Rechtsprechung
| BVerfG, 06.12.2004 - 1 BvR 1977/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 20 Abs. 3
Pflichten des Gerichts bei außergewöhnlich langer Verfahrensdauer - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- advogarant.de (Kurzinformation)
Eine überlange Verfahrensdauer verletzt die Beteiligten in ihren Justizgrundrechten
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Kurznachricht zu "Mißlungene Beschleunigung" von Redaktion ZAP, original erschienen in: ZAP 2005, 436 - 437.
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main - 22 O 385/89
- BVerfG, 06.12.2004 - 1 BvR 1977/04
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2005, 739
Wird zitiert von ... (11)
- BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06
Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist
Zwar laufen überlange Verfahrensdauern dem rechtsstaatlichen Beschleunigungsgrundsatz (Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 20 Abs. 3 GG) sowie der Garantie des Art. 19 Abs. 4 GG zuwider (vgl. BVerfG 6. Dezember 2004 - 1 BvR 1977/04 - NJW 2005, 739; 27. Juli 2004 - 1 BvR 1196/04 -NJW 2004, 3320). - BVerfG, 20.09.2007 - 1 BvR 775/07
Verfassungsrechtliche Anorderungen an die Dauer und Förderung eines umfangreichen …
Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden (vgl. BVerfGE 88, 118 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2000 - 1 BvR 352/00 -, NJW 2001, S. 214; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Dezember 2004 - 1 BvR 1977/04 -, NJW 2005, S. 739).Mit zunehmender Dauer des Verfahrens verdichtet sich aber die mit dem Justizgewährleistungsanspruch verbundene Pflicht des Gerichts, sich nachhaltig um eine Beschleunigung des Verfahrens und dessen Beendigung zu bemühen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Dezember 2004 - 1 BvR 1977/04 -, NJW 2005, S. 739;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2000 - 1 BvR 352/00 -, NJW 2001, S. 214 ).
Es ist vielmehr verpflichtet, sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Verfahrensbeschleunigung zu nutzen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Dezember 2004 - 1 BvR 1977/04 -, NJW 2005, S. 739;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2000 - 1 BvR 352/00 -, NJW 2001, S. 214 ).
- BGH, 04.11.2010 - III ZR 32/10
Verfahrensrecht - Überlange Verfahren führen nicht automatisch zur Amtshaftung
Hierbei verdichtet sich mit zunehmender Verfahrensdauer die Verpflichtung des Gerichts, sich nachhaltig um eine Förderung und Beendigung des Verfahrens zu bemühen (vgl. nur BVerfG NJW 2001, 214, 215; NJW 2004, 3320; NJW 2005, 739; NJW 2008, 503, 504).Bei der insoweit anzustellenden Bewertung darf der Zeitfaktor - zumal sich bei zunehmender Verfahrensdauer die Pflicht des Gerichts, sich nachhaltig um eine Förderung und Beendigung des Verfahrens zu bemühen, verdichtet (vgl. nur BVerfG NJW 2001, 214, 215; NJW 2004, 3320; NJW 2005, 739; NJW 2008, 503, 504) - selbstverständlich nicht ausgeblendet werden; er ist aber nicht der allein entscheidende Maßstab.
- EGMR, 08.06.2006 - 75529/01
Menschenrechtsgericht verurteilt Berlin wegen verschleppten Prozesses - Mann …
Das BVerfG selbst, und das ist in diesem Zusammenhang erwähnenswert, anerkennt, dass seine Befugnisse darauf beschränkt sind, die Verfassungswidrigkeit einer Verfahrensdauer festzustellen (BVerfG, NJW 2005, 739). - OLG Düsseldorf, 05.03.2009 - 23 W 99/08
Verfahrensrecht - Verfahrensbeschleunigung durch Untätigkeitsbeschwerde
Der Senat geht aber davon aus, dass ein derartiger Rechtsbehelf zur Vermeidung eines Verstoßes gegen Art. 13 EMRK (…vgl. hierzu im Einzelnen EGMR, Urt. v. 08.06.2006, 75529/01, Sürmeli/Deutschland NJW 2006, 2389) und gegen Art. 2 Abs. 1 i.V. mit Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.9.2007, 1 BvR 775/07, NJW 2008, 503f; BVerfG, Beschl. v. 6.12.2004, 1 BvR 1977/04, NJW 2005, 739) Rechtssuchenden bei überlanger Verfahrensdauer zur Verfügung gestellt werden muss.Gegebenenfalls ist der Berichterstatter gehalten, um gerichtsinterne Entlastungsmaßnahmen bemüht zu sein (BVerfGE Beschl. v. 6.12.2004,1 BvR 1977/04, NJW 2005, 739).
- OLG Karlsruhe, 03.05.2007 - 2 WF 32/07
Untätigkeitsbeschwerde: Zulässigkeit wegen faktischer Rechtsverweigerung durch …
Trotzdem geht der Senat bis zu diesem Zeitpunkt davon aus, dass ein derartiger Rechtsbehelf zur Vermeidung eines Verstoßes gegen Art. 13 EMRK (…vgl. hierzu im Einzelnen EGMR Urt. v. 08.06.2006 - 75529/01 - Sürmeli/Deutschland NJW 2006 2389, der insoweit eine Rechtsverletzung bejaht und allein im Hinblick auf die beabsichtigte gesetzliche Regelung einen Hinweis für den staatlichen Bereich zur Befolgung des Urteils unterlässt, vgl. EGMR a.a.O., 2394) und gegen Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. insoweit BVerfG, B. v. 06.12.2004 - 1 BvR 1977/04) Rechtssuchenden bei überlanger Verfahrensdauer zur Verfügung gestellt werden muss.Es hat bei einer außergewöhnlich langen Verfahrensdauer sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Verfahrensbeschleunigung zu nutzen (BVerfG, B. v. 06.12.2004 - 1 BvR 1977/04).
- BSG, 13.11.2008 - B 13 R 303/07 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; …
Überdies verdichte sich mit zunehmender Dauer des Verfahrens die mit dem Justizgewährleistungsanspruch verbundene Pflicht des Gerichts, sich nachhaltig um eine Beschleunigung des Verfahrens und dessen Beendigung zu bemühen (Hinweis auf BVerfG vom 6.12.2004, NJW 2005, 739).Etwas anderes folgt auch nicht daraus, dass bei zunehmender Verfahrensdauer sich die mit dem Justizgewährleistungsanspruch verbundene Pflicht des Gerichts verdichtet, sich nachhaltig um eine Beschleunigung des Verfahrens und dessen Beendigung zu bemühen (so, wie vom LSG zitiert, BVerfG vom 6.12.2004, NJW 2005, 739).
- LAG Sachsen, 14.03.2008 - 4 Ta 347/07
Untätigkeitsbeschwerde bei ausstehender Rechtswegentscheidung
So geht das OLG Karlsruhe, Senat für Familiensachen, in seiner Entscheidung vom 03.05.2007 - 2 WF 32/07 - davon aus, dass ein derartiger Rechtsbehelf zur Vermeidung eines Verstoßes gegen Art. 13 EMRK (…vgl. hierzu im Einzelnen EGMR Urt. v. 08.06.2006 - 75529/01 - Sürmeli/Deutschland NJW 2006 2389, der insoweit eine Rechtsverletzung bejaht und allein im Hinblick auf die beabsichtigte gesetzliche Regelung einen Hinweis für den staatlichen Bereich zur Befolgung des Urteils unterlässt, vgl. EGMR a. a. O., 2394) und gegen Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. insoweit BVerfG, B. v. 06.12.2004 - 1 BvR 1977/04) Rechtssuchenden bei überlanger Verfahrensdauer zur Verfügung gestellt werden muss.Es hat bei einer außergewöhnlich langen Verfahrensdauer sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Verfahrensbeschleunigung zu nutzen (BVerfG, B. v. 06.12.2004 - 1 BvR 1977/04).
- OLG Schleswig, 02.02.2012 - 11 U 144/10
Amtshaftung - Begründet überlanges Gerichtsverfahren Amtshaftungsansprüche?
Hierbei verdichtet sich mit zunehmender Verfahrensdauer die Verpflichtung des Gerichts, sich nachhaltig um eine Förderung und Beendigung des Verfahrens zu bemühen (vgl. nur BVerfG NJW 2001, 214, 215; NJW 2004, 3320; NJW 2005, 739; NJW 2008, 503, 504).Bei der insoweit anzustellenden Bewertung darf der Zeitfaktor - zumal sich bei zunehmender Verfahrensdauer die Pflicht des Gerichts, sich nachhaltig um eine Förderung und Beendigung des Verfahrens zu bemühen, verdichtet (vgl. nur BVerfG NJW 2001, 214, 215; NJW 2004, 3320; NJW 2005, 739; NJW 2008, 503, 504) - selbstverständlich nicht ausgeblendet werden; er ist aber nicht der allein entscheidende Maßstab.
- OLG Naumburg, 01.03.2010 - 10 W 15/10
Voraussetzungen einer Untätigkeitsbeschwerde
Auch wenn eine spezielle Regelung für eine Untätigkeitsbeschwerde gegenüber Gerichten noch nicht in Gesetzesform vorliegt, geht der Senat jedoch gleichwohl davon aus, dass ein derartiger außergesetzlicher Rechtsbehelf aus dem Rechtsstaatsprinzip nach Art. 2 Abs. 1 in Verb. mit Art. 20 Abs. 3 GG folgt und den Rechtsschutzsuchenden im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes nach Art. 2 Abs. 1 in Verb. mit Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. September 2007, 1 BvR 775/07, NJW 2008, 503 f.; BVerfG, Beschluss vom 06. Dezember 2004, 1 BvR 1977/04, NJW 2005, 739 ) sowie zur Vermeidung eines Verstoßes gegen Art. 13 EMRK (vgl. hierzu EGMR , Urteil vom 08. Juni 2006, Geschäftszeichen 75529/01, NJW 2006, 2389 - Stürmeli -) bei überlanger Verfahrensdauer zur Verfügung gestellt werden muss. - BSG, 06.10.2010 - B 12 KR 58/09 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; …
