Rechtsprechung
   BVerfG, 04.02.2005 - 2 BvR 308/04   

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 13 GG; Art. 10 GG; § 104 Abs. 3 StPO; § 105 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 100g StPO; § 100h StPO; § 98 Abs. 2 StPO; § 102 StPO.
    Unverletzlichkeit der Wohnung (Schutzbereich; Durchsuchung; Verhältnismäßigkeit; Geeignetheit); Verpflichtung zur organisatorischen Sicherung des Richtervorbehaltes (Erreichbarkeit eines Ermittlungsrichters bei Tage und während der Nachtzeit); Beachtung des Richtervorbehaltes durch Polizei und Staatsanwaltschaft (kein Unterlaufen der Regelzuständigkeit; zwingender Versuch Ermittlungsrichter oder Staatsanwalt zu erreichen); vollständige und zeitnahe Dokumentation bei nichtrichterlicher Durchsuchung (Bezeichnung des Tatverdachts und der gesuchten Beweismittel; tatsächliche Umstände der Gefahr im Verzug; Bemühungen, Ermittlungsrichter oder bei seiner Unerreichbarkeit einen Staatsanwalt zu erreichen); Gebot effektiven Rechtsschutzes (nachträgliche Kontrolle schwerwiegender Grundrechtseingriffe; Auskunft über die Telekommunikation); Telekommunikationsgeheimnis (Auslesen von Daten auf einer SIM-Karte; Verbot der Umgehung; Beschlagnahme von Datenträgern, Rechnungen und Geräten nur unter den Voraussetzungen der §§ 100g, 100h StPO).

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht
mehr

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Wohnungsdurchsuchung und Beschlagnahme eines Mobiltelefons

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Wohnungsdurchsuchung und Beschlagnahme eines Mobiltelefons

  • heise.de (Pressebericht, 01.03.2005)

    Bundesverfassungsgericht benennt Hürden für Handy-Beschlagnahme

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Wohnungsdurchsuchung und Beschlagnahme eines Mobiltelefons

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Durchsuchung - Nichtrichterliche Anordnung

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    StPO: Durchsuchung - Zwangsmaßnahmen: Nicht-richterliche Anordnung im Ermittlungsverfahren nur ausnahmsweise

  • RA ONLINE , S. 173 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Beschlagnahme eines Mobiltelefons

Sonstiges (5)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zur Entscheidung des BVerfG vom 4.2.2005, 2 BvR 308/04 (Auslesen der SIM-Karte bei beschlagnahmtem Mobiltelefon)" von RiAG Dr. Wolfgang Bär, original erschienen in: MMR 2005, 520 - 525.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses und Auslesen von Daten auf einer SIM-Karte auf einem beschlagnahmten Mobiltelefon" von Prof. Dr. Hans Kudlich, original erschienen in: JA 2006, 88 - 89.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Die Beschlagnahme von Mobiltelefonen" von RRefin. Carolin Weyand, original erschienen in: StV 2005, 520 - 522.

mehr
  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Sicherstellung von Mobiltelefonen" von Hansjörg Götz, original erschienen in: Kriminalistik 2005, 300 - 302.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Zum Auslesen von beschlagnahmten Mobilfunkgeräten" von EPHK Josef König, original erschienen in: Kriminalistik 2005, 520 - 524.

Verfahrensgang

  • AG Bonn, 01.09.2003 - 51 Gs 944/03
  • LG Bonn, 20.11.2003 - 31 Qs 150/03
  • BVerfG, 04.02.2005 - 2 BvR 308/04

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGK 5, 74
  • NJW 2005, 1637
  • NStZ 2005, 337
  • StV 2005, 483
  • MMR 2005, 520
  • NVwZ 2005, 1412 (Ls.)



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)  

  • BVerfG, 12.02.2007 - 2 BvR 273/06  

    Effektivität des Rechtsschutzes (fehlende fachgerichtliche Stellungnahme zur

    Erfolgt eine nichtrichterliche Anordnung einer Blutentnahme gemäß § 81a StPO so muss die Gefährdung des Untersuchungserfolgs mit Tatsachen begründet werden, die auf den Einzelfall bezogen und in den Ermittlungsakten zu dokumentieren sind, sofern die Dringlichkeit nicht evident ist (vgl. BVerfGE 103, 142, 160; BVerfGK 5, 74, 79).

    Diese Maßstäbe gelten grundsätzlich auch für Maßnahmen, die nicht - wie die Wohnungsdurchsuchung - einem verfassungsrechtlichen, sondern nur einem einfachgesetzlichen Richtervorbehalt unterliegen (vgl. BVerfGK 5, 74 ), sind aber auf Maßnahmen, die noch vor ihrer Erledigung gerichtlich überprüft werden können, wie z.B. Beschlagnahmeanordnungen, nicht ohne weiteres übertragbar (vgl. BVerfGK 1, 65).

    Diese Maßstäbe gelten grundsätzlich auch für Maßnahmen, die nicht - wie die Wohnungsdurchsuchung - einem verfassungsrechtlichen, sondern nur einem einfachgesetzlichen Richtervorbehalt unterliegen (vgl. BVerfGK 5, 74 ), sind aber auf Maßnahmen, die noch vor ihrer Erledigung gerichtlich überprüft werden können, wie z.B. Beschlagnahmeanordnungen, nicht ohne weiteres übertragbar (vgl. BVerfGK 1, 65; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Oktober 2004 - 2 BvR 1714/04 -, juris und vom 12. Februar 2004 - 2 BvR 2009/03 -, juris).

    Die Gefährdung des Untersuchungserfolgs muss mit Tatsachen begründet werden, die auf den Einzelfall bezogen und in den Ermittlungsakten zu dokumentieren sind, sofern die Dringlichkeit nicht evident ist (vgl. BVerfGE 103, 142 ; BVerfGK 2, 310 ; 5, 74 ).

  • BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 784/08  

    Recht auf effektiven Rechtsschutz (fehlende Dokumentation der Anordnung einer

    Diese Maßstäbe gelten grundsätzlich auch für Maßnahmen, die nicht - wie die Wohnungsdurchsuchung - einem verfassungsrechtlichen, sondern nur einem einfachgesetzlichen Richtervorbehalt unterliegen (vgl. BVerfGK 5, 74 ; zu alledem auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweitens Senats vom 12. Februar 2007 - 2 BvR 273/06 -, NJW 2007, S. 1345, Rn. 1, 13 ).

    Die Gefährdung des Untersuchungserfolgs muss mit Tatsachen begründet werden, die auf den Einzelfall bezogen und in den Ermittlungsakten zu dokumentieren sind, sofern die Dringlichkeit nicht evident ist (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweitens Senats vom 12. Februar 2007 - 2 BvR 273/06 -, Rn. 13, 17 unter Verweis auf BVerfGE 103, 142 , BVerfGK 2, 310 und BVerfGK 5, 74 ).

  • BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08  

    Einfachrechtlicher Richtervorbehalt (Blutentnahme; Gefahr im Verzug;

    Diese Maßstäbe gelten grundsätzlich auch für Maßnahmen, die nicht - wie die Wohnungsdurchsuchung - einem verfassungsrechtlichen, sondern nur einem einfachgesetzlichen Richtervorbehalt unterliegen (vgl. BVerfGK 5, 74, 81; 12, 374, 376 f.).

    Eine detaillierte Dokumentation von Kontaktaufnahmeversuchen zu einem Ermittlungsrichter oder Staatsanwalt vor einer polizeilichen Anordnung der Wohnungsdurchsuchung wegen Gefahr im Verzug ist dann entbehrlich, wenn die Dringlichkeit der Maßnahme offenkundig war (vgl. BVerfGK 2, 310, 316; 5, 74, 79).

    Diese Maßstäbe gelten grundsätzlich auch für Maßnahmen, die nicht - wie die Wohnungsdurchsuchung - einem verfassungsrechtlichen, sondern nur einem einfachgesetzlichen Richtervorbehalt unterliegen (vgl. BVerfGK 5, 74 ; 10, 270 ; 12, 374 ).

    Eine detaillierte Dokumentation zu dieser Frage war auch entbehrlich, weil die Dringlichkeit der Maßnahme offenkundig war (vgl. BVerfGK 2, 310 ; 5, 74 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juli 2007 - 2 BvR 2267/06 -, juris): Es handelte sich um einen einfachen Sachverhalt, bei dem sich die tatsächlichen Anhaltspunkte für den Tatverdacht, der Ablauf der Maßnahmen und die Umstände, die den Eilfall begründeten, aus der Dokumentation ergeben.

mehr
  • BGH, 09.05.2006 - 1 StR 37/06  

    Aufklärungsrüge (Abgrenzung von der Rüge der mangelnden Verwertung eines in die

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat auf Folgendes hin: Die neun Kurznachrichten, deren Verwertung die Beschwerdeführerin mit der Verfahrensrüge begehrt, sind, soweit sie - dem Revisionsvortrag zufolge - vom Mobiltelefon des Zeugen S. ausgelesen und durch Zeugenbeweis in die Hauptverhandlung eingeführt wurden, nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht durch einen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis erlangt; ein darauf gestütztes Verwertungsverbot käme daher nicht in Betracht (vgl. BVerfG, Urt. vom 2. März 2006 - 2 BvR 2099/04 [= StraFo 2006, 157]; die Kammerentscheidung vom 4. Februar 2005 - 2 BvR 308/04 [= NStZ 2005, 337] ist insoweit überholt).
  • OLG Hamm, 02.12.2008 - 4 Ss 466/08  

    Blutentnahme; Richtervorbehalt; Gefahr im Verzug; Beweisverwertungsverbot

    Die Gefährdung des Untersuchungserfolgs muss mit Tatsachen begründet werden, die auf den Einzelfall bezogen und in den Ermittlungsakten zu dokumentieren sind, sofern die Dringlichkeit nicht evident ist (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweitens Senats vom 12. Februar 2007- 2 BvR 273/06 -, Rn. 13, 17 (Juris) unter Verweis auf BVerfGE 103, 142 (160), BVerfGK 2, 310 (315 f.) und BVerfGK 5, 74 (79)).
  • OLG Köln, 27.10.2009 - 81 Ss 65/09  
    Die entsprechende Kompetenz der Staatsanwaltschaft und - subsidiär (BVerfG NJW 2005, 1637 [1638[) - ihrer Hilfsbeamten besteht gemäß § 105 Abs. 1 S. 1 StPO nur bei Gefahr im Verzug.

    Die Inanspruchnahme der Eilkompetenz ist damit durch die Strafverfolgungsbehörden gleichsam "provoziert" worden, was die Annahme einer bewussten Umgehung des Richtervorbehalts nahe legt (vgl. BVerfG NJW 2005, 1637 = StraFo 2005, 156 = NStZ 2005, 337).

  • BGH, 05.09.2008 - 2 StR 265/08  

    Vorbehalt der Sicherungsverwahrung (maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Denkbare, nur erhoffte positive Haltungsänderungen durch den Strafvollzug bleiben daher regelmäßig einer Prüfung gemäß § 67 c Abs. 1 StGB vorbehalten (BGH NStZ 2005, 337; Fischer aaO m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 20.11.2009 - 2 Ss OWi 1283/09  

    Bußgeldverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr: Beweisverwertungsverbot bei

    Deshalb muss in aller Regel der Versuch unternommen werden, einen Ermittlungsrichter zu erreichen, wobei diese Bemühungen nicht unter Hinweis darauf unterbleiben dürfen, dass eine richterliche Entscheidung zur maßgeblichen Zeit gewöhnlicherweise nicht mehr zu erlangen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 04.02.2005, Az. 2 BvR 308/04, Rn. 13; NJW 2005, 1637; BVerfG NJW 2007, 1345, 1346).
  • VerfGH Saarland, 15.04.2010 - LV 5/09  
    Die Gefährdung des Untersuchungserfolgs muss mit Tatsachen begründet werden, die auf den Einzelfall bezogen und in den Ermittlungsakten zu dokumentieren sind, sofern die Dringlichkeit nicht evident ist (vgl. BVerfGE 103, 142 ; BVerfGK 2, 310 ; 5, 74 ).
  • OLG Zweibrücken, 25.05.2005 - 3 W 63/05  

    Zur Verfahrensfortsetzung nach Hauptsacheerledigung zum Zwecke der Feststellung

    Etwas Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 4. Februar 2005 - 2 BvR 308/04 - EuGRZ 2005, 178 ff, zitiert nach juris).
  • BGH, 30.08.2011 - 3 StR 210/11  

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Beweisverwertungsverbot

  • VG Köln, 12.06.2012 - 22 K 1487/10  

    Postüberwachung Kernbereich privater Lebensgestaltung G 10

  • OLG Celle, 08.10.2008 - 22 W 44/08  

    Freiheitsentziehungssache: Anforderungen an einen richterlichen

  • VG Köln, 11.12.2008 - 21 L 1398/08  

    Auskunftspflicht der Provider gegenüber Sicherheitsbehörden bei dynamischen

  • OLG Bamberg, 18.12.2009 - 2 Ss OWi 1423/09  

    Richtervorbehalt bei der Blutentnahme: Beweisverwertungsverbot bei Anordnung der

  • FG Düsseldorf, 25.04.2007 - 7 K 4756/06  

    Zulässigkeit einer auf die Aufhebung eines Kontenabrufes gerichteten

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.09.2009 - 1 L 100.08  

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung; vereinsrechtliches

  • LG Bonn, 02.09.2010 - 27 Qs-B 7/10  
  • LG München I, 24.05.2011 - 21 O 9065/11  

    Erteilung einer Providerauskunft bei Urheberrechtsverletzung: Statische IP-Nummer

  • LG Verden, 11.08.2010 - 7 KLs 3/10  

    [Durchsuchung, Beweisverwertungsverbot]

  • AG Neustadt am Rübenberge, 29.08.2005 - 66 Gs 1058/05  

    Standortermittlung einer Mobilfunkeinrichtung

  • AG Neustadt (Rübenberg), 29.08.2005 - 66 Gs 1058/05  

    Standortermittlung einer Mobilfunkeinrichtung

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht