Rechtsprechung
   BVerfG, 05.10.1960 - 2 BvR 536/60   

Volltextveröffentlichungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Anordnung gegen die Niedersächsischen Kommunalwahlen 1960

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 11, 306
  • NJW 1960, 2285 (Ls.)



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)  

  • BVerfG, 03.05.1994 - 2 BvR 2760/93  

    Isserstedt

    (1) Das Bundesverfassungsgericht hat es zwar als einen schweren Nachteil für das Gemeindewohl angesehen, wenn Wahlen in einer Situation der Rechtsunsicherheit durchgeführt werden müßten, weil ihre Rechtsgrundlagen umstritten und ihr Ergebnis möglicherweise alsbald gegenstandslos würde (vgl. BVerfGE 11, 306 [309]).
  • BVerfG, 17.11.1972 - 2 BvR 820/72  

    Wahlsendung NPD

    Durch eine einstweilige Anordnung darf zwar nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Hauptsache nicht vorweggenommen werden (BVerfGE 3, 41 [43]; 8, 42 [46]; 11, 306 [308]; 12, 276 [279]; 14, 192 [193]; 15, 77 [78]; 16, 220 [226]).
  • VerfG Brandenburg, 30.11.1993 - VfGBbg 3/93  

    Verfassungsgericht Potsdam: Ablehnung einer einstweiligen Anordnung zur

    Insoweit die Antragsteller hierzu auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Bezug nehmen, lagen diesen Entscheidungen nicht vergleichbare Sachverhalte zugrunde (BVerfGE 1, 1; 7, 367; 11, 306).
mehr
  • BVerfG, 11.05.1964 - 2 BvR 230/64  

    Keine einstweilige Anordnung auf Verschiebung von Kommunalwahlen

    Das Bundesverfassungsgericht muß vielmehr die Folgen gegeneinander abwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache jedoch Erfolg haben würde, gegen die Nachteile, die entstehen würden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde (BVerfGE 3, 34 [37]; 3, 41 [44]; 6, 1 [4]; 11, 102 [104]; 11, 306 [308 f.]; 12, 276 [279]).

    Insofern unterscheidet sich das vorliegende Verfahren von dem durch Beschluß vom 5. Oktober 1960-2 BvR 536/60 - entschiedenen Fall (BVerfGE 11, 306ff.), bei dem die Verfassungsmäßigkeit des Wahlgesetzes selbst und damit die Gültigkeit der bevorstehenden Kommunalwahlen insgesamt aus gewichtigen Gründen in Zweifel gezogen worden waren.

  • BVerfG, 18.11.1995 - 2 BvR 1953/95  

    Keine einstweilige Anordnung gegen das bayerische Kommunalwahlrecht

    Angesichts solcher - irreparablen - Nachteile hat sich das Bundesverfassungsgericht bei der Außervollzugsetzung von Wahlgesetzen größte Zurückhaltung auferlegt und einstweilige Anordnungen nur bei Vorliegen besonders gewichtiger Gründe erlassen (vgl. BVerfGE 81, 53 ,55, - mögliche Verletzung grundlegender Verfassungsprinzipien ,Bestimmung des Wahlvolkes als Ausgangspunkt aller demokratischer Legitimation,; BVerfGE 82, 353 ,369, - besondere staatspolitische Bedeutung der ersten gesamtdeutschen Wahl; BVerfGE 11, 306 ,309, - Vorliegen besonderer Rechtsunsicherheit; zu ablehnenden Entscheidungen vgl. BVerfGE 3, 41 ,44 f.,; 11, 102 ,104,; ferner BVerfGE 18, 151 ,154 f.,).
  • BVerfG, 24.06.1963 - 2 BvQ 1/63  

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Ratifizierung des deutsch-niederländischen

    Die Verfassungsbeschwerde ist schließlich auch nicht offensichtlich unbegründet (vgl. zu diesen Zulässigkeitsvoraussetzungen BVerfGE 7, 99 [105]; 7, 367 [371]; 11, 306 [308]; 12, 36 [39 f.]).
  • BVerfG, 27.07.1964 - 2 BvR 230/64  

    Keine einstweilige Anordnung gegen Versagung von Parteienfinanzierung

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Folgen abzuwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht ergeht, die angegriffenen Maßnahmen in dem späteren Verfahren jedoch für verfassungswidrig erklärt werden, gegen die Nachteile, die entstehen würden, wenn die angegriffene Regelung vorläufig außer Anwendung gesetzt würde (BVerfGE 3, 34 [37]; 3, 41 [44];6,1 [4]; 11, 102 [104]; 11, 306 [308f.];12,276 [279]).
  • BVerfG, 17.12.1960 - 2 BvQ 4/60  

    Einstweilige Anordnung gegen die Ausstrahlung von Fernsehsendungen durch eine

    Diese Rechtsunsicherheit kann das Gericht zum Anlaß nehmen, eine einstweilige Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG zu erlassen (vgl. Beschluß vom 5. Oktober 1960 2 BvR 536/60).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht