Rechtsprechung
   BVerfG, 08.07.1993 - 2 BvR 213/93   

Volltextveröffentlichungen

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    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Berücksichtigung des Verhältnismäßgkeitsgrundsatzes bei Disziplinarmaßnahmen im Strafvollzug

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1994, 1339
  • NStZ 1993, 605
  • StV 1993, 601



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Wird zitiert von ... (14)  

  • BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 441/90  

    Arbeitspflicht

    Geklärt ist insbesondere, daß die Verhängung von Arrest im Rahmen des Vollzugs einer Freiheitsstrafe nicht dem Richtervorbehalt des Art. 104 Abs. 2 GG unterliegt (vgl. BVerfGE 2, 118 [119]; 64, 261 [280] und dazu 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 8. Juli 1993 - 2 BvR 213/93 -, NJW 1994, S. 1339), ferner daß für die Bemessung der Disziplinarmaßnahmen die Grundsätze des verhältnismäßigen Strafens und der Schuldgrundsatz gelten (vgl. BVerfGE 20, 323 [331]).
  • BVerfG, 18.01.2012 - 2 BvR 133/10  

    Zur Privatisierung des Maßregelvollzugs: Regelung der Anordnung von

    Mit dem Einschluss in einem enger begrenzten Teil der Unterbringungseinrichtung ändert sich, verschärfend, die Art und Weise des Vollzugs der einmal verhängten Freiheitsentziehung; eine erneute Freiheitsentziehung, die den besonderen Anforderungen des Art. 104 Abs. 2 Satz 1 GG zu genügen hätte, liegt darin nicht (vgl. BVerfGK 2, 318 [323]; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Juli 1993 - 2 BvR 213/93 -, NJW 1994, S. 1339).
  • BVerfG, 26.09.2005 - 2 BvR 1019/01  

    Freiheit der Person (Vollstreckungsreihenfolge; Unterbringung in einer

    Auf die Form des Vollzugs der Freiheitsstrafe bezieht sich die Bestimmung nicht (vgl. BVerfGE 64, 261 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juli 1993 - 2 BvR 213/93 -, NJW 1994, S. 1339, für den Arrest im Rahmen einer Freiheitsentziehung).
mehr
  • VerfGH Bayern, 09.12.2010 - 3-VI-09  

    Arrest im Strafvollzug

    Es ist nicht gewissermaßen von einer "weiteren" Freiheitsentziehung auszugehen, die die Beachtung der in Art. 102 Abs. 2 BV für eine Festnahme vorgesehenen beson-deren Voraussetzungen erfordern würde (vgl. BVerfG vom 28.6.1983 = BVerfGE 64, 261/280; BVerfG vom 8.7.1993 = NJW 1994, 1339 zu Art. 2 Abs. 2 Satz 2, Art. 104 Abs. 2 GG).

    Dass die Disziplinarbefugnis gemäß Art. 112 Abs. 1 i. V. m. Art. 177 Abs. 3 BayStVollzG auch im Hinblick auf die Anordnung eines Arrestes der Anstaltsleitung zugewiesen ist, begegnet daher keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfG NJW 1994, 1339).

    Sie muss in einem gerechten Verhältnis zur Schwere der Tat und zum Maß der Schuld des Täters stehen (vgl. BVerfG NJW 1994, 1339).

  • BGH, 09.04.1997 - 3 StR 2/97  

    StPO § 136, § 163a, § 344

    Im Disziplinarverfahren sieht er sich zudem der Gefahr einer Ahndung ausgesetzt, die strafähnlichen Charakter hat (vgl. BVerfG NJW 1994, 1339; Laubenthal, Strafvollzug, 1995, S. 262 ff.).
  • OLG Bamberg, 13.10.1994 - Ws 498/94  

    GG Art. 19 Abs. 4; StVollzG § 114

    Die danach fristgerechte Rechtsbeschwerde des Strafgefangenen ist auch im Sinne des § 116 StVollzG zulässig, weil die angefochtene Entscheidung sowohl in Bezug auf die Anwendung von § 103 Abs. 1 Nr. 9 , Abs. 2 StVollzG , als auch hinsichtlich §§ 104 Abs. 1, 114 StVollzG unter verfassungsrechtlichem Aspekt problematische Rechtsbereiche tangiert (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 8.7. und vom 30.4.1993, veröffentlicht in NStZ 1993, 605 f. und 1993, 507 f.), so daß es geboten ist, die Nachprüfung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zu ermöglichen.

    Soweit sich der Rechtsmittelführer gegen Art und Umfang der von der Justizvollzugsanstalt verhängten Disziplinarmaßnahmen wendet, folgt der Senat den eingehenden und sachgerecht an der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8.7.1993, Az.: 2 BvR 213/93, orientierten Gründen der angefochtenen Entscheidung, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird.

  • BVerfG, 23.04.2008 - 2 BvR 2144/07  
    (1) Es ist allgemein anerkannt, dass die - auch hinsichtlich des Arrestes in die Zuständigkeit des Anstaltsleiters fallende (§ 102 Abs. 1 Satz 1 StVollzG; vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Juli 1993 - 2 BvR 213/93 -, NJW 1994, S. 1339) - disziplinarische Ahndung einer Verletzung der Gehorsamspflicht (§ 82 Abs. 2 Satz 1 StVollzG) nur in Betracht kommt, wenn die Anordnung, deren Befolgung der Gefangene verweigert hat, rechtmäßig war.
  • BVerfG, 11.03.1998 - 2 BvR 441/90  

    GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2, Art. 3 Abs. 1 und

    Geklärt ist insbesondere, daß die Verhängung von Arrest im Rahmen des Vollzugs einer Freiheitsstrafe nicht dem Richtervorbehalt des Art. 104 Abs. 2 GG unterliegt (vgl. BVerfGE 2, 118 ; 64, 261 und dazu 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 8. Juli 1993 - 2 BvR 213/93 -, NJW 1994, S. 1339), ferner daß für die Bemessung der Disziplinarmaßnahmen die Grundsätze des verhältnismäßigen Strafens und der Schuldgrundsatz gelten (vgl. BVerfGE 20, 323 ).
  • BVerfG, 11.03.1998 - 2 BvR 618/92  
    Geklärt ist insbesondere, daß die Verhängung von Arrest im Rahmen des Vollzugs einer Freiheitsstrafe nicht dem Richtervorbehalt des Art. 104 Abs. 2 GG unterliegt (vgl. BVerfGE 2, 118 ; 64, 261 und dazu 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 8. Juli 1993 - 2 BvR 213/93 -, NJW 1994, S. 1339), ferner daß für die Bemessung der Disziplinarmaßnahmen die Grundsätze des verhältnismäßigen Strafens und der Schuldgrundsatz gelten (vgl. BVerfGE 20, 323 ).
  • BVerfG, 11.03.1998 - 2 BvR 493/90  
    Geklärt ist insbesondere, daß die Verhängung von Arrest im Rahmen des Vollzugs einer Freiheitsstrafe nicht dem Richtervorbehalt des Art. 104 Abs. 2 GG unterliegt (vgl. BVerfGE 2, 118 ; 64, 261 und dazu 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 8. Juli 1993 - 2 BvR 213/93 -, NJW 1994, S. 1339), ferner daß für die Bemessung der Disziplinarmaßnahmen die Grundsätze des verhältnismäßigen Strafens und der Schuldgrundsatz gelten (vgl. BVerfGE 20, 323 ).
  • BVerfG, 11.03.1998 - 2 BvR 212/93  
  • BVerfG, 11.03.1998 - 2 BvL 17/94  
  • BayObLG, 29.06.1994 - 3 ObOWi 54/94  

    1. AVOAVO RBeratG § 10 Abs. 2; OWiG § 14 Abs. 1 Satz 2, §§ 16,

  • LG Regensburg, 23.08.1993 - 3 StVK 115/91  

    StVollzG § 82

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