Rechtsprechung
   BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvH 3/80   

Volltextveröffentlichungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährleistung des freien Mandats und Anspruch auf Fraktionszuschüsse

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 62, 194
  • DÖV 1983, 432
  • NVwZ 1983, 343



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)  

  • BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88  

    Wüppesahl

    Fraktionen dürfen mit staatlichen Zuschüssen finanziert werden, weil sie als ständige Gliederungen des Bundestages der "organisierten Staatlichkeit" eingefügt sind (BVerfGE 20, 56 [104]; 62, 194 [202]).
  • BVerfG, 14.01.1986 - 2 BvE 14/83  

    Haushaltskontrolle der Nachrichtendienste

    Der Antragsteller ist also nur dann antragsbefugt, wenn er schlüssig behauptet, daß er und der jeweilige Antragsgegner an einem verfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis unmittelbar beteiligt sind und daß der Antragsgegner hieraus erwachsende eigene Rechte und Zuständigkeiten des Antragstellers durch die beanstandete Maßnahme oder ein Unterlassen möglicherweise verletzt oder unmittelbar gefährdet hat (vgl. BVerfGE 60, 319 [324]; 62, 194 [201]).
  • BGH, 20.09.2012 - I ZR 116/11  

    Fraktionszeitung

    aa) Als Landtagsfraktion ist die Klägerin zwar Teil organisierter Staatlichkeit (vgl. BVerfGE 20, 56, 104; 62, 194, 202; 80, 188, 231; Klein in Maunz/ Dürig, Kommentar zum Grundgesetz, 60. Ergänzungslieferung [2010], Art. 38 Rn. 249).
mehr
  • BVerfG, 10.03.1992 - 2 BvH 3/90  

    Antragsbefugnis einer Landtagsfraktion bei öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten

    Die Antragsbefugnis ist mithin nur dann gegeben, wenn ein Antragsteller schlüssig behauptet, daß er und der Antragsgegner an einem Rechtsverhältnis unmittelbar beteiligt sind und daß der Antragsgegner hieraus erwachsende eigene Rechte und Zuständigkeiten des Antragstellers durch die beanstandete Maßnahme oder das Unterlassen verletzt oder unmittelbar gefährdet hat (BVerfGE 60, 319 [324]; 62, 194 [201]).

    Die Geltendmachung von Rechten des Organs oder des Organteils, dem er angehört, ist einem Antragsteller im Verfahren gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 3 BVerfGG verwehrt (vgl. BVerfGE 60, 319 [325]; 62, 194 [201]).

    Die maßgeblichen Rechtssätze, aus denen der Antragsteller diese eigenen Rechte und Zuständigkeiten herleitet, müssen solche des Landesverfassungsrechts sein (vgl. BVerfGE 62, 194 [199]; 66, 107 [114]).

  • BVerfG, 22.12.1992 - 2 BvQ 14/91  

    Antragsbefugnis bei Organstreit innerhalb eines Bundeslandes

    Die Antragsbefugnis ist mithin nur dann gegeben, wenn ein Antragsteller schlüssig behauptet, daß er und der Antragsgegner an einem Rechtsverhältnis unmittelbar beteiligt sind und daß der Antragsgegner hieraus erwachsende eigene Rechte und Zuständigkeiten des Antragstellers durch die beanstandete Maßnahme oder das Unterlassen verletzt oder unmittelbar gefährdet hat (BVerfGE 60, 319 [324]; 62, 194 [201]; 85, 353 [358]).

    Die Geltendmachung von Rechten des Organs oder des Organteils, dem er angehört, ist einem Antragsteller im Verfahren gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 3 BVerfGG verwehrt (vgl. BVerfGE 60, 319 [325]; 62, 194 [201]).

    Die maßgeblichen Rechtssätze, aus denen der Antragsteller die eigenen Rechte und Zuständigkeiten herleitet, müssen solche des Landesverfassungsrechts sein (vgl. BVerfGE 62, 194 [199]; 66, 107 [114]).

  • StGH Bremen, 19.10.1996 - St 1/95  

    Rückzahlungsverpflichtung einer aus dem Landesparlament ausgeschiedenen

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Fraktionen und Gruppen u.a. als "Gliederungen des Bundestages" oder als dessen "Teile" sowie als "notwendige Einrichtungen des Verfassungslebens" umschrieben, die "der organisierten Staatlichkeit" eingefügt seien (so etwa BVerfGE 10, 4, 14; 20, 56, 104; 43, 142, 147; 62, 194, 202).

    Sie besitzen zwar nicht alle parlamentarische Rechte, die den Fraktionen eingeräumt sind; sie sind jedoch - wie diese - Gliederungen des Parlaments (BVerfGE 62, 194, 202) und daher ebenfalls von dessen Bestand abhängig.

    Da Fraktionen nach gefestigter Rechtsprechung des BVerfG Gliederungen des Parlaments und als solche "der organisierten Staatlichkeit eingefügt" sind (BVerfGE 20, 56, 104; 62, 194, 202; 70, 324, 362; 80, 188, 231; vgl. auch BremStGHE 4, 111, 145 f.), müssen die ihnen zugeflossenen Haushaltsmittel aufgrund des in Art. 131 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 LV enthaltenen Prinzips der Vollständigkeit des Haushalts notwendigerweise zweckbezogen sein.

  • BVerfG, 14.01.1998 - 2 BvR 2306/96  

    Voraussetzungen für eine Verfassungsbeschwerde der Fraktion bzw. Gruppe eines

    Fraktionen und Gruppen sind als Gliederungen des Landesparlaments, die den technischen Ablauf der Parlamentsarbeit in gewissem Grade zu steuern und zu erleichtern haben, der "organisierten Staatlichkeit" eingefügt und können deshalb mit staatlichen Zuschüssen finanziert werden (vgl. BVerfGE 20, 56 [104 f.]; 62, 194 [202]; 80, 188 [231]).

    Jedenfalls in einem solchen Fall fehlender einfachgesetzlicher Konkretisierung ist der Streit um die Ausstattung der Fraktionen und Gruppen mit Haushaltmitteln und deren Rückzahlung verfassungsrechtlicher Art (vgl. BVerfGE 62, 194 [199]; BVerwG NJW 1985, S. 2346).

  • BVerfG, 20.09.2007 - 1 BvR 1644/00  

    Anforderungen an den Nachweis der Vollmacht

    Wird dem Mangel der Vollmacht jedoch nicht abgeholfen, so kann der Antrag als unzulässig verworfen werden (vgl. BVerfGE 62, 194 ).

    Die sofortige Beschwerde konnte daher als unzulässig verworfen werden (vgl. BVerfGE 62, 194 ).

  • BVerfG, 09.02.1995 - 2 BvQ 6/95  

    Keine einstweilige Anordnung zur Vorlage der jährlichen Prüfungsberichte des

    Die Antragsbefugnis ist mithin nur dann gegeben, wenn ein Antragsteller schlüssig behauptet, daß er und der Antragsgegner an einem verfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis unmittelbar beteiligt sind und daß der Antragsgegner hieraus erwachsende eigene Rechte und Zuständigkeiten des Antragstellers durch die beanstandete Maßnahme oder das Unterlassen verletzt oder unmittelbar gefährdet hat (vgl. BVerfGE 60, 319 [324]; 62, 194 [201]; 85, 353 [358]; 88, 63 [67 f.]; BVerfG, Beschluß vom 27. Oktober 1994 - 2 BvH 4/92 -, Umdruck S. 5).
  • BVerfG, 27.10.1994 - 2 BvH 4/92  

    Antragsbefugnis im Landesorganstreitverfahren

    Die Antragsbefugnis ist mithin nur dann gegeben, wenn ein Antragsteller schlüssig behauptet, daß er und der Antragsgegner an einem Rechtsverhältnis unmittelbar beteiligt sind und daß der Antragsgegner hieraus erwachsende eigene Rechte und Zuständigkeiten des Antragstellers durch die beanstandete Maßnahme oder das Unterlassen verletzt oder unmittelbar gefährdet hat (vgl. BVerfGE 60, 319 [324]; 62, 194 [201]; 85, 353 [358]; 88, 63 [67 f.]).

    Die Geltendmachung von Rechten des Organs oder des Organteils, dem die Antragstellerin angehört, ist ihr im Landesorganstreit gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 3 BVerfGG verwehrt (vgl. BVerfGE 60, 319 [326]; 62, 194 [201]).

  • BVerfG, 14.01.1998 - 2 BvR 2346/96  

    Ausschluß der Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht bei

  • BVerfG, 17.07.1995 - 2 BvH 1/95  

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Ausschlusses eines Fraktionsmitarbeiters aus

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 29.05.1997 - LVG 1/96  
  • BVerwG, 20.09.1985 - 1 C 22.82  

    GG Art. 3, Art. 12; GewO § 24 § 24c Abs. 1, Abs. 4; OrgVO § 7

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.08.2001 - VerfGH 14/00  
  • BVerfG, 02.07.2012 - 2 BvR 2377/10  

    Der Vergleich im PKH-Verfahren

  • StGH Baden-Württemberg, 20.11.1996 - GR 2/95  
  • BVerfG, 26.07.2010 - 2 BvR 2244/08  

    Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde bei fehlendem Nachweis einer

  • BVerwG, 30.06.1993 - 2 B 62.93  
  • LVerfG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2001 - VerfGH 14/00  
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht