Rechtsprechung
| BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvF 3/92 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- DFR
Zollkriminalamt
- Bundesverfassungsgericht
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die gesetzliche Grundlage der Kompetenzen des Zollkriminalamts
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (6)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Die Überwachung des Postverkehrs und der Telekommunikation nach §§ 39 bis 41 des Außenwirtschaftsgesetzes ist mit Art. 10 GG unvereinbar
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Die Überwachung des Postverkehrs und der Telekommunikation nach §§ 39 bis 41 des Außenwirtschaftsgesetzes ist mit Art. 10 GG unvereinbar
- 123recht.net (Pressemeldung, 12.3.2004)
"Lauschangriff" durch Zollkriminalamt gekippt // Gesetzgeber soll bis Jahresende präzise Regelung schaffen
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Die Überwachung des Postverkehrs und der Telekommunikation nach §§ 39 bis 41 des Außenwirtschaftsgesetzes ist mit Art. 10 GG unvereinbar
- nomos.de
, S. 4 (Kurzinformation)
Überwachung von Postverkehr und Telekommunikation durch Zollkriminalamt mit GG unvereinbar
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Überwachung v. Postverkehr + Telekommunikation verfassungswidrig
Sonstiges
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 110, 33
- NJW 2004, 2213
- DVBl 2004, 719 (Ls.)
- NVwZ 2004, 1223 (Ls.)
Wird zitiert von ... (121)
- BVerfG, 27.07.2005 - 1 BvR 668/04
Vorbeugende Telekommunikationsüberwachung
Das allgemein aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG folgende Recht auf informationelle Selbstbestimmung tritt hinter die speziellere Gewährleistung aus Art. 10 GG zurück, soweit die Schutzbereiche sich überschneiden (vgl. BVerfGE 100, 313, 358; 110, 33, 53).Dabei bezieht sich der Grundrechtsschutz auf alle mittels der Fernmeldetechnik ausgetauschten Informationen (vgl. BVerfGE 100, 313, 358; 110, 33, 52 f.).
Dies umfasst auch den sich daran anschließenden Informations- und Datenverarbeitungsprozess in dem Gebrauch von den erlangten Kenntnissen gemacht wird (vgl. BVerfGE 100, 313, 359; 110, 33, 68 f.).
Die Norm muss handlungsbegrenzende Tatbestandselemente enthalten, die einen Standard an Vorhersehbarkeit und Kontrollierbarkeit vergleichbar dem schaffen, der für die überkommenen Aufgaben der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung rechtsstaatlich geboten ist (vgl. BVerfGE 110, 33, 56).
Das allgemein aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG folgende Recht auf informationelle Selbstbestimmung tritt hinter die speziellere Gewährleistung aus Art. 10 GG zurück, soweit die Schutzbereiche sich überschneiden (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 110, 33 ).
Dabei bezieht sich der Grundrechtsschutz auf alle mittels der Fernmeldetechnik ausgetauschten Informationen (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 106, 28 ; 107, 299 ; 110, 33 ).
Daher erstreckt sich die Schutzwirkung des Art. 10 GG auch auf den Informations- und Datenverarbeitungsprozess, der sich an die Kenntnisnahme von geschützten Kommunikationsvorgängen anschließt und in dem Gebrauch von den erlangten Kenntnissen gemacht wird (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 110, 33 ).
Zusätzliche Eingriffe in den Schutzbereich des Art. 10 GG können dadurch begründet werden, dass die erhobenen Daten unter den Voraussetzungen der §§ 38 ff. Nds.SOG auch zu anderen Zwecken als dem ursprünglichen Erhebungszweck verarbeitet und übermittelt werden können (vgl. BVerfGE 110, 33 ).
aa) Grundlage des Bestimmtheitsgebots ist vorliegend Art. 10 GG selbst (vgl. BVerfGE 110, 33 ).
Das Gebot soll sicherstellen, dass der betroffene Bürger sich auf mögliche belastende Maßnahmen einstellen kann, dass die gesetzesausführende Verwaltung für ihr Verhalten steuernde und begrenzende Handlungsmaßstäbe vorfindet und dass die Gerichte die Rechtskontrolle durchführen können (vgl. BVerfGE 110, 33 ).
Der Anlass, der Zweck und die Grenzen des Eingriffs müssen in der Ermächtigung bereichsspezifisch, präzise und normenklar festgelegt werden (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 110, 33 ).
Die Anforderungen an die Bestimmtheit und Klarheit der Norm erhöhen sich, wenn die Unsicherheit bei der Beurteilung der Gesetzeslage die Betätigung von Grundrechten erschwert (vgl. BVerfGE 83, 130 ; 86, 288 ; 108, 52 ; 110, 33 ).
(2) Die Anforderungen an die Bestimmtheit und Klarheit der Norm dienen ferner dazu, die Verwaltung zu binden und ihr Verhalten nach Inhalt, Zweck und Ausmaß zu begrenzen (vgl. BVerfGE 56, 1 ; 110, 33 ).
Der Schutz durch begrenzende Maßstäbe erhält zusätzlich besondere Bedeutung dadurch, dass auch betroffene Dritte - hier die anderen Telekommunikationsteilnehmer, gegebenenfalls auch Kontakt- und Begleitpersonen - mit einer staatlichen Überwachung nicht rechnen und sich deshalb vor einem Einblick in ihren Privatbereich nicht schützen können (vgl. BVerfGE 110, 33 ).
Das gilt auch, wenn das Gericht schon vor Ergreifen der Maßnahme oder bei ihrem weiteren Vollzug zur Kontrolle der Verwaltung eingeschaltet wird (vgl. BVerfGE 110, 33 ).
Sachverhaltsfeststellung und Prognose sind mit vorgreiflichen Einschätzungen über das weitere Geschehen, ebenso wie über die erst noch bevorstehende strafrechtliche Relevanz der festgestellten Tatsachen verknüpft (vgl. BVerfGE 110, 33 ).
Da der Eingriff sich auf mögliche zukünftige Aktivitäten bezieht, kann er sich häufig nur auf Tatsachen stützen, bei denen noch offen ist, ob sie sich zu einer Rechtsgutverletzung weiterentwickeln (vgl. BVerfGE 110, 33 ).
Die Norm muss handlungsbegrenzende Tatbestandselemente enthalten, die einen Standard an Vorhersehbarkeit und Kontrollierbarkeit vergleichbar dem schaffen, der für die überkommenen Aufgaben der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung rechtsstaatlich geboten ist (vgl. BVerfGE 110, 33 ).
Die Regelungen verlangen keinen konkreten, in der Entwicklung begriffenen Vorgang oder dessen Planung (vgl. dazu BVerfGE 110, 33 ), aber auch keine konkreten Vorbereitungshandlungen, wie sie etwa in § 23a Abs. 2 und 3 des Zollfahndungsdienstgesetzes (ZFdG) in der Fassung des Gesetzes zur Neuregelung der präventiven Telekommunikations- und Postüberwachung durch das Zollkriminalamt und zur Änderung der Investitionszulagengesetze 2005 und 1999 vom 21. Dezember 2004 (BGBl I S. 3603) umschrieben sind.
(1) (a) Der in § 33a Abs. 1 Nr. 2 Nds.SOG verwendete Begriff der "Tatsache" ist isoliert betrachtet allerdings hinreichend bestimmt (vgl. BVerfGE 110, 33 ).
Grundsätzlich können zwar ausfüllungsbedürftige materielle Normen rechtsstaatlich eher tragbar sein, wenn durch ein formalisiertes, gerichtlich kontrolliertes Verfahren dafür gesorgt wird, dass die wesentlichen Entscheidungsfaktoren geprüft und auslegungsbedürftige Rechtsbegriffe angemessen angewandt werden (vgl. BVerfGE 110, 33 ).
Die Verwertung in anderen Zusammenhängen ist ein eigenständiger Eingriff (vgl. BVerfGE 110, 33 ).
Leidet die Ermächtigung zudem - wie § 33a Abs. 1 Nr. 2 und 3 Nds.SOG - an dem Mangel hinreichender Normenbestimmtheit und Normenklarheit hinsichtlich der geforderten Tatsachenbasis (siehe oben C II 3 a), wirkt sich dies auch auf die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne aus (vgl. BVerfGE 110, 33 ).
Da bei der Abwägung der Rang des Schutzguts und die Einschätzung der Intensität der ihm drohenden Gefahr bedeutsam sind, bedarf es hinreichender Anhaltspunkte für die genaue Bestimmung des gefährdeten Guts, aber auch hinreichender tatsächlicher Grundlagen für die Annahme einer dieses Schutzgut gefährdenden Handlung (vgl. BVerfGE 110, 33 ; siehe ferner BVerfGE 100, 313 ).
Je gewichtiger das gefährdete Rechtsgut ist und je weitreichender es durch die jeweiligen Handlungen beeinträchtigt würde oder beeinträchtigt worden ist, desto geringere Anforderungen dürfen an den Grad der Wahrscheinlichkeit gestellt werden, mit der auf eine drohende oder erfolgte Verletzung geschlossen werden kann, und desto weniger fundierend dürfen gegebenenfalls die Tatsachen sein, die auf die Gefährdung oder Verletzung des Rechtsguts schließen lassen (vgl. BVerfGE 100, 313 ; siehe auch BVerfGE 110, 33 ).
10 Abs. 1 GG gewährleistet die freie Entfaltung der Persönlichkeit durch einen privaten, vor der Öffentlichkeit verborgenen Austausch von Kommunikation und schützt damit zugleich die Würde des Menschen (vgl. BVerfGE 67, 157 ; 110, 33 ).
- BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07
Grundrecht auf Computerschutz
aa) Das Bestimmtheitsgebot findet auch im Hinblick auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seinen verschiedenen Ausprägungen seine Grundlage im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20, Art. 28 Abs. 1 GG; vgl. BVerfGE 110, 33 ; 112, 284 ; 113, 348 ; 115, 320 ).Ferner sichern Klarheit und Bestimmtheit der Norm, dass der Betroffene die Rechtslage erkennen und sich auf mögliche belastende Maßnahmen einstellen kann (vgl. BVerfGE 110, 33 ; 113, 348 ).
Der Gesetzgeber hat Anlass, Zweck und Grenzen des Eingriffs hinreichend bereichsspezifisch, präzise und normenklar festzulegen (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 110, 33 ; 113, 348 ; BVerfG…, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. -, NJW 2007, S. 2464 ).
Die Anforderungen des Bestimmtheitsgrundsatzes richten sich auch nach diesen Regelungsmöglichkeiten (vgl. BVerfGE 110, 33 ; BVerfG…, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. -, NJW 2007, S. 2464 ).
Bedient sich der Gesetzgeber unbestimmter Rechtsbegriffe, dürfen verbleibende Ungewissheiten nicht so weit gehen, dass die Vorhersehbarkeit und Justitiabilität des Handelns der durch die Normen ermächtigten staatlichen Stellen gefährdet sind (vgl. BVerfGE 21, 73 ; 31, 255 ; 83, 130 ; 102, 254 ; 110, 33 ; BVerfG…, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. -, NJW 2007, S. 2464 ).
Vielmehr müssen bestimmte Tatsachen festgestellt sein, die eine Gefahrenprognose tragen (vgl. BVerfGE 110, 33 ; 113, 348 ).
Die Geschehnisse können in harmlosen Zusammenhängen verbleiben, aber auch den Beginn eines Vorgangs bilden, der in eine Gefahr mündet (vgl. zur Straftatenverhütung BVerfGE 110, 33 ).
Sie ist zwar nicht dazu geeignet, die Mängel einer zu unbestimmt geregelten oder zu niedrig angesetzten Eingriffsschwelle auszugleichen, da auch die unabhängige Prüfungsinstanz nur sicherstellen kann, dass die geregelten Eingriffsvoraussetzungen eingehalten werden (vgl. BVerfGE 110, 33 ).
- BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08
Vorratsdatenspeicherung
Ein Grundrechtseingriff ist jede Kenntnisnahme, Aufzeichnung und Verwertung von Kommunikationsdaten sowie jede Auswertung ihres Inhalts oder sonstige Verwendung durch die öffentliche Gewalt (vgl. BVerfGE 85, 386 ; 100, 313 ; 110, 33 ).Jede Folgeverwendung von Daten, die einmal in Form eines Eingriffs in Art. 10 Abs. 1 GG erhoben worden sind, bleibt stets an diesem Grundrecht zu messen (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 110, 33 ; 113, 348 ).
Eine bundesgesetzliche Zuständigkeit für dessen Regelung besteht kraft Sachzusammenhangs jedoch insoweit, als der Bund eine ihm zur Gesetzgebung zugewiesene Materie verständigerweise nicht regeln kann, ohne dass die datenschutzrechtlichen Bestimmungen mitgeregelt werden (vgl. BVerfGE 3, 407 ; 98, 265 ; 106, 62 ; 110, 33 ; stRspr;… zum Datenschutzrecht vgl. Simitis, in: Simitis, BDSG, 6. Aufl. 2006, § 1 Rn. 4).
Da Eingriffe in Art. 10 Abs. 1 GG voraussetzen, dass ihr Zweck bereichsspezifisch, präzise und normenklar bestimmt ist (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 110, 33 ; 115, 320 ; 118, 168 ), beinhaltet dies die Kompetenz zur bereichsspezifischen, präzisen und normenklaren Regelung des Zwecks der Speicherung.
Anlass, Zweck und Umfang des jeweiligen Eingriffs sowie die entsprechenden Eingriffsschwellen sind dabei durch den Gesetzgeber bereichsspezifisch, präzise und normenklar zu regeln (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 110, 33 ; 113, 29 ; 113, 348 ; 115, 166 ; 115, 320 ; 118, 168 ).
Eine Weitergabe der übermittelten Telekommunikationsverkehrsdaten an andere Stellen darf gesetzlich dementsprechend nur vorgesehen werden, soweit sie zur Wahrnehmung von Aufgaben erfolgt, deretwegen ein Zugriff auf diese Daten auch unmittelbar zulässig wäre (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ).
- BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03
Abruf von Kontostammdaten
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ergänzt besonders geregelte Garantien der Privatheit, die ihm vorgehen, insbesondere das Post- und Fernmeldegeheimnis nach Art. 10 GG (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 110, 33 ; 113, 348 ; 115, 166 ) und den durch Art. 13 GG gewährleisteten Schutz der räumlichen Privatsphäre des Wohnungsinhabers (vgl. BVerfGE 51, 97 ; 109, 279 ).Es soll sicherstellen, dass die gesetzesausführende Verwaltung für ihr Verhalten steuernde und begrenzende Handlungsmaßstäbe vorfindet und dass die Gerichte die Rechtskontrolle durchführen können; ferner erlauben die Bestimmtheit und Klarheit der Norm, dass der betroffene Bürger sich auf mögliche belastende Maßnahmen einstellen kann (vgl. BVerfGE 110, 33 ; 113, 348 ).
Der Anlass, der Zweck und die Grenzen des Eingriffs müssen in der Ermächtigung grundsätzlich bereichsspezifisch, präzise und normenklar festgelegt werden (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 110, 33 ; 113, 348 ).
aa) Die Anforderungen an die Bestimmtheit und Klarheit der Norm dienen insbesondere auch dazu, die Verwaltung zu binden und ihr Verhalten nach Inhalt, Zweck und Ausmaß zu begrenzen (vgl. BVerfGE 56, 1 ; 110, 33 ).
Darüber hinaus sollen die Normenbestimmtheit und die Normenklarheit die Gerichte in die Lage versetzen, die Verwaltung anhand rechtlicher Maßstäbe zu kontrollieren (vgl. BVerfGE 110, 33 ; 113, 348 ).
Die Anforderungen des Bestimmtheitsgrundsatzes richten sich auch nach diesen Regelungsmöglichkeiten (vgl. BVerfGE 110, 33 ).
Zu fordern ist jedoch, dass sich unbestimmte Rechtsbegriffe durch eine Auslegung der betreffenden Normen nach den Regeln der juristischen Methodik hinreichend konkretisieren lassen und verbleibende Ungewissheiten nicht so weit gehen, dass die Vorhersehbarkeit und Justitiabilität des Handelns der durch die Normen ermächtigten staatlichen Stellen gefährdet sind (vgl. BVerfGE 21, 73 ; 31, 255 ; 83, 130 ; 102, 254 ; 110, 33 ).
Zwar kann eine Regelungsstruktur, die durch zahlreiche Verweisungen und Weiterverweisungen gekennzeichnet ist, das Gebot der Normenklarheit verletzen, wenn diese Struktur ein hohes Fehlerrisiko bei der Rechtsanwendung erzeugt (vgl. BVerfGE 110, 33 ).
- BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02
Rasterfahndung II
Die beobachtende oder observierende Tätigkeit der Polizei kann den grundrechtlichen Schutzbereich berühren und die rechtliche Qualität von Grundrechtseingriffen gewinnen (vgl. BVerfGE 110, 33 ).Je gewichtiger die drohende oder erfolgte Rechtsgutbeeinträchtigung und je weniger gewichtig der Grundrechtseingriff ist, um den es sich handelt, desto geringer darf die Wahrscheinlichkeit sein, mit der auf eine drohende oder erfolgte Verletzung des Rechtsguts geschlossen werden kann, und desto weniger fundierend dürfen gegebenenfalls die Tatsachen sein, die dem Verdacht zugrunde liegen (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 110, 33 ; 113, 348 ).
Ob ein Grundrechtseingriff zur Abwehr künftig drohender Rechtsgutbeeinträchtigungen auch im Vorfeld konkreter Gefahren verhältnismäßig sein kann, hängt nicht nur davon ab, ob eine hinreichende Aussicht darauf besteht, dass der Eingriff Erfolg verspricht (zum Erfordernis der Erfolgseignung BVerfGE 42, 212 ; 96, 44 ;… BVerfG, NJW 2006, S. 976 ), sondern auch davon, welche Anforderungen die Eingriffsnorm hinsichtlich der Nähe der betroffenen Personen zur fraglichen Rechtsgutbedrohung vorsieht (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 107, 299 ; 110, 33 ; 113, 348 ).
Die zur "Verdächtigengewinnung" eingesetzte Maßnahme dient weder der weiteren Ermittlung gegen konkrete Beschuldigte (vgl. dazu BVerfGE 107, 299 ) noch der weiteren Verdichtung eines bereits in sonstiger Weise auf bestimmte Personen fokussierten Risikoverdachts (vgl. dazu BVerfGE 100, 313 ; 110, 33 ; 113, 348 ).
aa) Ermächtigungen zu Grundrechtseingriffen bedürfen einer gesetzlichen Grundlage, die dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenbestimmtheit und Normenklarheit entspricht (vgl. BVerfGE 110, 33 ).
Bei Eingriffen in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung - wie auch in die Spezialgrundrechte der Art. 10 und 13 GG - hat der Gesetzgeber insbesondere den Verwendungszweck der Daten bereichsspezifisch und präzise zu bestimmen (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 110, 33 ; 113, 29 ).
Auch dem für Übermittlungsregelungen geltenden Gebot einer hinreichend sicher erschließbaren Kennzeichnung der Empfangsbehörden, einhergehend mit Regeln, welche die Übermittlung auf deren jeweiligen spezifischen Aufgabenbereich konzentrieren (vgl. hierzu BVerfGE 110, 33 ), ist nur genügt, wenn der Gefahrenbegriff zur Einschränkung der Ermächtigung verfügbar ist.
- BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05
Automatisierte Kennzeichenerfassung
Ferner erlauben die Bestimmtheit und Klarheit der Norm, dass der betroffene Bürger sich auf mögliche belastende Maßnahmen einstellen kann (vgl. BVerfGE 110, 33 ; 113, 348 ).Der Gesetzgeber hat Anlass, Zweck und Grenzen des Eingriffs hinreichend bereichsspezifisch, präzise und normenklar festzulegen (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 110, 33 ; 113, 348 ;… BVerfG, NJW 2007, S. 2464 ).
Die konkreten Anforderungen an die Bestimmtheit und Klarheit der Ermächtigung richten sich nach der Art und Schwere des Eingriffs (vgl. BVerfGE 110, 33 ).
Ermächtigt eine gesetzliche Regelung zu einem Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, so hat das Gebot der Bestimmtheit und Klarheit auch die spezifische Funktion, eine Umgrenzung des Anlasses der Maßnahme und auch des möglichen Verwendungszwecks der betroffenen Informationen sicherzustellen (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 110, 33 ; 113, 29 ; 115, 320 ).
Bestimmtheitsmängel können die Beachtung des verfassungsrechtlichen Übermaßverbots beeinträchtigen, da sie die Beurteilung der Geeignetheit und Erforderlichkeit einer Maßnahme erschweren und das Risiko einer Unangemessenheit des Eingriffs erhöhen (vgl. BVerfGE 110, 33 ).
- BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04
Kommunikationsverbindungsdaten
Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis gewährleisten die freie Entfaltung der Persönlichkeit durch einen privaten, vor der Öffentlichkeit verborgenen Austausch von Informationen und schützen damit zugleich die Würde des Menschen (vgl. BVerfGE 67, 157 ; 106, 28 ; 110, 33 ;… Dürig, in: Maunz/Dürig, Grundgesetz, Loseblatt , Art. 10 Rn. 1).Auch der Zugriff auf diese Daten fällt in den Schutzbereich des Art. 10 GG; das Grundrecht schützt auch die Vertraulichkeit der näheren Umstände des Kommunikationsvorgangs (vgl. BVerfGE 67, 157 ; 85, 386 ; 110, 33 ;… Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juli 2005 - 1 BvR 668/04 -, NJW 2005, S. 2603 ).
In seinem Anwendungsbereich enthält Art. 10 GG bezogen auf den Fernmeldeverkehr eine spezielle Garantie, die die allgemeine Gewährleistung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung verdrängt (vgl. BVerfGE 67, 157 ; 100, 313 ; 107, 299 ; 110, 33 ;… Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juli 2005 - 1 BvR 668/04 -, NJW 2005, S. 2603 ).
Soweit der Eingriff in das Fernmeldegeheimnis die Erlangung personenbezogener Daten betrifft, sind dabei die Maßgaben, die das Bundesverfassungsgericht im Volkszählungsurteil aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG entwickelt hat (vgl. BVerfGE 65, 1 ), grundsätzlich auch auf die speziellere Garantie in Art. 10 Abs. 1 GG zu übertragen (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 110, 33 ).
- BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09
Akustische Wohnraumüberwachung (präventiv-polizeiliche; Kernbereich privater …
Eine Zweckänderung bedarf einer formell und materiell verfassungsgemäßen Rechtsgrundlage und muss durch Allgemeinbelange gerechtfertigt sein, die die grundrechtlich geschützten Interessen überwiegen (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ; 120, 351 ).Schließlich dürfen der Verwendungszweck, zu dem die Erhebung erfolgt ist, und der veränderte Verwendungszweck nicht miteinander unvereinbar sein (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ; 120, 351 ; 125, 260 ;… vgl. ferner EGMR, Entscheidung vom 29. Juni 2006 - 54934/00 -, Weber und Saravia/Deutschland, NJW 2007, S. 1433 zu Art. 8 EMRK).
Eine solche Unvereinbarkeit läge vor, wenn mit der Zweckänderung grundrechtsbezogene Beschränkungen des Einsatzes bestimmter Erhebungsmethoden umgangen würden, die Informationen also für den geänderten Zweck nicht oder nicht in dieser Art und Weise hätten erhoben werden dürfen ("hypothetischer Ersatzeingriff"; vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ; 120, 351 ; 125, 260 ).
Zur Sicherung der Zweckbindung muss eine gesetzliche Verpflichtung zur Kennzeichnung und Protokollierung bestehen (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ; 125, 260 ).
Zu gewährleisten ist die Erfüllung dieser Anforderungen durch Vorschriften des Normgebers, der für den Erlass der Vorschriften über die Datenerhebung zuständig ist (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ; 125, 260 ).
Der Verwendungszweck, zu dem die Erhebung erfolgt ist, und der veränderte Verwendungszweck dürfen nicht miteinander unvereinbar sein (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ; 120, 351 ; 125, 260 ).
Eine solche Unvereinbarkeit läge vor, wenn mit der Zweckänderung grundrechtsbezogene Beschränkungen des Einsatzes bestimmter Erhebungsmethoden umgangen würden, die Informationen also für den geänderten Zweck nicht oder nicht in dieser Art und Weise hätten erhoben werden dürfen ("hypothetischer Ersatzeingriff"; vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ; 120, 351 ; 125, 260 ).
Rechtsgrundlagen für die Informationserhebung müssen Voraussetzungen sowie Umfang der Beschränkung hinreichend klar umschreiben und damit erkennen lassen, für welche Zwecke die erhobenen Informationen verwendet werden dürfen (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 110, 33 ; 113, 348 ; 115, 320 ; 118, 168 ; 120, 274 ).
- BFH, 06.09.2006 - XI R 26/04
Vorlage der Mindeststeuerregelung an das BVerfG wegen Verletzung des Grundsatzes …
Je schwerwiegendere Auswirkungen ein Gesetz hat, desto höher sind die an die Gesetzesbestimmtheit und -klarheit zu stellenden Anforderungen (z.B. BVerfG-Beschlüsse vom 3. März 2004 1 BvF 3/92, BVerfGE 110, 33, 53 ff.; vom 9. April 2003 1 BvL 1/01, 1 BvR 1749/01, BVerfGE 108, 52, 75; Urteil vom 19. März 2003 2 BvL 9-12/98, BVerfGE 108, 1, 20, m.w.N.; Beschluss vom 8. Januar 1981 2 BvL 3, 9/77, BVerfGE 56, 1, 13).An dem rechtsstaatlichen Gebot der Voraussehbarkeit und Berechenbarkeit der Steuerlasten hat das BVerfG --entgegen im Schrifttum geäußerter Zweifel (vgl. z.B. Holdorf, Betriebs-Berater --BB-- 2001, 2085;… Werner, Die Mindestbesteuerung im deutschen und US-amerikanischen Einkommensteuerrecht, 2000, S. 75 f.)-- stets festgehalten und seine Beachtung in jüngerer Zeit zunehmend häufiger angemahnt (vgl. z.B. BVerfG-Beschluss des Zweiten Senats vom 10. November 1998 2 BvR 1057/91 u.a., BVerfGE 99, 216, 243, BStBl II 1999, 182, 191; Urteil in BVerfGE 108, 1, 20; Beschluss in BVerfGE 110, 33, 53; vgl. auch zum Zusammenwirken von Sozial- und Steuernorm in BVerfGE 108, 52, 75;… vgl. auch Papier/Möller, Archiv des öffentlichen Rechts --AöR-- 122, S. 177, 185, 197; Heintzen, Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft --DStJG-- 28 (2005), S. 163, 177).
Der von einer Vorschrift des EStG "Betroffene" (vgl. z.B. Beschluss in BVerfGE 110, 33, 53; Urteile in BVerfGE 108, 1, 20; vom 27. Juli 2005 1 BvR 668/04, BVerfGE 113, 348, und vom 12. April 2005 2 BvR 581/01, BVerfGE 112, 304) ist der Steuerpflichtige, nicht sein Steuerberater (…Hey, a.a.O., S. 559 ff.).
Es reicht nicht aus, dass sich die Rechtsfolgen einer Norm allenfalls Experten erschließen (BVerfGE 110, 33, 64).
Die grundsätzliche Zulässigkeit unbestimmter Gesetzesbegriffe entbindet aber den Gesetzgeber nicht davon, die Vorschriften so zu fassen, dass sie verständlich, d.h. insbesondere ohne innere Widersprüche und nicht fehleranfällig und redaktionell genau sind (Beschlüsse in BVerfGE 110, 33, 64, 72, 73; vom 7. Juli 1971 1 BvR 775/66, BVerfGE 31, 255, 264; in BVerfGE 78, 214, 226).
Die §§ 2 Abs. 3, 10d EStG sind aufgrund der mit der Mindestbesteuerung beabsichtigten Verluststreckung und des durch die Verweisungen dokumentierten Zusammenspiels ein "untrennbares Ganzes" (Beschluss in BVerfGE 110, 33, 76; s.o. unter B. IV.; Senat in BFHE 195, 314, BStBl II 2001, 552).
- BVerfG, 10.10.2007 - 1 BvR 595/07 aa) Das Bestimmtheitsgebot findet auch im Hinblick auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seinen verschiedenen Ausprägungen seine Grundlage im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20, Art. 28 Abs. 1 GG; vgl. BVerfGE 110, 33 ; 112, 284 ; 113, 348 ; 115, 320 ).
Ferner sichern Klarheit und Bestimmtheit der Norm, dass der Betroffene die Rechtslage erkennen und sich auf mögliche belastende Maßnahmen einstellen kann (vgl. BVerfGE 110, 33 ; 113, 348 ).
Der Gesetzgeber hat Anlass, Zweck und Grenzen des Eingriffs hinreichend bereichsspezifisch, präzise und normenklar festzulegen (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 110, 33 ; 113, 348 ; BVerfG…, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. -, NJW 2007, S. 2464 ).
Die Anforderungen des Bestimmtheitsgrundsatzes richten sich auch nach diesen Regelungsmöglichkeiten (vgl. BVerfGE 110, 33 ; BVerfG…, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. -, NJW 2007, S. 2464 ).
Bedient sich der Gesetzgeber unbestimmter Rechtsbegriffe, dürfen verbleibende Ungewissheiten nicht so weit gehen, dass die Vorhersehbarkeit und Justitiabilität des Handelns der durch die Normen ermächtigten staatlichen Stellen gefährdet sind (vgl. BVerfGE 21, 73 ; 31, 255 ; 83, 130 ; 102, 254 ; 110, 33 ; BVerfG…, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. -, NJW 2007, S. 2464 ).
Vielmehr müssen bestimmte Tatsachen festgestellt sein, die eine Gefahrenprognose tragen (vgl. BVerfGE 110, 33 ; 113, 348 ).
Die Geschehnisse können in harmlosen Zusammenhängen verbleiben, aber auch den Beginn eines Vorgangs bilden, der in eine Gefahr mündet (vgl. zur Straftatenverhütung BVerfGE 110, 33 ).
Sie ist zwar nicht dazu geeignet, die Mängel einer zu unbestimmt geregelten oder zu niedrig angesetzten Eingriffsschwelle auszugleichen, da auch die unabhängige Prüfungsinstanz nur sicherstellen kann, dass die geregelten Eingriffsvoraussetzungen eingehalten werden (vgl. BVerfGE 110, 33 ).
- BVerfG, 16.06.2009 - 2 BvR 902/06
Beschlagnahme von E-Mails
- BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03
Beitragssatzsicherungsgesetz mit Grundgesetz vereinbar
- BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 603/05
Weg frei für automatischen Kontenabruf
- BVerfG, 10.10.2007 - 1 BvR 370/07
VSG § 5 Abs. 2, § 5 Abs. 2 Nr. 11, § 5 Abs. 3, § 13, § 17; GG Art. 1 Abs. …
- BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 2357/04
Vorschriften zum Abruf der Konten-Stammdaten von Bankkunden sind teilweise …
- BVerfG, 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06
Verfahrensrecht - Anhörungsrüge: Wann ist Zurückweisung willkürlich?
- BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04
Einbürgerung
- BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 80/95
Kapitalbildende Lebensversicherung mit Überschussbeteiligung: Schutzdefizit für …
- VerfGH Bayern, 07.02.2006 - 69-VI-04
Polizei- und Ordnungsrecht: Verfassungskonforme Auslegung der Vorschriften über …
- BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvF 2/01
Regelungen des Risikostrukturausgleichs verfassungsgemäß
- BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 782/94
Übertragung von Lebensversicherungsverträgen
- BVerfG, 17.10.2007 - 2 BvR 1095/05
Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer öffentlich geförderten kirchlichen …
- VerfGH Thüringen, 21.11.2012 - VerfGH 19/09
Staats- und Verfassungsrecht; Verfassungsbeschwerde; Verfassungsbeschwerde; …
- BVerfG, 04.02.2005 - 2 BvR 308/04
Unverletzlichkeit der Wohnung (Schutzbereich; Durchsuchung; Verhältnismäßigkeit; …
- BVerfG, 22.08.2006 - 2 BvR 1345/03
IMSI-Catcher
- BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09
Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug
- BVerfG, 07.04.2008 - 1 BvR 1924/07
Kapitalzahlung aus einer Direktlebensversicherung unterliegt Beitragspflicht zur …
- BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvF 1/04
Klage von Union und FDP gegen Bundeshaushalt 2004 erfolglos
- BVerfG, 10.03.2008 - 1 BvR 2388/03
Grenzen des Anspruchs auf Auskunft über eine behördliche Datensammlung
- BVerfG, 04.06.2012 - 2 BvL 9/08
Normenklarheit und der "Absenkungsfaktor Ost"
- BVerwG, 30.06.2005 - 7 C 26.04
Treibhausgas-Emissionen; Emissionshandel; Einführung eines …
- BVerfG, 24.11.2010 - 1 BvF 2/05
Gentechnikgesetz
- BVerfG, 20.11.2007 - 1 BvR 1254/07
- BVerfG, 23.11.2005 - 2 BvR 2099/04
GG Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 10 Abs. 1, Art. 13 …
- BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 236/08
Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung; Zitiergebot; Grundsatz …
- BVerfG, 12.11.2008 - 1 BvR 2456/06
Verfassungsbeschwerden gegen die atomrechtliche Genehmigung zur Aufbewahrung von …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 29.01.2007 - VGH B 1/06
- BVerfG, 02.06.2008 - 1 BvR 349/04
Voraussetzungen einer Entwicklungsmaßnahme
- BVerfG, 12.11.2007 - 2 BvR 9/06
Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Verkennung von Klärungsbedarf bei der …
- BVerfG, 03.09.2009 - 2 BvR 1826/09
Auslieferung (Europäischer Haftbefehl; Strafverfolgung; Verjährung; Substitution …
- BSG, 06.02.2007 - B 8 KN 3/06 R
Berufsunfähigkeitsrente - Hinzuverdienstgrenzen - Verfassungsmäßigkeit
- BSG, 05.06.2007 - B 4 RS 1/07 R
Vorlagebeschluss an das BVerfG - Verfassungsmäßigkeit unterschiedlicher …
- BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 2036/05
Emissionshandel bestätigt // Beschwerden der Wirtschaft und Sachsen-Anhalts …
- BSG, 05.06.2007 - B 4 RS 21/07 R
Vorlagebeschluss an das BVerfG - Verfassungsmäßigkeit unterschiedlicher …
- BSG, 05.06.2007 - B 4 RS 22/07 R
Vorlagebeschluss an das BVerfG - Verfassungsmäßigkeit unterschiedlicher …
- BSG, 05.06.2007 - B 4 RS 5/07 R
Vorlagebeschluss an das BVerfG - Verfassungsmäßigkeit unterschiedlicher …
- BVerfG, 29.11.2005 - 1 BvR 2035/05
Sachverständige - Angemessene Vergütung des Sachverstädigen
- BVerwG, 25.08.2004 - 6 C 26.03
Wohnung; Betriebsräume; Vereinslokal; Teestube; Betreten; Durchsuchen; …
- BVerwG, 09.03.2005 - 6 C 3.04
Landesamt für Verfassungsschutz; Scientology; informationelles …
- BSG, 06.09.2006 - B 6 KA 29/05 R
Vertragsärztliche Versorgung - Verfassungsmäßigkeit der getrennten Verteilung der …
- BFH, 18.03.2009 - I R 37/08
Ausnahmsweise steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn nach § 8b Abs. 4 KStG …
- VGH Bayern, 19.02.2009 - 19 CS 08.1175
Sofortvollzug der Ausweisung; Unterstützung terroristischer Bestrebungen durch …
- BVerwG, 25.01.2012 - 6 C 9.11
Unterlassungsklage; Wiederholungsgefahr; Reeperbahn; offene Videoüberwachung; …
- BSG, 30.08.2007 - B 10 LW 4/06 R
Alterssicherung der Landwirte - Ruhen einer Altersrente - Beteiligung an einer …
- BGH, 19.01.2010 - StB 27/09
Defense Industry Organisation; Iran; geheimdienstliche Agententätigkeit; Verstoß …
- VG Aachen, 18.03.2010 - 6 L 28/10
Polizei darf Observation in Heinsberg-Randerath einstweilen fortsetzen
- VG Aachen, 24.01.2011 - 6 K 140/10
Polizeiliche Dauerüberwachung in Heinsberg-Randerath ist rechtmäßig
- BVerfG, 21.01.2008 - 1 BvR 2320/00
Vermittlung von Sportwetten
- BGH, 13.01.2009 - AK 20/08
Eignung einer Straftat nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) zur erheblichen …
- BGH, 18.02.2010 - 4 ARs 16/09
Auslieferungsfreiheit bei konkurrierender Gerichtsbarkeit und Verjährung im …
- BVerwG, 15.12.2010 - 6 C 10.09
Allgemeine Studiengebühr; Studiengebührendarlehen; Sozialverträglichkeit; soziale …
- VGH Bayern, 22.02.2010 - 19 B 09.929
Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und der Sicherheit der …
- BVerwG, 30.08.2012 - 4 CN 5.11
Unbestimmtes Raumordnungsprogramm ist unwirksam!
- BSG, 06.09.2006 - B 6 KA 30/05 R
Trennung der Gesamtvergütung für haus- und fachärztliche Versorgung in der …
- OVG Hamburg, 22.06.2010 - 4 Bf 276/07
Umfang der erlaubten polizeilichen Videoüberwachung von hamburgischen …
- BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 10/10 R
Krankenversicherung - Versicherungspflicht - Versicherungsfreiheit - Abgrenzung - …
- BVerfG, 14.02.2007 - 1 BvR 2721/05
Zurückweisung von Verfassungsbeschwerde gegen die Verlängerung der Befugnisse des …
- OVG Hamburg, 04.06.2009 - 4 Bf 213/07
Rechtswidrigkeit der öffentlichen Fahndung nach Personen mit deren Fotos
- BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 12/09 R
Kassenärztliche Vereinigung - Versagung der Vergütung für Substitutionsbehandlung …
- LG München I, 15.12.2005 - 7 O 25199/04
- BVerwG, 15.12.2010 - 6 C 8.09
Allgemeine Studiengebühren in Baden-Württemberg sind rechtmäßig
- VG Freiburg, 27.11.2012 - 3 K 1607/11
- VG Augsburg, 03.06.2009 - Au 1 K 08.102
1. Verwendet eine Gemeinde als Maßstab für die Beitragserhebung bei …
- VG Augsburg, 03.06.2009 - Au 1 K 08.100
1. Verwendet eine Gemeinde als Maßstab für die Beitragserhebung bei …
- VG Augsburg, 03.06.2009 - Au 1 K 08.101
Beitrag für die Herstellung einer Entwässerungseinrichtung; nichtiges …
- VG Augsburg, 03.06.2009 - Au 1 K 08.98
1. Verwendet eine Gemeinde als Maßstab für die Beitragserhebung bei …
- VG Augsburg, 03.06.2009 - Au 1 K 08.99
1. Verwendet eine Gemeinde als Maßstab für die Beitragserhebung bei …
- VG Augsburg, 03.06.2009 - Au 1 K 08.97
1. Verwendet eine Gemeinde als Maßstab für die Beitragserhebung bei …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2010 - 4 A 2008/05
Ausübung des Berufs eines Dachdeckers durch einen Dachdeckergesellen hinsichtlich …
- OLG München, 19.03.2009 - 6 St 10/08
Geheimdienstliche Agententätigkeit und Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz: …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2010 - 4 A 1499/06
Zulässigkeit subjektiver Berufswahlbeschränkungen durch Vorschriften der …
- BVerwG, 25.08.2004 - 6 C 27.03
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2008 - 19 A 3506/07
- VG Köln, 11.12.2008 - 21 L 1398/08
Auskunftspflicht der Provider gegenüber Sicherheitsbehörden bei dynamischen …
- BVerwG, 15.12.2010 - 6 C 11.09
Allgemeine Studiengebühren in Baden-Württemberg sind rechtmäßig
- BVerwG, 16.05.2012 - 6 PB 2.12
Personalvertretungsrecht; Einsichtnahme des Personalrats in Lohn- und …
- OLG Rostock, 24.02.2010 - 2 Ss OWi 6/10
Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Verwertbarkeit von …
- VerfGH Bayern, 22.06.2010 - 15-VII-09
Popularklage: Verfassungsmäßigkeit der Übergangsregelungen der Ausbildungs- und …
- BVerwG, 15.12.2010 - 6 C 9.09
Allgemeine Studiengebühr; Studiengebührendarlehen; Sozialverträglichkeit; soziale …
- VG Hannover, 14.07.2011 - 10 A 5452/10
Videoüberwachung im öffentlichen Raum Hannover
- VG Berlin, 07.04.2006 - 10 A 255.05
Erste Urteile zum Emissionshandel liegen vor
- VG Berlin, 02.02.2007 - 10 A 261.06
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2009 - 3 L 282/07
Erfordernis einer ausdrücklichen Ermächtigung im Hochschulgesetz oder einer …
- FG München, 27.05.2008 - 13 K 2693/06
Regelungen über die beschränkte Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein …
- VG Stade, 18.06.2009 - 2 A 1277/08
Zulässigkeit von Windpark unter Auflage von Geldzahlung
- VGH Bayern, 05.05.2010 - 19 BV 09.3103
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei krankheitsbedingter Studienverzögerung
- FG Baden-Württemberg, 07.07.2011 - 3 K 4368/09
Verfassungsmäßigkeit des § 15b EStG; rückwirkende Anwendung auf eine …
- VG Düsseldorf, 30.05.2008 - 13 K 5281/07
- VGH Bayern, 12.03.2012 - 11 B 10.955
Veränderung der die örtliche Zuständigkeit der Fahrerlaubnisbehörde begründenden …
- VG Düsseldorf, 30.05.2008 - 13 K 6043/07
- VG Düsseldorf, 30.05.2008 - 13 K 5403/07
- VG Düsseldorf, 30.05.2008 - 13 K 5515/07
- VG Düsseldorf, 06.02.2009 - 13 K 5850/08
Beamtenverhältnis Óberleitung Kommunalisierung der Umweltverwaltung …
- VGH Bayern, 30.04.2009 - 17 P 08.3389
Bekanntgabe der Namen von Beschäftigten durch den Dienststellenleiter; …
- OVG Hamburg, 04.05.2004 - 3 Bs 174/04
Zulassung zu Lehrveranstaltungen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2011 - 14 B 101/11
Notwendigkeit der Genehmigung des Innenministeriums und des Finanzministeriums …
- VG Stuttgart, 21.03.2006 - 11 K 2983/04
Einbürgerungsanspruch; Ausschlussgründe; Bestrebungen gegen die Sicherheit der …
- VG Düsseldorf, 30.05.2008 - 13 K 1005/08
- VGH Bayern, 12.11.2009 - 19 BV 09.3103
- VG Gießen, 10.02.2012 - 8 L 204/12
Zwischenregelung, Landesgartenschau 2
- VG Stuttgart, 26.10.2005 - 11 K 2083/04
Einbürgerung eines Türken trotz Ortsvorstandstätigkeit für Milli Görus; …
- VG Stuttgart, 12.10.2005 - 11 K 1429/04
Klage wegen Einbürgerung eines Bewerbers, der sich als Strohmann für den Vorstand …
- VG Stuttgart, 07.03.2006 - 11 K 2983/04
Besteht die einem Einbürgerungsbewerber vorgeworfene Unterstützungshandlung …
- LG Cottbus, 06.05.2008 - 7 T 223/07
Antrag auf Erlass einer Durchsuchungsanordnung eines Privatgrundstücks zwecks …
- LG Hamburg, 12.02.2009 - 628 Qs 5/09
Postüberwachung: Auskunftsverlangen der Staatsanwaltschaft zwecks Erstellung …
- VG Düsseldorf, 10.01.2011 - 18 K 3229/10
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2011 - 13 B 1254/11
Anforderungen an den Nachweis von ausreichend englischen Sprachkenntnissen für …
- VG Hannover, 19.07.2007 - 18 A 2484/06
Disziplinarrecht, Zulässigkeit der Telefonüberprüfung; bloße Vermutungen; …
- VG Berlin, 10.02.2011 - 10 K 57.09
Art 3 GG, Art 12 GG, Art 14 GG, § 2 Abs 1 TEHG, § 3 …
- VG Berlin, 18.02.2011 - 10 K 229.09
§ 2 Abs 1 TEHG, § 2 Abs 5 TEHG, § 3 Abs 3 TEHG, § 9 TEHG, …
- VG München, 26.01.2009 - M 3 K 07.3352
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