Rechtsprechung
   BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvG 1/00   

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Antrag Bayerns gegen "Moratorium Gorleben" unzulässig

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Antrag Bayerns gegen "Moratorium Gorleben" unzulässig

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Auch Bayern unterliegt im Streit um Atomrecht // "Keine allgemeine Rücksichtnahmepflicht" gegenüber Ländern

  • lifeandlaw.de (Pressemitteilung)

    Antrag Bayerns gegen "Moratorium Gorleben" unzulässig

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Die Ausführung des Atomgesetzes als föderalistisches Paradigma" von Prof. Dr. Jörn Ipsen, original erschienen in: DVBl 2006, 585 - 591.

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 104, 238
  • DVBl 2002, 546
  • DÖV 2002, 569
  • NVwZ 2002, 591



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Wird zitiert von ... (17)  

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvF 3/92  

    Zollkriminalamt

    Art. 87 Abs. 3 Satz 1 GG enthält eine Kompetenzregelung, die dem Bund eine zusätzliche Verwaltungskompetenz eröffnet, also im Sinne von Art. 83 GG etwas "anderes zulässt" (vgl. BVerfGE 14, 197 ; 104, 238 ).

    Auch die Pflicht zu bundes- und länderfreundlichem Verhalten (vgl. BVerfGE 14, 197 ; 104, 238 ) stand der Vereinbarkeit von § 39 Abs. 1 AWG mit den kompetenzrechtlichen Vorschriften des Grundgesetzes nicht entgegen.

    Da der Grundsatz länderfreundlichen Verhaltens akzessorischer Natur ist und lediglich innerhalb eines anderweitig begründeten Rechtsverhältnisses oder einer anderweitig begründeten Rechtspflicht Bedeutung gewinnen kann (vgl. BVerfGE 104, 238 ), bedarf es der Feststellung einer den Ländern zukommenden Rechtsposition, damit aus dem Grundsatz der Bundestreue überhaupt Folgen hergeleitet werden können (vgl. BVerfGE 95, 250 ; 103, 81 ; 104, 238 ).

  • BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02  

    Ladenschlussgesetz III

    Das in Art. 125 a Abs. 2 Satz 2 GG dem Bund eingeräumte Ermessen ist unter Berücksichtigung des Grundsatzes bundes- und länderfreundlichen Verhaltens (vgl. BVerfGE 104, 238 ; BVerfG, EuGRZ 2004, S. 196 ) entsprechend eingeschränkt.
  • BVerfG, 12.11.2008 - 1 BvR 2456/06  

    Verfassungsbeschwerden gegen die atomrechtliche Genehmigung zur Aufbewahrung von

    Auch hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, dass der Bund gemäß Art. 87 Abs. 3 Satz 1 GG berechtigt ist, für Angelegenheiten auf dem Gebiet der Erzeugung und Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken einschließlich der Beseitigung radioaktiver Stoffe selbständige Bundesoberbehörden durch Bundesgesetz zu errichten (vgl. BVerfGE 104, 238 ).

    Er ist deshalb gemäß Art. 87 Abs. 3 Satz 1 GG berechtigt, für diese Angelegenheiten selbständige Bundesoberbehörden zu errichten (vgl. BVerfGE 104, 238 zum damaligen Art. 74 Abs. 1 Nr. 11a GG).

    Art. 87 Abs. 3 Satz 1 GG stellt eine Kompetenznorm dar, auf deren Grundlage der Bund durch Errichtung einer Bundesoberbehörde, der er bestimmte Aufgaben zuweist, die Verwaltungszuständigkeit an sich ziehen und gleichzeitig die Verwaltungshoheit der Länder beenden kann (vgl. BVerfGE 14, 197 ; 104, 238 ).

mehr
  • BVerfG, 17.10.2006 - 2 BvG 1/04  

    Bund-Länder-Haftung für EU-Anlastungen

    Die Zulässigkeit eines Bund-Länder-Streits nach den genannten Vorschriften setzt eine Maßnahme oder Unterlassung voraus, die innerhalb eines Bund und Land umspannenden materiellen Verfassungsrechtsverhältnisses eine verfassungsrechtliche Rechtsposition des Landes verletzen oder unmittelbar gefährden kann (vgl. BVerfGE 13, 54 ; 81, 310 ; 92, 203 ; 95, 250 ; 104, 238 ).
  • BGH, 26.11.2004 - V ZR 90/04  

    Vermögensrecht - Übergang von ehemaligem Reichsvermögen auf den Bund

    Diese Pflicht ist aber nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts akzessorischer Natur und kann deshalb nur innerhalb eines anderweitig begründeten Rechtsverhältnisses oder einer anderweitig begründeten Rechtspflicht Bedeutung gewinnen (BVerfGE 42, 103, 117; 103, 81, 88; 104, 238, 247 f.).

    Sie konstituiert oder begrenzt Rechte innerhalb eines bestehenden Rechtsverhältnisses, begründet aber nicht selbständig ein Rechtsverhältnis zwischen Bund und Ländern (BVerfGE 13, 54, 75; 104, 238, 248).

  • BVerfG, 07.10.2003 - 2 BvG 1/02  

    Bund-Länder-Streit zwischen Mecklenburg-Vorpommern und der Bundesrepublik

    Die Zulässigkeit eines Bund-Länder-Streits nach den genannten Vorschriften setzt eine Maßnahme oder Unterlassung voraus, die innerhalb eines Bund und Land umspannenden materiellen Verfassungsrechtsverhältnisses eine verfassungsrechtliche Rechtsposition des Landes verletzen oder unmittelbar gefährden kann (vgl. BVerfGE 13, 54 ; 81, 310 ; 92, 203 ; 95, 250 ; 104, 238 ).
  • BVerwG, 24.08.2006 - 7 B 38.06  

    Standortzwischenlager; Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen;

    Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Bund gemäß Art. 87 Abs. 3 Satz 1 GG berechtigt ist, für Angelegenheiten auf dem Gebiet der Erzeugung und Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken einschließlich der Beseitigung radioaktiver Stoffe selbständige Bundesoberbehörden durch Bundesgesetz zu errichten (BVerfGE 104, 238 ).
  • VGH Bayern, 04.02.2009 - 4 N 08.778  

    Kommunale Satzung über Grabsteine

    Denn der Grundsatz bundesfreundlichen Verhaltens ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts akzessorischer Natur und kann deshalb nur innerhalb eines anderweitig begründeten Rechtsverhältnisses oder einer anderweitig begründeten Rechtspflicht Bedeutung gewinnen (BVerfG vom 5.12.2001 BVerfGE 104, 238/248 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 11.10.2004 - 7 ME 221/04  

    Kein Drittschutz eines Landes gegen atomrechtliche Beförderungsgenehmigung;

    Insbesondere besteht kein Anspruch des Antragstellers, der sich durch die Ausnutzung der den Beigeladenen zu 1) und 2) erteilten Genehmigung in der Wahrnehmung seiner staatlichen Aufgaben beeinträchtigt sieht, von dem ihm obliegenden Vollzug von Gesetzen, die den Einsatz seiner Kräfte fordern, verschont zu werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 5.12.2001 - 2 BvG 1/00 -, BVerfGE 104, 238 = NVwZ 2002, 591).

    Das bedeutet, dass nur innerhalb eines anderweitig begründeten Rechtsverhältnisses oder einer anderweitig gesetzlich begründeten selbständigen Rechtspflicht die Regel vom bundesfreundlichen Verhalten Bedeutung gewinnen kann, indem diese anderen Rechte oder Pflichten moderiert, variiert, durch unentwickelte Nebenpflichten ergänzt werden (vgl. insbesondere BVerfG, Urt. v. 7.4. 1976 - 2 BvH 1/75 -, BVerfGE 42, 103, 117; Beschl. v. 5.12.2001, aaO, m. w. N.).

  • VG Freiburg, 20.06.2007 - 1 K 2274/06  

    Rechtmäßigkeit der von den Staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg ab 2007

    Allerdings liegt ein Verstoß gegen diese Verpflichtung nicht schon dann vor, wenn es im Rahmen der ihm durch das Grundgesetz eingeräumten Kompetenz eine Regelung erlässt, die zu Regelungen des Bundes oder anderer Länder gegenläufig ist; vielmehr muss die Gegenläufigkeit so ausgeprägt sein, dass durch die Inanspruchnahme der eigenen Gesetzgebungskompetenz in missbräuchlicher Weise in verfassungsrechtlich verbürgte Rechtspositionen des Bundes oder der anderen Bundesländer eingegriffen wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 05.12.2001, BVerfGE 104, 238, 247).
  • BVerwG, 24.08.2006 - 7 B 39.06  
  • OLG Naumburg, 23.03.2004 - 11 U 34/03  

    Restitutionsanspruch bei unredlichem Erwerb der Rechtsposition als

  • VG Freiburg, 20.06.2007 - 1 K 2324/06  

    Rechtmäßigkeit der von den Staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg ab 2007

  • BVerwG, 24.08.2006 - 7 B 35.06  
  • VerfGH Sachsen, 29.01.2004 - 62-I-02  
  • BVerwG, 24.08.2006 - 7 B 33.06  
  • VG Freiburg, 20.06.2007 - 1 K 121/07  

    Erhebung von Studiengebühren in Baden-Württemberg

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