Rechtsprechung
| BVerfG, 03.07.2006 - 2 BvR 1383/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 1 Abs. 1 GG; § 109 StVollzG; § 7 StVollzG
Anfechtung der Feststellung zur Nichteignung für Vollzugslockerungen; effektiver Rechtsschutz (Begriff der Maßnahme bei § 109 StVollzG; lockerungsbezogene Elemente des Vollzugsplanes; kein Erfordernis vorheriger Beantragung von Vollzugslockerungen; Zuweisung in eine Wohn- und Behandlungsgruppe; fortbestehendes Rechtsschutzinteresse: Feststellung, Wiederholungsgefahr); Persönlichkeitsrecht des Gefangenen (Strafvollzugsziel der Resozialisierung). - lexetius.com
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsweggarantie und Anfechtung von Festsetzungen des Vollzugsplans
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Fortschreibung des Vollzugsplans unterliegt gerichtlicher Kontrolle
- 123recht.net (Pressemeldung, 22.8.2006)
Rechte von Häftlingen gestärkt
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Fortschreibung des Vollzugsplans unterliegt gerichtlicher Kontrolle
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4
Verfahrensgang
- LG Berlin, 19.05.2003 - 546 StVK (Vollz) 734/02
- KG, 08.07.2003 - 5 Ws 363/03
- BVerfG, 03.07.2006 - 2 BvR 1383/03
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGK 8, 319
- NJ 2006, 555
Wird zitiert von ... (10)
- BVerfG, 10.10.2012 - 2 BvR 922/11
Strafvollzug und lebenslange Freiheitsstrafe (Maßnahme; medizinische Behandlung …
Für den Bereich des Strafvollzugsrechts wird die verfassungsrechtliche Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes durch §§ 109 ff. StVollzG einfachgesetzlich konkretisiert (vgl. BVerfGK 8, 319 ).Das Prozessrecht - und damit auch der Begriff der Maßnahme zur Regelung einzelner Angelegenheiten im Sinne des § 109 StVollzG - ist im Lichte der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG auszulegen (vgl. BVerfGK 8, 319 ;… BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Februar 1993 - 2 BvR 594/92 -, NStZ 1993, S. 301 f., vom 1. Juli 1998 - 2 BvR 1758/97 -, NStZ-RR 1999, S. 28, vom 13. April 1999 - 2 BvR 827/98 -, NStZ 1999, S. 428 , …und vom 20. März 2007 - 2 BvR 1637/05 -, juris, Rn. 15).
Für die Beantwortung der Frage, ob ein Handeln oder Unterlassen der Justizvollzugsanstalt eine regelnde Maßnahme im Sinne des § 109 StVollzG darstellt, kommt es darauf an, ob die Möglichkeit besteht, dass dieses Handeln oder Unterlassen Rechte des Gefangenen verletzt (vgl. BVerfGK 8, 319 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. März 2007 - 2 BvR 1637/05 -, juris, Rn. 16).
- BVerfG, 30.04.2009 - 2 BvR 2009/08
Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung der Aussetzung des Restes einer …
Folglich werden die Chancen, dass das Gericht, das über die Aussetzung zu entscheiden hat, zu einerzutreffendenPrognoseentscheidung gelangt, durch vorherige Gewährung von Vollzugslockerungen verbessert und umgekehrt durch deren Versagung verschlechtert (vgl. BVerfGE 117, 71 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. März 1998 - 2 BvR 77/97 -, NJW 1998, S. 2202 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juni 1999 - 2 BvR 867/99 -, NJW 2000, S. 501 ; vgl. auch BVerfGK 8, 319 ). - OLG Hamburg, 13.06.2007 - 3 Vollz (Ws) 26/07 Dabei unterliegen die die Gewährung oder Versagung von Lockerungen betreffenden Teile des Vollzugsplans einer selbständigen rechtlichen Überprüfung auch dann, wenn der Gefangene einen Antrag auf Gewährung von Lockerungen noch nicht gestellt hat (BVerfG, Beschluss v. 03.07.06 - 2 BvR 1383/03, Abs. 20 - juris).
Der Vollzugsplan ist vom Strafvollzugsgesetz als zentrales Element und Orientierungsrahmen für einen dem Resozialisierungsziel verpflichteten Vollzug vorgesehen (BVerfG, Beschl. v. 03.07.06, a.a.O. Abs. 16;… Callies/Müller-Dietz, Rdz. 2 zu § 7 StVollzG).
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 03.07.06 (a.a.O., Abs. 20) ausgeführt: "Das Strafvollzugsgesetz hat den Vollzugsplan als eigenständiges Instrument eines auf Resozialisierung ausgerichteten Vollzuges konzipiert.
- OLG Hamburg, 13.06.2007 - 3 Vollz (Ws) 36/07
StVollzG § 6 § 7 § 10 § 11 § 159
Dabei unterliegen die die Gewährung oder Versagung von Lockerungen betreffenden Teile des Vollzugsplans einer selbständigen rechtlichen Überprüfung auch dann, wenn der Gefangene einen Antrag auf Gewährung von Lockerungen noch nicht gestellt hat (BVerfG, Beschluss v. 03.07.06 - 2 BvR 1383/03, Abs. 20 - juris).Der Vollzugsplan ist vom Strafvollzugsgesetz als zentrales Element und Orientierungsrahmen für einen dem Resozialisierungsziel verpflichteten Vollzug vorgesehen (BVerfG, Beschl. v. 03.07.06, a.a.O. Abs. 16;… Callies/Müller-Dietz, Rdz. 2 zu § 7 StVollzG).
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 03.07.06 (a.a.O., Abs. 20) ausgeführt: "Das Strafvollzugsgesetz hat den Vollzugsplan als eigenständiges Instrument eines auf Resozialisierung ausgerichteten Vollzuges konzipiert.
- OLG Hamburg, 13.06.2007 - 3 Vollz (Ws) 27/07
StVollzG § 6 § 7 § 10 § 11 § 159
Dabei unterliegen die die Gewährung oder Versagung von Lockerungen betreffenden Teile des Vollzugsplans einer selbständigen rechtlichen Überprüfung auch dann, wenn der Gefangene einen Antrag auf Gewährung von Lockerungen noch nicht gestellt hat (BVerfG, Beschluss v. 03.07.06 - 2 BvR 1383/03, Abs. 20 - juris).Der Vollzugsplan ist vom Strafvollzugsgesetz als zentrales Element und Orientierungsrahmen für einen dem Resozialisierungsziel verpflichteten Vollzug vorgesehen (BVerfG, Beschl. v. 03.07.06, a.a.O. Abs. 16;… Callies/Müller-Dietz, Rdz. 2 zu § 7 StVollzG).
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 03.07.06 (a.a.O., Abs. 20) ausgeführt: "Das Strafvollzugsgesetz hat den Vollzugsplan als eigenständiges Instrument eines auf Resozialisierung ausgerichteten Vollzuges konzipiert.
- OLG Hamburg, 13.06.2007 - 3 Vollz (Ws) 28/07
StVollzG § 6; StVollzG § 7; StVollzG § 10; StVollzG § 11; …
Dabei unterliegen die die Gewährung oder Versagung von Lockerungen betreffenden Teile des Vollzugsplans einer selbständigen rechtlichen Überprüfung auch dann, wenn der Gefangene einen Antrag auf Gewährung von Lockerungen noch nicht gestellt hat (BVerfG, Beschluss v. 03.07.06 - 2 BvR 1383/03, Abs. 20 - juris).Der Vollzugsplan ist vom Strafvollzugsgesetz als zentrales Element und Orientierungsrahmen für einen dem Resozialisierungsziel verpflichteten Vollzug vorgesehen (BVerfG, Beschl. v. 03.07.06, a.a.O. Abs. 16;… Callies/Müller-Dietz, Rdz. 2 zu § 7 StVollzG).
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 03.07.06 (a.a.O., Abs. 20) ausgeführt: "Das Strafvollzugsgesetz hat den Vollzugsplan als eigenständiges Instrument eines auf Resozialisierung ausgerichteten Vollzuges konzipiert.
- BVerfG, 05.08.2010 - 2 BvR 729/08
Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtgewährung von Lockerungen in der …
Dabei kann offen bleiben, ob sich dies im vorliegenden Fall bereits aus dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr ergibt (vgl. BVerfGK 8, 319 [322]).Die demnach grundsätzlich gegebene Möglichkeit einer Rechtsverletzung durch lockerungsbezogene Lücken oder Inhalte des Vollzugsplans besteht unabhängig davon, ob der Gefangene zuvor Lockerungen beantragt hat (vgl. BVerfGK 8, 319 [324]).
- BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 1637/05
Anfechtbarkeit einer im Stationszimmer einer forensisch psychiatrischen Klinik …
Für die Beantwortung der Frage, ob ein Handeln oder Unterlassen der Justizvollzugsanstalt eine regelnde Maßnahme im Sinne des § 109 Abs. 1 Satz 1 StVollzG darstellt, kommt es deshalb darauf an, ob die Möglichkeit besteht, dass dieses Handeln oder Unterlassen Rechte des Gefangenen verletzt (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juli 2006 - 2 BvR 1383/03 -, juris). - OLG Karlsruhe, 10.03.2009 - 1 Ws 292/08 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- KG, 13.08.2007 - 2 Ws 401/07 b) Obergerichtlich ist geklärt, daß der Gefangene einen Anspruch auf gerichtliche Entscheidung über die in einer Vollzugsplanfortschreibung getroffenen Feststellungen zur Eignung für Vollzugslockerungen hat, und zwar auch dann, wenn er gegenüber der Vollzugsanstalt noch keinen Antrag auf Gewährung einer konkreten Lockerung gestellt hatte (vgl. BVerfG, Beschluß vom 3. Juli 2006 - 2 BvR 1383/03 - juris, StraFO 2006, 429; BVerfG NJW 1993, 3188; OLG Karlsruhe ZfStrVO 2005, 246) und welche inhaltlichen Anforderungen an den Vollzugsplan und seine Fortschreibungen gestellt werden (vgl. BVerfG StraFO 2006, 512;… OLG Karlsruhe aaO; Senat, Beschluß vom 15. September 2000, teilweise veröffentlicht in NStZ 2001, 410 bei Matzke).
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