Rechtsprechung
   BVerfG, 04.04.2011 - 1 BvR 1803/08   

Volltextveröffentlichungen (8)

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  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BVerfGG § 93a Abs. 2; GG Art. 3 Abs. 1, 14 Abs. 1; BGB §§ 577, 577a
    Verfassungsrechtliche Voraussetzungen an richterliche Rechtsfortbildung; Zulässigkeit richterlicher Rechtsfortbildung bei analoger Anwendung von §§ 577, 577a BGB auf Veräußerung eines vermieteten Reihenhauses nach Realteilung

  • ax-schneider-gruppe.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfordernis eines Rechtsschutzinteresses für eine Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen; Verpflichtung des Staates der Verhinderung gleichheitswidriger Schutzlücken im Mietrecht mit daraus resultierender Pflicht der Fachgerichte zur Schließung der Lücken mit den herkömmlichen Methoden der Auslegung und Lückenfüllung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilien - Mieter-Vorkaufsrecht bei Parzellierung von Reihenhausgrundstücken!

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorkaufsrecht in der Reihenhaussiedlung

  • info-m.de (Leitsatz)

    Realteilung eines Reihenhausgrundstücks: Sind die Vorschriften zur Umwandlung in Wohnungseigentum analog anwendbar?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mieter-Vorkaufsrecht bei Parzellierung von Reihenhausgrundstücken verfassungsgemäß! (IMR 2011, 217)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2011, 1723
  • NZM 2011, 479
  • IMR 2011, 217



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Wird zitiert von ...  

  • OLG Oldenburg, 26.09.2011 - 14 UF 66/11  

    Unterbringung, Maßnahmen, unterbringungsähnlich, Genehmigung, familiengerichtlich

    Überdies darf die einer anderen Vorschrift entnommene Regelung nur dann auf den ungeregelten Sachverhalt angewandt werden, wenn sich dieser in den für die rechtliche Bewertung maßgeblichen Umständen mit dem geregelten Sachverhalt deckt, so dass die Übertragung der angeordneten Rechtsfolge dem mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers folgt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 2006 - 2 BvR 1673/04 und 2 BvR 2402/04, BVerfGE 116, 69 ff = NJW 2006, 2093 ff. Beschluss vom 3. April 1990 - 1 BvR 1186/89, BVerfGE 82, 6 ff = FamRZ 1990, 727 ff. Beschluss vom 4. April 2011, 1 BvR 1803/08, NZM 2011, 479 ff. OLG Brandenburg NJW 2000, 2361 ff).
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