Rechtsprechung
   BVerfG, 07.03.2011 - 1 BvR 388/05   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    Art. 8 Abs. 1 GG; Art. 103 Abs. 2 GG; § 240 StGB; § 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB
    Versammlungsfreiheit; Analogieverbot; Nötigung (Gewalt; Zweite-Reihe-Rechtsprechung; Verwerflichkeit; Abwägung mit dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit; Abwägungselemente); Sitzblockade auf einer öffentlichen Straße.

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verurteilung wegen Nötigung aufgrund der Teilnahme an einer Sitzblockade auf einer öffentlichen Straße; Protest gegen die sich abzeichnende militärische Intervention der USA im Irak; Schutz einer gezielten Provokation zur Schaffung von Stimmungslagen oder zur Erregung von Aufmerksamkeit durch die Rechtsordnung; Vereinbarkeit der sog. Zweite-Reihe-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Gewaltbegriff mit Art. 103 Abs. 2 GG; Bewusste Benutzung eines Fahrzeugs als Werkzeug zur Errichtung eines physischen Hindernisses für die nachfolgenden Fahrzeugführer

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen strafgerichtliche Verurteilung wegen Nötigung durch Sitzblockade auf einer befahrenen Straße

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nötigung durch Sitzblockade

  • lto.de (Kurzinformation)

    Sitzblockade gegen Irakkrieg keine Nötigung

mehr
  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    § 240 StGB
    Zur Verfassungsmäßigkeit der Zweiten-Reihe-Rechtsprechung des BGH

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zweite-Reihe-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist verfassungsgemäß

Besprechungen u.ä. (4)

  • zjs-online.com (Entscheidungsbesprechung)

    Nötigung: Errichten eines physischen Hindernisses in mittelbarer Täterschaft durch eine Straßenblockade (Prof. Dr. Arndt Sinn; ZIS 2011, 283)

  • beck-blog (Entscheidungsbesprechung)

    Gewaltsame Nötigung durch Sitzblockade - klares Jein des BVerfG?

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsanmerkung)

    Sitzblockaden: Strafrecht bleibt Strafrecht

  • Telepolis (Pressekommentar, 31.03.2011)

    Stärkung des Demonstrationsrechts

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Main, 18.11.2004 - 6140 Js 212167/04
  • BVerfG, 07.03.2011 - 1 BvR 388/05

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2011, 3020
  • DÖV 2011, 530



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Wird zitiert von ... (8)  

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2012 - 5 A 1701/11  

    Öffentliches Training für Blockade eines "Naziaufmarsches" in Stolberg war

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. Oktober 2001 - 1 BvR 1190/90 u. a. -, BVerfGE 104, 92, 110 ff., und vom 7. März 2011 - 1 BvR 388/05 -, NJW 2011, 3020 = juris, Rn. 38 f.
  • BSG, 07.04.2011 - B 9 VG 2/10 R  

    Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff - Nachstellung - Stalking - Straftat

    Diese - an sich nicht gravierende - Gewaltanwendung dürfte unter normalen Umständen zwischenmenschlicher Auseinandersetzungen in aller Regel nicht verwerflich iS des § 240 Abs. 2 StGB sein (vgl zur umstrittenen Anwendung und Auslegung der Verwerflichkeitsklausel jüngst BVerfG Kammerbeschluss vom 7.3. 2011 - 1 BvR 388/05 - juris RdNr 38 ff).
  • StGH Hessen, 16.11.2011 - P.St. 2323  

    Art 147 Abs 2 Verf HE, Art 131 Abs 2 Verf HE, Art 131 Abs 1 Verf HE, Art 92 Abs 1

    - BVerfGE 92, 1 [12]; BVerfGK, Beschluss vom 07.03.2011 - 1 BvR 388/05 -, NJW 2011, 3020 [3021] -.
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  • OLG Stuttgart, 30.05.2011 - 1 Ss 851/10  

    Bankrott: Strafbarkeit eines GmbH-Geschäftsführers wegen unterlassener

    Eine entgegenstehende, an den oben genannten Erwägungen und auch an Sinn und Zweck der Norm orientierte Auslegung verbietet der Wortsinn des Gesetzes, der bei einer Strafbestimmung unübersteigbar ist (Art. 103 Abs. 2 GG; vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.03.2011, 1 BvR 388/05 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 28.07.2011 - 11 LA 101/11  

    Versammlungsrecht

    Denn die gezielte "selbsthilfeähnliche" Verhinderung einer nicht verbotenen Versammlung wird vom Schutzbereich der Versammlungsfreiheit (der "Gegendemonstranten") gerade nicht mehr umfasst, wie der Senat wiederholt (vgl. zuletzt etwa mit Beschl. v. 7.6.2011 - 11 LA 48/10 - unter Bezugnahme auf das Senatsurt. v. 29.5.2008 - 11 LC 138/06 -, juris, Rn. 53, m. w. N.) in Übereinstimmung mit der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11.6.1991 - 1 BvR 772/90 -, BVerfGE 84, 203 ff:, v. 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90, u. a. -, juris, Rn. 44, und v. 7.3.2011 - 1 BvR 388/05 -, juris, Rn. 35) entschieden hat.
  • OLG Karlsruhe, 17.08.2012 - 2 (7) Ss 107/12  

    Verkehrsblitzer, Anlage, öffentliche Sicherheit

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NStZ 1995, 541 - sog. Zweite-Reihe-Rechtsprechung), die vom Bundesverfassungsgericht (NJW 2011, 3020) gebilligt wurde, kann eine strafbare Nötigung durch Gewalt dann vorliegen, wenn der Einfluss auf die Opfer bei nur geringem körperlichen Aufwand dergestalt physischer Art ist, dass die beabsichtigte Handlung durch tatsächlich nicht überwindbare Hindernisse unterbunden wird.
  • VG Berlin, 11.05.2011 - 1 L 148.11  

    Aktionstag der Initiative "STOPPT K21" ist eine Versammlung

    Eine Versammlung wird dadurch charakterisiert, dass eine Personenmehrheit durch einen gemeinsamen, auf die öffentliche Meinungsbildung gerichteten Zweck inhaltlich verbunden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2007 - 6 C 23.06 -, juris Rn. 15), wobei der Versammlungsbegriff auf Veranstaltungen zu begrenzen ist, die durch eine gemeinschaftliche, auf Kommunikation angelegte Entfaltung mehrerer Personen gekennzeichnet sind (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 12. Juli 2001 - 1 BvQ 28/01, 1 BvQ 30/01 -, juris Rn. 19, und vom 7. März 2011 - 1 BvR 388/05 -, juris Rn. 32).
  • FG Sachsen-Anhalt, 12.07.2011 - 2 KO 225/11  
    Der mögliche Wortsinn einer Vorschrift zieht einer richterlicher Auslegung Grenzen (z.B. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7. März 2011 1 BvR 388/05, Verwaltungsrundschau 2011, 250).
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