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BVerfG, 04.06.2004 - 2 BvR 1912/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung mangels Aussicht auf Erfolg; Vorbehalt der richterlichen Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung; Grundrechtsverletzung auf Grund der Durchsuchung einer sich im Eigentum eines Dritten befindlichen Wohnung; Zulässigkeit ...
- Judicialis
BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; GG Art. 13 Abs. 1; ; GG Art. 13 Abs. 2; ; GG Art. 13 Abs. 2, 1. Halbsatz; ; GG Art. 103 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 13 Abs. 1, 2 Art. 103 Abs. 1
Durchsuchung von Wohnräumen des Ehegatten des Beschuldigten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Norderstedt, 11.06.2001 - 72 Gs 266/01
- LG Kiel, 09.08.2001 - 36 Qs 59/01
- BVerfG, 04.06.2004 - 2 BvR 1912/01
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00
Wohnungsdurchsuchung
Auszug aus BVerfG, 04.06.2004 - 2 BvR 1912/01
Dem Gewicht dieses Eingriffs und der verfassungsrechtlichen Bedeutung des Schutzes der räumlichen Privatsphäre entspricht es, dass Art. 13 Abs. 2, 1. Halbsatz GG die Anordnung einer Durchsuchung grundsätzlich dem Richter vorbehält (vgl. BVerfGE 103, 142 ).a) Wenngleich die Aufklärung und Bewertung des aktenkundigen Sachverhalts durch das Amtsgericht Norderstedt im Hinblick auf die gerichtliche Pflicht, den Akt der öffentlichen Gewalt in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht vollständig zu überprüfen (vgl. BVerfGE 103, 142 ), verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet, kann es von Verfassungs wegen offen bleiben, ob die Ermittlungsbehörde bereits vor dem Zeitpunkt der Durchsuchung am 11. Dezember 2000 die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die Beschwerdeführerin hätte verfügen und einen gegen sie gerichteten gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss hätte erwirken müssen.
Die Auffassung des Landgerichts Kiel steht in Einklang mit der zeitnahen Dokumentation der Umstände durch die Ermittlungsbehörde in den Durchsuchungsberichten vom 11. und 12. Dezember 2000 (vgl. BVerfGE 103, 142 zu den Dokumentations- und Begründungspflichten der Strafverfolgungsbehörden).
Es kann auf dieser Grundlage nicht festgestellt werden, dass die Ermittlungsbehörde hinsichtlich dieser Steuerjahre so lange mit einem Antrag an den Ermittlungsrichter zugewartet hat, bis die Gefahr eines Beweismittelverlusts tatsächlich eingetreten und die Regelzuständigkeit des Richters unterlaufen war (vgl. BVerfGE 103, 142 ).
- BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 994/76
Zwangsvollstreckung I
Auszug aus BVerfG, 04.06.2004 - 2 BvR 1912/01
In seinen Wohnräumen hat er das Recht, in Ruhe gelassen zu werden (vgl. BVerfGE 51, 97 ).In diese grundrechtlich geschützte persönliche Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwer wiegend ein (vgl. BVerfGE 51, 97 ; BVerfGE 96, 27 ).
- BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90
Durchsuchungsanordnung I
Auszug aus BVerfG, 04.06.2004 - 2 BvR 1912/01
In diese grundrechtlich geschützte persönliche Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwer wiegend ein (vgl. BVerfGE 51, 97 ; BVerfGE 96, 27 ).
- BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76
Quick/Durchsuchungsbefehl
Auszug aus BVerfG, 04.06.2004 - 2 BvR 1912/01
Damit wird dem Einzelnen im Hinblick auf seine Menschenwürde und im Interesse der freien Entfaltung der Persönlichkeit ein elementarer Lebensraum gewährleistet (vgl. BVerfGE 42, 212 ). - BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 827/79
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BVerfG, 04.06.2004 - 2 BvR 1912/01
Soweit die Verletzung des grundrechtsgleichen Rechts aus Art. 103 Abs. 1 GG betroffen ist, sind keine besonderen Umstände dafür ersichtlich, dass das Landgericht Kiel das tatsächliche Vorbringen der Beschwerdeführerin nicht zur Kenntnis genommen oder nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 54, 86 ). - BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 434/82
Auszug aus BVerfG, 04.06.2004 - 2 BvR 1912/01
Die Beschwerdeführerin hat sich damit nicht hinreichend auseinandergesetzt; sie hat nicht vorgetragen, dass und auf welche Weise die von ihr gerügte Verletzung des rechtlichen Gehörs gleichwohl für die Entscheidung ursächlich gewesen sein soll (vgl. BVerfGE 62, 392 ).
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.08.2023 - 3 I 1.23 § 58 Abs. 6 Satz 1 AufenthG erfordert nur, dass der Ausländer Mitinhaber der Wohnung ist (…vgl. HTK-AuslR, § 58 AufenthG - zu Abs. 6 - Durchsuchung Rn. 11; zu §§ 102, 103 StPO: BVerfG, Beschluss vom 4. Juni 2004 - 2 BvR 1912/01 - juris Rn. 3;… Beschluss vom 9. Februar 2005 - 2 BvR 984/04 - juris Rn. 36;… Beschluss vom 9. August 2019 - 2 BvR 1684/18 - juris Rn. 33).