Rechtsprechung
   BVerfG, 06.10.1994 - 2 BvR 856/81   

Volltextveröffentlichungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 34a Abs. 3
    Erstattung der notwendigen Auslagen nach Erledigung der Verfassungsbeschwerde

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 91, 146



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)  

  • BVerfG, 21.03.2012 - 1 BvR 2492/08  

    Verfassungsbeschwerde gegen das Bayerische Versammlungsgesetz unzulässig

    Es ist daher billig, den Beschwerdeführern insoweit die Erstattung ihrer Auslagen zuzusprechen (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ; 91, 146 ).
  • BVerfG, 04.11.2010 - 1 BvR 661/06  

    Zur Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde wegen Aufhebung

    Beseitigt die öffentliche Gewalt von sich aus den mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Hoheitsakt, so kann, falls keine anderweitigen Gründe ersichtlich sind, davon ausgegangen werden, dass sie das Begehren des Beschwerdeführers selbst für berechtigt erachtet hat (vgl. BVerfGE 85, 109 [114 f.]; 91, 146 [147]).
  • BVerfG, 24.04.2008 - 1 BvR 206/08  
    Über die Auslagenerstattung ist gemäß § 34a Abs. 3 BVerfGG nach Billigkeitsgesichtspunkten zu entscheiden (vgl. BVerfGE 85, 109 [114 ff.]; 91, 146 [147]).
  • BVerfG, 26.01.2011 - 1 BvR 1671/10  

    Vollständige Auferlegung der Auslagenerstattung im Falle des Abhelfens der

    In einem solchen Fall ist es billig, die öffentliche Hand ohne weitere Prüfung an ihrer Auffassung festzuhalten und dem Beschwerdeführer die Erstattung seiner Auslagen in gleicher Weise zu gewähren, wie wenn seiner Verfassungsbeschwerde stattgegeben worden wäre (vgl. BVerfGE 85, 109 [114 f.]; 87, 394 [397]; 91, 146 [147]).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht