz 2 StGB; § 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB
Verwendung verbotener Kennzeichen (Begriff des "zum Verwechseln ähnlich"; Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS"; gesteigerter Grad sinnlich wahrnehmbarer Ähnlichkeit; fehlende Ähnlichkeit mit nationalsozialistischen Parolen); Bestimmtheitsgebot (Analogieverbot; Auslegung; Wortlautgrenze); Meinungsfreiheit. - lexetius.com
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit der Bestrafung wegen einer national-sozialistischen Parole
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
GG Art. 4 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1, Art. 103 Abs. 1, Art. 103 Abs. 2
Sonstiges
Verfahrensgang
- AG Eisenach, 16.04.2002 - 101 Js 62543/01
- LG Mühlhausen, 03.12.2002 - 101 Js 62543/01
- BVerfG, 01.06.2006 - 1 BvR 150/03
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGK 8, 159
- NJW 2006, 3050
Wird zitiert von ... (15)
- OLG Bamberg, 02.08.2007 - 2 Ss 97/06 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BVerfG, 04.02.2010 - 1 BvR 369/04
Volksverhetzung ("Aktion Ausländerrückführung - Für ein lebenswertes deutsches …
Geschützt sind damit - in den Schranken des Art. 5 Abs. 2 GG - auch rechtsextremistische Meinungen (vgl. BVerfGK 7, 221 ; 8, 159 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. November 2008 - 1 BvQ 43/08 -, juris Rn. 22). - BVerfG, 18.05.2009 - 2 BvR 2202/08
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
Es soll bereits jeder Anschein vermieden werden, in der Bundesrepublik Deutschland gebe es eine rechtsstaatswidrige politische Entwicklung in dem Sinne, dass verfassungsfeindliche Bestrebungen in der durch das Kennzeichen symbolisierten Richtung geduldet würden (vgl. BVerfGK 8, 159 ; BGH…, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08 -, NStZ 2009, S. 88 ;… Steinmetz, in: Münchener Kommentar zum StGB, 1. Aufl. 2005, § 86a Rn. 1).Diese fachgerichtliche Rechtsprechung (vgl. BGH…, Urteil vom 28. Juli 2005 - 3 StR 60/05 -, NJW 2005, S. 3223 f.) ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGK 8, 159 ) und wurde in vorliegendem Fall beanstandungsfrei angewandt.
- BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1106/08
Publikationsverbot für die Verbreitung rechtsextremistischen oder …
Die Meinungsfreiheit schützt grundsätzlich - in den Schranken des Art. 5 Abs. 2 GG - auch die Verbreitung rechtsextremistischer Meinungen (vgl. BVerfGE 124, 300 ; BVerfGK 7, 221 ; 8, 159 ;… BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. November 2008 - 1 BvQ 43/08 -, juris Rn. 22;… vom 4. Februar 2010 - 1 BvR 369/04 u.a. -, NJW 2010, S. 2193). - BGH, 20.09.2011 - 4 StR 129/11
Anforderungen der Meinungsfreiheit an die strafjuristische Bewertung einer …
Geschützt sind damit grundsätzlich auch - in den Schranken des Art. 5 Abs. 2 GG - rechtsextremistische Meinungen (vgl. BVerfGK 7, 221, 227; 8, 159, 163; BVerfG EuGRZ 2008, 769, 772; 2011, 88; NJW 2010, 47, 49).Geschützt sind damit grundsätzlich auch - in den Schranken des Art. 5 Abs. 2 GG - rechtsextremistische Meinungen (vgl. BVerfGK 7, 221, 227; 8, 159, 163; BVerfG EuGRZ 2008, 769, 772; 2011, 88; NJW 2010, 47, 49).
- BVerfG, 26.02.2008 - 2 BvR 2143/07
Eintritt von Führungsaufsicht kraft Gesetzes nach vollständiger Verbüßung der …
Ausgeschlossen ist vielmehr jede Anwendung von Strafrecht, die über den Inhalt einer gesetzlichen Sanktionsnorm hinausgeht; der mögliche Wortsinn des Gesetzes markiert die äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 1. Juni 2006 - 1 BvR 150/03 -, NJW 2006, S. 3050). - OLG Bamberg, 18.09.2007 - 2 Ss 43/07
"Lebensrune" als verfassungsfeindliches Kennzeichen i.S.d. § 86a …
Soweit in der Rechtsprechung den Gesamtumständen der Kennzeichenverwendung Bedeutung für die Strafbarkeit nach § 86a StGB beigemessen worden ist, erfolgte dies nur zum Zweck einer dem Sinn der Strafnorm entsprechenden tatbestandseingrenzenden Auslegung des Begriffs des Verwendens und nicht zum Zweck einer dem Analogieverbot widersprechenden tatbestandserweiternden Strafbarkeitsbegründung (BGH NJW 2007, 1602/1604; BVerfG NJW 2006, 3050/3051; BayObLGSt 2002, 43/44; BGHSt 25, 30; BGH NStZ 1999, 87).Ebenso wie die Verwendung von nationalsozialistisch klingenden Parolen "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" BGH NJW 2005, 3223/3225), die den Anschein der Zuordnung zu bestimmten NS-Organisationen vermitteln, die aber etwa als Fantasiekennzeichen frei erfunden oder von einem Originalkennzeichen so stark abweichen, dass eine Verwechslungsgefahr ausgeschlossen ist, bleibt die isolierte Verwendung der Lebensrune straffrei, auch wenn ihrer Verwendung eine wertwidrige Intention zugrunde liegt, zumal der Straftatbestand des § 86a StGB eine bekenntnishafte Verwendung des Kennzeichens gerade nicht voraussetzt (BVerfG NJW 2006, 3050/3051; BGHSt 25, 30).
- OLG Dresden, 12.02.2008 - 3 Ss 375/06
"Tyr-Rune", "Wolfsangel" und "Doppelsigrune" als …
Denn es muss keine Übereinstimmung bis in die letzte Einzelheit bestehen (vgl. BGH bei Schmidt MDR 1986, 177; BVerfG NJW 06, 3050); letztlich kann dies allerdings dahinstehen, da es sich jedenfalls um ein Zeichen handelt, welches dem Kennzeichen zum Verwechseln ähnlich ist (§ 86 a Abs. 2 StGB) und damit dem Originalkennzeichen gleichzusetzen wäre. - OLG Dresden, 12.02.2008 - 3 Ss 89/06
Thor-Steinar; Tyr-Rune; Gibor-Rune; Wolfsangel
Denn es muss keine Übereinstimmung bis in die letzte Einzelheit bestehen (vgl. BGH bei Schmidt MDR 1986, 177; BVerfG NJW 06, 3050); letztlich kann dies allerdings dahinstehen, da es sich jedenfalls um ein Zeichen handelt, welches dem Kennzeichen zum Verwechseln ähnlich ist (§ 86 a Abs. 2 StGB) und damit dem Originalkennzeichen gleichzusetzen wäre. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.04.2011 - 3 M 45/11
Versammlungsverbot wegen des Inhalts des angemeldeten Mottos der Versammlung
Mit anderen Worten: "Auf den Schutz der Meinungsfreiheit können sich grundsätzlich auch Rechtsextremisten berufen; allerdings sind auch sie an die Schranken der allgemeinen Gesetze gebunden" (BVerfG 1. Kammer des 1. Senats B.v. 01.06.2006 - 1 BvR 150/03 -, BVerfGK 8, 159 = NJW 2006, 3050; vgl. auch 1. Kammer des 1. Senats B.v. 04.02.2010 - 1 BvR 369/04, 1 BvR 370/04, 1 BvR 371/04, NJW 2010, 2193). - VG Neustadt, 08.03.2007 - 4 K 1881/06
Aufforderung zum T-Shirt-Wechsel unverhältnismäßig
- VG Berlin, 21.03.2007 - 1 A 212.06
Zeigen von Symbolen einer islamistischen Organisation während einer Versammlung
- OVG Sachsen, 28.08.2009 - 3 B 40/06
Versammlungsrecht; Gefahrenprognose; Anscheinsgefahr
- OVG Niedersachsen, 26.04.2012 - 11 ME 113/12
Versammlungsverbot
- VG Berlin, 16.01.2009 - 1 L 11.09
Vorläufiger Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche Auflagen; Vorläufiger …
