Rechtsprechung
   BVerfG, 03.12.1998 - 1 BvR 484/96   

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • ArbG Koblenz, 01.09.1994 - 1 Ca 837/92
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.04.1995 - 2 Sa 1171/94
  • BAG, 16.01.1996 - 3 AZN 766/95
  • BVerfG, 03.12.1998 - 1 BvR 484/96

Zeitschriftenfundstellen

  • NZA 1999, 321



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BGH, 14.12.2005 - IV ZB 45/04  

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen der Zusatzversorgungseinrichtung der

    Parteien des Rechtsstreits im vorliegenden Fall sind die Klägerin als Versicherte sowie der Beklagte als Körperschaft des öffentlichen Rechts in seiner Eigenschaft als Träger der ZVK, der demnach nicht in der Funktion eines Arbeitgebers auftritt (BAG ZTR 2004, 603; vgl. auch BVerfG DÖD 1999, 135, 136).
  • BGH, 14.12.2005 - IV ZB 55/04  

    Sozialrecht - Rechtsweg bei Streit um Rentenstartgutschrift

    Parteien des Rechtsstreits im vorliegenden Fall sind der Kläger als Versicherter sowie der Beklagte als Körperschaft des öffentlichen Rechts in seiner Eigenschaft als Träger der ZVK, der demnach nicht in der Funktion eines Arbeitgebers auftritt (BAG ZTR 2004, 603; vgl. auch BVerfG DÖD 1999, 135, 136).
  • LAG Hessen, 30.08.2005 - 2 Ta 332/05  

    Direktversicherung - Rechtsweg

    Aufgrund der Bezugsberechtigung kann der Arbeitnehmer die satzungsmäßigen Leistungen beanspruchen und muss sie auf dem Zivilrechtsweg durchsetzen (vgl. BVerfG vom 3. Dezember 1998 - 1 BvR 484/96, NZA 1999, 328).
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