Rechtsprechung
| BVerfG, 06.07.1982 - 2 BvR 856/81 |
Kurzfassungen/Presse (3)
- Jurion (Leitsatz)
- hjil.de
, S. 42 (Kurzinformation)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer der Auslieferungshaft
Verfahrensgang
- OLG Nürnberg, 27.07.1981 - 2 AR 2/79
- OLG Nürnberg, 28.07.1981 - 2 AR 2/79
- BVerfG, 26.01.1982 - 2 BvR 856/81
- BVerfG, 06.07.1982 - 2 BvR 856/81
- BVerfG, 06.10.1994 - 2 BvR 856/81
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 61, 28
- BVerfGE 91, 146
- StV 1982, 201
- StV 1982, 426
Wird zitiert von ... (25)
- BVerfG, 27.07.1999 - 2 BvR 898/99
Marokko, Auslieferungsverfahren, Auslieferungshaft, Haftdauer, Zusicherung der …
Derartige besondere Umstände, wie sie das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung BVerfGE 61, 28 fordere, lägen nicht vor.Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 61, 28); hiernach ist die Verfassungsbeschwerde im Sinne einer Entscheidungskompetenz der Kammer offensichtlich begründet (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG).
a) Die Anordnung der Auslieferungshaft stellt ebenso wie die von Untersuchungshaft einen staatlichen Eingriff in das Grundrecht auf persönliche Freiheit dar, der nur aufgrund eines Gesetzes erfolgen darf und nur dann, wenn überwiegende Belange des Gemeinwohls dies zwingend gebieten (vgl. BVerfGE 53, 152 ; 61, 28 ).
Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich festgestellt, daß verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine solche Norm nicht bestehen (vgl. BVerfGE 61, 28 zu der entsprechenden Vorschrift des § 10 des zur Zeit der Entscheidung noch einschlägigen Deutschen Auslieferungsgesetzes - DAG).
Durch die verfahrensmäßige Ausgestaltung des Auslieferungsverfahrens, insbesondere die nach § 26 IRG vorgesehene Haftprüfung in zweimonatigen Abständen, durch die Möglichkeit des Verfolgten, gemäß § 23 IRG jederzeit eine Entscheidung über Einwendungen gegen den Haftbefehl zu erwirken, und durch die in § 25 IRG gegebene Möglichkeit der Anordnung, daß der Vollzug des Haftbefehls durch weniger einschneidende Maßnahmen ersetzt wird, liegt für die Auslieferungshaft eine verfahrensmäßige Ausgestaltung vor, durch welche den verfassungsrechtlichen Anforderungen, insbesondere den in der Auslieferungshaft liegenden Eingriff in die persönliche Freiheit des Verfolgten zeitlich auf das Notwendige und Erforderliche zu begrenzen, hinreichend Rechnung getragen wird (vgl. BVerfGE 61, 28 ).
Dies bedeutet, daß ab einer gewissen, für die verfahrensmäßige und technische Abwicklung der notwendigen Entscheidungen unabdingbaren Mindestdauer des Verfahrens besondere, das Auslieferungsverfahren selbst betreffende Gründe vorliegen müssen, um die weitere Aufrechterhaltung, jedenfalls aber die weitere Vollstreckung der Auslieferungshaft zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 61, 28 ).
Auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit setzt der Dauer der Auslieferungshaft Grenzen (vgl. BVerfGE 61, 28 ).
Eine Aufhebung ist verfassungsrechtlich jedenfalls nicht geboten (vgl. BVerfGE 61, 28 ).
- BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 264/08
Verfassungsmäßigkeit der Anordnung der Auslieferungshaft
Sie darf nur aufgrund eines Gesetzes und nur dann angeordnet werden, wenn überwiegende Belange des Gemeinwohls dies zwingend gebieten (vgl. BVerfGE 61, 28 ).Ab einer notwendigen Mindestdauer des Verfahrens müssen besondere, das Auslieferungsverfahren selbst betreffende Gründe vorliegen, um die weitere Vollstreckung der Auslieferungshaft zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 61, 28 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Februar 2000 - 2 BvR 66/00 -, JURIS).
Ob die Verzögerungen die Schwelle der Verhältnismäßigkeit überschreiten, richtet sich nach den Umständen des Falles, insbesondere dem Zeitaufwand für die Aufklärung der Auslieferungsvoraussetzungen (vgl. BVerfGE 61, 28 ).
- BVerfG, 12.08.2002 - 2 BvR 932/02
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verbindung von Strafverfahren
- BVerfG, 16.02.2001 - 2 BvR 200/01
Anforderungen an den Auslieferungshaftbefehl
Diese Fragen sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt oder lassen sich ohne weiteres anhand der bisherigen Rechtsprechung lösen (vgl. BVerfGE 75, 1 ; Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Dezember 2000 - 2 BvR 1290/99 -, JURIS; BVerfGE 61, 28 ).a) Die Anordnung der Auslieferungshaft stellt ebenso wie die von Untersuchungshaft einen staatlichen Eingriff in das Grundrecht auf persönliche Freiheit dar, der gem. Art. 2 Abs. 2 Satz 2, 104 Abs. 1 Satz 1 GG nur auf Grund eines Gesetzes erfolgen darf und nur dann, wenn überwiegende Belange des Gemeinwohls dies zwingend gebieten (vgl. BVerfGE 53, 152 ; 61, 28 ).
- BVerfG, 15.12.2000 - 2 BvR 347/00
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Abschiebungshaft
Dieses Verfassungsgebot zwingt weiter dazu, das öffentliche Interesse an der Sicherung der Abschiebung und den Freiheitsanspruch des Betroffenen als wechselseitige Korrektive zu sehen und gegeneinander abzuwägen; dabei ist immer auch zu bedenken, dass sich das Gewicht des Freiheitsanspruchs gegenüber dem öffentlichen Interesse an einer wirksamen Durchsetzung ausländerrechtlicher Vorschriften mit zunehmender Dauer der Haft regelmäßig vergrößern wird (…vgl. Kammerbeschluss vom 28. November 1995 - 2 BvR 91/95 -, a.a.O.; BVerfGE 53, 152 zur Untersuchungshaft; 61, 28 zur Auslieferungshaft). - BVerfG, 03.02.2000 - 2 BvR 66/00
BVerfGG § 93 c, § 93 a Abs. 2 Buchstabe b, § 93 b, § 94, …
Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 61, 28); hiernach ist die Verfassungsbeschwerde im Sinne einer Entscheidungskompetenz der Kammer offensichtlich begründet (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG).a) Die Anordnung der Auslieferungshaft stellt ebenso wie die von Untersuchungshaft einen staatlichen Eingriff in das Grundrecht auf persönliche Freiheit dar, der nur aufgrund eines Gesetzes erfolgen darf und nur dann, wenn überwiegende Belange des Gemeinwohls dies zwingend gebieten (vgl. BVerfGE 53, 152 ; 61, 28 ).
Dies bedeutet, dass ab einer gewissen, für die verfahrensmäßige und technische Abwicklung der notwendigen Entscheidungen unabdingbaren Mindestdauer des Verfahrens besondere, das Auslieferungsverfahren selbst betreffende Gründe vorliegen müssen, um die weitere Aufrechterhaltung des Haftbefehls, jedenfalls aber die weitere Vollstreckung der Auslieferungshaft zu rechtfertigen (BVerfGE 61, 28 ; vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juli 1999 - 2 BvR 898/99 - in Juris veröffentlicht).
- BVerfG, 02.02.2006 - 2 BvR 155/06 Sie darf nur aufgrund eines Gesetzes und nur dann angeordnet werden, wenn überwiegende Belange des Gemeinwohls dies zwingend gebieten (vgl. BVerfGE 61, 28 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Februar 2000 - 2 BvR 66/00 -, JURIS).
Ob die Verzögerungen die Schwelle der Verhältnismäßigkeit überschreiten, richtet sich nach den Umständen des Falles, insbesondere dem Zeitaufwand für die Aufklärung der Auslieferungsvoraussetzungen (vgl. BVerfGE 61, 28 ).
- BVerfG, 29.02.2000 - 2 BvR 347/00
Dauer der Abschiebehaft
Dieses Verfassungsgebot zwingt weiter dazu, das öffentliche Interesse an der Sicherung der Abschiebung und den Freiheitsanspruch des Betroffenen als wechselseitige Korrektive zu sehen und gegeneinander abzuwägen; dabei ist immer auch zu bedenken, dass sich das Gewicht des Freiheitsanspruchs gegenüber dem öffentlichen Interesse an einer wirksamen Durchsetzung ausländerrechtlicher Vorschriften mit zunehmender Dauer der Haft regelmäßig vergrößern wird (…vgl. Beschluss vom 28. November 1995 - 2 BvR 91/95 -, a.a.O.; BVerfGE 53, 152 zur Untersuchungshaft; 61, 28 zur Auslieferungshaft). - BVerfG, 29.05.1996 - 2 BvR 66/96
Gerichtliche Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung eines …
Angesichts des Gewichts des Tatvorwurfs, der Komplexität und des Umfangs der vom Beschwerdeführer vorgetragenen Einwendungen, die sich besonders in dem Beschluß des Kammergerichts vom 13. Oktober 1995 widerspiegeln, ist der von Verfassungs wegen gebotene Grundsatz größtmöglicher Verfahrensbeschleunigung (vgl. hierzu BVerfGE 61, 28 [34 f.]) ebensowenig verletzt wie der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; das gilt auch bei Berücksichtigung der schweren Erkrankung des Beschwerdeführers. - BVerfG, 14.01.2000 - 2 BvR 66/00
BVerfGG § 32; GG Art. 2 Abs. 2 S. 2
Wegen des intensiven Eingriffs in die Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG), den die Auslieferungshaft darstellt, müssen ab einer gewissen, für die verfahrensmäßige und technische Abwicklung der notwendigen Entscheidungen unabdingbaren Mindestdauer des Verfahrens besondere, das Auslieferungsverfahren selbst betreffende Gründe vorliegen, um die weitere Aufrechterhaltung, jedenfalls aber die weitere Vollstreckung der Auslieferungshaft zu rechtfertigen (BVerfGE 61, 28 ). - BVerfG, 05.06.2001 - 2 BvR 507/01
Verfassungsrechtliche Prüfung einer Auslieferung an die Russische Föderation
- BVerfG, 28.11.1995 - 2 BvR 91/95
Verfassungsrechtliche Überprüfungen von gerichtlichen Entscheidungen zur …
- OLG Düsseldorf, 27.05.2005 - 3 Wx 127/05
Pflicht zur beschleunigten Bearbeitung in Haftsachen bei drohender Abschiebung im …
- OLG Köln, 08.11.2007 - 16 Wx 255/07
Verstoß gegen Beschleunigungsgebot bei Abschiebungshaft
- OLG Stuttgart, 11.07.2005 - 3 Ws 1/05
Strafvollstreckung: Anrechnung erlittener Auslieferungshaft
- BVerfG, 06.10.1994 - 2 BvR 856/81
Erstattung der notwendigen Auslagen nach Erledigung der Verfassungsbeschwerde
- BVerfG, 15.12.1996 - 2 BvR 2407/96
Rechtswegerschöpfung in Auslieferungssachen
- OLG Hamm, 21.10.1999 - 4 Ausl 506/98
Aufrechterhaltung des außer Vollzug gesetzten Auslieferungshaftbefehls
- OLG Hamm, 12.05.2005 - 4 AuslA 23/04
Auslieferungshaft; Auslieferungshaftbefehl; Aufhebung; Verhältnismäßigkeit, …
- OLG Hamm, 28.08.1997 - 4 Ausl 20/97
Aufhebung eines Auslieferungshaftbefehls, Unverhältnismäßigkeit der weiteren Haft
- BayObLG, 28.07.2003 - 4Z BR 47/03
Paßlosigkeit - Verhinderung der Abschiebung
- OLG Düsseldorf, 08.09.2010 - 3 Ausl 75/10
Unverhältnismäßigkeit der Auslieferungshaft bei geringer Tatbedeutung und …
- OLG Hamm, 21.10.1999 - 2 Ausl 89/99
- OLG Düsseldorf, 11.03.2005 - 3 Wx 42/05
Abschiebungshaft, Beschleunigungsgebot, Strafhaft, Untersuchungshaft, …
- LG Frankfurt/Oder, 29.07.2008 - 15 T 87/08
D (A), Abschiebungshaft, Verlängerung, Sicherungshaft, Entziehungsabsicht, …
Für Blogger: