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   BVerfG, 03.11.2003 - 2 BvR 168/02   

Volltextveröffentlichungen (5)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendung und Auslegung des Doppelbesteuerungsabkommens mit der Schweiz; Anwendbarkeit des Gemeinschaftsrechts; Vorlage an den EuGH

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang

  • BFH, 20.07.2001 - I B 156/00 I B 157/00
  • BVerfG, 03.11.2003 - 2 BvR 168/02

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGK 2, 107



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Wird zitiert von ... (4)  

  • BVerwG, 04.05.2005 - 4 C 6.04  

    Europarecht, Völkerrecht

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob sich die Klägerin als ausländische juristische Person, die sich überdies teilweise im Besitz eines ausländischen Staates und seiner Gebietskörperschaft (Kanton Zürich) befindet und "im Auftrag des Bundes" den Flughafen Zürich als Infrastruktureinrichtung betreibt, im Hinblick auf Art. 19 Abs. 3 GG überhaupt auf die Grundrechte des Grundgesetzes berufen kann (vgl. die Grundrechtsträgerschaft einer ausländischen juristischen Person erneut offen lassend BVerfG, Kammerbeschluss vom 3. November 2003 - 2 BvR 168/02 -, IStR 2004, 125).
  • BVerwG, 04.05.2005 - 4 C 4.04  

    Revisionsverfahren zu den Anflügen auf den Flughafen Zürich ausgesetzt

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob sich die Klägerin als ausländische juristische Person im Hinblick auf Art. 19 Abs. 3 GG überhaupt auf die Grundrechte des Grundgesetzes berufen kann (vgl. die Grundrechtsträgerschaft einer ausländischen juristischen Person erneut offen lassend BVerfG, Kammerbeschluss vom 3. November 2003 2 BvR 168/02 , IStR 2004, 125).
  • FG Baden-Württemberg, 21.07.2010 - 14 K 1469/10  

    Kein Sonderausgabenabzug für Schulgelder an Schweizer Privatschulen -

    Eine andere Beurteilung ergibt sich auch nicht unter Berücksichtigung des o.g. FZA vom 21. Juni 1999, das am 1. Juni 2002 in Kraft getreten ist (offen gelassen vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Nichtannahmebeschluss vom 3. November 2003 2 BvR 168/02, Internationales Steuerrecht (IStR) 2004, 125).
  • FG Baden-Württemberg, 20.06.2012 - 14 K 4685/09  

    Steuerfreiheit eines von einem Schweizer Arbeitgeber bezahlten Entgelts für

    Dem steht nicht das Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft (EG) und ihren Mitgliedern vom 21. Juni 1999 (sog. Freizügigkeitsabkommen -FZA-, Bundesgesetzblatt -BGBl.- II 2001, 811), das am 1. Juni 2002 in Kraft getreten ist (offen gelassen vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Nichtannahmebeschluss vom 3. November 2003 2 BvR 168/02, Internationales Steuerrecht (IStR) 2004, 125) entgegen, auch wenn das FZA, ein sektorspezifisches Abkommen, ein völkerrechtlicher Vertrag ist, der bestimmte, im Einzelnen geregelte Freiheiten garantiert und ein allgemeines Diskriminierungsverbot formuliert (vgl. Urteil des Finanzgerichts -FG- Baden-Württemberg vom 21. Juli 2010 14 K 1469/10, Entscheidungen der FG -EFG- 2010, 1997).
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