Rechtsprechung
   BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Jurion
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    Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der Entscheidungsthematik

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 82, 30
  • NJW 1990, 2457
  • DVBl 1990, 821



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Wird zitiert von ... (120)  

  • VerfGH Thüringen, 18.12.1996 - VerfGH 2/95  

    Eingemeindung von Umlandgemeinden durch Gesetz

    Allerdings dürfen hier keine Anforderungen formuliert werden, welche die Leistungsfähigkeit des politisch-parlamentarischen Systems überfordern (BVerfGE 82, 30, 37).
  • BVerfG, 02.12.1992 - 2 BvF 2/90  

    Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters infolge der früheren

    Es muß etwas Zusätzliches gegeben sein, das über die in § 18 Abs. 2 und 3 BVerfGG genannten Ausschließungsgründe hinausgeht, damit eine Besorgnis der Befangenheit als begründet erscheinen kann (vgl. BVerfGE 82, 30 [37 f.]).
  • BVerfG, 11.10.2011 - 2 BvR 1010/10  

    Befangenheitsantrag gegen den Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr.

    Wissenschaftliche Äußerungen zu einer für das Verfahren bedeutsamen Rechtsfrage (§ 18 Abs. 3Nr. 2 BVerfGG) können deshalb für sich genommen kein Befangenheitsgrund sein (vgl. BVerfGE 82, 30, 38; 98, 134, [137]; 101, 46 [51]; BVerfGK 11, 232 [233 f.]).

    Wenn es um die Beurteilung wissenschaftlicher Äußerungen geht, muss, damit eine Besorgnis der Befangenheit als begründet erscheinen kann, deshalb etwas Zusätzliches hinzutreten, das über die in § 18 Abs. 3 BVerfGG als unbedenklich bezeichneten Tätigkeiten hinausgeht (vgl. BVerfGE 82, 30 [38]; 102, 122 [125]; 108, 122 [126]).

    Von jeher wird von einem Richter erwartet, dass er auch dann unvoreingenommen an die Beurteilung einer Sache herantritt, wenn er sich schon früher über eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage ein Urteil gebildet hat (vgl. BVerfGE 30, 149 [153]; 78, 331 [337 f.]; 82, 30 [38]).

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