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   BVerfG, 03.03.1997 - 1 BvR 235/97   

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https://dejure.org/1997,3277
BVerfG, 03.03.1997 - 1 BvR 235/97 (https://dejure.org/1997,3277)
BVerfG, Entscheidung vom 03.03.1997 - 1 BvR 235/97 (https://dejure.org/1997,3277)
BVerfG, Entscheidung vom 03. März 1997 - 1 BvR 235/97 (https://dejure.org/1997,3277)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Aufenthalt eines nichtehelichen Kindes nach Trennung der Eltern - Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde - Versagung vorläufigen Rechtsschutzes - Benachteiligung nichtehelicher Väter und Kinder durch unterschiedliche Sorgerechtsregelungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung bezüglich des Aufenthalts eines nichtehelichen Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolgloser Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung hinsichtlich des Aufenthalts eines nichtehelichen Kindes nach Trennung der Eltern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2041
  • FamRZ 1997, 605
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung

    Auszug aus BVerfG, 03.03.1997 - 1 BvR 235/97
    Vielmehr hat der Beschwerdeführer die Möglichkeit, beim Vormundschaftsgericht die Bestellung eines Pflegers nach § 1909 BGB anzuregen (vgl. BVerfGE 72, 122 [BVerfG 18.06.1986 - 1 BvR 857/85] ).
  • BVerfG, 19.07.1996 - 1 BvL 39/95

    Voraussetzungen für die Richtervorlage in Verfahren des vorläufigen

    Auszug aus BVerfG, 03.03.1997 - 1 BvR 235/97
    Das Bundesverfassungsgericht hielt die Vorlage im Beschluß vom 19. Juli 1996 - 1 BvL 39/95 - für unzulässig, weil ein Ausnahmefall, in dem die Vorlage auch im Eilverfahren zulässig sei, nicht vorliege und das vorlegende Gericht an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nicht dadurch gehindert sei, daß es über die Frage der Verfassungswidrigkeit der entscheidungserheblichen Vorschrift nicht selbst entscheiden könne.
  • OLG Braunschweig, 24.11.1997 - 2 W 189/97

    Ausländerrechtliche Duldung; Herausgabe eines Kindes; Bestellung eines Vormundes;

    Ob es angesichts der gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 1705 BGB im Raum stehenden Bedenken (vgl. BVerfG 3.3.1997 NJW 1997, 2041) und einer dahingehend ohnehin demnächst in Kraft tretenden, auch für den vorliegenden Fall bedeutsamen Änderung des Kindschaftsrechts ( § 1678 Abs. 2 BGB idFv Art. 1 Nrn. 21, 48 d. KindRG v. 16.12.1997 BGBl. I S. 2942) angebracht erscheint, eine dem § 1678 BGB vergleichbare Rechtsfolge schon jetzt dadurch herbeizuführen, daß z.B. der Antragsteller gem. § 1887 BGB von Amts wegen oder auf etwaigen Antrag anstelle des Amtsvormundes zum Vormund berufen wird, kann vorliegend dahinstehen.
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