Rechtsprechung
   BVerfG, 05.09.2005 - 1 BvR 1781/05   

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Einfuhr von Textilien aus China bleibt erfolglos

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Einfuhr von Textilien aus China bleibt erfolglos

  • Verlag Dr. Otto Schmidt (Kurzinformation)

    EU-Einfuhrquoten für Textilien aus China müssen zunächst von den Fachgerichten überprüft werden

Zeitschriftenfundstellen

  • EuZW 2005, 767
  • NVwZ 2006, 79



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BVerfG, 27.09.2005 - 1 BvR 789/05  

    Sofortige Vollziehbarkeit der Untersagung der Vermittlung von Sportwetten wegen

    Hinsichtlich des Rechts auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, das hier allein durch eine Nichtvorlage an den Europäischen Gerichtshof verletzt sein könnte, mangelt es bereits an der erforderlichen Möglichkeit einer Rechtsverletzung, da eine Vorlagepflicht im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren nicht besteht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 5. September 2005 - 1 BvR 1781/05 - m.w.N.).
  • BVerfG, 03.01.2007 - 1 BvR 1936/05  

    Erschöpfung des Rechtswegs bei Unterlassungsverfügungen wegen Verletzungen des

    Die objektive Bedeutung der Beschwerde tritt innerhalb der den Maßstäben des § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG folgenden Abwägung regelmäßig zurück, wenn der Gegenstand des Beschwerdeverfahrens weitere tatsächliche und einfachrechtliche Klärung erfordert (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 5. September 2005, - 1 BvR 1781/05 -, NVwZ 2006, S. 79 [80]).
  • BVerfG, 15.12.2011 - 2 BvR 2362/11  

    Notwendigkeit der Erschöpfung des fachgerichtlichen Rechtswegs für die

    Auf Anträge von Untergebrachten hin, die sich gegen eine Zwangsmedikation richten, ist es zunächst Sache der Fachgerichte, auch die Vereinbarkeit der jeweils herangezogenen landesrechtlichen Rechtsgrundlagen mit dem Grundgesetz zu prüfen, gegebenenfalls vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren (s. dazu, dass die Fachgerichte an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nicht durch das in der Hauptsache nach Art. 100 Abs. 1 GG bestehende Verwerfungsmonopol des Bundesverfassungsgerichts gehindert sind, BVerfGE 86, 382 [389]; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 5. September 2005 - 1 BvR 1781/05 -, EuGRZ 2005, S. 634 f.) und bei negativem Ausgang der Prüfung die Sache unter Beachtung der Darlegungsanforderungen für Vorlagen im Verfahren der konkreten Normenkontrolle (vgl. nur BVerfGE 88, 70 [74]; 105, 61 [67]) dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen.
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