Rechtsprechung
| BVerfG, 06.06.2006 - 2 BvR 1349/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- HRR Strafrecht
Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 103 Abs. 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 7 EMRK; § 68 b Abs. 2 StGB; § 67 d Abs. 6 Satz 2 StGB; § 145a StGB
Informationelle Selbstbestimmung (unzulässige Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht zur Entbindung eines Arztes von der Schweigepflicht; Normenklarheit); Verfassungsmäßigkeit einer nach Erledigterklärung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus eingetretenen Führungsaufsicht (Unanwendbarkeit des Rückwirkungsverbotes; kein Vertrauensschutz). - lexetius.com
- Bundesverfassungsgericht
Kurzfassungen/Presse (9)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Die Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht, den behandelnden Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden, findet im Gesetz derzeit keine Grundlage
- 123recht.net (Pressemeldung, 23.6.2006)
Ärztliche Schweigepflicht auch bei Straftätern // Berlin hat Gesetzesgrundlage aber schon in Arbeit
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Keine gesetzliche Grundlage für Schweigepflichtsentbindung eines Arztes im Rahmen der Führungsaufsicht
- financialmind.de (Kurzinformation)
Persönlichkeitsrecht: Auch psychisch Kranke haben Rechte
- messner-buscher.de
, S. 1 (Kurzinformation)
Weisung des Gerichts, den behandelnden Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden, verfassungswidrig
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht, den Arzt von Schweigepflicht zu entbinden, findet im Gesetz keine Grundlage
- psychiatrie-verlag.de
, S. 44 (Leitsatz)
Art. 2 GG; §§ 56c, 68b StGB
Keine Weisung zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht ohne gesetzliche Grundlage - aerzteblatt.de (Kurzinformation)
Keine Entbindung von der Schweigepflicht
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Weisung zur Entbindung des Arztes von der Schweigepflicht verstößt gegen Persönlichkeitsrecht
Besprechungen u.ä.
- WEKA Datenschutz (Entscheidungsbesprechung)
Unzulässige Weisung zur Entbindung von der Schweigepflicht
Verfahrensgang
- OLG München, 11.07.2005 - 1 Ws 91/04
- OLG München, 26.08.2005 - 1 Ws 91/04
- BVerfG, 06.06.2006 - 2 BvR 1349/05
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGK 8, 183
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 31.07.2006 - 1 StR 240/06
Anhörungsrüge; rechtliches Gehör (Grenzen der Begründungspflicht).
Deshalb sind auch die in dem Vorbringen enthaltenen Unterstellungen zur Bedeutung des Vermerks in dem Verwerfungsbeschluss vom 12. Juli 2006, der nicht nur beim Bundesgerichtshof, sondern auch beim Bundesverfassungsgericht üblich ist (vgl. Beschl. der Dritten Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 2006 - 2 BvR 1349/05 - Umdruck S. 9), abwegig. - BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 3/06 R
Vertragspsychotherapeutische Versorgung - keine Ermächtigung für psychologische …
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, dass selbst von einem Straftäter, der nach Beendigung einer angeordneten Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 67a StGB) unter Führungsaufsicht steht (§ 67d Abs. 6 iVm §§ 68 ff StGB), nicht verlangt werden darf, den behandelnden Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden (Kammerbeschluss vom 6. Juni 2006 - 2 BvR 1349/05 - GesR 2007, 41). - OLG Bamberg, 06.11.2012 - 1 Ws 678/12
Führungsaufsicht, Weisung, Mitteilung eines intimen Verhältnisses
Insbesondere wird gegen den Bestimmtheitsgrundsatz nicht von vornherein verstoßen, wenn eine Norm auslegungsbedürftig ist (so zuletzt speziell zu § 68 b Abs. 2 StGB BVerfG, Beschluss vom 06.06.2006 - 2 BvR 1349/05 [bei juris] = BVerfGK 8, 183 ff. = MedR 2006, 586 ff.).
- VGH Bayern, 30.04.2009 - 17 P 08.3389
Bekanntgabe der Namen von Beschäftigten durch den Dienststellenleiter; …
Das aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG hergeleitete Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleistet die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen (BVerfG vom 15.12.1983 BVerfGE 65, 1/41 f.; BVerfG vom 11.6.1991 BVerfGE 84, 192/194; BVerfG vom 15.3.2001 NJW 2001, 2320/2321; aus neuerer Zeit: BVerfG vom 6.6.2006 Az. 2 BvR 1349/05; BVerfG vom 4.4.2006 NJW 2006, 1939; BVerfG vom 14.1.2005 NVwZ 2005, 571; siehe ferner BVerfG vom 3.3.2004 BVerfGE 109, 279; BVerfGE vom 3.3.2004 BVerfGE 110, 33; BVerfG vom 27.7.2005 NJW 2005, 436;der BayVerfGH hat in seiner Entscheidung vom 9.7.1985, VerfGHE 38, 74, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung auch für den Geltungsbereich der Bayerischen Verfassung bestätigt). - KG, 02.11.2006 - 5 Ws 557/06
StGB § 67b Abs. 2; StGB § 68b; StGB § 68d
a) Bei Zugrundelegung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juni 2006 (- 2 BvR 1349/05 -) sind die dem Beschwerdeführer erteilten Weisungen, die behandelnden Ärzte gegenüber dem Gericht von der Schweigepflicht zu entbinden und eine solche Entbindungserklärung vorzulegen, in Ermangelung einer ausreichenden Ermächtigungsgrundlage als gesetzeswidrig im Sinne von § 453 Abs. 2 Satz 2 StPO anzusehen und müssen entfallen. - VG Stuttgart, 27.12.2006 - 17 K 1608/06
Aufforderung durch die Beihilfestelle zur Vorlage von Behandlungsunterlagen
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ebenso wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung schützen grundsätzlich vor der Erhebung und Weitergabe solcher Daten (vgl. BVerfG, Beschl. vom 06.06.2006 - 2 BvR 1349/05 -, Juris). - KG, 19.03.2007 - 2 Ws 183/07 Für den Senat ist aber entscheidend, daß die automatische Begründung der Führungsaufsicht als - sogar strafbewehrter (§ 145a StGB) - Eingriff in das Persönlichkeitsrecht nach Art. 2 Abs. 1 GG einer gesetzlichen Grundlage bedarf, aus der sich die Voraussetzungen klar und für den Bürger eindeutig erkennbar ergeben (vgl. BVerfGE 65, 1, 43; BVerfG NJW 2006, 976, 980; zu den Weisungen nach § 68b Abs. 2 StGB explizit: BVerfG MedR 2006, 586 = GesR 2007, 41).
- OLG Düsseldorf, 11.12.2008 - 15 U 170/07 Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt deshalb grundsätzlich vor der Weitergabe von Befunden über den Gesundheitszustand, die seelische Verfassung und den Charakter (BVerfG, Beschluss vom 6. Juni 2006, 2 BvR 1349/05, zitiert nach: www.juris.de, Rn. 32).
- KG, 21.12.2006 - 5 Ws 690/06 Die Gerichte sind aber nicht berechtigt, eine für den Verurteilten belastende Rechtsfolge über den Wortlaut der Vorschrift hinaus festzusetzen (vgl. BVerfG MedR 2006, 586-588).
- KG, 19.03.2007 - 1 AR 321/07
Führungsaufsicht: Voraussetzungen der gesetzlichen Führungsaufsicht; Bedeutung …
Für den Senat ist aber entscheidend, daß die automatische Begründung der Führungsaufsicht als - sogar strafbewehrter (§ 145a StGB) - Eingriff in das Persönlichkeitsrecht nach Art. 2 Abs. 1 GG einer gesetzlichen Grundlage bedarf, aus der sich die Voraussetzungen klar und für den Bürger eindeutig erkennbar ergeben (vgl. BVerfGE 65, 1, 43; BVerfG NJW 2006, 976, 980; zu den Weisungen nach § 68b Abs. 2 StGB explizit: BVerfG MedR 2006, 586 = GesR 2007, 41). - KG, 21.12.2006 - 1 AR 1506/06
Eintritt der Führungsaufsicht kraft Gesetzes: Vorzeitige Entlassung des …
- KG, 02.11.2006 - 1 AR 1185/06
Aussetzung einer Unterbringungsanordnung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur …
