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   BVerfG, 08.03.2012 - 1 BvR 206/12   

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BVerfG, 08.03.2012 - 1 BvR 206/12 (https://dejure.org/2012,11998)
BVerfG, Entscheidung vom 08.03.2012 - 1 BvR 206/12 (https://dejure.org/2012,11998)
BVerfG, Entscheidung vom 08. März 2012 - 1 BvR 206/12 (https://dejure.org/2012,11998)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 2 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 1666 Abs 1 BGB, § 1666 Abs 3 Nr 6 BGB, § 1773 Abs 1 BGB
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Elternrechts bei mangelnder Verhältnismäßigkeit einer familiengerichtlichen Maßnahme - hier: Auswahl eines Vormunds nach Sorgerechtsentziehung - Bestellung eines Verwandten zum Vormund als milderes Mittel gegenüber der ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 2 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 1666 Abs 1 BGB, § 1666 Abs 3 Nr 6 BGB, § 1773 Abs 1 BGB
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Elternrechts bei mangelnder Verhältnismäßigkeit einer familiengerichtlichen Maßnahme - hier: Auswahl eines Vormunds nach Sorgerechtsentziehung - Bestellung eines Verwandten zum Vormund als milderes Mittel gegenüber der ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen den Entzug der elterlichen Sorge für das Kind unter dem Blickwinkel des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Elternrechts bei mangelnder Verhältnismäßigkeit einer familiengerichtlichen Maßnahme - hier: Auswahl eines Vormunds nach Sorgerechtsentziehung - Bestellung eines Verwandten zum Vormund als milderes Mittel gegenüber der ...

  • ra.de
  • kanzleibeier.eu

    Beim Eingriff in das Elternrecht ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit strikt zu beachten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 6 Abs. 2 S. 1; BGB § 1779 Abs. 2
    Verfassungsbeschwerde gegen den Entzug der elterlichen Sorge für das Kind unter dem Blickwinkel des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 938
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2012 - 1 BvR 206/12
    Die Eltern können grundsätzlich frei von staatlichen Eingriffen nach eigenen Vorstellungen darüber entscheiden, wie sie die Pflege und Erziehung ihrer Kinder gestalten und damit ihrer Elternverantwortung gerecht werden wollen (BVerfGE 60, 79 ).

    In der Beziehung zum Kind muss aber das Kindeswohl die oberste Richtschnur der elterlichen Pflege und Erziehung sein (BVerfGE 60, 79 m.w.N.).

    Das elterliche Fehlverhalten muss dabei ein solches Ausmaß erreichen, dass das Kind bei einem Verbleiben in der Familie in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist (BVerfGE 60, 79 ).

    Wenn Eltern das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen und damit zugleich die Aufrechterhaltung der Trennung der Kinder von ihnen gesichert werden soll, darf dies zudem nur unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen (vgl. BVerfGE 60, 79 ).

    Der Staat muss daher nach Möglichkeit versuchen, durch helfende, unterstützende, auf Herstellung oder Wiederherstellung eines verantwortungsgerechten Verhaltens der leiblichen Eltern gerichtete Maßnahmen sein Ziel zu erreichen (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 60, 79 ).

  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2012 - 1 BvR 206/12
    Die Fachgerichte sind aber verfassungsrechtlich nicht stets gehalten, ein Sachverständigengutachten einzuholen (vgl. BVerfGE 55, 171 ).
  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2012 - 1 BvR 206/12
    Danach dürfen Kinder gegen den Willen des Sorgeberechtigten nur aufgrund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen (vgl. BVerfGE 72, 122 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2012 - 1 BvR 206/12
    Die Festsetzung des Gegenstandswertes beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 19.02.1991 - 1 BvR 287/86

    Kindergeld für Besserverdienende

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2012 - 1 BvR 206/12
    Denn es liegt in ihrem Interesse, möglichst rasch eine das Verfahren abschließende Entscheidung zu erhalten (vgl. BVerfGE 84, 1 ; 94, 372 ).
  • BVerfG, 07.05.1991 - 1 BvL 32/88

    Sorgerecht für nichteheliche Kinder

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2012 - 1 BvR 206/12
    Der Schutz des Elternrechts, das Vater und Mutter gleichermaßen zukommt, erstreckt sich auf die wesentlichen Elemente des Sorgerechts (vgl. BVerfGE 84, 168 ; 107, 150 ).
  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2012 - 1 BvR 206/12
    Erforderlich ist eine Maßnahme dann, wenn von den zur Erreichung des Zweckes gleich gut geeigneten Mitteln das mildeste, also die geschützte Rechtsposition am wenigsten beeinträchtigende Mittel gewählt wird (BVerfGE 100, 313 ).
  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2012 - 1 BvR 206/12
    c) Mit der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (BVerfGE 102, 197 ; 105, 197 ).
  • BVerfG, 08.04.2002 - 2 BvE 2/01

    Minderheitsrechte im Untersuchungsausschuß

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2012 - 1 BvR 206/12
    c) Mit der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (BVerfGE 102, 197 ; 105, 197 ).
  • BVerfG, 29.01.2003 - 1 BvL 20/99

    Gemeinsame elterliche Sorge nichtverheirateter Eltern für nichteheliche Kinder

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2012 - 1 BvR 206/12
    Der Schutz des Elternrechts, das Vater und Mutter gleichermaßen zukommt, erstreckt sich auf die wesentlichen Elemente des Sorgerechts (vgl. BVerfGE 84, 168 ; 107, 150 ).
  • BVerfG, 26.09.2006 - 1 BvR 1827/06

    Verletzung des Elternrechts durch Umgangsregelung ohne Ermöglichung von

  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

  • BVerfG, 24.06.2014 - 1 BvR 2926/13

    Großeltern müssen bei der Auswahl eines Vormunds in Betracht gezogen werden

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der unter anderem zur Auswahl des mildesten unter gleich geeigneten Mitteln verpflichtet (Erforderlichkeit), gebietet in diesem Zusammenhang insbesondere, nahe Verwandte, die zur Verantwortungsübernahme geeignet sind, als Vormünder oder Ergänzungspfleger in Betracht zu ziehen (stRspr; vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2012 - 1 BvR 206/12 -, FamRZ 2012, S. 938 ).
  • OLG Schleswig, 07.05.2020 - 13 UF 4/20

    Familienverfahren bei Kindeswohlgefährdung: Anforderungen an den Beweisbeschluss

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn hinreichende weitere Erkenntnisquellen vorliegen, die geeignet erscheinen, die Einholung eines Sachverständigengutachtens entbehrlich zu machen (Hammer in Prütting/Helms, FamFG, 4. Aufl., § 163 FamFG, Rn. 5; BVerfG FamRZ 2012, 938 ff; 2013, 361 ff.).
  • BGH, 15.09.2021 - XII ZB 231/21

    Die Bestellung eines nach §

    aa) Allerdings ist im Grundsatz richtig, dass dem Familiengericht im Rahmen von § 1779 BGB ein Auswahlermessen zukommt (vgl. BVerfG FamRZ 2012, 938, 939).
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2017 - 1 UF 151/17

    Zulässigkeit der Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil bei

    Dagegen kommt es nicht darauf an, ob die strengen Eingriffsvoraussetzungen nach Maßgabe der vom Kindesvater in der Beschwerdebegründung zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 08.03.2012 (Az. 1 BvR 206/12, FamRZ 2012, 938) erfüllt sind, da diese die auf eine Trennung des Kindes von beiden Eltern zielende Sorgerechtsentziehung zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung gemäߠ §§ 1666, 1666 a BGB betrifft, nicht die hier gemäß § 1671 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB angeordnete Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil.
  • BVerfG, 13.12.2023 - 1 BvR 1705/23

    Wegen materieller Subsidiarität und fehlenden Aufzeigens einer möglichen

    Die Bestellung von zur Übernahme der Vormundschaft geeigneten Familienangehörigen stellt regelmäßig einen milderen Eingriff in das Elternrecht der vom Sorgerechtsentzug betroffenen Eltern dar als die Bestellung familienfremder Personen, etwa des Jugendamtes (vgl. BVerfGE 136, 382 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2012 - 1 BvR 206/12 -, Rn. 24 f., jeweils zu § 1779 BGB a.F.).
  • BVerfG, 22.09.2014 - 1 BvR 2108/14

    Keine Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 GG) durch Sorgerechtsentzug bei

    Dabei ist auch zu beachten, dass ein Eingriff in das Elternrecht regelmäßig durch eine Unterbringung des Kindes bei Verwandten abgemildert werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2012 - 1 BvR 206/12 -, juris, Rn. 28).
  • OLG Saarbrücken, 05.12.2013 - 6 UF 132/13

    Sorgerechtsverfahren: Beteiligung der Pflegeeltern zum Wohle des Kindes;

    Ebenso hat das Familiengericht es in Verkennung der in Verfahren betreffend die Entziehung der elterlichen Sorge gemäß § 1666 f. BGB dem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG geschuldeten besonders verdichteten Anforderungen an die amtswegige (§ 26 FamFG) tatrichterliche Sachaufklärung (BGH FF 2012, 67; FamRZ 2010, 720; vgl. auch BVerfG FamRZ 2012, 938; 2009, 399; Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2013 - 6 UF 160/13 -, juris) versäumt, den Lebensgefährten der Mutter persönlich anzuhören und aufzuklären, ob J. einen rechtlichen Vater hat.

    Der Staat muss daher nach Möglichkeit zunächst versuchen, durch helfende, unterstützende, auf Herstellung oder Wiederherstellung eines verantwortungsgerechten Verhaltens der leiblichen Eltern gerichtete Maßnahmen sein Ziel zu erreichen (vgl. zum Ganzen BVerfG FamRZ 2012, 938 und 1127 m.z.w.N.; BGH FF 2012, 67 m. Anm. Völker; BGH FamRZ 2010, 720; Senatsbeschlüsse vom 16. Dezember 2009 - 6 UF 90/09 -, FamRZ 2010, 1092, vom 13. Oktober 2011 - 6 UF 108/11 -, FamRZ 2012, 463, vom 31. Januar 2012 - 6 UF 189/11 -, vom 31. Mai 2012 - 6 UF 20/12 -, FamRZ 2013, 389, vom 30. Oktober 2012 - 6 UF 67/12 - und vom 14. November 2012 - 6 UF 384/12 -).

    zum Amtspfleger sind Bedenken nicht vorgetragen worden, solche sind im Lichte von § 1915 Abs. 1 i.V.m. § 1791 b BGB und den hierzu von der höchstrichterlichen und Senatsrechtsprechung aufgestellten Grundsätzen (BVerfG FamRZ 2012, 938; 2009, 291; BGH FamRZ 2013, 1380; Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 2013 - 6 UF 160/13 -, juris, und vom 31. Januar 2012 - 6 UF 189/11 - m.w.N.) auch nicht ersichtlich.

  • OLG Saarbrücken, 24.07.2014 - 6 UF 48/14

    Vormundschaft über ein minderjähriges Kind nach Entziehung der elterlichen Sorge:

    Dieses Ermessen hat der Gesetzgeber aber wiederum in verfassungsgemäßer Konkretisierung der widerstreitenden grundrechtlichen Belange rechtlich durch § 1779 Abs. 2 S. 2 und 1775 BGB gebunden (zum Ganzen BVerfG FamRZ 2012, 938).

    Sind diese Verwandten zur Führung der Vormundschaft geeignet im Sinne des § 1779 Abs. 2 BGB, so dürfen sie nicht etwa deswegen übergangen werden, weil ein außenstehender Dritter noch besser dazu geeignet wäre, beispielsweise im Hinblick auf eine optimale geistige Förderung des Kindes (BVerfG FamRZ 2012, 938; 2009, 291, vgl. auch BVerfG FamRZ 2014, 907).

  • OLG Saarbrücken, 21.12.2012 - 6 UF 416/12

    Einstweilige Anordnung in Familiensachen: Anfechtbarkeit der einstweiligen

    Bei dieser Verfahrenslage ist gegen die Auffassung des Familiengericht, dass der Aufenthaltsbestimmungspfleger auch des Rechts auf Einleitung von Hilfen zur Erziehung bedarf, um die bestehende Gefährdung beider Kinder abzuwenden, beim derzeitigen Sachstand auch unter Berücksichtigung der engen verfassungs- wie einfachrechtlichen Grenzen für einen solchen Sorgerechtseingriff (dazu eingehend BVerfG FamRZ 2012, 938 und 1127 m.z.w.N.; BGH FF 2012, 67 m. Anm. Völker; FamRZ 2010, 720; Senatsbeschlüsse vom 13. Oktober 2011 - 6 UF 108/11 -, FamRZ 2012, 463, vom 31. Mai 2012 - 6 UF 20/12 -, juris, und vom 30. Oktober 2012 - 6 UF 67/12 -), der bei einstweiligen familiengerichtlichen Maßnahmen nochmals Verstärkung erfährt (dazu BVerfGE 63, 131; 67, 43; 69, 315), nichts zu erinnern.

    Das Familiengericht wird allerdings sowohl im Verfahren 20 F 215/12 EASO, das unverzüglich zu terminieren sein wird, als auch im Hauptsacheverfahren 20 F 48/10 SO - unter Einbindung des Jugendamts und Einbeziehung des Sachverständigen - intensiv insbesondere der Frage nachzugehen haben, ob eine Übertragung der Pflegschaft auf die Großmutter vertretbar sein könnte (siehe dazu BVerfG FamRZ 2012, 938; 2009, 291; vgl. auch Schneider/Faber, FuR 2012, 580).

  • OLG Karlsruhe, 06.05.2013 - 5 WF 170/12

    Vormundschaft über Minderjährige: Beschwerdeberechtigung von Pflegeeltern gegen

    Der Staat muss daher nach Möglichkeit versuchen, durch helfende, unterstützende, auf Herstellung oder Wiederherstellung eines verantwortungsgerechten Verhaltens der leiblichen Eltern gerichtete Maßnahmen sein Ziel zu erreichen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 08.03.2012 - 1 BvR 206/12 - Juris Rn. 15 m. w. N.).
  • OLG Saarbrücken, 18.06.2015 - 6 UF 20/15

    Verbleibensanordnung für ein Kind in Familienpflege: Rückkehroption bei

  • OLG Saarbrücken, 31.05.2012 - 6 UF 20/12

    Teilentzug der elterlichen Sorge: Verfahrensmangel bei mangelnder Darstellung der

  • OLG Hamm, 27.10.2023 - 6 UF 104/22
  • VGH Bayern, 16.09.2022 - 19 N 19.1368

    Verordnung über die Aufhebung von Schonzeiten, natürliche Verjüngung der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2012 - L 15 AS 341/11

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf -

  • OLG Saarbrücken, 16.05.2023 - 6 UF 60/23

    Pflegschaftssache: Pflegschaftszuständigkeit des Jugendamts bei tatsächlichem

  • VGH Bayern, 16.09.2022 - 19 N 20.232

    Verordnung über die Aufhebung von Schonzeiten, natürliche Verjüngung der

  • OLG Köln, 11.12.2012 - 27 UF 122/12

    Gerichtliche Regelung des Umgangsrechts der Großeltern

  • AG Gießen, 28.08.2013 - 248 F 2478/12
  • OLG Hamm, 11.02.2014 - 6 UF 177/13

    Beschwerde gegen die vorläufige Entziehung der elterlichen Sorge; Gefährdung des

  • OLG Frankfurt, 12.12.2013 - 1 WF 214/13

    Vergütung des Verfahrensbeistands bei verschiedenen Angelegenheiten

  • OLG Hamm, 26.06.2012 - 2 UF 135/10

    Entziehung der elterlichen Sorge, da das seelische Wohl des Kindes durch die

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.03.2013 - L 15 AS 173/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.11.2014 - L 15 AS 160/14
  • BGH, 15.09.2021 - XII ZR 231/21
  • AG Michelstadt, 11.05.2018 - 44 F 635/17

    Entzug des Sorgerechts in Bezug af Aufenthaltsbestimmung - Gesundheitsfürsorge

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