Rechtsprechung
| BVerfG, 05.11.1991 - 1 BvR 1087/91 |
Kruzifix (EA)
Kreuz im Klassenzimmer;
§ 32 BVerfGG
Volltextveröffentlichungen (2)
- DFR
Kreuz im Klassenzimmer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine einstweilige Anordnung gegen das Anbringen von Kurifixen in bayerischen Klassenzimmern
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Das Kopftuch ist ein politisches Symbol" von Dr. Annette Schavan (MdL), Ministerin für Kultus, Jugend und Sport des Landes Baden-Württemberg, original erschienen in: ZAR 2004, 5.
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 01.03.1991 - RN 1 E 91.167
- VG Regensburg, 01.03.1991 - RO 1 E 91.167
- VGH Bayern, 03.06.1991 - 7 CE 91.1014
- BVerfG, 05.11.1991 - 1 BvR 1087/91
- BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 85, 94
- NVwZ 1992, 52
Wird zitiert von ... (20)
- BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91
Kruzifix
In dem Beschluß vom 5. November 1991 (BVerfGE 85, 94), mit dem der Antrag der Beschwerdeführer auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung zurückgewiesen worden war, hatte der Senat die verfassungsrechtliche Frage - treffender als jetzt in der Hauptsacheentscheidung - wie folgt formuliert: ?ob und unter welchen Umständen die Verwendung religiöser Symbole in einer Schule die negative Religionsfreiheit berührt und inwieweit sie von der Minderheit hinzunehmen ist, weil sie der positiven Religionsfreiheit der Mehrheit Rechnung tragen soll" (…BVerfG, aaO., S. 96).Diese Einschätzung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hat im übrigen auch der erkennende Senat ersichtlich geteilt, als er seinerseits den Erlaß einer von den Beschwerdeführern beantragten einstweiligen Anordnung abgelehnt hat, weil sich bei der Folgenabwägung nicht feststellen lasse, daß die den Beschwerdeführern erwachsenden Nachteile überwögen (vgl. BVerfGE 85, 94 [96 f.]).
- BVerfG, 05.07.1995 - 1 BvR 2226/94
Rasterfahndung
Das Bundesverfassungsgericht muß die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 77, 121 [124]; 80, 360 [363 f.]; 85, 94 [95 f.]; stRspr). - BVerfG, 29.08.2007 - 1 BvR 1223/07
Contergan-Film
Maßgeblich wird, mit welcher Wahrscheinlichkeit der Eintritt solcher Beeinträchtigungen zu erwarten steht und ob Maßnahmen getroffen sind, ihren Eintritt auszuschließen oder in seinen Folgen abzumildern (vgl. BVerfGE 85, 94 ; 87, 334 ).
- BVerfG, 11.11.1992 - 1 BvR 1595/92
Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen das uneingeschränkte Verbot von …
Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muß das Bundesverfassungsgericht vielmehr die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 85, 94 [95 f.]; st. Rspr.). - BVerfG, 07.04.1993 - 1 BvR 565/93
Einstweilige Anordnung auf Einweisung einer schwangeren Obdachlosen
Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muß das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (BVerfGE 85, 94 [95 f.]; st. Rspr.). - BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvQ 6/05
"Bologna-Förderung" - Begründung der Ablehnung der einstweiligen Anordnung
Bei Würdigung der Umstände, die für oder gegen den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechen, muss die Erwägung, wie die Entscheidung in der Hauptsache lauten würde, grundsätzlich außer Betracht bleiben (vgl. BVerfGE 7, 367 ; 80, 74 ; 85, 94 ; 104, 23 ). - BVerfG, 29.08.2007 - 1 BvR 1225/07
Eilanträge abgelehnt: Contergan-Film darf im November ausgestrahlt werden
Maßgebend wird, mit welcher Wahrscheinlichkeit der Eintritt solcher Beeinträchtigungen zu erwarten steht und ob Maßnahmen getroffen sind, ihren Eintritt auszuschließen oder in seinen Folgen abzumildern (vgl. BVerfGE 85, 94 ; 87, 334 ). - BVerfG, 11.01.1996 - 1 BvR 2623/95
Bildberichterstattung von Gerichtsverhandlungen - Egon Krenz
Das Bundesverfassungsgericht muß die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (BVerfGE 71, 158 [161]; - 77, 121 [124]; - 80, 360 [363 f.]; - 85, 94 [95 f.]; stRspr). - BVerfG, 03.05.2004 - 2 BvR 785/04
Einstweilige Anordnung im Verfahren der Verfassungsbeschwerde (Subsidiarität; …
Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 85, 94, 95 f.; stRspr).Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerde-Verfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 85, 94 ; stRspr).
- BVerfG, 11.08.2000 - 1 BvQ 22/00
SPIEGEL muss FOCUS-Gegendarstellung abdrucken
Das Bundesverfassungsgericht muss die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 80, 360 ; 85, 94 ; 88, 185 ; 91, 252 ; stRspr). - BVerfG, 19.11.1993 - 1 BvR 1861/93
Pressefreiheit und Gegendarstellungsanspruch
- BVerfG, 18.11.2004 - 1 BvQ 46/04
Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung; Abdruck einer Gegendarstellung
- BVerfG, 07.05.1996 - 1 BvQ 4/96
Verfassungsrechtliche Prüfung der Verpflichtung zum Abdruck einer …
- OVG Niedersachsen, 31.08.2000 - 11 M 2876/00
Keine einstweilige Anordnung gegen Nds. Gefahrtierverordnung; ; Anordnung, …
- BVerfG, 26.05.1994 - 2 BvR 844/94
Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen eine bevorstehende Auslieferung
- BVerfG, 19.03.1996 - 1 BvR 321/96
Anspruch auf rechtliches Gehörs und effektiven Rechtsschutz bei der …
- BVerfG, 11.11.1992 - 1 BvQ 19/92
Keine einstweilige Anordnung auf Zulassung als Hörfunk-Berichterstatter im …
- BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 422/94
Keine einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten des Gesetzes zur Aufhebung …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 04.07.1995 - LVG 8/95
- BVerfG, 16.09.1997 - 1 BvR 1784/97
Werbeverbot für DVU wird nicht durch einstweilige Anordnung aufgehoben
