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   BVerfG, 03.06.1986 - 2 BvR 1451/85   

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    Kein Verfolgungshindernis bei polizeilicher Tatprovokation - Betäubungsmittelkriminalität

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ...  

  • BVerfG, 19.10.1994 - 2 BvR 435/87  

    Einsatz verdeckter Ermittler zur Bekämpfung von Betäubungsmittelstraftaten -

    Eine Verfassungsbeschwerde gegen diesen Beschluß des Bundesgerichtshofs wurde von der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluß vom 3. Juni 1986 - 2 BvR 1451/85 - nicht zur Entscheidung angenommen.

    In Übereinstimmung mit einer Reihe von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs sei in den Beschlüssen des Bundesgerichtshofs vom 23. Oktober 1985 und des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juni 1986 - 2 BvR 1451/85 - davon ausgegangen worden, daß das Völkerrecht einer Strafverfolgung des Beschwerde führers nicht entgegenstehe und daß die Durchführung eines strafgerichtlichen Verfahrens nicht von Rechtsstaats wegen oder im Hinblick auf Art. 1 Abs. 1 , Art. 2 GG unzulässig sei.

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