Rechtsprechung
| BVerfG, 06.06.2011 - 2 BvR 2076/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- lexetius.com
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vereinbarkeit der nicht erfolgenden Weiterleitung von Schriftstücken der Gegenseite im Strafverfahren als Gehörsverletzung
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Gehörsverletzung mangels Gelegenheit zur Stellungnahme auch bei Fraglichkeit eines Einflusses auf das Entscheidungsergebnis
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Kurznachricht zu "Neues zum rechtlichen Gehör" von RA Prof. Dr. Rüdiger Zuck, original erschienen in: NVwZ 2012, 479 - 481.
Verfahrensgang
- LG Aachen, 24.01.2008 - 33 Vollz 850/07
- OLG Hamm, 29.04.2008 - 1 Vollz (Ws) 169/08
- OLG Hamm, 05.08.2008 - 1 Vollz (Ws) 169/08
- BVerfG, 06.06.2011 - 2 BvR 2076/08
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 11.10.2012 - V ZB 274/11
Abschiebungshaft - und neue Tatsachen in der Beschwerdeinstanz
103 Abs. 1 GG ist verletzt, wenn das Beschwerdegericht in Haftsachen dem Betroffenen, bevor es die Beschwerde zurückweist, keine Gelegenheit gibt, zu der Erwiderung der Behörde Stellung zu nehmen (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 15. November 2010 - 2 BvR 1183/09, Rn. 21, juris und vom 6. Juni 2011 - 2 BvR 2076/08, Rn. 3, juris).Denn der grundrechtliche Anspruch auf rechtliches Gehör dient nicht nur der Gewährleistung richtiger Entscheidungen, sondern auch der Wahrung der Subjektstellung des Betroffenen im gerichtlichen Verfahren (…BVerfG, Beschlüsse vom 15. November 2010 - 2 BvR 1183/09, aaO und vom 6. Juni 2011 - 2 BvR 2076/08, Rn. 3, aaO).
- BVerfG, 10.10.2012 - 2 BvR 1218/10
Strafvollzug (körperliche Durchsuchung; Rechtswegerschöpfung; Anhörungsrüge; …
Mit der Subjektstellung der Beteiligten im gerichtlichen Verfahren, die der Anspruch auf rechtliches Gehör zu wahren bestimmt ist (vgl. BVerfGE 107, 395 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 2011 - 2 BvR 2076/08 -, juris, und vom 2. März 2011 - 2 BvR 43/10 u.a. -, juris), ist es nicht vereinbar, einem Rechtsschutzsuchenden unzureichende Darlegungen zu einer Stellungnahme der Gegenseite anzulasten, die ihm nicht zuvor zur Kenntnis gegeben worden ist.
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