Rechtsprechung
   BVerfG, 02.08.2006 - 1 BvR 2677/04   

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • heise.de (Pressebericht, 06.09.2006)

    Staatliches Glücksspielmonopol auch in NRW verfassungswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Auch staatliches Glücksspiel-Monopol in NRW verfassungswidrig

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGK 9, 8
  • WM 2006, 1646



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Wird zitiert von ... (92)  

  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 207/05  

    Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in den sog. "Altfällen" nicht

    Die Notwendigkeit einer einheitlichen rechtlichen Beurteilung folgt daraus, dass die im Deutschen Lotto- und Totoblock zusammengeschlossenen Lotterieunternehmen der Länder die Sportwette ODDSET schon seit 1999 im Rahmen dieses Zusammenschlusses in einer gegen Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 43 und 49 EG verstoßenden Weise betrieben haben (vgl. BVerfGE 115, 276 Tz. 2, 5 und 133; zur verfassungswidrigen Rechtslage in einzelnen Bundesländern vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 4.7.2006 - 1 BvR 138/05, WM 2006, 1644 Tz. 10 zur Rechtslage in Baden-Württemberg; Kammerbeschl. v. 2.8.2006 - 1 BvR 2677/04, WM 2006, 1646 Tz. 16 zu Nordrhein-Westfalen; Beschl. v. 18.12.2006 - 1 BvR 874/05, MMR 2007, 168 Tz. 8 zu Sachsen-Anhalt).
  • BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 2428/06  

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

    Denn nach den vom Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 28. März 2006 formulierten verfassungsrechtlichen Anforderungen ist zwar das in Nordrhein-Westfalen bestehende staatliche Sportwettenmonopol aufgrund seiner derzeitigen Ausgestaltung mit Art. 12 Abs. 1 GG ebenso unvereinbar wie das Sportwettenmonopol in Bayern (Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. August 2006 - 1 BvR 2677/04 -, WM 2006, S. 1646).
  • BGH, 16.08.2007 - 4 StR 62/07  

    Vermittlung von Sportwetten ohne behördliche Genehmigung

    b) Diese grundsätzliche (so ausdrücklich BVerfG - Kammer - Beschluss vom 2. August 2006 - 1 BvR 2677/04 - Rdn. 16 [nach Juris]) Beurteilung der Rechtslage durch das Bundesverfassungsgericht ist nicht auf Bayern beschränkt, sondern hat - ersichtlich auch nach dem Willen des Bundesverfassungsgerichts - Bedeutung für alle anderen Bundesländer (so bisher ausdrücklich allerdings erst für die Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen BVerfG - Kammer - Beschlüsse vom 4. Juli und vom 2. August 2006 - 1 BvR 138/05 - und - 1 BvR 2677/04; für die Übertragung der Entscheidungsgründe auf alle Bundesländer auch Dietlein K&R 2006, 307, 309).
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