Rechtsprechung
BVerfG, 06.06.2007 - 1 BvQ 18/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Erlass einer einstweiligen Anordnung, die Wirksamkeit eines gerichtlichen Beschlusses vorläufig auszusetzen, der den Eltern eines minderjährigen Kindes mit apallischem Syndrom mitt hypoxischen Hirnschaden den Abbruch der künstlichen Ernährung erlaubt hat
- Wolters Kluwer
Entziehung der Gesundheitsfürsorge und des Aufenthaltsbestimmungsrechts wegen Gefährdung des Kindeswohls bei Abbruch von Behandlungsmaßnahmen - Erlass einer einstweilligen Anordnung bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens
- Judicialis
BVerfGG § 32 Abs. 1; ; BVerfGG § ... 32 Abs. 2 Satz 2; ; BVerfGG § 32 Abs. 5; ; BVerfGG § 34 a Abs. 3; ; BVerfGG § 93 d Abs. 2; ; BGB § 1666; ; GG Art. 1; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 6
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Einstellung der künstlichen Ernährung einer appallischen Patientin
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Minden, 13.03.2007 - 32 F 53/07
- AG Minden, 20.03.2007 - 32 F 53/07
- OLG Hamm, 24.05.2007 - 1 UF 78/07
- BVerfG, 06.06.2007 - 1 BvQ 18/07
Papierfundstellen
- FamRZ 2007, 2046
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 25.03.2003 - 2 BvQ 18/03
AWACS
Auszug aus BVerfG, 06.06.2007 - 1 BvQ 18/07
Ist ein Hauptsacheverfahren noch nicht anhängig, ist ein Eilantrag nur zulässig, wenn der Streitfall als Hauptsache in zulässiger Weise vor das Bundesverfassungsgericht gebracht werden kann (vgl. BVerfGE 3, 267 ; 7, 367 ; 71, 350 ; 108, 34 ; stRspr).Dabei müssen die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, mit den Nachteilen abgewogen werden, die entstünden, wenn die einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 94, 334 ; 96, 120 ; 104, 23 ; 108, 34 ; stRspr).
- OLG Hamm, 24.05.2007 - 1 UF 78/07
Kein Sorgerechtsentzug wegen Wunsch der Eltern zum Abbruch der künstlichen …
Auszug aus BVerfG, 06.06.2007 - 1 BvQ 18/07
gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 24. Mai 2007 - 1 UF 78/07 -.Der Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 24. Mai 2007 - 1 UF 78/07 - wird einstweilen, längstens für die Dauer von sechs Monaten ausgesetzt.
- BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvH 1/75
Rechtsnatur des Staatsvertrags über die Vergabe von Studienplätzen - …
Auszug aus BVerfG, 06.06.2007 - 1 BvQ 18/07
Eine einstweilige Anordnung kann danach unter anderem dann erlassen werden, wenn sie notwendig ist, um die Effektivität der künftigen Entscheidung in der Hauptsache zu sichern, insbesondere den Eintritt irreversibler Zustände zu verhindern (vgl. BVerfGE 42, 103 ; 105, 235 ).
- BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00
Altenpflegegesetz vorläufig nicht in Kraft
Auszug aus BVerfG, 06.06.2007 - 1 BvQ 18/07
Dabei müssen die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, mit den Nachteilen abgewogen werden, die entstünden, wenn die einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 94, 334 ; 96, 120 ; 104, 23 ; 108, 34 ; stRspr). - BVerfG, 03.01.1986 - 1 BvQ 12/85
Einstweilige Anordnung gegen das gesetzliche Verbot eine Rundfunksendung …
Auszug aus BVerfG, 06.06.2007 - 1 BvQ 18/07
Ist ein Hauptsacheverfahren noch nicht anhängig, ist ein Eilantrag nur zulässig, wenn der Streitfall als Hauptsache in zulässiger Weise vor das Bundesverfassungsgericht gebracht werden kann (vgl. BVerfGE 3, 267 ; 7, 367 ; 71, 350 ; 108, 34 ; stRspr). - BVerfG, 24.02.1954 - 2 BvQ 1/54
Keine einstweilige Anordnung gegen die Eingliederung des Landes Lippe nach …
- BVerfG, 27.05.1958 - 2 BvQ 1/58
Volksbefragung
Auszug aus BVerfG, 06.06.2007 - 1 BvQ 18/07
Ist ein Hauptsacheverfahren noch nicht anhängig, ist ein Eilantrag nur zulässig, wenn der Streitfall als Hauptsache in zulässiger Weise vor das Bundesverfassungsgericht gebracht werden kann (vgl. BVerfGE 3, 267 ; 7, 367 ; 71, 350 ; 108, 34 ; stRspr). - BVerfG, 23.04.2002 - 1 BvR 1412/97
Keine einstweilige Anordnung gegen Gesetzesberatung in Sachen "LER"
Auszug aus BVerfG, 06.06.2007 - 1 BvQ 18/07
Eine einstweilige Anordnung kann danach unter anderem dann erlassen werden, wenn sie notwendig ist, um die Effektivität der künftigen Entscheidung in der Hauptsache zu sichern, insbesondere den Eintritt irreversibler Zustände zu verhindern (vgl. BVerfGE 42, 103 ; 105, 235 ). - BVerfG, 21.05.1996 - 1 BvR 1408/95
Kein Erfolg für Betroffene der Bodenreform beim Flächenerwerbsprogramm im …
Auszug aus BVerfG, 06.06.2007 - 1 BvQ 18/07
Dabei müssen die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, mit den Nachteilen abgewogen werden, die entstünden, wenn die einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 94, 334 ; 96, 120 ; 104, 23 ; 108, 34 ; stRspr). - AG Minden, 13.03.2007 - 32 F 53/07
Entziehung der Gesundheitsfürsorge und des Aufenthaltsbestimmungsrechts für ein …
Auszug aus BVerfG, 06.06.2007 - 1 BvQ 18/07
Die Wirksamkeit der amtsgerichtlichen Entscheidung vom 13. März 2007 - 32 F 53/07 - wird insoweit wiederhergestellt. - BVerfG, 24.06.1997 - 1 BvR 2306/96
Bayerisches Schwangerenhilfegesetz e.A.
- OLG Naumburg, 12.09.2013 - 1 U 7/12
Anspruch von Eltern gegen einen Arzt auf Ausgleich immaterieller Nachteile wegen …
Die Eltern haben daher das Leben und die körperliche Unversehrtheit ihres Kindes (vgl. Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) zu wahren (BVerfG, Beschluss vom 6. Juni 2007, 1 BvQ 18/07 - zitiert in juris).