Rechtsprechung
| BVerfG, 08.04.1981 - 1 BvR 608/79 |
Volltextveröffentlichungen
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Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Universitätsgesetzes
Kurzfassungen/Presse
- Jurion (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 57, 70
- NJW 1981, 1995
Wird zitiert von ... (51)
- BVerfG, 11.11.2002 - 1 BvR 2145/01
Zur Besetzung des Aufsichtsrats der nordrhein-westfälischen Universitätsklinika
Die maßgebenden verfassungsrechtlichen Fragen zum Grundrechtsschutz des Hochschullehrers gegen organisatorische Regelungen und zum Verhältnis universitärer Krankenversorgung und Wissenschaftsfreiheit sind vom Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 57, 70 ff.; 85, 360 ).5 Abs. 3 Satz 1 GG verlangt aber nicht, dass jeder Hochschullehrer an der Leitung der wissenschaftlichen Einrichtung, an welcher er tätig ist, teilnehmen oder auf die Bestellung dieser Leitung Einfluss ausüben kann (vgl. BVerfGE 57, 70 ).
Der Leitung einer wissenschaftlichen Einrichtung können Koordinationsbefugnisse hinsichtlich eines sachgerechten Einsatzes der dem Institut zugewiesenen Personal- und Sachmittel auch dann zugewiesen werden, wenn solche Befugnisse die Forschungsvorhaben der an dem Institut tätigen Professoren mittelbar berühren können (vgl. BVerfGE 57, 70 ).
Deshalb kann die Strukturierung der Krankenversorgung weitgehend unbedenklich mit Rücksicht auf ihre Effizienz erfolgen (vgl. BVerfGE 57, 70 ).
Der Gesetzgeber muss bei der Organisation der Universitätsklinika zwischen der Wissenschaftsfreiheit einerseits und der durch Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG und das Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG geforderten bestmöglichen Krankenversorgung andererseits einen angemessenen Ausgleich finden (vgl. BVerfGE 57, 70 ).
Dazu gehört, dass sowohl dem Interesse an bestmöglicher Krankenversorgung als auch der Freiheit medizinischer Forschung und Lehre und der akademischen Selbstverwaltung der Universität durch geeignete Koordinations- und Kooperationsmöglichkeiten beider Funktionsbereiche und durch sachgerechte organisatorische Verzahnungen Rechnung getragen wird (vgl. BVerfGE 57, 70 im Anschluss an den Staatsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg ).
Entscheidend ist hierbei nicht allein die Vorschrift über die Besetzung des Aufsichtsrats; ebenso ist von Bedeutung, ob die Regelungen über das Universitätsklinikum in ihrer Gesamtheit die Wissenschaftsfreiheit hinreichend berücksichtigen (vgl. BVerfGE 57, 70 ).
- BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 911/00
Brandenburgisches Hochschulgesetz
Angelegenheiten, die der Selbstbestimmung der Grundrechtsträger unterliegen, dürfen ohnehin weder kollegialen noch monokratischen Leitungsorganen zur Entscheidung zugewiesen werden (vgl. BVerfGE 57, 70 ).Weisungsrechte in wissenschaftsrelevanten Angelegenheiten, die über das durch die Notwendigkeit des Zusammenwirkens mit anderen Grundrechtsträgern bedingte Maß hinausgehen (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 51, 369 ; 57, 70 ), sind mit der Koordinationskompetenz nicht verbunden.
- BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85
Aussperrung
Sie kann durch Grundrechte Dritter und andere mit Verfassungsrang ausgestattete Rechte gerechtfertigt sein (vgl. etwa BVerfGE 28, 243 [260 ff.]; 30, 173 [193]; 57, 70 [98 f.]; st. Rspr.).
- BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87
Einkommensanrechnung
Daß es vereinzelt zu Rechtsmißbräuchen kommen kann, hat nicht die Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Bestimmung zur Folge [vgl. BVerfGE 57, 70 [106]; 70, 278 [288]; 77, 308 [336]]. - VGH Baden-Württemberg, 21.04.1999 - 9 S 2653/98
Berufungszusage und Umstrukturierung eines Instituts an einer Hochschule - …
Unabhängig von der Besoldungsgruppe sind Professoren in Forschung und Lehre gleichberechtigt, und ein Weisungsrecht des einen über den anderen verbietet sich (BVerfG, Beschluß vom 08.04.1981, BVerfGE 57, 70 (94f.)).Daher war die Zusage, den Kläger zum alleinigen Institutsleiter zu bestellen, rechtmäßig (vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 08.04.1981, BVerfGE 57, 70 (91f.)).
Mit Blick auf die konkrete Verwendung der vorhandenen technischen Ressourcen ist die Rechtsstellung des Klägers damit nur unwesentlich vermindert worden; auch zuvor mußte er sich mit dem Arbeitsbereich Strömungsmaschinen in die Nutzung von Labor und Werkstatt teilen, was gegenseitige Rücksichtnahme (vgl. BVerfGE 43, 242 (284)) und damit eine gewisse Koordination und Absprache - auch über die Reihenfolge der Erledigung mehrerer Parallelaufträge - erforderte (vgl. BVerfG, Beschluß vom 08.04.1981, BVerfGE 57, 70 (94)).
Ebensowenig läßt sich Art. 5 Abs. 3 GG entnehmen, daß der Kläger an der Leitung der wissenschaftlichen Einrichtung, in der sein Arbeitsbereich liegt, beteiligt sein oder auf die Bestellung dieser Leitung Einfluß haben muß (BVerfGE 57, 70 (92)).
Er kann aus Art. 5 Abs. 3 GG lediglich verlangen, daß die Funktionsfähigkeit der Hochschule auf dem von ihm vertretenen Fach gewährleistet bleibt (vgl. BVerwG…, Urt. vom 15.10.1980, a.a.O. (S. 267)) und daß ihm innerhalb der von der Beklagten gebildeten Organisationseinheiten der erforderliche wissenschaftliche Freiraum verbleibt (BVerfGE 57, 70 (93)).
- BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 1741/09
Zum Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen …
Jedenfalls dann, wenn die Wissenschaftsfreiheit der medizinischen Fakultäten gesichert ist (vgl. dazu BVerfGE 57, 70 [98 f.]; BVerfGK 12, 440 [447 f.];… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. November 2002 - 1 BvR 2145/01 -, NVwZ 2003, S. 600 [601]), darf das Land im Rahmen seiner Zuständigkeit für die Organisation der Hochschulen die Universitätskliniken privatisieren. - BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85
Arbeitnehmerweiterbildung
Der Umstand, daß es in diesem Bereich vereinzelt zu Rechtsmißbräuchen kommen kann, hat nicht ohne weiteres die Verfassungswidrigkeit der maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen zur Folge (vgl. BVerfGE 57, 70 [106]; 70, 278 [288]). - VG Düsseldorf, 13.07.2011 - 15 K 211/08
Universitätklinikum Universitätsprofessor Fachbereich Medizin …
Während einerseits die Erkenntnisse in der Krankenversorgung die Grundlage für Forschung und Lehre bilden, vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. November 2002, a. a. O. Rdnr. 39, und Beschluss vom 8. April 1981, 1 BvR 608/79, juris Rdnr. 91, bedürfen andererseits die Erkenntnisse aus Forschung und Lehre der Erprobung und Umsetzung in der Krankenversorgung.vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. April 1981, a. a. O. Rdnr. 86.
vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. April 1981, a. a. O. Rdnr. 92.
vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. November 2002, a. a. O. Rdnr. 39, und Beschluss vom 8. April 1981, a. a. O. Rdnr. 92.
vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. November 2002, a. a. O. Rdnr. 39, und Beschluss vom 8. April 1981, a. a. O. Rdnr. 94.
- VG Würzburg, 05.09.2012 - W 1 E 12.671
Hochschullehrer; Teilentzug von Aufgaben; Leitung einer zentralen Einrichtung …
Die Abstimmung von Aufgaben und Einsatzbereichen der Hochschullehrer im Interesse der Aufgabenerfüllung der Hochschule insgesamt überschreitet grundsätzlich nicht den Rahmen dessen, was ein Hochschullehrer aufgrund seiner Einbindung in die Institution der Universität hinnehmen muss (BVerfG vom 08.04.1981, Az. 1 BvR 608/79, BVerfGE 57, 70, RdNr. 81, zitiert nach juris).Das Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG verlangt aber nicht, dass jeder Hochschullehrer unbedingt an der Leitung der wissenschaftlichen Einrichtung, an welcher er tätig ist, teilnehmen oder auf die Bestellung dieser Leitung Einfluss ausüben kann (BVerfG vom 08.04.1981, Az. 1 BvR 608/79, BVerfGE 57, 70, RdNr. 79 nach juris; Reich, Bayerisches Hochschulgesetz, Art. 19 RdNr. 27).
Auch wenn dem Institut angehörige Professoren durch die Bestellung eines einzelnen Professors auf Dauer von der Institutsleitung ausgeschlossen sind, stelle dies noch keinen Verstoß gegen Art. 5 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG dar, falls die Organisation des Instituts im Übrigen den erforderlichen wissenschaftlichen Freiraum für diese anderen Professoren gewährleiste (BVerfG vom 08.04.1981, Az. 1 BvR 608/79, BVerfGE 57, 70, RdNr. 79 zitiert nach juris).
Die einem Institut angehörigen Hochschullehrer können nicht unter Berufung auf ihre Wissenschaftsfreiheit verlangen, dass der Institutsleiter von ihnen gewählt oder von einem Universitätsgremium bestellt oder eingesetzt wird (BVerfG vom 08.04.1981, Az. 1 BvR 608/79, BVerfGE 57, 70, RdNr. 80 nach juris).
- BVerwG, 18.12.1987 - 4 C 9.86
Zulässige Einführung und (einschränkende) Ausgestaltung eines Klagerechts für …
Schließlich können auch etwaige "Manipulations- und Umgehungsmöglichkeiten" (UA S. 20), die auch bei der hier dargestellten Auslegung nach Meinung des Berufungsgerichts gegeben sein sollen, nicht die Verfassungswidrigkeit der Bestimmung selbst begründen (vgl. BVerfGE 3, 19 [33]; 30, 1 [27]; 57, 70 [106 f]). - BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 216/07
Fachhochschullehrer
- BVerfG, 24.11.2010 - 1 BvF 2/05
Gentechnikgesetz
- VGH Baden-Württemberg, 24.04.2009 - 9 S 603/09
Zur Kündigung der einem Hochschullehrer in einer Berufungsvereinbarung zugesagten …
- BVerfG, 27.11.2007 - 1 BvR 1736/07
Keine Schließung einer Bettenstation ohne Zustimmung des Fachbereichs Medizin
- BVerfG, 28.10.2008 - 1 BvR 462/06
Wissenschaftsfreiheit in der Theologie
- BVerfG, 11.08.1999 - 1 BvR 2181/98
Weitere erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen das Transplantationsgesetz
- BAG, 10.12.2002 - 1 ABR 7/02
Unterrichtungsansprüche des Betriebsrats im Arbeitskampf
- BVerfG, 20.07.2010 - 1 BvR 748/06
Hamburgisches Hochschulgesetz
- BVerfG, 31.05.1995 - 1 BvR 1379/94
Universitätsgesetz NRW
- BVerwG, 23.09.1992 - 6 C 2.91
Erteilung der Lehrbefugnis
- VGH Baden-Württemberg, 03.02.2010 - 9 S 2586/09
(Konkurrentenstreit um die Besetzung einer Stelle eines Professors für Allgemeine …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2010 - 15 B 2574/06
Vorläufige Rückgängigmachung der Schließung einer Bettenstation einer …
- BAG, 24.04.1996 - 7 AZR 605/95
Befristung von Lektorenverträgen
- BVerfG, 08.08.2000 - 1 BvR 653/97
Befugnis der Universität zur Überprüfung der Tätigkeit eines Hochschullehrers
- BVerfG, 07.05.2001 - 1 BvR 2206/00
Verfassungsbeschwerde gegen Hochschulgesetz Schleswig-Holsteins gescheitert
- VGH Baden-Württemberg, 15.10.2010 - 9 S 1935/10
Organisatorische Maßnahmen zur Änderung der bestehenden Struktur von Kliniken als …
- BGH, 17.12.1985 - VI ZR 178/84
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, …
- BAG, 20.09.1995 - 7 AZR 70/95
Voraussetzungen für die Befristung von Lektorenverträgen
- OVG Niedersachsen, 23.08.2002 - 10 ME 118/02
Zur mitgliedschaftsrechtlichen Zuordnung eines Außerplanmäßigen Professors, der …
- BVerfG, 24.09.1987 - 1 BvR 970/87
Verfassungsrechtliche Beurteilung organisatorischer und verfahrensrechtlicher …
- OVG Niedersachsen, 21.12.2006 - 2 NB 347/06
Zur Kapazitätsberechnung bei Einführung eines Modellstudiengangs; …
- VerfGH Sachsen, 28.05.2009 - 9-IV-09
- BVerfG, 15.03.1993 - 1 BvR 1296/92
Verfassungsmäßigkeit von Meldebstimmungen
- BVerwG, 23.02.1982 - 7 C 76.79
GG Art. 2 Abs. 2, Art. 3 Abs. 1, Art. 5 Abs. 3, Art. 12 …
- BVerfG, 03.03.1993 - 1 BvR 757/88
Promotionsberechtigung
- BAG, 24.04.1996 - 7 AZR 701/95
Arbeitsverhältnis: Befristung - Einstellung fremdsprachiger Lektoren an einer …
- ArbG Heilbronn, 26.09.1997 - 3 Ca 489/97
- BVerfG, 27.01.1995 - 1 BvR 2278/94
Verpflichtung der 4b-Professoren zu anwendungsbezogener Lehre in NRW
- VG Freiburg, 06.07.2006 - 3 K 1362/04
Berufung eines Professors; Zusatzvereinbarung über Leitungsfunktion; Kündigung …
- BVerfG, 03.03.1993 - 1 BvR 557/88
Eingeschränkte Teilnahmebefugnis von Hochschullehrern an Promotionsverfahren
- BAG, 20.09.1995 - 7 AZR 249/95
Arbeitsverhältnis: Befristung - Fremdsprachenlektoren
- OVG Sachsen, 07.08.2009 - 2 B 379/09
Universität; Universitätsklinikum; Umzug; Diagnostik; Forschung; Lehre; …
- VG Gelsenkirchen, 25.03.2003 - 1 L 3141/02
Entscheidung über Gründungsrektor soll Ende Februar fallen
- VerfGH Sachsen, 26.02.2009 - 10-IV-09
- BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvL 779/85
Umfang der Koalitionsfreiheit - Verhandlungsparität
- VG Düsseldorf, 29.11.2006 - 15 L 2041/06
Verwaltungsgericht Düsseldorf lehnt Eilantrag eines Klinikdirektors ab, die …
- SG Aachen, 05.11.2010 - S 7 KA 2/08
Berufungssauschuss für Kassenärzte muss Forschungsfreiheit des …
- BVerwG, 16.07.1982 - 2 B 88.80
- BVerwG, 23.02.1982 - 7 C 82.79
- VG Freiburg, 06.07.2006 - 3 K 1364/04
- VG Bayreuth, 28.09.2008 - B 3 E 08.815
Hochschulrecht; Erlass einer einstweiligen Anordnung; Entzug der …
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