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   BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 1621/03   

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https://dejure.org/2004,988
BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 1621/03 (https://dejure.org/2004,988)
BVerfG, Entscheidung vom 05.02.2004 - 2 BvR 1621/03 (https://dejure.org/2004,988)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Februar 2004 - 2 BvR 1621/03 (https://dejure.org/2004,988)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 13 Abs. 1 GG; § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG; 33a StPO; § 102 StPO; § 353b Abs. 1 StGB
    Rechtliches Gehör (Begründungspflicht / Erörterungspflicht des Gerichtes bezüglich des Vorbringens der Beteiligten; Verarbeitung in den Entscheidungsgründen; Bedeutung des Vorbringens für das Verfahren; Schwere des Grundrechtseingriffs); Durchsuchung (Wohnung und ...

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Wohnungsdurchsuchung ohne ausreichende Berücksichtigung des Verteidigungsvorbringens hinsichtlich des Tatverdachts

  • IWW
  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Durchsuchung der Wohnung eines Richters wegen des Verdachts der Verletzung eines Dienstgeheimnisses ; Antrag auf Nachholung des rechtlichen Gehörs; Umfang des Anspruches auf rechtliches Gehör; Rechtmäßigkeit des Eindringens in eine Wohnung zum Zwecke der strafrechtlichen ...

  • Judicialis

    GG Art. 13 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; StPO § 33a; ; StGB § 353b Abs. 1; ; BVerfGG § 90 Abs. 2 Satz 1; ; BVerfGG § 93c; ; BVerfGG § 93a Abs. 2 Buchstabe b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung rechtlichen Gehörs nach Durchführung einer Durchsuchung; Willkür bei der Annahme eines Tatverdachts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zum rechtlichen Gehör bei Wohnungsdurchsuchungen

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zum rechtlichen Gehör bei Wohnungsdurchsuchungen

  • IWW (Kurzinformation)

    Rechtliches Gehör - Nachträgliche Anhörung nach § 33a StPO

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Rechtliches Gehör bei Wohnungsdurchsuchungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 2, 290
  • NJW 2004, 1519
  • NVwZ 2004, 981 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvR 1910/02

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 1621/03
    Die Beachtung des Vorbringens des von einer Durchsuchung Betroffenen ist nach deren Vollziehung, die ohne Anhörung angeordnet worden war, von besonderer Bedeutung, denn es geht für den Betroffenen um den ersten Zugang zum Gericht (Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2002 - 2 BvR 1910/02 -, NJW 2003, S. 1513 ), und bei dem Eindringen der Ermittlungsorgane in die Wohnung handelt es sich regelmäßig um einen schweren Eingriff in die persönliche Lebenssphäre (vgl. BVerfGE 59, 95 ; 75, 318 ; 96, 27 ; 96, 44 ; 103, 142 ).

    Zum Zwecke der strafrechtlichen Ermittlung darf auch in die Wohnung eines Verdächtigen nur eingedrungen werden, wenn sich gegen ihn ein konkret zu beschreibender Tatvorwurf richtet, also mehr als nur vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen (vgl. BVerfGE 44, 353 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2002 - 2 BvR 1910/02 -, NJW 2003, S. 1513 ).

    Dieses Verfahren gehört zum Rechtsweg nach § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG (vgl. BVerfGE 42, 243 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2002 - 2 BvR 1910/02 -, NJW 2003, S. 1513).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 1621/03
    Nur, wenn sich danach aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles ergibt, dass ein Gericht seine Pflicht, den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, verletzt hat, kann das Bundesverfassungsgericht eingreifen (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 51, 126 ; 54, 43 ; 54, 86 ; 58, 353 ; 86, 133 ; 96, 205 ).

    Das Maß der Erörterungspflicht des Gerichts wird dabei nicht nur durch die Bedeutung des Vortrags der Beteiligten für das Verfahren bestimmt (vgl. BVerfGE 86, 133 ), sondern auch durch die Schwere eines zur Überprüfung gestellten Grundrechtseingriffs.

  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 1621/03
    Die Beachtung des Vorbringens des von einer Durchsuchung Betroffenen ist nach deren Vollziehung, die ohne Anhörung angeordnet worden war, von besonderer Bedeutung, denn es geht für den Betroffenen um den ersten Zugang zum Gericht (Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2002 - 2 BvR 1910/02 -, NJW 2003, S. 1513 ), und bei dem Eindringen der Ermittlungsorgane in die Wohnung handelt es sich regelmäßig um einen schweren Eingriff in die persönliche Lebenssphäre (vgl. BVerfGE 59, 95 ; 75, 318 ; 96, 27 ; 96, 44 ; 103, 142 ).

    Der Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung muss ein angemessenes Verhältnis zur Stärke des Tatverdachts wahren (vgl. BVerfGE 59, 95 ) und außerdem zur Ermittlung und Verfolgung der Straftat erforderlich sein, nämlich den Erfolg versprechen, geeignete Beweismittel zu erbringen (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 96, 44 ).

  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 1621/03
    Die Beachtung des Vorbringens des von einer Durchsuchung Betroffenen ist nach deren Vollziehung, die ohne Anhörung angeordnet worden war, von besonderer Bedeutung, denn es geht für den Betroffenen um den ersten Zugang zum Gericht (Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2002 - 2 BvR 1910/02 -, NJW 2003, S. 1513 ), und bei dem Eindringen der Ermittlungsorgane in die Wohnung handelt es sich regelmäßig um einen schweren Eingriff in die persönliche Lebenssphäre (vgl. BVerfGE 59, 95 ; 75, 318 ; 96, 27 ; 96, 44 ; 103, 142 ).

    Der Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung muss ein angemessenes Verhältnis zur Stärke des Tatverdachts wahren (vgl. BVerfGE 59, 95 ) und außerdem zur Ermittlung und Verfolgung der Straftat erforderlich sein, nämlich den Erfolg versprechen, geeignete Beweismittel zu erbringen (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 96, 44 ).

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 1621/03
    Die Beachtung des Vorbringens des von einer Durchsuchung Betroffenen ist nach deren Vollziehung, die ohne Anhörung angeordnet worden war, von besonderer Bedeutung, denn es geht für den Betroffenen um den ersten Zugang zum Gericht (Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2002 - 2 BvR 1910/02 -, NJW 2003, S. 1513 ), und bei dem Eindringen der Ermittlungsorgane in die Wohnung handelt es sich regelmäßig um einen schweren Eingriff in die persönliche Lebenssphäre (vgl. BVerfGE 59, 95 ; 75, 318 ; 96, 27 ; 96, 44 ; 103, 142 ).

    13 Abs. 1 GG gewährt einen räumlich geschützten Bereich der Privatsphäre, in dem jedermann das Recht hat, in Ruhe gelassen zu werden (vgl. BVerfGE 51, 97 ; 103, 142 ).

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 1621/03
    Der Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung muss ein angemessenes Verhältnis zur Stärke des Tatverdachts wahren (vgl. BVerfGE 59, 95 ) und außerdem zur Ermittlung und Verfolgung der Straftat erforderlich sein, nämlich den Erfolg versprechen, geeignete Beweismittel zu erbringen (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 96, 44 ).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 1621/03
    Das Bundesverfassungsgericht kann sich einer Überprüfung der Durchsuchungsanordnung erst annehmen, wenn das fachgerichtliche Verfahren bei Wahrung des rechtlichen Gehörs der Beteiligten abgeschlossen ist, denn die Wahrung und Durchsetzung der Grundrechte obliegt nach der Funktionenteilung zwischen Fach- und Verfassungsgerichtsbarkeit zuvörderst den Fachgerichten (vgl. BVerfGE 104, 220 ; stRspr).
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 1621/03
    Zum Zwecke der strafrechtlichen Ermittlung darf auch in die Wohnung eines Verdächtigen nur eingedrungen werden, wenn sich gegen ihn ein konkret zu beschreibender Tatvorwurf richtet, also mehr als nur vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen (vgl. BVerfGE 44, 353 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2002 - 2 BvR 1910/02 -, NJW 2003, S. 1513 ).
  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

    Auszug aus BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 1621/03
    Dieses Verfahren gehört zum Rechtsweg nach § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG (vgl. BVerfGE 42, 243 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2002 - 2 BvR 1910/02 -, NJW 2003, S. 1513).
  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 994/76

    Zwangsvollstreckung I

    Auszug aus BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 1621/03
    13 Abs. 1 GG gewährt einen räumlich geschützten Bereich der Privatsphäre, in dem jedermann das Recht hat, in Ruhe gelassen zu werden (vgl. BVerfGE 51, 97 ; 103, 142 ).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

  • BVerfG, 21.10.1981 - 1 BvR 1024/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch selektive Befassung mit dem

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 733/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen unstreitigen

  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 827/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 1113/85

    Sachverständiger

  • BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Diesen Beschluss hob die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts am 5. Februar 2004 wegen Verstoßes gegen das Recht auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) auf und verwies die Sache an das Landgericht zurück (- 2 BvR 1621/03 -, BVerfGK 2, 290 ff.).

    Dabei kommt es auf den Beschluss des Landgerichts vom 12. Oktober 2004 an, der auf die aufhebende Entscheidung der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 1621/03 - (BVerfGK 2, 290 ff.) ergangenen ist.

    Zum Zwecke der strafrechtlichen Ermittlung darf in die Wohnung eines Verdächtigen nur eingedrungen werden, wenn sich gegen ihn ein konkret zu beschreibender Tatvorwurf richtet, also mehr als nur vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen (vgl. BVerfGE 44, 353 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 1621/03 -, BVerfGK 2, 290 ).

    Auf den Hinweis der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 1621/03 - (vgl. BVerfGK 2, 290 ), es sei zu erörtern gewesen, ob nicht die Verbreitung der Nachricht durch einen gerade auf längere Geheimhaltung bedachten Vertreter eines Wochenmagazins eher unwahrscheinlich sei, ist das Landgericht nicht inhaltlich eingegangen.

  • BVerfG, 20.11.2019 - 2 BvR 31/19

    Wohnungsdurchsuchung und Auswertung sichergestellter Datenträger

    Das Gewicht des Eingriffs verlangt auf konkreten Tatsachen beruhende Verdachtsgründe, die über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausreichen (BVerfGE 44, 353 ; 115, 166 ; BVerfGK 2, 290 ; 5, 84 ).
  • BVerfG, 05.12.2023 - 2 BvR 1749/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer Wohnung wegen

    Das Gewicht des Eingriffs verlangt auf konkreten Tatsachen beruhende Verdachtsgründe, die über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausreichen (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 115, 166 ; BVerfGK 2, 290 ; 5, 84 ).
  • BVerfG, 27.07.2020 - 2 BvR 2132/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer Wohnung

    Das Gewicht des Eingriffs verlangt auf konkreten Tatsachen beruhende Verdachtsgründe, die über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausreichen (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 115, 166 ; BVerfGK 2, 290 ; 5, 84 ).
  • BVerfG, 03.03.2021 - 2 BvR 1746/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Durchsuchung wegen des Verdachts

    Das Gewicht des Eingriffs verlangt auf konkreten Tatsachen beruhende Verdachtsgründe, die über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausreichen (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 115, 166 ; BVerfGK 2, 290 ; 5, 84 ).
  • BVerfG, 19.01.2006 - 2 BvR 1075/05

    Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör bei gerichtlicher Entscheidung

    Das Bundesverfassungsgericht kann sich einer Überprüfung der Arrestanordnung erst annehmen, wenn das fachgerichtliche Verfahren bei Wahrung des rechtlichen Gehörs der Beteiligten abgeschlossen ist; denn die Wahrung und Durchsetzung der Grundrechte obliegt nach der Funktionenteilung zwischen Fach- und Verfassungsgerichtsbarkeit zuvörderst den Fachgerichten (vgl. BVerfGE 104, 220 ; BVerfGK 2, 290 ; stRspr).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 30.06.2015 - VGH B 15/15

    Klageerzwingungsverfahren, Begründungspflicht

    Ist eine Begründung verfassungsrechtlich geboten, wird das Maß der Erörterungs-pflicht des Gerichts nicht nur durch die Bedeutung des Vortrags der Beteiligten für das Verfahren bestimmt (vgl. BVerfGE 86, 133 [146]), sondern auch durch die Schwere des inhaltlich zur Überprüfung gestellten Grundrechtseingriffs (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 1621/03 -, juris, Rn. 15).

    Dabei war weiter zu berücksichtigen, dass das Maß der Erörterungspflicht eben auch durch die Schwere des inhaltlich zur Überprüfung gestellten Grundrechtseingriffs bestimmt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 1621/03 -, juris, Rn. 15) und der Beschwerdeführer - ohne, dass in der vorliegenden Konstellation eine verfassungsrechtliche Verankerung seines Anspruchs auf effektive Strafverfolgung in Abrede gestellt würde - mit der Verfassungsbeschwerde selbst einräumt, dass seine verfassungsrechtliche Beschwer mit der Abwehr einer fortdauernden unmittelbaren Beeinträchtigung eigener Rechte nicht vergleichbar sei.

  • LG Osnabrück, 10.11.2022 - 1 Qs 24/22

    Durchsuchungsanordnung hinsichtlich der Räumlichkeiten des Bundesministeriums der

    Das Gewicht eines Eingriffs nach § 102 StPO verlangt aber auf konkreten Tatsachen beruhende Verdachtsgründe, die über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausreichen (vgl. BVerfGE 44, 353, 371 f.; BVerfGE 115, 166, 197 f.; BVerfGK 2, 290, 295; BVerfGK 5, 84, 88).
  • BVerfG, 12.03.2019 - 1 BvR 2721/16

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen im

    Das Maß der Erörterungspflicht des Gerichts wird dabei nicht nur durch die Bedeutung des Vortrags der Beteiligten für das Verfahren bestimmt, sondern auch durch die Schwere eines zur Überprüfung gestellten Grundrechtseingriffs (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 1621/03 -, www.bverfg.de, Rn. 14).
  • BVerfG, 01.02.2005 - 1 BvR 2019/03

    Pressefreiheit; Durchsuchung von Redaktionsräumen (Störung der

    Die Beachtung des Vorbringens des von einer Durchsuchung Betroffenen ist aber nach deren Vollziehung, die ohne Anhörung angeordnet worden war, von besonderer Bedeutung, denn es geht für den Betroffenen um den ersten Zugang zum Gericht (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats - 2 BvR 1621/03 -, NJW 2004, S. 1519).
  • BVerfG, 19.04.2023 - 2 BvR 2180/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Durchsuchung wegen des Verdachts

  • BVerfG, 19.04.2023 - 2 BvR 1844/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer Wohnung

  • LG München I, 03.01.2024 - 29 Qs 27/23

    Fehlender Anfangsverdacht, Durchsuchungsbeschluss, Unbekannter Beschuldigter,

  • BVerfG, 07.09.2007 - 2 BvR 1009/07

    Gewährung rechtlichen Gehörs bei der gerichtlichen Überprüfung einer

  • BVerfG, 21.07.2022 - 2 BvR 1483/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Durchsuchung wegen des Verdachts

  • BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvR 1188/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer Wohnung

  • BVerfG, 19.04.2023 - 2 BvR 2069/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde hinsichtlich der Verletzung des Rechts auf die

  • OLG Hamm, 15.01.2015 - 3 Ws 4/15

    Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs bei gleichzeitiger unzulässig erhobener

  • OLG Karlsruhe, 31.08.2009 - 2 Ws 309/09

    Anforderungen an die Begründung der Entscheidung über die Fortdauer der

  • KG, 26.04.2005 - 5 Ws 125/05

    Widerruf einer Strafaussetzung wegen Verstoßes gegen eine Zahlungsauflage:

  • VerfG Brandenburg, 09.12.2004 - VfGBbg 14/04

    Zivilrecht, materielles; rechtliches Gehör; Rechtswegerschöpfung; Zuständigkeit

  • VerfG Brandenburg, 18.11.2004 - VfGBbg 11/04

    Wegen fehlender Rechtswegerschöpfung mangels Erhebung der Anhörungsrüge nach StPO

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2006 - 12 A 5099/05

    Einsatz des Vermögens im Rahmen von Sozialhilfeleistungen; Angemessene

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2008 - 12 A 4359/06

    Eintragung der russischen Nationalität in den ersten Inlandspass als

  • OLG Hamm, 06.03.2018 - 3 RBs 38/18

    Begründung, Verfahrensrüge, Akteneinsicht

  • OLG Köln, 25.07.2011 - 2 Ws 428/11

    Fehlende Unterschriften der beisitzenden Richter und mangelhafte Begründung der

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