Rechtsprechung
| BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 1564/92 |
Personalienangabe
§ 111 OWiG, Verstoß gegen Art. 2 Abs. 1 GG (Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Recht auf informationelle Selbstbestimmung), wenn die Rechtmäßigkeit der Personenüberprüfung von den Gerichten nicht in vollem Umfang nachgeprüft wird;
Art. 8 GG, Abgrenzung zwischen kritischer Teilnahme an einer Versammlung und einer Gegendemonstration
Volltextveröffentlichungen (2)
- DFR
Personalienangabe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ahndung der Verweigerung von Angaben zu den Personalien im Rahmen einer Versamnmlung
Verfahrensgang
- AG Rosenheim, 26.03.1992 - 2 OWi 110 Js 27221/91
- BayObLG, 25.09.1992 - OWi 82/92
- BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 1564/92
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 92, 191
- NJW 1995, 3110
- NJ 1995, 391
- StV 1996, 143
- DVBl 1995, 791
- NVwZ 1996, 157 (Ls.)
Wird zitiert von ... (34)
- BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05
Automatisierte Kennzeichenerfassung
Dadurch kann sich eine konventionelle Identitätsfeststellung (vgl. BVerfGE 92, 191 ) erübrigen. - BVerfG, 29.07.2004 - 1 BvR 737/00
Zur unentgeltlichen Rechtsberatung durch einen berufserfahrenen Juristen
Das ist auch dann der Fall, wenn die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts die grundrechtliche Freiheit unverhältnismäßig einschränkt (vgl. BVerfGE 92, 191, 196).Das ist auch dann der Fall, wenn die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts die grundrechtliche Freiheit unverhältnismäßig einschränkt (vgl. BVerfGE 92, 191 ).
- BVerfG, 30.04.2007 - 1 BvR 1090/06
Versammlungsfreiheit (Eingriff durch strafgerichtliche Verurteilung; Schwelle zur …
Der Betroffene hat die Amtshandlung dann grundsätzlich hinzunehmen und kann allenfalls nachträglich eine Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme erreichen (vgl. BVerfGE 92, 191 ).Eine vergleichbare Argumentation liegt der Annahme eines Verstoßes gegen Art. 2 Abs. 1 GG zugrunde, wenn die Verweigerung der Angabe der Personalien nach § 111 OWiG geahndet wird, ohne dass zuvor die Rechtmäßigkeit der Aufforderung in vollem Umfang überprüft worden ist (vgl. BVerfGE 92, 191 ).
Denn das ausnahmslose Erfordernis einer verwaltungsrechtlichen Rechtmäßigkeit der jeweiligen Ausgangsmaßnahmen ist in der Rechtsprechung des BVerfG auf Erwägungen der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne gestützt (vgl. BVerfGE 87, 399 ; 92, 191 ), deren Übertragbarkeit anhand der jeweils zu beurteilenden Sanktionsnorm zu prüfen und im Falle des § 113 StGB zu verneinen ist.
Verfassungsrechtlich ist es jedenfalls nicht zu beanstanden, wenn solche Rechtsfehler der handelnden Hoheitsträger bei der Festsetzung einer Sanktion nach § 113 StGB außer Acht bleiben, die den Besonderheiten der Situation der konkreten Diensthandlungen, etwa einer erheblichen Unübersichtlichkeit oder einer spannungsreichen Lage, geschuldet sind (vgl. dazu auch BVerfGE 92, 191 ) und in der Folge in einer fehlerhaften Beurteilung der Tatsachenlage und darauf aufbauend in einer Fehleinschätzung etwa der Verhältnismäßigkeit der getroffenen Maßnahme bestehen.
- BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09
Akustische Wohnraumüberwachung (präventiv-polizeiliche; Kernbereich privater …
aa) Die Beschränkung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist zum Schutz überwiegender Allgemeininteressen zulässig durch ein Gesetz oder auf Grundlage eines Gesetzes, das Voraussetzungen und Umfang der Beschränkung hinreichend klar umschreibt und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 67, 100 ; 78, 77 ; 84, 239 ; 92, 191 ; 115, 320 ).Sie kann auch durch den Regelungszusammenhang gewährleistet sein, in dem die Vorschrift steht (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 92, 191 ; 113, 29 ; 115, 166 ; 120, 351 ; 124, 43 ).
- BVerwG, 22.10.2003 - 6 C 23.02
Telekommunikation; feststellender Verwaltungsakt; Bestimmtheitsgebot; Erhebung …
Für eine Beschränkung des Grundrechts bedarf es einer verfassungsmäßigen gesetzlichen Grundlage, aus der sich die Voraussetzungen und der Umfang der Beschränkung klar und für den Bürger erkennbar ergeben und die damit dem rechtstaatlichen Gebot der Normenklarheit entspricht (vgl. BVerfG…, Urteil vom 15. Dezember 1983, a.a.O., 44; Beschluss vom 7. März 1995 - 1 BvR 1564/92 - BVerfGE 92, 191 ). - VerfGH Bayern, 28.03.2003 - 7-VII-00
Polizeiaufgabengesetz - Schleierfahndung
All das beugt unverhältnismäßigen Beschränkungen der Grundrechte vor (vgl. BVerfGE 92, 191/199), besagt aber noch nicht, dass jenseits einer solchen Gefahr oder eines derartigen Verdachts die Verhältnismäßigkeit generell nicht mehr gewahrt ist (…vgl. Albers, Die Determination polizeilicher Tätigkeit in den Bereichen der Straftatenverhütung und der Verfolgungsvorsorge, 2001, S. 255).Die Androhung des Bußgelds soll die Bereitschaft des Aufgeforderten erhöhen, wahrheitsgemäß und lückenlos Auskunft zu erteilen, damit ihm aufwendigere und umständlichere Maßnahmen erspart bleiben (vgl. BVerfGE 92, 191/198;… Göhler, Ordnungswidrigkeitengesetz, 13. Aufl. 2002, RdNr. 2 zu § 111).
- BVerwG, 22.08.2007 - 6 C 22.06
Versammlungseigenschaft; Informationsstand; Einbeziehung Außenstehender.
- BSG, 05.06.2007 - B 4 RS 1/07 R
Vorlagebeschluss an das BVerfG - Verfassungsmäßigkeit unterschiedlicher …
Der Bürger als Normadressat muss also ohne Zuhilfenahme spezieller Kenntnisse die in Bezug genommenen Regelungen und deren Inhalte mit hinreichender Sicherheit feststellen können (hierzu BVerfGE 26, 338, 367 f; 47, 285, 311; 92, 191, 197). - BSG, 05.06.2007 - B 4 RS 21/07 R
Vorlagebeschluss an das BVerfG - Verfassungsmäßigkeit unterschiedlicher …
Der Bürger als Normadressat muss also ohne Zuhilfenahme spezieller Kenntnisse die in Bezug genommenen Regelungen und deren Inhalte mit hinreichender Sicherheit feststellen können (hierzu BVerfGE 26, 338, 367 f; 47, 285, 311; 92, 191, 197). - BSG, 05.06.2007 - B 4 RS 22/07 R
Vorlagebeschluss an das BVerfG - Verfassungsmäßigkeit unterschiedlicher …
Der Bürger als Normadressat muss also ohne Zuhilfenahme spezieller Kenntnisse die in Bezug genommenen Regelungen und deren Inhalte mit hinreichender Sicherheit feststellen können (hierzu BVerfGE 26, 338, 367 f; 47, 285, 311; 92, 191, 197). - BayObLG, 07.09.1995 - 3 ObOWi 60/95
OWiG § 80 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1
- BVerwG, 26.03.2003 - 6 C 26.02
Namen, Vornamen, Änderung, Namensänderung, Vornamensänderung, religiöse Gründe.
- BSG, 05.06.2007 - B 4 RS 5/07 R
Vorlagebeschluss an das BVerfG - Verfassungsmäßigkeit unterschiedlicher …
- BVerwG, 28.03.2006 - 6 C 13.05
Streitigkeit nach dem Postgesetz; Urteil des Verwaltungsgerichts; Ausschluss der …
- VerfG Brandenburg, 21.04.2005 - VfGBbg 56/04
Verfassungsbeschwerde: Verwerfung eines Klageerzwingungsantrags des …
- VerfGH Berlin, 22.03.2001 - VerfGH 57/98
Versagung der Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung für Verwaltungsrecht …
- BVerfG, 01.09.2008 - 2 BvR 1872/07
Verfassungsmäßigkeit der Anzeigepflicht von Nebentätigkeiten
- BVerfG, 20.10.2004 - 1 BvR 130/03
Verhältnismäßigkeit der Verurteilung eines pensionierten Richters wegen …
- VerfGH Berlin, 17.12.1997 - VerfGH 2/96
Ordentliche Kündigung eines Angestellten im öffentlichen Dienst nach KSchG § …
- KG, 31.08.2000 - 1 Ss 161/00
Rechtmäßigkeit der Diensthandlung
- VGH Baden-Württemberg, 29.05.1995 - 1 S 442/95
Polizeiverfügung gegen Hausbesitzer als Zweckveranlasser wegen Vermietung von …
- OLG Hamm, 01.09.2006 - 2 Ss OWi 578/06
Auskunftspflicht des Betroffenen - Zum Umfang der Auskunftspflicht (§ 111 …
- OVG Niedersachsen, 04.03.2010 - 11 PA 191/09
Zur Verfassungsmäßigkeit der Identitätsfeststellung nach dem SOG ND
- BVerwG, 08.09.1999 - 6 C 16.98
Kriegsdienstverweigerungsrecht
- OLG Düsseldorf, 29.03.2004 - 5 U 46/04
- OLG Dresden, 01.08.2001 - 3 Ss 25/01
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
- BVerfG, 20.11.2007 - 1 BvR 1254/07
- BVerwG, 26.02.2003 - 6 C 26.02
- OLG Celle, 05.11.1996 - 3 Ss 140/96
Hindern am Schlucken - § 113 Abs. 3 Satz 1 StGB, §§ 102, 105 …
- VGH Bayern, 21.10.2005 - 15 B 01.2490
* Richter im Bundesdienst, Anzeigepflicht für entgeltliche schriftstellerische, …
- OLG Hamm, 20.12.2007 - 3 Ss OWi 782/07
Personalien; Angabe; Verweigerung; Aufforderung; Rechtmäßigkeit
- AGH Rheinland-Pfalz, 04.09.2003 - 2 AGH 18/02
- VG Lüneburg, 23.01.2004 - 3 A 120/02
Kostenbescheid für eine Ingewahrsamnahme anlässlich einer Versammlung; Gebühren; …
- VG Minden, 25.02.2004 - 11 K 4182/03
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