Rechtsprechung
   BVerfG, 08.01.2009 - 1 BvR 755/08   

Volltextveröffentlichungen (5)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 6 Abs. 5
    Erbrechtliche Stellung nichtehelich geborener Kinder

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rkkm.de (Kurzinformation/Kurzanmerkung)

    Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte nichtehelicher Kinder auch im Erbrecht

  • lto.de (Kurzinformation)

    Vor dem 01. Juli 1949 nichtehelich geborenes Kind ist pflichtteilsberechtigt, auch wenn Eltern erst nach Abschaffung der Legitimationsmöglichkeit heiraten

Besprechungen u.ä.

  • rkkm.de (Kurzinformation/Kurzanmerkung)

    Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte nichtehelicher Kinder auch im Erbrecht

Sonstiges (2)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkungen zum Beschluss des BVerfG vom 08.01.2009, Az.: 1 BvR 755/08 (Legitimation und Erbrecht eines vor dem 01.07.1949 nichtehelichen Kindes)" von RA Notar Dr. Hubertus Rohlfing, original erschienen in: FamRB 2009, 211 - 212.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 8.1.2009, Az.: 1 BvR 755/08 (Verfassungswidriger Ausschluss von vor dem 1.7.1949 nichtehelich geborenen Kindern vom Erb- und Pflichtteilsrecht...)" von Notass. Sebastian Herrler, original erschienen in: ZEV 2009, 135 - 137.

Verfahrensgang

  • OLG Nürnberg, 08.01.2008 - 7 U 481/07
  • BVerfG, 08.01.2009 - 1 BvR 755/08

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2009, 1065
  • DNotZ 2009, 548
  • FamRZ 2009, 492



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Wird zitiert von ... (4)  

  • BGH, 26.10.2011 - IV ZR 150/10  

    Erbrecht - Ausschluss des nichtehelichen Kindes

    Durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Januar 2009 (NJW 2009, 1065) sei nunmehr - in Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung - klargestellt, dass jedwede Schlechterstellung nichtehelicher Kinder gegen Art. 6 Abs. 5 GG verstoße.

    Der dortige Sachverhalt betraf die Frage der Gleichbehandlung nichtehelicher, vor dem 1. Juli 1949 geborener Kinder untereinander und eine Sonderkonstellation, die sich infolge des Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts vom 16. Dezember 1997 (BGBl I S. 2942) ergeben hatte (vgl. BVerfG NJW 2009, 1065 Rn. 19); die Verfassungskonformität von Art. 12 § 10 Abs. 2 Satz 1 NEhelG a.F. stand weder zur Entscheidung noch wurde sie in Zweifel gezogen (so auch OLG Köln ZEV 2011, 129, 130).

  • OLG Köln, 11.10.2010 - 2 Wx 39/10  

    Geltung der Stichtagsregelung für das Erbrecht nichtehelicher Abkömmlinge

    Mit Schriftsatz seiner Verfahrensbevollmächtigten vom 23. Juli 2009, der am Folgetage bei dem Amtsgericht eingegangen ist, hat der Beteiligte zu 1) unter Hinweis auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Januar 2009 - 1 BvR 755/08 - und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 28. Mai 2009 - Nr. 3545/04 C. ./. Deutschland - beantragt, den Erbschein vom 31. Oktober 2008 einzuziehen und ihm, dem Beteiligten zu 1), einen Erbschein mit dem Inhalt des ursprünglichen Erbscheins vom 7. November 2007 zu erteilen.

    Aus der von dem Beteiligten zu 1) für seinen Standpunkt in Anspruch genommenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Januar 2009 (NJW 2009, 1065 f.) ergibt sich nichts anderes.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2009 - 12 A 685/09  

    Voraussetzungen für einen Staatsangehörigkeitserwerb nach § 5 Reich- und

    Eine gegenteilige rechtliche Bewertung ergibt sich auch nicht aus dem (Kammer-) Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Januar 2009 - 1 BvR 755/08 -, NJW 2009, 1065, auf den die Klägerin hinweist.
  • OLG Bremen, 07.03.2011 - 4 UF 76/10  

    Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelung zur Anfechtung der Vaterschaft

    Das Grundrecht aus Art. 6 Abs. 5 GG beinhaltet insoweit eine Konkretisierung des allgemeinen Gleichheitssatzes (BVerfG, FamRZ 2009, 492).
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