Rechtsprechung
| BVerfG, 02.07.1993 - 2 BvR 1130/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz/Volltext)
Keine Verfassungsbeschwerde gegen Verletzung von Mitgliedschaftsrechten in kommunaler Körperschaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fehlende Verfassungsbeschwerde-Befugnis kommunaler Mandatsträger bei Statusverletzungen
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1994, 1340 (Ls.)
- NVwZ 1994, 56
Wird zitiert von ... (7)
- BVerfG, 05.09.2011 - 2 BvR 2228/09
Zulässigkeit einer Mindestgröße für Fraktionen in Gemeindevertretungen
Damit betrifft die angefochtene Regelung die Beschwerdeführer allein in ihrer Eigenschaft als Kommunalmandatare, mithin als Inhaber eines öffentlichen Amtes (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 1993 - 2 BvR 1130/93 -, Rn. 4, juris).Aus Art. 19 Abs. 4 GG folgt schon deshalb nichts anderes, da die Vorschrift keine Gewährleistung der Rechte von Organteilen kommunaler Selbstverwaltungskörperschaften begründet (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 1993 - 2 BvR 1130/93 -, juris).
- VG Saarlouis, 08.06.2010 - 11 L 502/10
Rundfunkfreiheit und Kommunalrecht
(vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 02.07.1993 -2 BvR 1130/93-, NVwZ 1994, 56; zitiert nach juris) Daher sind sie in ihrer Eigenschaft als Stadtratsmitglieder nicht Grundrechtsberechtigte, sondern als Teil der vollziehenden Gewalt i.S.d. Art. 1 Abs. 3 GG, zu der auch die Gemeinden mit all ihren Organen und Organteilen gehören, Grundrechtsverpflichtete.Sie stehen daher einerseits der vollziehenden Gewalt nicht als Bürger gegenüber, sondern besitzen die Stellung eines in die vollziehende Gewalt einbezogenen Amtswalters; (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 02.07.1993 -2 BvR 1130/93-, a.a.O.) andererseits üben sie im Rahmen der Stadtratssitzungen ihre Amtsgeschäfte grundsätzlich öffentlich aus und haben sich insoweit auch - bereits kraft des einfachen Rechts des § 40 Abs. 1 KSVG - der Öffentlichkeit zu stellen.
- VerfG Brandenburg, 16.10.2008 - VfGBbg 46/08
Unzulässige Verfassungsbeschwerde mangels Beschwerdebefugnis kommunaler …
Wenn es hingegen um die Ausgestaltung des bereits erlangten Mandats geht, ist dieser durch das aktive Wahlrecht und die passive Wählbarkeit gekennzeichnete Status nicht betroffen, (…vgl. Umbach, in: Umbach/Clemens/Dollinger, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 2. Aufl., §§ 63, 64, Rn. 56; vgl. auch BVerfG, NVwZ 1994, 56, 57).
- BVerwG, 09.05.2012 - 8 B 27.12
Kommunalwahl; Wahlprüfung; Einspruch; Ungültigkeit einer Wahl; Ungültigerklärung …
Ohne Erfolg berufen sich die Kläger demgegenüber auf den Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juli 1993 - 2 BvR 1130/03 - (NVwZ 1994, 56). - VerfG Brandenburg, 03.07.1997 - VfGBbg 18/97
Verfassungsbeschwerde eines Gemeindevertreters wegen Behinderung in der Ausübung …
Für einen solchen Fall ist das Verfahren der Individual- Verfassungsbeschwerde nicht statthaft (vgl. auch BVerfG, NVwZ 1994, 56 f). - VerfGH Sachsen, 26.06.2008 - 71-IV-08 Soweit die Beschwerdeführer zu 1) bis 3) mit ihrer Verfassungsbeschwerde Rechte geltend machen, derer sie sich als Mitglieder des Kreistages des Landkreises M. berühmen, ist ihnen die Verfassungsbeschwerde nicht eröffnet (vgl. BVerfG NVwZ 1994, 56 f.).
- VerfGH Sachsen, 26.06.2008 - 65-IV-08 Soweit der Beschwerdeführer mit seiner Verfassungsbeschwerde Rechte geltend macht, derer er sich als Mitglied des Kreistages des Landkreises D. berühmt, ist ihm die Verfassungsbeschwerde nicht eröffnet (vgl. BVerfG NVwZ 1994, 56 f.).
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