Rechtsprechung
| BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvR 873/80 |
RAF-Anschlag in Heidelberg II
Vorangegangene Bestrafung wegen RAF-Mitgliedschaft, § 129 StGB, Art. 103 Abs. 3 GG, ne bis in idem, prozessualer Tatbegriff, § 264 StPO, §§ 52, 53 StGB
Volltextveröffentlichungen (2)
- DFR
Kriminelle Vereinigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Tatbegriff i.S. von Art. 103 Abs. 3 GG
Verfahrensgang
- LG Heidelberg, 31.05.1979 - 4 Ks 1/77
- BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80
- BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvR 873/80
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 56, 22
- NJW 1981, 1433
- MDR 1981, 554
- NStZ 1981, 230 (Ls.)
- StV 1981, 323
- StV 1981, 326
- JR 1982, 108
Wird zitiert von ... (41)
- BVerfG, 28.08.2003 - 2 BvR 1012/01
Prozessualer Tatbegriff und Verfassungsrecht; Weitergabe von Telefonmitschnitten …
"Tat" in diesem Sinne ist der geschichtliche - und damit zeitlich und sachverhaltlich begrenzte - Vorgang, auf welchen Anklage und Eröffnungsbeschluss hinweisen und innerhalb dessen der Angeklagte als Täter oder Teilnehmer einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (BVerfGE 23, 191 ; 45, 434 ; 56, 22 ).Die §§ 52 ff. StGB behandeln die Frage, wie der Schuld- und Strafausspruch zu bilden ist, wenn ein Täter durch eine oder mehrere Handlungen denselben Tatbestand mehrmals oder mehrere Tatbestände erfüllt, um das Ziel bestmöglicher Verwirklichung materieller Gerechtigkeit zu erreichen (vgl. BVerfGE 56, 22 ).
Diese gründet sich auf das Gebot der Rechtssicherheit und Rechtsruhe; sie schützt den Verurteilten davor, wegen des in der Anklage bezeichneten und individualisierten Sachverhalts nochmals gerichtlich belangt zu werden (vgl. BVerfGE 56, 22 ;… Krauth, Festschrift für Kleinknecht, 1985, S. 215 ).
In diesem Umfang hat sich der Staat um der Rechtssicherheit willen eine freiwillige Begrenzung in seinem Recht auf Verfolgung strafbarer Handlungen auferlegt und damit insoweit auch auf die Durchsetzung des die Gleichmäßigkeit der Rechtsanwendung sichernden Legalitätsprinzips verzichtet (BVerfGE 56, 22 ).
Ihre unterschiedlichen Zielsetzungen verbieten es, die Begriffe des materiellen Rechts und des Prozessrechts zu vermengen, will man nicht den jeweils verfolgten Prinzipien Abbruch tun und in die Gefahr unauflösbarer Wertungswidersprüche geraten (BVerfGE 56, 22 ).
Da der Begriff der Tat im Sinne von Art. 103 Abs. 3 GG unabhängig vom Begriff der materiell-rechtlichen Tateinheit zu beurteilen ist, konnten beide Taten auch nicht durch ein Organisationsdelikt (§ 20 VereinsG oder §§ 129, 129a StGB) zu einer Tat im Sinne des Art. 103 Abs. 3 GG zusammengefasst werden (vgl. BVerfGE 56, 22 ).
Ob die Kognitionspflicht des Landgerichts auf Grund dieser Anklage auch den Mord an E. K. umfasst hätte, ist für den verfassungsrechtlich zu bestimmenden Begriff der Tat im Sinne des Art. 103 Abs. 3 GG unerheblich (vgl. BVerfGE 56, 22 ).
- OLG Hamm, 22.12.2008 - 2 Ws 354/08
Betrug; Beihilfe; Überlassen; Ebay-Acconut; Strafklageverbrauch
Auch das Bundesverfassungsgericht hat den Tatbegriff des Artikels 103 Abs. 3 GG in seinem verfassungsmäßigen Gehalt unabhängig vom Tatbegriff des materiellen Rechts bestimmt (zum Beispiel: BVerfG, Beschluss vom 08. Januar 1981 - 2 BvR 873/80 -, zitiert nach juris Rn. 12).Ziel der die materiell-rechtlichen Konkurrenzverhältnisse regelnden §§ 52, 53 StGB ist es, eine Strafe zu finden, die dem Maß der vom Täter verwirklichten Schuld entspricht (BVerfG, Beschluss vom 08. Januar 1981 - 2 BvR 873/80 -, zitiert nach juris Rn. 20; BGH, NStZ 1998, 251, 252), um das Ziel bestmöglicher Verwirklichung materieller Gerechtigkeit zu erreichen (…BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 28. August 2003 - 2 BvR 1012/01 -, zitiert nach juris Rn. 4).
Dadurch können Handlungszusammenfassungen von ausgedehnter tatsächlicher Reichweite entstehen, für die lediglich eine Strafe zu verhängen ist (BVerfG, Beschluss vom 08. Januar 1981 - 2 BvR 873/80 -, zitiert nach juris Rn. 20).
Durch sie wird der Verurteilte davor geschützt, wegen des in der Anklage bezeichneten und individualisierten Sachverhaltes nochmals gerichtlich belangt zu werden (BVerfG, Beschluss vom 08.01.1981 - 2 BvR 873/80 -, zitiert nach juris Rn. 21;… BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 28. August 2003 - 2 BvR 1012/01 -, zitiert nach juris Rn. 5; auch: BGH…, Urteil vom 11. Juni 1980, 3 StR 9/80 -, zitiert nach juris Rn. 10).
Die Verknüpfung zu einem einheitlichen Lebensvorgang und damit zu einer "Tat" im Sinne des Artikels 103 Abs. 3 GG ist deshalb streng anhand der unmittelbar aus den dem Vorgang zugrundeliegenden Handlungen oder Ereignissen selbst vorzunehmen (BVerfG, Beschluss vom 08. Januar 1981 - 2 BvR 873/80 -, zitiert nach juris Rn. 16).
Unabhängig davon kann aber bei der Prüfung der prozessualen Tatidentität, die dem verfassungsrechtlich verankerten Verbot der Doppelbestrafung dient, nicht die Kognitionspflicht als Begriff des einfachen Strafprozessrechts entscheidend sein, da sie allein dem anderen Zweck dient, in der Anklage nicht aufgeführte Tatteile ohne Nachtragsanklage (§ 266 StPO) in die Hauptverhandlung einzubeziehen (BVerfG, Beschluss vom 08. Januar 1980 - 2 BvR 873/80 -, zitiert nach juris Rn. 27).
- BVerfG, 10.05.1999 - 2 BvR 2259/97
Begriff derselben Tat iS von Art. 103 Abs. 3 GG - ne bis in idem
Sie hat keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung (§ 93a Abs. 2 Buchst. a BVerfGG), da die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen vom Bundesverfassungsgericht schon entschieden sind (vgl. BVerfGE 23, 191 ; 45, 434 ; 56, 22 ).a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bezieht sich der Grundsatz "ne bis in idem" im Sinne des Art. 103 Abs. 3 GG auf den geschichtlichen Vorgang, auf den Anklage und Eröffnungsbeschluß hinweisen und innerhalb dessen der Angeklagte als Täter oder Teilnehmer einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (vgl. BVerfGE 23, 191 ; 45, 434 ; 56, 22 ).
Ob verschiedene Urteile dieselbe Tat im Sinne des Art. 103 Abs. 3 GG betreffen, muß unabhängig von dem materiell-rechtlichen Konkurrenzverhältnis im Sinne der §§ 52, 53 StGB beurteilt werden (vgl. BVerfGE 45, 434 ; 56, 22 ).
Jedoch sind Ausnahmen verfassungsrechtlich möglich (vgl. BVerfGE 56, 22 ).
Zu entscheiden ist danach nur, ob der Besitz von 16, 78 g Heroin im Fahrzeug und das Vorrätighalten der gewaltsam zurückerlangten rund 6, 5 kg Heroin in der Wohnung des S. zum Verkauf nach natürlicher Auffassung denselben Lebenssachverhalt betreffen (vgl. BVerfGE 56, 22 ).
- BGH, 01.10.1997 - 2 StR 520/96
Strafklageverbrauch (prozessualer Tatbegriff; einheitliche Handlung im Sinne …
Die sachlich-rechtlichen Regelungen des § 52 StGB dienen als Voraussetzung für ein funktionierendes Strafrahmensystem ( BVerfGE 56, 22 ff.).Die sachlich-rechtlichen Regelungen des § 52 StGB dienen als Voraussetzung für ein funktionierendes Strafrahmensystem ( BVerfGE 56, 22 ff.; s.a. Werle NJW 1980, 2671, 2675).
Zudem hat das Bundesverfassungsgericht den Tatbegriff des Art. 103 Abs. 3 GG in seinem verfassungsrechtlichen Gehalt unabhängig vom Tatbegriff des materiellen Rechts bestimmt (vgl. BVerfGE 56, 22 (32 f.);… Schmidt-Aßmann in Maunz-Dürig, Kommentar zum GG Art. 103 Rdn. 284).
- BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03
Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug; …
Dieser erschöpft sich in Fragen der Strafenbildung (vgl. BVerfGE 56, 22, 30 f.; BGHSt 43, 252, 256) und ist daher nur für die Rechtsfolgenseite relevant. - BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 2125/04
Tatbegriff - Begehung von Verkehrsdelikten nach einer anderen Straftat (hier: …
Sie hat keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung (§ 93a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG), da die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen vom Bundesverfassungsgericht schon entschieden sind (vgl. BVerfGE 23, 191 ; 45, 434 ; 56, 22 ).a) "Tat" im Sinne des Art. 103 Abs. 3 GG ist der geschichtliche - und damit zeitlich und sachverhaltlich begrenzte - Vorgang, auf welchen Anklage und Eröffnungsbeschluss hinweisen und innerhalb dessen der Angeklagte als Täter oder Teilnehmer einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (BVerfGE 23, 191 ; 45, 434 ; 56, 22 ).
Ob verschiedene Urteile dieselbe Tat im Sinne des Art. 103 Abs. 3 GG betreffen, ist unabhängig von dem Begriff der Tateinheit (§ 52 StGB) zu beurteilen (vgl. BVerfGE 45, 434 ), weil die Rechtsfiguren der Tateinheit (§ 52 StGB) und der Tatidentität (Art. 103 Abs. 3 GG) verschiedene Zwecke verfolgen (BVerfGE 56, 22 ).
Ein durch den Rechtsbegriff der Tateinheit (§ 52 StGB) zusammengefasster Sachverhalt wird zwar in der Regel auch verfassungsrechtlich eine einheitliche prozessuale Tat darstellen; Ausnahmen sind aber möglich, insbesondere wenn das materielle Recht rechtliche Handlungseinheiten bildet, die mehrere ihrer Natur nach selbständige Sachverhalte in sich aufnehmen (vgl. BVerfGE 56, 22 ; 45, 434 ).
- BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1693/04
Strafrechtliche Verfolgbarkeit von Verstößen gegen die Schulpflicht aus …
Der Verfassungsbeschwerde kommt weder eine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu (§ 93a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG), da die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen vom Bundesverfassungsgericht schon entschieden sind (vgl. BVerfGE 23, 191 ; 45, 434 ; 56, 22 ), noch ist ihre Annahme zur Entscheidung zur Durchsetzung der Rechte der Beschwerdeführer angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG); sie hat keine Aussicht auf Erfolg. - BGH, 20.12.2002 - StB 15/02
BGH erklärt Wiederaufnahme eines Verfahrens wegen Völkermordes teilweise für …
Andererseits können aber sachlichrechtliche Tateinheit und prozessuale Tatidentität nicht ohne weiteres gleichgesetzt werden, weil sie verschiedene Funktionen erfüllen (vgl. BVerfGE 56, 22 f.): Regelungsgegenstand des § 52 StGB ist die Bestimmung des maßgeblichen Strafrahmens, während § 264 StPO den Gegenstand der Urteilsfindung umreißt (…vgl. BGHR VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Organisationsdelikt 1). - BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 111/06
Begriff der Tat - BtM-Missbrauch am Steuer und zeitgleicher Besitz von Amphetamin
a) "Tat" im Sinne des Art. 103 Abs. 3 GG ist danach der geschichtliche - und damit zeitlich und sachverhaltlich begrenzte - Vorgang, auf welchen Anklage und Eröffnungsbeschluss hinweisen und innerhalb dessen der Angeklagte als Täter oder Teilnehmer einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (vgl. BVerfGE 23, 191 ; 45, 434 ; 56, 22 ).aa) Ob verschiedene Urteile dieselbe Tat im Sinne des Art. 103 Abs. 3 GG betreffen, ist unabhängig von dem Begriff der Tateinheit (§ 52 StGB) zu beurteilen (vgl. BVerfGE 45, 434 ), weil die Rechtsfiguren der Tateinheit (§ 52 StGB) und der Tatidentität (Art. 103 Abs. 3 GG) verschiedene Zwecke verfolgen (vgl. BVerfGE 56, 22 ).
- BGH, 16.03.1989 - 4 StR 60/89
Strafklageverbrauch bei Dauerstraftat
Da die schwere räuberische Erpressung mit höherer Strafe bedroht ist als das Vergehen gegen das Waffengesetz, könnten für diese Ansicht bereits Erwägungen sprechen, die der Entscheidung BGHSt 29, 288 (dazu BVerfGE 56, 22) zugrundeliegen. - BVerfG, 04.12.2007 - 2 BvR 38/06
Verbot der Doppelbestrafung (ne bis in idem; Deutschland - Schweiz; fahrlässige …
- BGH, 30.03.2001 - 3 StR 342/00
Verurteilung eines Funktionärs der türkischen terroristischen Organisation DHKP-C …
- BGH, 18.10.1995 - 3 StR 324/94
Verfolgbarkeit von Mitarbeitern des MfS der DDR nach der Wiedervereinigung für …
- BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 1772/02
Allgemeine Handlungsfreiheit (Einfuhr von Cannabis zur Selbsttherapie; keine …
- BVerfG, 07.12.1983 - 2 BvR 282/80
Strafbefehl
- BGH, 09.11.1993 - 5 StR 539/93
Anforderungen an die Entscheidungsgründe eines Urteils bei Freispruch aus …
- BGH, 07.05.1997 - 1 ARs 8/97
StPO § 264
- BVerfG, 22.10.2003 - 2 BvR 1784/03
Prozessualer Tatbegriff
- BGH, 17.03.1992 - 1 StR 5/92
Prozessuale Tat bei Verrat von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen
- BGH, 23.12.2009 - 1 BJs 26/77
Strafrecht, Haftprüfung
- BVerfG, 30.09.2005 - 2 BvR 1656/03
Anwendung des Straftatbestandes der Störung öffentlicher Betriebe auf eine …
- BGH, 23.12.2009 - StB 51/09
Verena Becker der Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Buback und seinen …
- BGH, 23.08.1988 - 1 StR 136/88
Art. I und II des Gesetzes Nr. 43 der Alliierten Kontrollbehörde - Kontrollrat - …
- BGH, 14.08.1991 - StB 15/91
Nur ein Haftbefehl gegen einen Beschuldigten bei einer Tat im prozessualen Sinne
- OLG Celle, 14.06.2010 - 8 U 21/09
Zeugnisverweigerungsrecht: Reichweite; Tragung der außergerichtlichen Kosten des …
- BGH, 17.04.1984 - 1 StR 116/84
GG Art. 103 Abs. 3; StGB §§ 211, 212, 223b; StPO § …
- VerfGH Sachsen, 06.11.1998 - 16-IX-98
- OLG Frankfurt, 16.01.2001 - 2 Ss 400/00
Begriff der prozessualen Tat im Steuerstrafrecht
- BVerfG, 16.03.2001 - 2 BvR 65/01
GG Art. 103 Abs. 1
- BVerfG, 11.10.2001 - 2 BvR 1514/01
- OLG Stuttgart, 07.06.2001 - 5 Ws 4/01
Umfang der Rechtskraft einer Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen eine …
- OLG Hamm, 09.09.1985 - 1 Ws 83/85
StPO § 264
- BayObLG, 22.03.1991 - RReg. 1 St 240/90
Strafprozeßrecht: Strafklageverbrauch
- BGH, 15.05.1997 - 5 ARs 18/97
BtMG § 29a; StPO § 264
- VerfGH Sachsen, 06.11.1998 - 18-IX-98
- VerfGH Sachsen, 06.11.1998 - 17-IX-98
- BGH, 15.11.1989 - 3 StR 171/89
- OLG Braunschweig, 21.10.1996 - Ss 48/96
StPO § 260 Abs. 3, § 264, § 354 Abs. 1
- BVerwG, 09.08.1983 - 1 C 8.82
- BGH, 20.12.2002 - 2 StE 8/96 StB 15/02
- BGH, 20.12.2002 - 2 StE 8/96
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