Rechtsprechung
   BVerfG, 05.09.2011 - 2 BvR 2228/09   

Volltextveröffentlichungen (3)

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 2



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Wird zitiert von ...  

  • BVerfG, 08.08.2012 - 2 BvR 1672/12  

    Ein mit der Verfassungsbeschwerde rügefähiges Grundrecht als Erfordernis einer

    Während bei Bundestagswahlen die Verletzung der Wahlrechtsgrundsätze des Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG durch Anrufung des Bundesverfassungsgerichts gerügt werden kann, fehlt eine vergleichbare Möglichkeit, wenn es um die Durchsetzung dieser Grundsätze bei allgemeinen politischen Wahlen und Abstimmungen im Sinne von Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG auf der Ebene der Länder geht (vgl. BVerfGE 99, 1 [7]; BVerfGK 15, 186 [189 f.]; 16, 31 [32]; BVerfG, Beschlüsse der Dritten Kammer des Zweiten Senats vom 11. Mai 2010 - 2 BvR 511/10 -, juris, Rn. 3; vom 18. Oktober 2010 - 2 BvR 2174/10 -, juris, Rn. 3; vom 26. Oktober 2010 - 2 BvR 1913/09 -, juris, Rn. 5, und vom 10. November 2010 - 2 BvR 1946/10 -, juris, Rn. 6; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. September 2011 - 2 BvR 2228/09 -, NVwZ-RR 2012, S. 2).
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