Rechtsprechung
| BVerfG, 07.10.2009 - 1 BvR 178/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch unterbliebenen gerichtlichen Hinweis bzw. durch Nichteinholen eines Sachverständigengutachtens
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 16.07.2008 - 3 O 4125/08
- OLG Nürnberg, 24.11.2008 - 3 U 1620/08
- OLG Nürnberg, 07.01.2009 - 3 U 1620/08
- BVerfG, 07.10.2009 - 1 BvR 178/09
Zeitschriftenfundstellen
- GRUR 2010, 88 (Ls.)
- GRUR-RR 2009, 441
Wird zitiert von ... (8)
- BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 7/09 R
Vertragsarzt - Gemeinschaftspraxis - keine Tätigkeit in freier Praxis bei Fehlen …
Eine Überraschungsentscheidung liegt nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG (vgl BVerfGE 84, 188, 190; BVerfGE 86, 133, 144 f; BVerfGE 98, 218, 263; zuletzt BVerfG [Kammer], Beschluss vom 7.10.2009 - 1 BvR 178/09 - juris RdNr 8) wie auch des BSG (…BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 4 S 23;… BSG SozR 4-2500 § 103 Nr. 6 RdNr 17) dann vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wende gibt, mit der auch ein gewissenhafter Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensverlauf selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht. - BGH, 02.02.2010 - KVZ 16/09
Kosmetikartikel
Eine solche Pflicht besteht nur dann, wenn das Gericht auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (st. Rspr. des BVerfG, s. etwa Beschl. v. 7.10.2009 - 1 BvR 178/09, GRUR-RR 2009, 441 Tz. 8; Beschl. v. 29.5.1991 - 1 BvR 1383/90, NJW 1991, 2823 f.).Ob das Gericht dem Vortrag der Beteiligten in materiellrechtlicher Hinsicht die richtige Bedeutung beimisst, ist dagegen keine Frage des rechtlichen Gehörs (BVerfG GRUR-RR 2009, 441 Tz. 5).
- BSG, 02.09.2009 - B 6 KA 44/08 R
Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung; Erteilung einer Sonderzulassung als …
Eine Überraschungsentscheidung liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - (vgl BVerfGE 84, 188, 190; BVerfGE 86, 133, 144 f; BVerfGE 98, 218, 263; BVerfG [Kammer], Beschluss vom 24.10.2007 - 1 BvR 1086/07 - FamRZ 2008, 244; zuletzt BVerfG [Kammer], Beschluss vom 7.10.2009 - 1 BvR 178/09 - juris RdNr 8) wie auch des BSG (…SozR 3-4100 § 103 Nr. 4 S 23; Beschluss vom 5.12.2001 - B 7 AL 166/01 B - juris; Beschluss vom 22.4. 2008 - B 5a/ 5 R 366/06 B - juris) dann vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wende gibt, mit der auch ein gewissenhafter Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensverlauf selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht.
- BVerfG, 15.11.2010 - 2 BvR 1183/09
Anspruch auf rechtliches Gehör (beharrlicher und wiederholter Verstoß; Anspruch …
(1) Zwar kann ein Gehörsverstoß grundsätzlich - auch in einem höherinstanzlichen Verfahren - geheilt werden, wenn das Gericht in der Lage ist, das nunmehr zur Kenntnis genommene Vorbringen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 5, 22 ; 62, 392 ; 73, 322 ; 107, 395 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Oktober 2009 - 1 BvR 178/09 -, GRUR-RR 2009, S. 441 ). - BVerfG, 24.05.2012 - 1 BvR 3221/10 Jedenfalls im Anhörungsrügeverfahren (vgl. BVerfGK 15, 116 [119]; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Oktober 2009 - 1 BvR 178/09 -, juris, Rn. 10) hat sich das Oberlandesgericht mit dem diesbezüglichen Vorlageverlangen ausführlich auseinandergesetzt.
- BVerwG, 27.09.2012 - 8 B 65.12 Selbst wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, muss ein Verfahrensbeteiligter grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einstellen (BVerfG…, Beschluss vom 19. Mai 1992 - a.a.O. ; Urteil vom 14. Juli 1998 - 1 BvR 1640/97 - BVerfGE 98, 218 ; Beschluss vom 7. Oktober 2009 - 1 BvR 178/09 - juris).
- VerfGH Bayern, 16.11.2011 - 29-VI-11
Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen zu …
Aus den im Beschluss vom 9. März 2011 enthaltenen Erwägungen ergibt sich, dass infolge der Rechtsauffassung des Landgerichts eine für die Beschwerdeführerin günstigere Entscheidung ausgeschlossen war und das Urteil daher auch nicht auf dem gerügten Gehörsverstoß beruhen kann (vgl. BVerfG vom 24.2.2009 Az. 1 BvR 189/09; BVerfG vom 7.10.2009 Az. 1 BvR 178/09). - OLG Düsseldorf, 13.10.2011 - 2 U 80/10
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Vorrichtung zum Trennen einer …
Die Auslegung der unter Schutz gestellten technischen Lehre ist jedoch nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung Rechtsfrage (BGH GRUR 2009, 653 - Straßenbaumaschine; BVerfG, GRUR-RR 2009, 441 - Nichtberücksichtigung eines Beweisangebotes;… Kühnen, a.a.O. Rdn. 57), so dass die Beklagte insoweit nur eine Rechtsansicht vorgetragen hat, was ihr durch § 531 ZPO nicht verwehrt ist.
