Rechtsprechung
| BVerfG, 03.08.2009 - 1 BvR 369/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
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InsO § 56 Abs. 1; GG Art. 3, 12
Zur Verfassungsmäßigkeit der Kriterien Ortsnähe und höchstpersönliche Aufgabenwahrnehmung in den Insolvenzverwalter-Vorauswahllisten - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Kriterien für die Aufnahme von Bewerbern in einer Vorauswahlliste für Insolvenzverwalter
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Verfassungsmäßigkeit der Kriterien Ortsnähe und höchstpersönliche Aufgabenwahrnehmung in den Insolvenzverwalter-Vorauswahllisten
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Für Aufnahme in Insolvenzverwalterliste darf nicht Anwesenheit an mindestens zwei Tagen wöchentlich gefordert werden
Sonstiges (2)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Auswahlermessen auch im Insolvenzverfahren unter Vorbehalt der Nachtragsverteilung" von Prof. Dr. Florian Jacoby, original erschienen in: ZIP 2009, 2081 - 2085.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 3.8.2009, Az.: 1 BvR 369/08 (Verwalterauswahl: Ermessen des Insolvenzrichters im Mittelpunkt)" von RiAG Frank Frind, original erschienen in: ZInsO 2009, 1638 - 1639.
Verfahrensgang
- OLG Bamberg, 03.12.2007 - VA 11/07
- BVerfG, 03.08.2009 - 1 BvR 369/08
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGK 16, 84
- NJW-RR 2009, 1502
- ZIP 2009, 1722
- NZI 2009, 641
- WM 2009, 1701
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Düsseldorf, 09.08.2010 - 3 VA 1/09
Zum Eignungsaspekt der persönlichen Aufgabenwahrnehmung des Insolvenzverwalters
Eine Liste ist demnach so zu führen und die Aufnahmekriterien sind so festzulegen, dass in sie jeder Bewerber aufgenommen wird, der die grundsätzlich zu stellenden Anforderungen an eine generelle, von der Typizität des einzelnen Insolvenzverfahrens gelöste Eignung für das Amt des Insolvenzverwalters erfüllt (so BVerfG NJW-RR 2009, 1502; NJW 2006, 2613, 2616; BGH ZIP 2008, 515; Senat NJW-RR 2007, 630; OLG Hamburg NZI 2009, 487).Dem ist durch Erhebung der maßgeblichen Daten und durch entsprechende Strukturierung der Listen Rechnung zu tragen (so BVerfG NJW-RR 2009, 1502, Nr. 12 f.).
Dass der Landgerichtsbezirk nicht die Grenze für die örtliche Nähe darstellt, hat der Senat bereits ausgeführt (NZI 2009, 248; auch OLG Hamm ZIP 2008, 1189 und zu den Bedenken gegen das Erfordernis der örtlichen Erreichbarkeit als Kriterium BVerfG, NJW-RR 2009, 1502 Nr. 15 ff.; vgl. auch OLG Brandenburg NZI 2009, 723).
Das BVerfG (NJW-RR 2009, 1502 Nr. 23) hat hierzu ausgeführt, angesichts des Umstands, dass § 56 Abs. 1 InsO ausdrücklich nur die Beauftragung einer natürlichen Person vorsehe, sei es nicht völlig sachfremd, die Auswahlentscheidung daran zu knüpfen, dass der ausgewählte Bewerber, dessen Eignung gerade Grundlage der Bestellung ist, selbst substanziell bei der Verwaltung mitwirkt und sich nicht bloß darauf beschränkt, im Außenverhältnis die Verantwortung zu übernehmen und die tatsächliche Abwicklung größtenteils auf Mitarbeiter zu delegieren.
- BVerfG, 11.10.2010 - 1 BvR 1425/10
Vergabe - Chancengleichheit bei Vergabe von Linienverkehrsgenehmigungen
Art. 12 Abs. 1 GG gebietet - unabhängig davon, ob durch die Versagung einer Linienverkehrsgenehmigung lediglich die Berufsausübungsfreiheit berührt wird oder ob im Einzelfall die Berufswahl tangiert ist - eine der Bedeutung der Berufsfreiheit angemessene Verfahrensgestaltung im Vorfeld der Auswahlentscheidung (vgl. BVerfGE 73, 280 ; 82, 209 ; BVerfGK 4, 1 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. September 2002 - 1 BvR 819/01, 1 BvR 826/01 -, NJW-RR 2003, S. 203; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. August 2009 - 1 BvR 369/08 -, NJW-RR 2009, S. 1502 ). - AG Mannheim, 07.12.2009 - AR 52/09
Insolvenzverwalterbestellung: Ablehnung der Aufnahme eines Fachanwalts für …
Ein Prätendent hat keinen Anspruch auf Aufnahme in die Vorauswahlliste, wenn er auf Grund genereller Ungeeignetheit nach der ständigen Bestellpraxis des Gerichts keinerlei Aussicht auf tatsächliche Berücksichtigung hat (Fortführung von BVerfG, Beschl. v. 3.8.2009 - 1 BvR 369/08).Jedenfalls sind die Insolvenzgerichte nicht gehindert, unter dem Gesichtspunkt fehlender genereller Eignung auch solche Bewerber unberücksichtigt zu lassen, die nach den Kriterien ihrer ständigen Ermessenspraxis keinerlei Aussicht auf tatsächliche Berücksichtigung haben ( BVerfG , Beschl. v. 3.8.2009 - 1 BvR 369/08;… Rdnr. 11).
- KG, 22.11.2010 - 1 VA 12/10
Ausschluss eines Bewerbers um das Amt des Insolvenzverwalters wegen großer …
Sie ist so zu führen, dass in sie jeder Bewerber eingetragen werden muss, der die grundsätzlich zu stellenden Anforderungen an eine generelle, von der Typizität des einzelnen Insolvenzverfahren gelöste Eignung für das erstrebte Amt im Rahmen eines Insolvenzverfahrens erfüllt (BVerfG, NJW-RR 2009, 1502; BVerfGE 116, 1;… BGH a.a.O.).Das Bundesverfassungsgericht (NJW-RR 2009, 1502 betreffend die Entscheidung des OLG Bamberg a.a.O.) hat darauf hingewiesen, dass die pauschale Forderung nach persönlicher Anwesenheit (im entschiedenen Fall an mindestens zwei Tagen pro Woche) angesichts moderner Kommunikationsmittel nicht der Sicherstellung der genügenden Erreichbarkeit des Insolvenzverwalters dienen könne.
- BVerfG, 01.11.2010 - 1 BvR 261/10
Vereinbarkeit der einer Vergabeentscheidung der Krankenkassen zum Abschluss von …
Das Bundesverfassungsgericht hat nicht zu beurteilen, ob die Kriterien, die ein öffentlicher Auftraggeber bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots zugrunde gelegt hat, zweckmäßig sind und ob das einfache Recht objektiv richtig angewendet wurde (vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. August 2009 - 1 BvR 369/08 -, NJW-RR 2009, S. 1502 [1503 f.];… zur Prüfungsdichte im fachgerichtlichen Verfahren vgl. Otting, in: Bechtold, GWB, 6. Aufl. 2010, § 97 Rn. 53;… Bungenberg, in: Loewenheim/ Meessen/ Riesenkampff, Kartellrecht, Bd. 2, GWB, 2. Aufl. 2009, § 97 Rn. 69 f.). - OLG Frankfurt, 25.02.2010 - 20 VA 14/08
Antrag auf Aufnahme in Vorauswahlliste potentieller Insolvenzverwalter
Weiter ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NZI 2009, 641; vgl. dazu Jacoby ZIP 2009, 2081; Frind ZInsO 2009, 1638) der Insolvenzrichter jedenfalls von Verfassungs wegen nicht gehindert ist, unter dem Gesichtspunkt fehlender genereller Eignung auch solche Bewerber unberücksichtigt zu lassen, die nach Kriterien seiner ständigen Ermessenspraxis - an die er unter Umständen selbst gebunden sein kann - keinerlei Aussicht auf tatsächliche Berücksichtigung haben. - OLG Düsseldorf, 20.01.2011 - 3 VA 2/10
Ablehnung der Aufnahme eines Bewerbers in die Vorauswahlliste der …
Dass der Landgerichtsbezirk nicht die Grenze für die örtliche Nähe darstellt, hat der Senat bereits ausgeführt (NZI 2010, 818 und NZI 2009, 248 ; auch OLG Hamm ZIP 2008, 1189 und zu den Bedenken gegen das Erfordernis der örtlichen Erreichbarkeit als Kriterium BVerfG, NJW-RR 2009, 1502 Nr. 15 ff.; vgl. auch OLG Brandenburg NZI 2009, 723 ).
