Rechtsprechung
| BVerfG, 01.07.1986 - 1 BvL 26/83 |
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Verfassungsmäßigkeit der landesrechtlichen Anforderungen an die Zulassung zum staatlich gebundenen Beruf des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs
Kurzfassungen/Presse
- Jurion (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 13.05.1983 - I/1 E 506/81
- BVerfG, 01.07.1986 - 1 BvL 26/83
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 73, 301
- NJW 1987, 1255 (Ls.)
- DVBl 1987, 355
- NVwZ 1987, 401
Wird zitiert von ... (49)
- BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86
Arbeitsförderungsgesetz 1981
Eine verfassungsrechtliche Beanstandung ist nur möglich, wenn das eingesetzte Mittel "objektiv ungeeignet" oder "schlechthin ungeeignet" ist (vgl. BVerfGE 61, 291 [313 f.]; 65, 116 [126]; 73, 301 [317] m.w.N.).bb) Die Erforderlichkeit des Mittels ist gegeben, wenn der Gesetzgeber nicht ein anderes, gleich wirksames, aber das Grundrecht nicht oder doch weniger fühlbar einschränkendes Mittel hätte wählen können (vgl. BVerfGE 30, 292 [316] m.w.N.; 68, 155 [171 f.]; 68, 193 [218 f.]; 68, 272 [282 f.]; 70, 1 [28 f.]; 73, 301 [319]).
- BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 1.93
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 73 Nr. 6, Art. 80 …
Er kann sich - soweit dies zweckmäßig ist, eine staatliche Kontrolle gewährleistet bleibt und ein engerer Bereich grundrechtlicher Freiheit unberührt bleibt - zur Erfüllung seiner Aufgaben auch privater Personen bedienen und den Bürger hierauf verweisen (vgl. auch BVerfGE 68, 272 [282 ff.]; 73, 301 [316 ff.]). - BVerfG, 19.06.2012 - 1 BvR 3017/09
Notare - DONot: Dokumentation von Verwahrungsgeschäften ist verfassungsgemäß!
Er nimmt als selbständiger Berufsträger Aufgaben wahr (vgl. BVerfGE 17, 371 ; 73, 280 ), die der Gesetzgeber auch dem eigenen Verwaltungsapparat vorbehalten könnte (vgl. BVerfGE 73, 280 ; ferner BVerfGE 73, 301 ).Allerdings lässt die Nähe staatlich gebundener Berufe zum öffentlichen Dienst Sonderregelungen zu (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 16, 6 ; 17, 371 ; 73, 280 ; 73, 301 ; 80, 257 ; 110, 304 ).
Da Notarinnen und Notare einen staatlich gebundenen Beruf ausüben, müssen sie es hinnehmen, dass für sie die Wirkungen des Grundrechts aus Art. 12 Abs. 1 GG durch Sonderregelungen in Anlehnung an Art. 33 Abs. 5 GG zurückgedrängt werden (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 16, 6 ; 17, 371 ; 73, 301 ; stRspr).
Je näher ein solcher Beruf dem öffentlichen Dienst steht, umso stärker können Sonderregelungen in Anlehnung an Art. 33 Abs. 5 GG die Wirkung des Grundrechts der Berufsfreiheit zurückdrängen; je mehr hingegen die Eigenschaften des freien Berufs hervortreten, desto stärker vermag Art. 12 Abs. 1 GG seine Wirksamkeit zu entfalten (vgl. BVerfGE 73, 301 ).
- BVerfG, 03.07.2007 - 1 BvR 2186/06
Hufversorgung
Der Eingriff sei auch verhältnismäßig, weil das Bundesverfassungsgericht einen gewissen Überschuss an Ausbildungsanforderungen für zulässig gehalten habe, nicht jedoch eine unzumutbare Überqualifikation (unter Hinweis auf BVerfGE 13, 97 [117]; - 54, 301 [330]; - 73, 301 [320]).Deshalb ist ein sich in vernünftigen Grenzen haltender "Überschuss" an Ausbildungsanforderungen hinzunehmen, falls die darin liegende Freiheitsbeschränkung durch den Zuwachs an beruflichen Chancen und sozialem Ansehen aufgewogen wird (vgl. BVerfGE 73, 301 [320]).
- VerfGH Sachsen, 28.06.2006 - 78-IV-04 Insoweit handelt es sich vielmehr wegen der unterschiedlichen Bindungen um zwei getrennte Berufe (vgl. SächsOVG SächsVBl. 1999, 186 [187] = NVwZ 2000, 708, unter Hinweis auf BVerfGE 73, 301 [316]).
bb) Das Grundrecht der Berufsfreiheit gilt auch für Berufe, die im öffentlichen Dienst ausgeübt werden oder durch öffentlich-rechtliche Bindungen und Auflagen ,,staatlich gebunden" sind (vgl. BVerfGE 7, 377 [397]; 16, 6 [21 f.]; 17, 371 [377]; 47, 285 [318 f.]; 54, 237 [246]; 73, 301 [315];… v.Mangoldt/Klein/Manssen, GG, 5. Aufl., Art. 12 GG Rn. 46 f. m.w.N.).
Je mehr demgegenüber die Eigenschaften des freien Berufs hervortreten und je eher die Regelung der persönlichen, stärker der Berufsfreiheit zuzuordnenden Rechtsstellung des Grundrechtsträgers unterfällt, desto stärker entfaltet Art. 28 Abs. 1 SächsVerf seine Wirksamkeit (vgl. BVerfGE 7, 377 [398]; 17, 371 [377]; 73, 301 [315]).
Dabei kommt es darauf an, dass der Gesetzgeber die ausgeübten Funktionen auch der staatlichen Verwaltung hätte vorbehalten können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 1986 1 BvR 787/80; BVerfGE 73, 301 [315 f.]).
Aus diesen Gründen sind für den Beruf des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs Sonderregelungen in Anlehnung an Art. 33 GG statthaft (vgl. BVerfGE 73, 301 [316]).
- BVerfG, 28.02.2007 - 2 BvR 2494/06
Verfassungsmäßigkeit der nachträglichen Beschränkung des Bewerberkreises bei der …
cc) Eine Verletzung von Art. 12 Abs. 1 GG ist ebenfalls nicht gegeben, da aus diesem keine Ansprüche des Beschwerdeführers folgen, die über diejenigen aus Art. 33 Abs. 2 GG hinausgingen (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 17, 371 ; 73, 301 ). - BVerwG, 23.09.1992 - 6 C 2.91
Erteilung der Lehrbefugnis
Wie das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung ausgeführt hat, ist der Begriff »Beruf« in Art. 12 GG weit auszulegen; er umfaßt im Bereich der Erfüllung öffentlicher Aufgaben nicht nur den staatlich gebundenen Beruf, bei dem, wie z.B. bei den Notaren und den Vermessungs- bzw. den Prüfingenieuren, unter Übertragung eines öffentlichen Amtes (vgl. BVerfGE 17, 371 [381]; 17, 381 [387]; 47, 285 [319]; 73, 280 [293]) an Inhaber selbständiger Berufe öffentliche Aufgaben wahrgenommen und mithin Funktionen ausgeübt werden, die der Gesetzgeber auch dem eigenen Verwaltungsapparat vorbehalten könnte (vgl. BVerfGE 73, 280 [293], 73, 301 [315 f.]), sondern darüber hinaus grundsätzlich auch die Berufe, die im öffentlichen Dienst (Art. 33 Abs. 4 GG ) ausgeübt werden (vgl. BVerfGE 7, 377 [397 f., 11, 30 [39]; 16, 6 [21 f.]; 17, 371 [377], 39, 334 [369]; 73, 280 [292]; 73, 301 [315]).Für die Berufe des öffentlichen Dienstes eröffnet allerdings Art. 33 GG die Möglichkeit zu Sonderregelungen, die darauf beruhen, daß in diesen Berufen staatliche Aufgaben wahrgenommen werden, und die nicht allein die Zahl der verfügbaren Stellen, sondern auch die Bedingungen zur Ausübung dieses Berufes betreffen (vgl. BVerfGE 73, 301 [315]).
Eine entsprechende Gestaltungsmöglichkeit steht auch nicht im freien Belieben des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 73, 301 [315]), sondern sie besteht nur, soweit dies mit Rücksicht auf den sachlichen Inhalt der öffentlichen Aufgaben und die damit verbundenen Funktionen gefordert ist (vgl. BVerfGE 73, 280 [293 a.E.]).
- BSG, 18.06.1997 - 6 RKa 58/96 Diese Einschätzung ist nur zu beanstanden, wenn das eingesetzte Mittel objektiv ungeeignet ist (vgl BVerfGE 73, 301, 315 mwN).
- VerfG Brandenburg, 30.06.1999 - VfGBbg 50/98 Zu den letzteren zählen auch die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure; sie üben einen staatlich gebundenen Beruf aus (BVerfGE 73, 301, 316).
Von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur kann - mit den Worten des Bundesverfassungsgerichts - als Ergebnis seiner Ausbildung erwartet werden, daß er "mit den Besonderheiten des Vermessungswesens in diesem Land vertraut ist, insbesondere mit dem Vermessungs- und Abmarkungsrecht, den fachlichen Anweisungen zur Durchführung von Katastervermessungen, dem Nachweis der Vermessungsergebnisse, der Abmarkung der Grundstücke sowie dem Zustand der vorhandenen Katasterzahlenwerke, daß er ferner die erforderlichen Techniken beherrscht und die einschlägigen Rechtsvorschriften zutreffend anzuwenden vermag." (BVerfGE 73, 301, 316 f.).
- BAG, 18.05.2006 - 6 AZR 615/05
Erlöschen eines Arbeitsverhältnisses mit Ernennung zur Beamtin auf Widerruf
Für die Berufe des öffentlichen Dienstes eröffnet Art. 33 GG aber die Möglichkeit zu Sonderregelungen, die darauf beruhen, dass in diesen Berufen staatliche Aufgaben wahrgenommen werden, und die nicht allein die Zahl der verfügbaren Stellen, sondern auch die Bedingungen zur Ausübung dieses Berufes betreffen (BVerfG 1. Juli 1986 - 1 BvL 26/83 - BVerfGE 73, 301, 315). - BVerfG, 09.03.2007 - 1 BvR 2887/06
Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung starrer Altersgrenzen für die Ausübung des …
- BVerfG, 01.09.2008 - 2 BvR 1872/07
Verfassungsmäßigkeit der Anzeigepflicht von Nebentätigkeiten
- VG Münster, 26.01.2001 - 10 K 2759/97
- VG Münster, 22.06.2001 - 10 K 3683/98
- OLG Hamm, 02.08.2007 - 27 VA 1/07
Auswahlverfahren eines Insolvenzverwalters in Nordrhein-Westfalen
- VGH Hessen, 22.04.2010 - 7 A 1520/09
Erfordernis einer Meisterprüfung für die Zulassung einer Kraftfahrzeugwerkstatt …
- BVerfG, 26.08.1993 - 2 BvR 1439/93
Verfassungsmäßigkeit der Höchstaltersgrenze des passiven Wahlrechts im …
- BSG, 18.06.1997 - 6 RKa 13/97
- StGH Hessen, 26.01.1995 - P.St. 1171
- BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 10.92
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2007 - 14 A 4267/05
- LAG Berlin, 14.04.1992 - 12 Sa 88/91
- BSG, 26.08.1992 - 9b RAr 5/91
AFG § 40
- BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 11.94
GG Art. 12 Abs. 1; SHBerufsO-ÖbVI § 8, § 12; SHLVwG § 16 Abs. 1, § 20; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2008 - 14 A 1228/07
GG Art. 12 Abs. 1; BO § 9 Abs. 1 Satz 5; BO § 15 Abs. 1
- OVG Thüringen, 26.04.2007 - 3 N 699/05
Ordnungsrecht; Ordnungsrecht; ordnungsbehördliche Verordnung; Leinenzwang; …
- BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 11.92
- BGH, 19.05.1995 - RiZ(R) 1/95
Versetzung eines Richters in den einstweiligen Ruhestand
- VG Arnsberg, 16.04.2010 - 12 K 2689/08
Vorlage an das Bundesverfassungsgericht in hochschulrechtlichem Verfahren
- BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 9.92
- BSG, 18.06.1997 - 6 RKa 63/96
- VG Frankfurt/Main, 05.03.2007 - 1 G 5756/06
Erfolgreicher Eilrechtsschutz eines zugelassenen Skontroführers gegen …
- BVerwG, 08.08.2007 - 1 WB 8.07
NATO; ziviler Dienstposten; Bewerbung; Weiterleitung; Beurlaubung
- BVerwG, 19.07.1995 - 3 B 32.95
Berufsrecht - Ärzte: Verfassungsmäßigkeit des Arztes im Praktikum
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2001 - 7 A 4490/99
- BVerwG, 24.08.1989 - 1 B 96.89
- VGH Baden-Württemberg, 30.10.1995 - 8 S 2713/94
Normenkontrollverfahren: Verordnung über Anlagen zum Umgang mit …
- VGH Bayern, 21.10.2005 - 15 B 01.2490
* Richter im Bundesdienst, Anzeigepflicht für entgeltliche schriftstellerische, …
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.08.1988 - 12 A 156/86
- VGH Hessen, 21.03.1989 - 11 UE 795/86
Staatsaufsicht über einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur
- VGH Hessen, 17.04.1991 - 5 UE 3455/87
Vergütungsanspruch des öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs; …
- OVG Sachsen, 02.05.2001 - 2 BS 346/00
GG Art 12 Abs. 1; ÖbVVO § 7 Abs. 1 S. 3, § 12 Abs. 1, § 24 Abs. 1
- VG Schleswig, 27.08.2002 - 21 A 408/02
Architekten & Ingenieure - Berufspflicht zur Haftpflichtversicherung?
- VG Düsseldorf, 22.09.2005 - 4 K 204/05
- BVerwG, 01.12.1987 - 7 B 225.87
- VGH Hessen, 22.03.1988 - 11 UE 643/85
- VG Osnabrück, 24.02.2009 - 1 A 28/07
Rechtsschutz gegen die Amtssitzzuweisung eines öffentlich bestellten …
- OVG Schleswig-Holstein, 20.10.1995 - 3 L 77/95
- VG Düsseldorf, 18.04.2002 - 4 K 8486/00
