Rechtsprechung
   BVerfG, 05.06.1985 - 2 BvL 23/84   

Volltextveröffentlichungen

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    Anforderungen an die Richtervorlage bei konkreter Normenkontrolle

Verfahrensgang

  • VG Bremen, 03.10.1984 - 1 A 27/84
  • BVerfG, 05.06.1985 - 2 BvL 23/84

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 70, 173



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Wird zitiert von ... (5)  

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvL 8/84  

    Privatschulfinanzierung I

    Da es sich hierbei auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gestützt hat (BVerwGE 23, 347; 27, 360; vgl. zuletzt auch BVerwGE 70 290), ist seine Rechtsauffassung nicht offensichtlich unhaltbar (vgl. BVerfGE 7, 171 [175]; 67, 26 [35]; 70, 173 [179]).
  • BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvL 1/02  

    Konkrete Normenkontrolle (Richtervorlage; Angabe und Begründung eines anderen

    Insoweit geht es um eine "Extrem- oder Evidenzkontrolle" (Ulsamer, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG-Kommentar, Rn. 276 ff. zu § 80 BVerfGG, m.w.N.), die der Ausscheidung hypothetischer Verfassungsfragen dient, die ohne konkreten Bezug zum Gegenstand des Ausgangsverfahrens dem Bundesverfassungsgericht aufgedrängt werden sollen (vgl. BVerfGE 70, 173 ).
  • BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvL 4/02  

    Konkrete Normenkontrolle (Richtervorlage; Angabe und Begründung eines anderen

    Insoweit geht es um eine "Extrem- oder Evidenzkontrolle" (Ulsamer, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG-Kommentar, Rn. 276 ff. zu § 80 BVerfGG, m.w.N.), die der Ausscheidung hypothetischer Verfassungsfragen dient, die ohne konkreten Bezug zum Gegenstand des Ausgangsverfahrens dem Bundesverfassungsgericht aufgedrängt werden sollen (vgl. BVerfGE 70, 173 ).
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  • BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvL 5/02  

    Konkrete Normenkontrolle (Richtervorlage; Angabe und Begründung eines anderen

    Insoweit geht es um eine "Extrem- oder Evidenzkontrolle" (Ulsamer, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG-Kommentar, Rn. 276 ff. zu § 80 BVerfGG, m.w.N.), die der Ausscheidung hypothetischer Verfassungsfragen dient, die ohne konkreten Bezug zum Gegenstand des Ausgangsverfahrens dem Bundesverfassungsgericht aufgedrängt werden sollen (vgl. BVerfGE 70, 173 ).
  • BVerfG, 24.02.1988 - 2 BvL 3/87  

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Dies gilt jedoch nicht, wenn sie offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 70, 173 [179]; st. Rspr.).
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